Finanzielle Anreize für Ausweitung der Erwerbsarbeit
Text
Finanzielle Anreize für Ausweitung der Erwerbsarbeit
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/474
21. Wahlperiode 12.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sascha Müller, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max
Lucks, Karoline Otte, Stefan Schmidt, Sylvia Rietenberg, Dr. Sandra Detzer, Ulle
Schauws, Sandra Stein und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Finanzielle Anreize für Ausweitung der Erwerbsarbeit
Die Bundesregierung beabsichtigt im Rahmen ihres Koalitionsvertrages
zwischen CDU/CSU und SPD 2025, Überstundenzuschläge für
Vollzeitbeschäftigte steuerfrei zu stellen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die finanzielle Attraktivität
von Mehrarbeit zu erhöhen und damit dem Fachkräftemangel
entgegenzuwirken. Im Koalitionsvertrag heißt es hierzu: „Damit sich Mehrarbeit auszahlt,
werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte
beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei
gestellt. Als Vollzeitarbeit gilt dabei eine Wochenarbeitszeit von mindestens
34 Stunden (bei Tarifbindung) bzw. 40 Stunden (ohne Tarifbindung)“ (www.ko
alitionsvertrag2025.de/).
Bereits heute leisten Beschäftigte in Deutschland erhebliche Mehrarbeit. Laut
einer Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und des
Deutschen Gewerkschaftsbundes wurden im Jahr 2024 insgesamt 1,2 Mrd.
Überstunden geleistet. Von diesen Überstunden waren mehr als die Hälfte,
nämlich 53,6 Prozent, unbezahlt. Dies entspricht einer Arbeitsleistung von über
750 000 Vollzeitstellen (IAB [Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung],
2024, www.iab.de/arbeitszeitrechnung2024; DGB [Deutscher
Gewerkschaftsbund], 2024, www.dgb.de/fileadmin/import/Aktuelles/News/DGB-Index-Kom
pakt_2025-02_Überstunden_C.pdf). Fast die Hälfte aller Beschäftigten arbeitet
regelmäßig Überstunden; 20 Prozent leisten dabei eine bis fünf Stunden pro
Woche extra, 24 Prozent sogar noch mehr. Rund jede bzw. jeder Zehnte in
Vollzeit arbeitet mehr als 48 Stunden pro Woche (IAB, 2024; DGB, 2024). Diese
Zahlen zeigen, dass Mehrarbeit bereits heute einen signifikanten Teil des
Arbeitsmarktes ausmacht.
Die geplante Steuerbefreiung betrifft ausschließlich Überstunden von
Vollzeitbeschäftigten. Das bedeutet, dass vor allem Männer in Vollzeit davon
profitieren würden, weil die Mehrheit der Teilzeitbeschäftigten – vor allem Frauen –
von dieser Maßnahme ausgeschlossen bleibt. Die Teilzeitquote von Frauen lag
im Jahr 2024 bei 68 Prozent (Statistisches Bundesamt, 2025, www.destatis.de/
DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/05/PD25_175_13.html), was dazu führt,
dass die Steuererleichterung voraussichtlich nur eine Minderheit der
Erwerbstätigen, vor allem männliche Vollzeitbeschäftigte, erreicht. Frauen sind häufig
aufgrund von Sorgearbeit und eingeschränkter Arbeitszeitflexibilität in Teilzeit
beschäftigt (Statistisches Bundesamt, 2025), wodurch sie die Vorteile der
Steuerbefreiung nicht in gleichem Maße nutzen können wie ihre männlichen
Kollegen in Vollzeit.
Die Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge könnte die strukturellen
Ungleichheiten zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten sowie zwischen den
Geschlechtern weiter verstärken. Frauen, die überwiegend in Teilzeit arbeiten
und aufgrund familiärer Sorgearbeit eine geringere Erwerbsarbeitszeit leisten,
sind im Vergleich zu ihren männlichen Vollzeitkollegen benachteiligt. Es ist zu
befürchten, dass eine Maßnahme, die primär Vollzeitbeschäftigte entlastet,
bestehende geschlechterspezifische Ungleichheiten und die ungleiche Verteilung
von unbezahlter Arbeit weiter zementiert (DIW [Deutsches Institut für
Wirtschaftsforschung], 2025, www.diw.de/de/diw_01.c.900064.de/nachrichten/solle
n_wir_alle_noch_mehr_arbeiten.html; Hans-Böckler-Stiftung, 2025, www.boe
ckler.de/de/boeckler-impuls-arbeitszeitpolitik-auf-dem-holzweg-68033.html;
Hans-Böckler-Stiftung, 2023, www.boeckler.de/fpdf/HBS-008694/p_fofoe_rep
ort_10_2023.pdf).
