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Achtstundentag im EU-Recht verankern und Beschäftigte schützen

dip / drucksache 16.04.2026 · WP 21 · 21/5396 · Antrag · Original ↗

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Achtstundentag im EU-Recht verankern und Beschäftigte schützen Antrag der Abgeordneten Anne Zerr, Janine Wissler, Jörg Cezanne, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke Achtstundentag im EU-Recht verankern und Beschäftigte schützen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Aktuelle Vorschläge nach noch mehr Deregulierung sind Teil globaler Bemühungen seitens Arbeitgeber*innen, ihre Profite auf Kosten von Beschäftigten zu maximieren. Die Forderung den Achtstundentag abzuschaffen, ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt zulasten der hart erkämpften Arbeitnehmer*innenrechte. Die Verwirklichung würde Familien vor eine Zerreißprobe stellen, das soziale Leben einschränken und Ausbeutung verschärfen. Entsprechende Pläne konservativer Regierungen treffen nicht nur in Deutschland auf großen Widerstand (z. B. Generalstreik in Griechenland 2025: www.dw.com/de/ griechenland-generalstreik-protest-arbeitszeiten-gewerkschaften-v2/a-74185544 oder „Mit Macht für die 8“ vom Deutschen Gewerkschaftsbund). Gleichzeitig existiert trotz des Spielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) eine Tageshöchstzeit weiterhin in einer Mehrzahl der Länder der Europäischen Union wie zum Beispiel Belgien, Deutschland, Finnland, Polen, Portugal, Spanien oder Ungarn, die insgesamt deutlich über die Hälfte der Unions-Bevölkerung repräsentieren. Diese Tatsache zeigt, dass es auch auf EU-Ebene einen breiten Rückhalt gibt, die Arbeitsstunden auf Tagesbasis zu begrenzen. Anstatt den Arbeitsschutz abzubauen, sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, anerkannte und von der Mehrheit getragene Standards auf EU-Ebene anzuheben, um so auf Ausbeutung basierende Wettbewerbsnachteile zu reduzieren und Beschäftigte zu schützen. Europäische Kooperation sollte einem „race to the bottom“ (im Sinne eines Unterbietungswettlaufs), bei dem Staaten im Standortwettbewerb Arbeits- und Sozialstandards absenken, entgegenwirken und stattdessen Initiativen ergreifen, die hohe gemeinsame Schutzstandards schaffen und dauerhaft absichern. Deutscher Bundestag Drucksache 21/5396 21. Wahlperiode 16.04.2026 II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass eine tägliche Höchstarbeitszeitgrenze von acht Stunden zeitnah in die EU-Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) aufgenommen wird, von der in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung abgewichen werden kann; 2. dem Bundestag regelmäßig über die angestellten Bemühungen zu berichten. Berlin, den 14. April 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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