Den Achtstundentag erhalten - Wöchentliche Höchstarbeitszeit absenken
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Den Achtstundentag erhalten - Wöchentliche Höchstarbeitszeit absenken
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/334
21. Wahlperiode 03.06.2025
Antrag
der Abgeordneten Anne Zerr, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree
Becker, Anne-Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Uwe
Foullong, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal
Meiser, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath,
Sascha Wagner, Janine Wissler und der Fraktion Die Linke
Den Achtstundentag erhalten – Wöchentliche Höchstarbeitszeit absenken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Vollzeitbeschäftigte verrichten seit Jahren durchschnittlich mehr als 38
Wochenstunden und 1580 Arbeitsstunden im Jahr. Damit befindet sich Deutschland bei
Vollzeitbeschäftigten im Vergleich mit anderen OECD-Staaten im Mittelfeld. Länder mit einer
höheren Stundenanzahl weisen eine deutlich niedrigere Erwerbsbeteiligung von
Frauen auf, die in Deutschland mit 74 Prozent überdurchschnittlich hoch ist (vgl.
OECD 2025, average hours worked; OECD 2025, employment rate). Die Arbeitszeit
von Teilzeitbeschäftigten steigt kontinuierlich an, zuletzt auf über 18 Wochenstunden.
Das Arbeitszeitvolumen aller Erwerbstätigen ist mit über 61 Milliarden Stunden in
Deutschland rekordverdächtig hoch. Die Beschäftigten leisten dabei über eine
Milliarde Überstunden; davon mehr als 50 Prozent unbezahlt. Der Rückgang des
Gesamtarbeitszeitvolumens im vergangenen Jahr ist stark auf die schlechte Gesamtsituation
zurückzuführen, einen damit einhergehenden Anstieg von konjunktureller Kurzarbeit
sowie die nach wie vor mangelhafte Vereinbarkeit von unbezahlter Sorgearbeit und
Lohnarbeit. Letztere ist eine der Hauptgründe, warum die Teilzeitquote mittlerweile
bei fast 40 Prozent liegt. Davon sind insbesondere Frauen betroffen, die einen Großteil
der unbezahlten Sorgearbeit schultern (vgl. IAB 2025, Durchschnittliche Arbeitszeit –
Zeitreihe; Bundestagsdrucksache 20/14874).
Willkürliche und pauschale Forderungen nach einem Mehr an Leistung verkennen die
Lebensrealität der Bevölkerung sowie die Situation am Arbeitsmarkt. Sie werden
weder die globalen Verwerfungen beseitigen noch zu einem größeren Betreuungsangebot
führen. Demgegenüber könnte eine kürzere Vollzeit die Vereinbarkeit erhöhen.
Deshalb sollen in einem ersten Schritt die wöchentliche Höchstarbeitszeit an die Realität
Vollzeitbeschäftigter angepasst und auf 40 Wochenstunden reduziert werden.
Das Arbeitszeitgesetz ist ein Arbeitsschutzgesetz. Die Beschäftigten leiden unter
zunehmender Entgrenzung, Überlastung und Stress (vgl. Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung 2025, Barometer Arbeitswelt 2025). Eine Reduzierung der zulässigen
wöchentlichen Höchstarbeitszeit verbessert auch die Gesundheit der Beschäftigten.
Das würde weniger Krankheitstage sowie Arbeitsunfälle zur Folge haben und sich
positiv auf die Produktivität auswirken. Damit der Erfolg dieser Maßnahme gewährleistet
wird, braucht es zudem eine verlässliche Arbeitszeiterfassung. Seit den Urteilen des
EuGH, 14.05.2019 – C-55/18, und des BAG, Beschluss vom 21.09.2022, 1 ABR
22/21, zum Thema Arbeitszeiterfassung hat es der Gesetzgeber versäumt, Abhilfe zu
schaffen. Die Beschäftigten müssen dafür in der Form von Lohnraub und Krankheit
die Rechnung zahlen. Das ist inakzeptabel.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen Gesetzentwurf vorzulegen,
a) mit dem die wöchentlich zulässige Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von
derzeit 48 auf 40 Stunden, unter Beibehaltung einer im Durchschnitt täglich erlaubten
Höchstarbeitszeit von 8 Stunden, gesenkt wird und
b) eine elektronische, tagesaktuelle, manipulationssichere und flächendeckende
Arbeitszeiterfassungspflicht eingeführt wird.
Berlin, den 3. Juni 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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