Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen Auswirkungen
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Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen Auswirkungen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4260
21. Wahlperiode 24.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Anne Zerr, Cem Ince, Janine Wissler, Doris Achelwilm,
Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes
Conrad, Mirze Edis, Mandy Eißing, Nicole Gohlke, Christian Görke, Cansin
Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Evelyn Schötz, Lisa
Schubert, Ines Schwerdtner, Julia-Christina Stange, Isabelle Vandre, Donata
Vogtschmidt, Sarah Vollath, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen
Auswirkungen
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist eine
Ressortforschungseinrichtung des Bundes und dabei „der Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit sowie der menschengerechten Arbeitsgestaltung
verpflichtet.“ Sie zeichnet sich aus durch „qualitätsgesicherte Forschung und
Entwicklung, die unabhängig ist und hohen wissenschaftlichen Qualitätsansprüchen
folgt“ (www.baua.de/DE/Die-BAuA/Aufgaben/Aufgaben).
In der Veröffentlichung „Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit
und gesundheitlichen Auswirkungen“ (www.baua.de/DE/Angebote/Publikation
en/Fokus/Arbeitszeit-und-gesundheitliche-Auswirkungen; im Weiteren BAuA-
Arbeitszeit-Veröffentlichung) werden unter anderem einige wichtige Aussagen
getroffen zum Zusammenhang von (über)langen Arbeitszeiten und
gesundheitlichen Beschwerden. Zusammenfassend hält die Veröffentlichung fest, dass die
tägliche Begrenzung der Arbeitszeit sowie die geltenden Regelungen zu
Ruhezeiten und Pausen eine wesentliche Rolle für den Arbeits- und
Gesundheitsschutz der Beschäftigten spielen: Da die Arbeitszeit eine kritische Größe für die
Gesamtbelastung der Beschäftigten darstellt, sei die Einhaltung der im
Arbeitszeitgesetz definierten Schutzstandards von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig
plant die Bundesregierung, „die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer
täglichen Höchstarbeitszeit“ (Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD [KoalV], Zeile 558 ff.) zu schaffen.
Mit der Kleinen Anfrage wollen sich die Fragestellenden ein aktuelles Bild
machen, inwieweit die Bundesregierung diese arbeitswissenschaftlich fundierten
Erkenntnisse ihrer Politik zugrunde legt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie verträgt sich die Aussage der Bundesregierung in ihrer Antwort zu
den Fragen 10 und 11 auf Bundestagsdrucksache 21/3703 „Die
Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Auswirkungen von täglichen Arbeitszeiten
über zehn Stunden gelten dabei nicht als vollständig gesichert. Sie sind
evidenzgestützt, aber heterogen, da es auch inkonsistente Befunde gibt.“
mit der folgenden Aussage in der BAuA-Arbeitszeit-Veröffentlichung, auf
die auch die Bundesregierung in ihrer Antwort verweist: „Die
Erkenntnislage zum Zusammenhang zwischen langen Arbeitszeiten [Anmerkung:
hier definiert als Arbeitszeiten von mehr als zehn Stunden täglich bzw. 40
bis 48 Stunden pro Woche] und möglichen Auswirkungen auf die
Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten ist sehr umfangreich und kann als
gesichert gelten. Wiederholt zeigt sich, dass lange Arbeitszeiten mit
schlechterer Gesundheit einhergehen. […] Lange Arbeitszeiten
verschlechtern die Schlafqualität bzw. ‑dauer und gehen mit einem
schlechteren Gesundheitsverhalten und insgesamt einer höheren Sterblichkeit
einher.“?
2. Inwiefern erachtet es die Bundesregierung mit Blick auf die Sicherheit
und Gesundheit von Beschäftigten als zielführend, diese gesicherte
Erkenntnislage zu den Auswirkungen langer Arbeitszeiten auf das
allgemeine Gesundheitsverhalten und die Sterblichkeit trotz etwaiger einzelner
inkonsistenter Befunde nicht als gegeben anzuerkennen?
3. Stimmt die Bundesregierung der folgenden Aussage in der BAuA-
Arbeitszeit-Veröffentlichung zu: „Umfassend belegt ist, dass die Dauer
der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit mit dem Risiko für
Fehlhandlungen und arbeitsbedingten Unfällen zusammenhängt. Das Unfallrisiko
steigt dabei nach der 8. Arbeitsstunde exponentiell an, sodass
Arbeitszeiten über 10 Stunden täglich als hoch riskant eingestuft werden müssen.
Nach einer Arbeitszeit von 12 Stunden ist die Unfallrate im Vergleich zu
8 Stunden um das Zweifache erhöht.“ (BAuA-Arbeitszeit-
Veröffentlichung), auch wenn die genaue maximale tägliche Arbeitszeit je
nach Beschäftigtengruppe variieren könnte (Aussage der Bundesregierung
zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 21/3703: „Nach dem aktuellen
arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisstand lässt sich aus Sicht der
Bundesregierung keine einheitliche, für alle Beschäftigtengruppen gültige
maximale tägliche Arbeitszeit benennen, ab der Gesundheitsrisiken eindeutig
und verlässlich einsetzen. Die wissenschaftliche Studienlage ist heterogen
und kontextabhängig.“)?
