Sanierung und Beschleunigung der Vorpommern-Magistrale im Kontext des Versprechens der Bundesregierung
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Sanierung und Beschleunigung der Vorpommern-Magistrale im Kontext des Versprechens der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/292
21. Wahlperiode 27.05.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch, Ina Latendorf, Marcel Bauer, Lorenz
Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg,
Mareike Hermeier, Caren Lay, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, David Schliesing,
Sascha H. Wagner und der Fraktion Die Linke
Sanierung und Beschleunigung der Vorpommern-Magistrale im Kontext des
Versprechens der Bundesregierung
Der Ausbau der Bahnverbindung von Berlin über Eberswalde, Angermünde,
Prenzlau, Pasewalk, Anklam und Greifswald nach Stralsund – die sogenannte
Vorpommern-Magistrale – wurde als Maßnahme des Vordringlichen Bedarfs
mit der Projektnummer 2-055-V01 in den Bundesverkehrswegeplan 2030
sowie mit der laufenden Nummer 37 in das Bundesschienenwegeausbaugesetz
aufgenommen (bvwp-projekte.de/schiene_2018/2-055-V01/2-055-V01.html).
Im Zuge der Diskussion um die umstrittene LNG-Infrastruktur auf Rügen hat
die Bundesregierung im Sommer 2023 gegenüber dem Land Mecklenburg-
Vorpommern eine prioritäre Umsetzung des Ausbaus der Vorpommern-
Magistrale zugesagt (rbb24.de/panorama/beitrag/2023/10/berlin-brandenburg-b
ahnstrecke-ruegen-stralsund-ausbau-ostbeauftragter-schneider.html). Diese
Priorität wurde durch das damalige Bundesministerium für Digitales und
Verkehr am 27. Dezember 2024 in einer Stellungnahme zu einer Petition erneut
betont (E23/519.4/127).
Obwohl die Planungen für das Ausbauprojekt durch die Deutsche Bahn im
Jahr 2024 schon begonnen wurden, erfolgte aufgrund fehlender finanzieller
Mittel seitens der Deutschen Bahn ein Stopp der Planungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Zusage an das Land
Mecklenburg-Vorpommern im Sommer 2023 konkret unternommen, um
den Ausbau der Vorpommern-Magistrale zu priorisieren?
2. Haben die Vertreterinnen und Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat der
Deutschen Bahn AG (Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für Verkehr) von ihrer
Weisungsbefugnis Gebrauch gemacht, um den Ausbau der Vorpommern-
Magistrale zu priorisieren?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
3. Wurde in anderen Gesprächen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der
Bundesregierung mit der Deutschen Bahn AG die Erwartungshaltung zu
einem prioritären Ausbau der Maßnahme kommuniziert?
4. Welche Maßnahmen sind von der ausgeschiedenen Bundesregierung noch
unternommen bzw. vorbereitet und an die kommende Bundesregierung
übergeben worden, um den Ausbau der Vorpommern-Magistrale zu
priorisieren?
Berlin, den 20. Mai 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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