Fiskalisch könnte die Steuerbefreiung zu Mindereinnahmen im Bundeshaushalt
führen. Schätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
zufolge könnte der Verlust an Steuereinnahmen durch diese Maßnahme zwischen
400 Mio. und 600 Mio. Euro jährlich liegen, abhängig von der tatsächlichen
Inanspruchnahme der Steuerbefreiung (IAB, 2024). In Anbetracht der
angespannten Haushaltslage und der aktuellen Haushaltspläne des Bundesministeriums
der Finanzen (BMF) könnte die Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge zu
einer zusätzlichen Belastung der öffentlichen Finanzen führen (BMF, 2025,
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Oeffentliche-Finan
zen/Bundeshaushalt/bundeshaushalt-2025-und-wachstumsinitiative-2.pdf;
BMF, 2024, www.bundeshaushalt.de/static/daten/2025/soll/draft/Vorspan
n.pdf).
Des Weiteren könnte die Steuerbefreiung in besonders überlasteten Branchen
wie der Pflege zu einer noch stärkeren Arbeitsbelastung der Beschäftigten
führen. Diese Berufsgruppen sind ohnehin schon durch eine hohe Anzahl an
Überstunden und durch einen Mangel an Fachkräften geprägt. Laut einer Analyse
der Hans-Böckler-Stiftung könnte die Steuerbefreiung zu einer weiteren
Ausweitung von Überstunden führen, was sowohl die gesundheitlichen als auch die
psychischen Belastungen der Mitarbeitenden erhöhen könnte. Dies könnte
zudem den Fachkräftemangel weiter verschärfen, weil übermäßige
Arbeitsbelastung in ohnehin schon belasteten Sektoren wie der Pflege den Ausstieg aus dem
Beruf fördern könnte (Hans-Böckler-Stiftung, 2023, www.boeckler.de/de/auf-e
inen-blick-17945-arbeitszeit-19844.html). Nachdem erkennbar ist, dass die
geplante Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge erhebliche neue
Ungleichgewichte erzeugen, bestehende geschlechterspezifische und soziale
Ungleichheiten im Arbeitsmarkt verstärken und fiskalische Herausforderungen mit sich
bringen könnte, die in der aktuellen Haushaltslage problematisch sind,
fragen wir die Bundesregierung:
1. Wie viele Überstunden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2024 sowie im ersten Quartal 2025 in Deutschland geleistet (bitte
jeweils die absoluten Zahlen, den Anteil der bezahlten und unbezahlten
Überstunden, die jährlichen Veränderungsraten sowie die Umrechnung in
Vollzeitäquivalente bei einer 38,5-Stunden-Woche angeben), und wie
verteilen sich diese Werte nach Vollzeit-, Teilzeit- und Minijob-Beschäftigten
sowie nach Wirtschaftsbranchen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass
laut einer gemeinsamen Auswertung des IAB und des DGB im Jahr 2024
insgesamt 1,2 Mrd. Überstunden geleistet wurden, von denen mehr als die
Hälfte unbezahlt war (IAB, 2024; DGB, 2024)?
2. Wie viele der im Jahr 2024 geleisteten Überstunden entfielen auf
Beschäftigte im Homeoffice, und wie unterscheidet sich das
Überstundenaufkommen im Homeoffice im Vergleich zu Beschäftigten ohne Homeoffice-
Möglichkeit, insbesondere angesichts der Debatte um die
Arbeitszeitkontrolle und die Ausweitung von Mehrarbeit im Homeoffice, wie sie in den
Arbeitszeitstudien der Hans-Böckler-Stiftung thematisiert wird (Hans-
Böckler-Stiftung, 2023)?