4. Inwiefern erachtet es die Bundesregierung mit Blick auf die Sicherheit
und Gesundheit von Beschäftigten als zielführend, den umfassend
belegten Zusammenhang zwischen Dauer der täglichen und wöchentlichen
Arbeitszeit und dem Risiko für Fehlhandlungen und arbeitsbedingte Unfälle
nicht als gegeben anzuerkennen?
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass
Risiken nicht „eindeutig und verlässlich einsetzen“ (Antwort der
Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 21/3703), sondern dass ein
höheres Gesundheitsrisiko bedeutet, dass eine gesundheitliche Schädigung
mit einer höheren Wahrscheinlichkeit eintritt?
6. Welche Daten und Studien sind der Bundesregierung bekannt zu
arbeitsgebundener Zeit, „z. B. zusätzlich notwendige Zeit für den Arbeitsweg
oder für die Arbeitsvorbereitung“ (BAuA-Arbeitszeit-Veröffentlichung),
die den Zeitraum, der u. a. zur Erholung zur Verfügung steht, reduzieren,
wie viel Zeit wird durchschnittlich pro Arbeitstag bzw. Arbeitsjahr für den
Arbeitsweg aufgewendet, welche Haupterkenntnisse enthalten diese Daten
und Studien jeweils, und was schlussfolgert die Bundesregierung daraus?
7. Welche Daten und Studien liegen der Bundesregierung zu Schlafmangel
und Schlafqualität, insbesondere mit Bezug auf arbeitsbedingt verkürzte
Ruhezeiten vor, welche Haupterkenntnisse enthalten diese jeweils, und
was schlussfolgert die Bundesregierung daraus?
8. Welche Daten und Studien zum Umfang der „Zeiten für Grundbedürfnisse
des Lebens, sogenannte Obligationszeiten“ (BAuA-Arbeitszeit-
Veröffentlichung) sind der Bundesregierung bekannt, welche
Haupterkenntnisse enthalten diese Studien jeweils, und was schlussfolgert die
Bundesregierung daraus?
9. Welche Daten und Studien liegen der Bundesregierung zum Pausenausfall
vor, wie oft fallen Pausen aus oder werden verkürzt (bitte getrennt nach
Länge der Arbeitszeit [etwa bis 8 h, >8 bis 10 h und >10 h] angeben), und
welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
10. Inwiefern teilt die Bundesregierung folgende Einschätzung: „Es erscheint
daher plausibel, dass die gesetzlich geforderten Ruhepausen von 45
Minuten bei Arbeitszeiten über 10 Stunden pro Tag nicht ausreichend sind, da
der Erholungsbedarf bei überlangen Arbeitszeiten durch die exponentielle
Zunahme negativer Beanspruchungsfolgen ebenfalls überproportional
zunimmt“ (BAuA-Arbeitszeit-Veröffentlichung), und inwiefern beabsichtigt
sie, dies bei einer möglichen Umstellung auf eine wöchentliche
Höchstarbeitszeit zu berücksichtigen?
11. Inwiefern teilt die Bundesregierung folgende Einschätzung: „So zeigen
einige Studien, dass Beschäftigte bei flexiblen Arbeitszeiten lange
tägliche Arbeitszeiten bevorzugen, wenn sie dafür weniger Tage in der Woche
arbeiten müssen. Dies ist jedoch in Bezug auf Sicherheit und langfristige
Gesundheit von Beschäftigten kritisch zu beurteilen.“ (BAuA-Arbeitszeit-
Veröffentlichung), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
12. Inwiefern teilt die Bundesregierung folgende Einschätzung: „Eine
Ausdehnung der Arbeitszeit, insbesondere auch bezogen auf den Arbeitstag
und eine Einschränkung der Ruhezeit, birgt das Risiko[,] die Arbeits- und
Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten weiter zu reduzieren, sowohl
kurzfristig (hoher Krankenstand) als auch langfristig (Frühverrentung).
Dadurch kann sich der Arbeitskräftemangel weiter verschärfen.“ (BAuA-
Arbeitszeit-Veröffentlichung), und welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus?
13. Wann werden die Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2025
vorliegen (vgl. Antwort zu Frage 1b auf Bundestagsdrucksache 21/3703)?
14. In welchem Rahmen befasst sich die BAuA „mit der Aktualisierung des
Wissensstands zu den Auswirkungen langer Arbeitszeiten auf Gesundheit,
Wohlbefinden und weitere relevante Indikatoren“ (Antwort zu Frage 1b
auf Bundestagsdrucksache 21/3703), und wann ist hier mit Ergebnissen zu
rechnen?
Berlin, den 16. Februar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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