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Sanierung und Beschleunigung der Vorpommern-Magistrale im Kontext des Versprechens der Bundesregierung

dip / drucksache 27.05.2025 · WP 21 · 21/292 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Sanierung und Beschleunigung der Vorpommern-Magistrale im Kontext des Versprechens der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/292 21. Wahlperiode 27.05.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch, Ina Latendorf, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Caren Lay, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, David Schliesing, Sascha H. Wagner und der Fraktion Die Linke Sanierung und Beschleunigung der Vorpommern-Magistrale im Kontext des Versprechens der Bundesregierung Der Ausbau der Bahnverbindung von Berlin über Eberswalde, Angermünde, Prenzlau, Pasewalk, Anklam und Greifswald nach Stralsund – die sogenannte Vorpommern-Magistrale – wurde als Maßnahme des Vordringlichen Bedarfs mit der Projektnummer 2-055-V01 in den Bundesverkehrswegeplan 2030 sowie mit der laufenden Nummer 37 in das Bundesschienenwegeausbaugesetz aufgenommen (bvwp-projekte.de/schiene_2018/2-055-V01/2-055-V01.html). Im Zuge der Diskussion um die umstrittene LNG-Infrastruktur auf Rügen hat die Bundesregierung im Sommer 2023 gegenüber dem Land Mecklenburg- Vorpommern eine prioritäre Umsetzung des Ausbaus der Vorpommern- Magistrale zugesagt (rbb24.de/panorama/beitrag/2023/10/berlin-brandenburg-b ahnstrecke-ruegen-stralsund-ausbau-ostbeauftragter-schneider.html). Diese Priorität wurde durch das damalige Bundesministerium für Digitales und Verkehr am 27. Dezember 2024 in einer Stellungnahme zu einer Petition erneut betont (E23/519.4/127). Obwohl die Planungen für das Ausbauprojekt durch die Deutsche Bahn im Jahr 2024 schon begonnen wurden, erfolgte aufgrund fehlender finanzieller Mittel seitens der Deutschen Bahn ein Stopp der Planungen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Zusage an das Land Mecklenburg-Vorpommern im Sommer 2023 konkret unternommen, um den Ausbau der Vorpommern-Magistrale zu priorisieren? 2. Haben die Vertreterinnen und Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG (Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für Verkehr) von ihrer Weisungsbefugnis Gebrauch gemacht, um den Ausbau der Vorpommern- Magistrale zu priorisieren? a) Wenn ja, wann? b) Wenn nein, warum nicht? 3. Wurde in anderen Gesprächen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung mit der Deutschen Bahn AG die Erwartungshaltung zu einem prioritären Ausbau der Maßnahme kommuniziert? 4. Welche Maßnahmen sind von der ausgeschiedenen Bundesregierung noch unternommen bzw. vorbereitet und an die kommende Bundesregierung übergeben worden, um den Ausbau der Vorpommern-Magistrale zu priorisieren? Berlin, den 20. Mai 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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