3. Wie viele Beschäftigte arbeiteten nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2024 regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche, und wie verteilen
sich diese Zahlen nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, Geschlecht,
Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass laut IAB und DGB rund jede bzw. jeder Zehnte in
Vollzeit mehr als 48 Stunden pro Woche arbeitet (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller; DGB, 2024; IAB, 2024)?
4. Wie viele Vollzeitbeschäftigte leisten nach Kenntnis der Bundesregierung
in welchen Wirtschaftsbranchen regelmäßig Überstunden, und wie verteilt
sich das Ausmaß der bezahlten und unbezahlten Überstunden auf die
einzelnen Branchen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass laut DGB und
IAB Überstunden vor allem in Branchen mit hohem Arbeitsdruck und mit
Arbeitsverdichtung gehäuft auftreten (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller; DGB, 2024; IAB, 2024)?
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit und den
tatsächlichen Bedarf an Mehrarbeit (z. B. durch Überstunden) in den
Wirtschaftsbranchen mit den meisten Vollzeitstellen sowie in Branchen mit besonders
hohem Arbeitsdruck, insbesondere vor dem Hintergrund der Einschätzung
von DGB und IAB (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; DGB, 2024;
IAB, 2024)?
6. Wie viele Beschäftigte erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2024 sowie im ersten Quartal 2025 überhaupt Zuschläge für
Überstunden, in welcher durchschnittlichen Höhe wurden diese gezahlt, und
wie verteilen sich die Anzahl und Höhe dieser Zuschläge nach
Wirtschaftszweigen, Tarifbindung, Geschlecht, Beschäftigungsform (Vollzeit,
Teilzeit, Minijob), Betriebsgröße sowie Region (z. B. Ost und West)?
7. Welche unterschiedlichen Formen von Zuschlägen für Mehrarbeit
existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (z. B. tarifliche,
betriebliche, gesetzliche Regelungen), und wie verbreitet sind diese
jeweils (bitte nach Tarifbindung, Branche, Beschäftigungsform und
Betriebsgröße differenzieren)?
8. Wie viele Beschäftigte erhielten im Jahr 2024 Zuschläge für Arbeit an
Sonn- und Feiertagen sowie für Nachtarbeit, und in welchem Umfang
könnten diese bestehenden Zuschläge ebenfalls von der geplanten
Steuerbefreiung betroffen sein oder davon abgegrenzt werden?
9. Wie plant die Bundesregierung, die Steuerfreiheit für
Überstundenzuschläge europarechtskonform, insbesondere mit Blick auf das Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Oktober 2023 – C‑660/20
(europarechtswidrige Ungleichbehandlung von Teilzeit- und
Vollzeitbeschäftigten), auszugestalten (Europäischer Gerichtshof, curia.europa.eu/ju
ris/document/document.jsf?text=&docid=275123&doclang=DE)?
10. Sieht die Bundesregierung angesichts der geplanten Steuerbefreiung von
Überstundenzuschlägen für Vollzeitbeschäftigte die Gefahr einer
mittelbaren Diskriminierung nach § 3 Absatz 2 des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), weil scheinbar neutrale Kriterien wie der
Vollzeitstatus in der Praxis überwiegend Männer begünstigen, während Frauen –
die laut Statistischem Bundesamt zu 68 Prozent in Teilzeit arbeiten –
strukturell benachteiligt werden (Statistisches Bundesamt, 2025, www.des
tatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/05/PD25_175_13.html)?
11. Welche rechtlichen Prüfungen wurden von der Bundesregierung im
Hinblick auf die Vorgaben des AGG und die einschlägige Rechtsprechung
vorgenommen?
12. Welche Verteilungswirkungen bei verfügbaren Einkommen (jeweils nach
Dezilen) werden durch die geplante Steuerbefreiung für
Überstundenzuschläge erwartet, die ausschließlich für Überstunden gilt, die über die
tariflich vereinbarte bzw. die an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit
hinausgehen, wobei als Vollzeitarbeit eine Wochenarbeitszeit von
mindestens 34 Stunden (bei Tarifbindung) bzw. 40 Stunden (ohne Tarifbindung)
angesetzt wird,
a) zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten,
b) zwischen Männern und Frauen und
c) zwischen unterschiedlichen Wirtschaftszweigen (DIW, 2025; IAB,
2024)?
13. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die durchschnittliche steuerliche
Entlastung pro berechtigten Beschäftigten durch die geplante
Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen (bitte nach Einkommensgruppen,
Branchen und Geschlecht differenzieren), und wie viele Personen könnten
insgesamt von der Maßnahme profitieren?
14. In welcher Weise plant die Bundesregierung, bei der Ausgestaltung einer
möglichen Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen zu
berücksichtigen, dass insbesondere Vollzeitbeschäftigte und Beziehende hoher
Einkommen – die häufiger und mehr Überstunden leisten können und durch
höhere Grenzsteuersätze relativ mehr von einer Steuerfreiheit profitieren
würden – überproportional entlastet würden, während Teilzeitkräfte und
Beziehende niedriger Einkommen, darunter viele Frauen, nicht von der
Maßnahme profitieren könnten und dadurch bestehende
Einkommensunterschiede weiter verstärkt werden könnten (DIW, 2025; IAB, 2024)?
15. Wie bringt die Bundesregierung eine mögliche Steuerbefreiung von
Überstundenzuschlägen in Einklang mit dem im Koalitionsvertrag zwischen
CDU/CSU und SPD festgeschriebenen „zentralen“ Anliegen der
tatsächlichen Gleichstellung von Frauen, wenn Frauen überwiegend erst gar nicht
von der Steuerbefreiung erfasst werden, weil die Teilzeitquote im Jahr
2024 bei Frauen mit 68 Prozent in Teilzeit auf neuem Höchststand ist
(Statistisches Bundesamt, 2025)?
16. Welche flankierenden Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen,
damit bestehende geschlechterspezifische Ungleichheiten am
Arbeitsmarkt nicht verstärkt werden (DIW, 2025)?
17. Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die geplante
Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge die besondere Situation von
Alleinerziehenden berücksichtigt, die laut Familienreport 2024 aufgrund der
überwiegenden Übernahme von Sorgearbeit strukturell in ihrer
Erwerbsbeteiligung und Arbeitszeitflexibilität eingeschränkt sind und daher von dieser
Maßnahme kaum profitieren können (damaliges Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2024, www.bmfsfj.de/resource/blo
b/123456/abcd1234/familienreport-2024-data.pdf)?
18. Plant die Bundesregierung flankierende Maßnahmen, um die fehlende
Möglichkeit zur Inanspruchnahme steuerfreier Überstundenzuschläge für
Alleinerziehende zu kompensieren?
19. Wie soll sichergestellt werden, dass die Steuerbefreiung nicht zu einer
Ausweitung unbezahlter Überstunden oder zur Verdrängung regulärer
Vollzeitstellen führt?
20. Wie will die Bundesregierung im Sinne des
Gleichbehandlungsgrundsatzes sicherstellen, dass Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifvertrag, in
denen es keine eindeutige Definition von Überstunden gibt, nicht von der
steuerlichen Begünstigung ausgeschlossen werden und gegenüber
tarifgebundenen Beschäftigten nicht systematisch benachteiligt werden?
21. Wie will die Bundesregierung im Sinne des
Gleichbehandlungsgrundsatzes sicherstellen, dass Teilzeitbeschäftigte, die zwar regelmäßig
Mehrarbeit leisten, aber die vorgesehene Schwelle der tariflichen Vollzeit nicht
erreichen, durch die geplante Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge
nicht systematisch benachteiligt werden, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich eine Gleichbehandlung
bei Überstundenzuschlägen fordert?
22. Wie plant die Bundesregierung, die steuerliche Begünstigung von
Überstundenzuschlägen bei flexiblen Arbeitszeitmodellen wie Gleitzeit oder
Vertrauensarbeitszeit umzusetzen, bei denen Überstunden oft schwer
abgrenzbar sind, um eine Benachteiligung von Beschäftigten in solchen
Modellen zu vermeiden?
23. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Einhaltung der
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen
effektiv zu kontrollieren und um Missbrauch und Umwidmung regulärer
Arbeitszeit in steuerbegünstigte Überstunden zu verhindern, insbesondere
mit Blick auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die Einhaltung des
Willkürverbots?
24. Wie plant die Bundesregierung, die Zusammenarbeit mit den
Sozialversicherungsträgern bei der Kontrolle und Abrechnung der
Überstundenzuschläge zu gestalten, insbesondere in Betrieben ohne Tarifvertrag oder mit
flexiblen Arbeitszeitmodellen?
25. Welche konkreten Auswirkungen von Bund, Ländern und Gemeinden auf
das Steueraufkommen erwartet die Bundesregierung, wenn – wie im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen –
Überstundenzuschläge für Vollzeitbeschäftigte steuerfrei gestellt würden (BMF,
2024)?
26. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
potenziellen Mindereinnahmen für die öffentlichen Haushalte insgesamt im
Verhältnis zur angespannten Haushaltslage (BMF, 2024)?
27. Wie bewertet die Bundesregierung die geplante Steuerbefreiung von
Überstundenzuschlägen für Vollzeitbeschäftigte im Hinblick auf das
Steueraufkommen und die öffentlichen Haushalte, insbesondere angesichts der
aktuellen Konjunkturflaute (BIP-Rückgang [BIP = Bruttoinlandsprodukt]
2024 um 0,3 Prozent), der sinkenden Steuereinnahmen (minus 2 Prozent
im ersten Quartal 2025), einer prognostizierten strukturellen
Haushaltslücke von jährlich rund 15 Mrd. Euro sowie der zusätzlichen
Herausforderungen durch den demografischen Wandel (Ausscheiden von rund 5 Mio.
Erwerbstätigen bis 2030) (BMF, 2024)?
28. Hält die Bundesregierung den Zeitpunkt für diese steuerliche Entlastung
unter diesen Rahmenbedingungen für angemessen, und wie begründet sie
diese Einschätzung?
29. Welche Maßnahmen prüft oder plant die Bundesregierung, um mögliche
Mindereinnahmen beim Steueraufkommen, die durch die Steuerbefreiung
von Überstundenzuschlägen für Vollzeitbeschäftigte entstehen könnten,
im Bundeshaushalt auszugleichen (BMF, 2024)?
30. Plant die Bundesregierung, Überstundenzuschläge für Vollzeitbeschäftigte
neben der Steuerbefreiung auch von den Sozialabgaben zu befreien, und
welche Auswirkungen erwartet sie auf die Einnahmen der
Sozialversicherungen sowie auf deren langfristige Finanzierung vor dem Hintergrund
steigender Beitragsbelastungen und des demografischen Wandels (BMF,
2024)?
31. Plant die Bundesregierung, die Sozialabgabenbefreiung für
Überstundenzuschläge auf bestimmte Zuschlagssätze oder Branchen zu beschränken,
und wenn ja, nach welchen Kriterien soll diese Beschränkung erfolgen
(BMF, 2024)?
32. Wie bewertet die Bundesregierung die Maßnahme im Hinblick auf ihre
arbeitsmarktpolitischen Ziele, insbesondere die Förderung von
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und die langfristige Stabilität der
Sozialversicherungssysteme (BMF, 2024)?
33. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die Komplexität
und Transparenz des deutschen Steuerrechts durch die Einführung einer
weiteren steuerlichen Sonderregelung für Überstundenzuschläge (BMF,
2024)?
34. Wie begründet die Bundesregierung die geplante Steuerbefreiung für
Zuschläge auf freiwillige Mehrarbeit, obwohl diese Maßnahme eine
Ausnahme vom Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit darstellt und
damit die steuersystematische Gleichbehandlung aller Arbeitseinkünfte
durchbricht?
35. Wie rechtfertigt sie diese steuerliche Sonderregelung im Hinblick auf die
im Koalitionsvertrag genannten Ziele, insbesondere die Entlastung von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Steigerung der
Wirtschaftsleistung und die Bekämpfung des Fachkräftemangels?
36. Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass Selbstständige für ihre
geleistete Mehrarbeit keine steuerlichen Vergünstigungen erhalten, während
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Überstundenzuschlägen steuerlich
begünstigt werden, obwohl das Leistungsfähigkeitsprinzip und der
Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) eine
Gleichbehandlung aller Erwerbseinkünfte fordern?
37. Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, die geplante
Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge einkommensabhängig zu staffeln oder auf
alle Beschäftigten – einschließlich Teilzeitkräfte – auszuweiten, um eine
gleichmäßigere Verteilungswirkung zu erzielen und Diskriminierung zu
vermeiden?
38. Inwiefern hält die Bundesregierung die Steuerbefreiung von
Überstundenzuschlägen für ein geeignetes Instrument zur Bekämpfung des
Arbeitskräftemangels im Vergleich zu Investitionen in Kinderbetreuung und
Pflegeinfrastruktur?
39. Wie begründet die Bundesregierung die geplante steuerliche Förderung
von Überstundenzuschlägen für Vollzeitbeschäftigte, obwohl
wissenschaftliche Studien und Berichte aus der Praxis belegen, dass ein System,
das Überstunden systematisch begünstigt, zu erhöhter gesundheitlicher
Belastung und einem erhöhten Burnout-Risiko führen kann –
insbesondere in bereits stark belasteten Branchen wie der Pflege, in denen
Überstunden und Personalmangel laut Statistischem Bundesamt und Hans-Böckler-
Stiftung zu den Hauptursachen für gesundheitliche Probleme der
Beschäftigten zählen (Statistisches Bundesamt, 2025; Hans-Böckler-Stiftung,
2023)?
40. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zu verhindern, dass
durch die steuerliche Begünstigung von Überstunden die Arbeitsbelastung
in sensiblen Berufsgruppen wie Pflege, Medizin und Sozialarbeit weiter
ansteigt und die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
zusätzlich gefährdet wird (Hans-Böckler-Stiftung, 2023)?
41. Welche Anforderungen werden an die betriebliche Arbeitszeiterfassung
gestellt, um eine rechtssichere und lückenlose Dokumentation der
steuerfreien Überstunden zu gewährleisten?
42. Vor dem Hintergrund, dass im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und
SPD eine Reduzierung der Bürokratiekosten für die Wirtschaft sowie eine
deutliche Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen vorgesehen ist,
mit welchen zusätzlichen bürokratischen und administrativen Belastungen
für Unternehmen rechnet die Bundesregierung aufgrund der erhöhten
Anforderungen an die betriebliche Arbeitszeiterfassung im Zusammenhang
mit der geplanten Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen?
43. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der steuerlichen
Privilegierung von Überstundenzuschlägen auf die betriebliche Praxis des
Freizeitausgleichs und der Arbeitszeitkonten, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass laut Tarif- und Betriebspraxis der überwiegende Teil der
Überstunden durch Freizeit ausgeglichen wird?
44. Angesichts der im Koalitionsvertrag verankerten Ziele zum
Bürokratieabbau, insbesondere der Reduzierung von Dokumentations- und
Berichtspflichten, sieht die Bundesregierung in den geplanten zusätzlichen
Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung einen Zielkonflikt mit dem
angestrebten Bürokratieabbau, und wie soll dieser gegebenenfalls aufgelöst
werden?
45. Welche Erwartung hat die Bundesregierung bezüglich der Auswirkungen
der Steuerbefreiung auf das betriebliche Lohngefüge und die
Personalpolitik der betroffenen Unternehmen?
Berlin, den 4. Juni 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Karoline Otte (Kleine Anfrage)
- asked ← Katharina Beck (Kleine Anfrage)
- asked ← Max Lucks (Kleine Anfrage)
- asked ← Moritz Heuberger (Kleine Anfrage)
- asked ← Sandra Detzer (Kleine Anfrage)
- asked ← Sandra Stein (Kleine Anfrage)
- asked ← Sascha Müller (Kleine Anfrage)
- asked ← Stefan Schmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Sylvia Rietenberg (Kleine Anfrage)
- asked ← Ulle Schauws (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Katharina Beck
- authored ← Sascha Müller
- part_of_vorgang → Finanzielle Anreize für Ausweitung der Erwerbsarbeit (Kleine Anfrage)