Sanierung und Beschleunigung der Vorpommern-Magistrale im Kontext des Versprechens der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/292)
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Sanierung und Beschleunigung der Vorpommern-Magistrale im Kontext des Versprechens der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/292)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/508
21. Wahlperiode 16.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch, Ina Latendorf,
Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/292 –
Sanierung und Beschleunigung der Vorpommern-Magistrale im Kontext des
Versprechens der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Ausbau der Bahnverbindung von Berlin über Eberswalde, Angermünde,
Prenzlau, Pasewalk, Anklam und Greifswald nach Stralsund – die sogenannte
Vorpommern-Magistrale – wurde als Maßnahme des Vordringlichen Bedarfs
mit der Projektnummer 2-055-V01 in den Bundesverkehrswegeplan 2030
sowie mit der laufenden Nummer 37 in das Bundesschienenwegeausbaugesetz
aufgenommen (bvwp-projekte.de/schiene_2018/2-055-V01/2-055-V01.html).
Im Zuge der Diskussion um die umstrittene LNG-Infrastruktur auf Rügen hat
die Bundesregierung im Sommer 2023 gegenüber dem Land Mecklenburg-
Vorpommern eine prioritäre Umsetzung des Ausbaus der Vorpommern-
Magistrale zugesagt (rbb24.de/panorama/beitrag/2023/10/berlin-brandenburg-bah
nstrecke-ruegen-stralsund-ausbau-ostbeauftragter-schneider.html). Diese
Priorität wurde durch das damalige Bundesministerium für Digitales und
Verkehr am 27. Dezember 2024 in einer Stellungnahme zu einer Petition erneut
betont (E23/519.4/127).
Obwohl die Planungen für das Ausbauprojekt durch die Deutsche Bahn im
Jahr 2024 schon begonnen wurden, erfolgte aufgrund fehlender finanzieller
Mittel seitens der Deutschen Bahn ein Stopp der Planungen.
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Zusage an das Land
Mecklenburg-Vorpommern im Sommer 2023 konkret unternommen, um
den Ausbau der Vorpommern-Magistrale zu priorisieren?
2. Haben die Vertreterinnen und Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat der
Deutschen Bahn AG (Bundesministerium der Finanzen,
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für Verkehr) von
ihrer Weisungsbefugnis Gebrauch gemacht, um den Ausbau der
Vorpommern-Magistrale zu priorisieren?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 13. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Wurde in anderen Gesprächen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der
Bundesregierung mit der Deutschen Bahn AG die Erwartungshaltung zu
einem prioritären Ausbau der Maßnahme kommuniziert?
4. Welche Maßnahmen sind von der ausgeschiedenen Bundesregierung noch
unternommen bzw. vorbereitet und an die kommende Bundesregierung
übergeben worden, um den Ausbau der Vorpommern-Magistrale zu
priorisieren?
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die Planungsaufnahme für die Ausbaustrecke Berlin – Angermünde –
Pasewalk – Stralsund – Sassnitz müssen zunächst die haushalterischen
Voraussetzungen geschaffen werden. Im nächsten Schritt wird mit der Deutschen Bahn
AG eine entsprechende vertragliche Vereinbarung geschlossen werden. Das
Bundesministerium für Verkehr hat die notwendigen Finanzmittel nunmehr im
Aufstellungsverfahren zum 2. Regierungsentwurf für den Haushalt 2025
angemeldet. Die Entscheidung obliegt sodann dem Haushaltsgesetzgeber.
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