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Den Achtstundentag erhalten - Wöchentliche Höchstarbeitszeit absenken

dip / drucksache 03.06.2025 · WP 21 · 21/334 · Antrag · Original ↗

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Den Achtstundentag erhalten - Wöchentliche Höchstarbeitszeit absenken [Deutscher Bundestag Drucksache 21/334 21. Wahlperiode 03.06.2025 Antrag der Abgeordneten Anne Zerr, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Uwe Foullong, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Janine Wissler und der Fraktion Die Linke Den Achtstundentag erhalten – Wöchentliche Höchstarbeitszeit absenken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Vollzeitbeschäftigte verrichten seit Jahren durchschnittlich mehr als 38 Wochenstunden und 1580 Arbeitsstunden im Jahr. Damit befindet sich Deutschland bei Vollzeitbeschäftigten im Vergleich mit anderen OECD-Staaten im Mittelfeld. Länder mit einer höheren Stundenanzahl weisen eine deutlich niedrigere Erwerbsbeteiligung von Frauen auf, die in Deutschland mit 74 Prozent überdurchschnittlich hoch ist (vgl. OECD 2025, average hours worked; OECD 2025, employment rate). Die Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten steigt kontinuierlich an, zuletzt auf über 18 Wochenstunden. Das Arbeitszeitvolumen aller Erwerbstätigen ist mit über 61 Milliarden Stunden in Deutschland rekordverdächtig hoch. Die Beschäftigten leisten dabei über eine Milliarde Überstunden; davon mehr als 50 Prozent unbezahlt. Der Rückgang des Gesamtarbeitszeitvolumens im vergangenen Jahr ist stark auf die schlechte Gesamtsituation zurückzuführen, einen damit einhergehenden Anstieg von konjunktureller Kurzarbeit sowie die nach wie vor mangelhafte Vereinbarkeit von unbezahlter Sorgearbeit und Lohnarbeit. Letztere ist eine der Hauptgründe, warum die Teilzeitquote mittlerweile bei fast 40 Prozent liegt. Davon sind insbesondere Frauen betroffen, die einen Großteil der unbezahlten Sorgearbeit schultern (vgl. IAB 2025, Durchschnittliche Arbeitszeit – Zeitreihe; Bundestagsdrucksache 20/14874). Willkürliche und pauschale Forderungen nach einem Mehr an Leistung verkennen die Lebensrealität der Bevölkerung sowie die Situation am Arbeitsmarkt. Sie werden weder die globalen Verwerfungen beseitigen noch zu einem größeren Betreuungsangebot führen. Demgegenüber könnte eine kürzere Vollzeit die Vereinbarkeit erhöhen. Deshalb sollen in einem ersten Schritt die wöchentliche Höchstarbeitszeit an die Realität Vollzeitbeschäftigter angepasst und auf 40 Wochenstunden reduziert werden. Das Arbeitszeitgesetz ist ein Arbeitsschutzgesetz. Die Beschäftigten leiden unter zunehmender Entgrenzung, Überlastung und Stress (vgl. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung 2025, Barometer Arbeitswelt 2025). Eine Reduzierung der zulässigen wöchentlichen Höchstarbeitszeit verbessert auch die Gesundheit der Beschäftigten. Das würde weniger Krankheitstage sowie Arbeitsunfälle zur Folge haben und sich positiv auf die Produktivität auswirken. Damit der Erfolg dieser Maßnahme gewährleistet wird, braucht es zudem eine verlässliche Arbeitszeiterfassung. Seit den Urteilen des EuGH, 14.05.2019 – C-55/18, und des BAG, Beschluss vom 21.09.2022, 1 ABR 22/21, zum Thema Arbeitszeiterfassung hat es der Gesetzgeber versäumt, Abhilfe zu schaffen. Die Beschäftigten müssen dafür in der Form von Lohnraub und Krankheit die Rechnung zahlen. Das ist inakzeptabel. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, a) mit dem die wöchentlich zulässige Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von derzeit 48 auf 40 Stunden, unter Beibehaltung einer im Durchschnitt täglich erlaubten Höchstarbeitszeit von 8 Stunden, gesenkt wird und b) eine elektronische, tagesaktuelle, manipulationssichere und flächendeckende Arbeitszeiterfassungspflicht eingeführt wird. Berlin, den 3. Juni 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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