Den Achtstundentag erhalten - Wöchentliche Höchstarbeitszeit absenken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/334)
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Den Achtstundentag erhalten - Wöchentliche Höchstarbeitszeit absenken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/334)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2206
21. Wahlperiode 14.10.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Anne Zerr, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/334 –
Den Achtstundentag erhalten – Wöchentliche Höchstarbeitszeit absenken
A. Problem
Aus Sicht der antragstellenden Fraktion Die Linke befindet sich Deutschland im
Hinblick auf die durchschnittliche Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung im
Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Mittelfeld. Beschäftigte leisteten über
eine Milliarde Überstunden, wovon mehr als 50 Prozent unbezahlt seien.
Forderungen nach einem Mehr an Leistung verkennten die Lebensrealität der
Bevölkerung und die Situation am Arbeitsmarkt. Beschäftigte litten unter zunehmender
Entgrenzung, Überlastung und Stress. Eine Reduzierung der zulässigen
wöchentlichen Höchstarbeitszeit fördere die Gesundheit der Beschäftigten und wirke sich
positiv auf die Produktivität aus. Zur Gewährleistung des Erfolgs dieser
Maßnahme werde eine verlässliche Arbeitszeiterfassung benötigt.
Die Bundesregierung soll daher aufgefordert werden,
einen Gesetzentwurf vorzulegen,
a) mit dem die wöchentlich zulässige Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz
von derzeit 48 auf 40 Stunden, unter Beibehaltung einer im Durchschnitt
täglich erlaubten Höchstarbeitszeit von 8 Stunden, gesenkt wird und
b) eine elektronische, tagesaktuelle, manipulationssichere und flächendeckende
Arbeitszeiterfassungspflicht eingeführt wird.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/334 abzulehnen.
Berlin, den 8. Oktober 2025
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales
Bernd Rützel
Amtierender Vorsitzender
Peter Bohnhof
Berichterstatter
Bericht des Abgeordneten Peter Bohnhof
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/334 in seiner 9. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten
und an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung überwiesen.
II. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 21/334 in seiner 6. Sitzung am 8. Oktober
2025 abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen
der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
empfohlen.
Die Fraktion der CDU/CSU erläuterte, durch die geplante Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit
werde die Gesamtarbeitszeit nicht erhöht. Im Einvernehmen könnten Arbeitgeber und Arbeitnehmer die
Arbeitszeit flexibel gestalten und die Wochenarbeitszeit auf die Wochentage entsprechend verteilen. Hiervon profitierten
Arbeitnehmer, die sich eine Flexibilisierung wünschten. Die Europäische Arbeitszeitrichtlinie werde so, wie
bereits von anderen EU-Mitgliedsstaaten, umgesetzt.
Die Fraktion der AfD meinte, mit dem Antrag werde Klassenkampf betrieben. Die deutsche Wirtschaft,
insbesondere der Mittelstand, sei auf Flexibilität angewiesen. Eine funktionierende Wirtschaft sei ein entscheidender
Faktor dafür, dass es auch Arbeitnehmern gut gehe. Eine Flexibilisierung der Wochenarbeitszeit könne unter
passenden Rahmenbedingungen Betrieben wie auch Arbeitnehmern nützen. Es gebe heute allerdings schon genug
Flexibilisierung. In kritischen Bereichen wie in Krankenhäusern seien oftmals Arbeitstage mit mehr
Arbeitsstunden erforderlich.
Die Fraktion der SPD machte geltend, eine Erhöhung der Arbeitszeit führe nicht notwendigerweise zu einer
Steigerung der Produktivität. Hierdurch komme es zu mehr Unfällen, höherer psychischer Belastung und
Krankheitsausfällen. In Bereichen wie der Pflege könne sich hingegen eine Reduzierung der Arbeitszeit positiv
auswirken, da der Personalmangel in diesem Bereich auch auf eine zu hohe Arbeitsbelastung zurückzuführen sei. Eine
Reform des Arbeitszeitgesetzes solle für Beschäftigte nicht zu mehr Arbeit führen, sondern zu mehr
Selbstbestimmung in Bezug auf ihre Arbeitszeit. Diese Mitbestimmung steigere die Attraktivität der Berufe und könne
dadurch zu einer höheren Produktivität führen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, in kritischen Bereichen wie in Krankenhäusern gebe es
bereits Ausnahmen vom Achtstundentag. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit wirke sich insbesondere auf das
Zugriffsrecht der Arbeitgeber auf Arbeitnehmer aus. Das Arbeitszeitgesetz komme vor allem Arbeitnehmern in
Bereichen, die nicht tarifvertraglich ausgestaltet seien, zugute. Ziel müsse es sein, mehr Anreize zur Tarifbindung
zu schaffen. Eine pauschale Absenkung der Wochenarbeitszeit sei jedoch nicht zielführend, vielmehr müsse mehr
Selbst- und Mitbestimmung für Beschäftigte geschaffen werden.
Die Fraktion Die Linke betonte, mit ihrem Antrag solle gewährleistet werden, dass der Achtstundentag bleibe.
Eine Flexibilisierung der täglichen Arbeitszeit werde nicht benötigt, die derzeitige Gesetzeslage lasse genügend
Flexibilität zu. In Sonderfällen könne bereits täglich bis zu zehn Stunden gearbeitet werden. Eine Aufweichung
der Regelungen betreffe insbesondere Beschäftigte in prekären Sektoren ohne Tarifverträge. Gerade in Branchen
mit hoher Arbeitsbelastung gebe es Personalmangel und einen hohen Krankenstand, weshalb bessere
Arbeitsbedingungen geschaffen werden sollten.
Berlin, den 8. Oktober 2025
Peter Bohnhof
Berichterstatter
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