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Den Achtstundentag erhalten - Wöchentliche Höchstarbeitszeit absenken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/334)

dip / drucksache 14.10.2025 · WP 21 · 21/2206 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Den Achtstundentag erhalten - Wöchentliche Höchstarbeitszeit absenken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/334) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2206 21. Wahlperiode 14.10.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Anne Zerr, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/334 – Den Achtstundentag erhalten – Wöchentliche Höchstarbeitszeit absenken A. Problem Aus Sicht der antragstellenden Fraktion Die Linke befindet sich Deutschland im Hinblick auf die durchschnittliche Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung im Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Mittelfeld. Beschäftigte leisteten über eine Milliarde Überstunden, wovon mehr als 50 Prozent unbezahlt seien. Forderungen nach einem Mehr an Leistung verkennten die Lebensrealität der Bevölkerung und die Situation am Arbeitsmarkt. Beschäftigte litten unter zunehmender Entgrenzung, Überlastung und Stress. Eine Reduzierung der zulässigen wöchentlichen Höchstarbeitszeit fördere die Gesundheit der Beschäftigten und wirke sich positiv auf die Produktivität aus. Zur Gewährleistung des Erfolgs dieser Maßnahme werde eine verlässliche Arbeitszeiterfassung benötigt. Die Bundesregierung soll daher aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, a) mit dem die wöchentlich zulässige Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von derzeit 48 auf 40 Stunden, unter Beibehaltung einer im Durchschnitt täglich erlaubten Höchstarbeitszeit von 8 Stunden, gesenkt wird und b) eine elektronische, tagesaktuelle, manipulationssichere und flächendeckende Arbeitszeiterfassungspflicht eingeführt wird. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/334 abzulehnen. Berlin, den 8. Oktober 2025 Der Ausschuss für Arbeit und Soziales Bernd Rützel Amtierender Vorsitzender Peter Bohnhof Berichterstatter Bericht des Abgeordneten Peter Bohnhof I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/334 in seiner 9. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung überwiesen. II. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 21/334 in seiner 6. Sitzung am 8. Oktober 2025 abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen. Die Fraktion der CDU/CSU erläuterte, durch die geplante Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit werde die Gesamtarbeitszeit nicht erhöht. Im Einvernehmen könnten Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Arbeitszeit flexibel gestalten und die Wochenarbeitszeit auf die Wochentage entsprechend verteilen. Hiervon profitierten Arbeitnehmer, die sich eine Flexibilisierung wünschten. Die Europäische Arbeitszeitrichtlinie werde so, wie bereits von anderen EU-Mitgliedsstaaten, umgesetzt. Die Fraktion der AfD meinte, mit dem Antrag werde Klassenkampf betrieben. Die deutsche Wirtschaft, insbesondere der Mittelstand, sei auf Flexibilität angewiesen. Eine funktionierende Wirtschaft sei ein entscheidender Faktor dafür, dass es auch Arbeitnehmern gut gehe. Eine Flexibilisierung der Wochenarbeitszeit könne unter passenden Rahmenbedingungen Betrieben wie auch Arbeitnehmern nützen. Es gebe heute allerdings schon genug Flexibilisierung. In kritischen Bereichen wie in Krankenhäusern seien oftmals Arbeitstage mit mehr Arbeitsstunden erforderlich. Die Fraktion der SPD machte geltend, eine Erhöhung der Arbeitszeit führe nicht notwendigerweise zu einer Steigerung der Produktivität. Hierdurch komme es zu mehr Unfällen, höherer psychischer Belastung und Krankheitsausfällen. In Bereichen wie der Pflege könne sich hingegen eine Reduzierung der Arbeitszeit positiv auswirken, da der Personalmangel in diesem Bereich auch auf eine zu hohe Arbeitsbelastung zurückzuführen sei. Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes solle für Beschäftigte nicht zu mehr Arbeit führen, sondern zu mehr Selbstbestimmung in Bezug auf ihre Arbeitszeit. Diese Mitbestimmung steigere die Attraktivität der Berufe und könne dadurch zu einer höheren Produktivität führen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, in kritischen Bereichen wie in Krankenhäusern gebe es bereits Ausnahmen vom Achtstundentag. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit wirke sich insbesondere auf das Zugriffsrecht der Arbeitgeber auf Arbeitnehmer aus. Das Arbeitszeitgesetz komme vor allem Arbeitnehmern in Bereichen, die nicht tarifvertraglich ausgestaltet seien, zugute. Ziel müsse es sein, mehr Anreize zur Tarifbindung zu schaffen. Eine pauschale Absenkung der Wochenarbeitszeit sei jedoch nicht zielführend, vielmehr müsse mehr Selbst- und Mitbestimmung für Beschäftigte geschaffen werden. Die Fraktion Die Linke betonte, mit ihrem Antrag solle gewährleistet werden, dass der Achtstundentag bleibe. Eine Flexibilisierung der täglichen Arbeitszeit werde nicht benötigt, die derzeitige Gesetzeslage lasse genügend Flexibilität zu. In Sonderfällen könne bereits täglich bis zu zehn Stunden gearbeitet werden. Eine Aufweichung der Regelungen betreffe insbesondere Beschäftigte in prekären Sektoren ohne Tarifverträge. Gerade in Branchen mit hoher Arbeitsbelastung gebe es Personalmangel und einen hohen Krankenstand, weshalb bessere Arbeitsbedingungen geschaffen werden sollten. Berlin, den 8. Oktober 2025 Peter Bohnhof Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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