Auswirkungen einer möglichen Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit auf die Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit
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Auswirkungen einer möglichen Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit auf die Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4205
21. Wahlperiode 20.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Anne Zerr, Kathrin Gebel, Mandy Eißing, Janine Wissler,
Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Anne-
Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Nicole Gohlke,
Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Heidi
Reichinnek, Zada Salihović, Evelyn Schötz, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner,
Julia-Christina Stange, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner und
der Fraktion Die Linke
Auswirkungen einer möglichen Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit auf
die Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit
Die Bundesregierung plant, „die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer
täglichen Höchstarbeitszeit – auch und gerade im Sinne einer besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ (Verantwortung für Deutschland.
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD [KoalV], Zeile 558 bis 560) zu schaffen.
Dafür wäre unter anderem eine Änderung des § 3 des Arbeitszeitgesetzes
(ArbZG) erforderlich, der bisher eine werktägliche Höchstarbeitszeit von acht
Stunden vorsieht. Eine Höchstarbeitszeit von maximal zehn Stunden ist auch
jetzt bereits möglich, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten im
Durchschnitt acht Stunden gearbeitet werden. Darüber hinaus bietet das ArbZG
flexible Anwendungen für Tarifverträge, wodurch weitere Ausnahmen, die noch
längeres Arbeiten erlauben, möglich werden. Der Achtstundentag prägt das
deutsche Arbeitszeitrecht seit 1918 (Artikel II der Arbeitszeitverordnung 1918).
Nach der Einschätzung von gleichstellungspolitischen Akteurinnen und
Akteuren steht „die beabsichtigte Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit
[…] Vereinbarkeit und gerechter Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit
zwischen Frauen und Männern entgegen“, weil sie innerhalb von Paarbeziehungen
„die Übernahme von noch mehr Erwerbsarbeit durch diejenigen mit den
vergleichsweise höheren Einkommen und den ohnehin längeren Arbeitszeiten“ –
zumeist Männer – belohnt (Bündnis Sorgearbeit fair teilen: www.sorgearbeit-f
air-teilen.de/wp-content/uploads/2025/05/BSFT-Bewertung-Koalitionsvertrag-
2025.pdf). Bei Paaren mit Kindern ist das sogenannte Zuverdienermodell, bei
dem der Vater in Vollzeit und die Mutter in Teilzeit oder geringfügig
erwerbstätig ist, in Westdeutschland die am häufigsten verbreitete Erwerbskonstellation.
Über 60 Prozent der westdeutschen Paare mit Kindern im Kindergarten- oder
Grundschulalter teilen die Erwerbs- und Sorgearbeit nach diesem Modell auf.
Bei Paaren mit Kindern unter drei Jahren gilt dies noch für fast 50 Prozent; hier
ist jedoch auch das Familienernährermodell mit über 20 Prozent
vergleichsweise verbreitet (www.diw.de/de/diw_01.c.908180.de/publikationen/wochenberich
te/2024_29_1/aufteilung_von_erwerbs_und_sorgearbeit_bei_eltern__wunsch_
und_wirklichkeit_liegen_teils_weit_auseinander.html).
Ein zentraler Kritikpunkt an den Modellen ist die mangelnde eigenständige
Existenzsicherung der weiblichen Zuverdienerin (im Zuverdienermodell) bzw.
der nicht erwerbstätigen Partnerin (im Ernährermodell). Studien zeigen zudem,
dass diese Aufteilung häufig nicht den idealen Vorstellungen der Eltern
entspricht. Viele Eltern wünschen sich eine partnerschaftlichere Verteilung von
Erwerbs- und Sorgearbeit, können diese jedoch aufgrund ökonomischer
Zwänge, arbeitsmarktlicher Rahmenbedingungen und begrenzter
Betreuungsinfrastruktur nicht realisieren (www.fes.de/themen/soziales/eltern-in-der-rushhour-d
es-lebens-entlasten). Längere Arbeitszeiten und erhöhte
Verfügbarkeitsanforderungen könnten diese Betreuungskonflikte verschärfen, weil institutionelle
Betreuungsangebote, insbesondere Kindertagesstätten, nicht auf zehn- oder
zwölfstündige Betreuungszeiten ausgelegt sind. Die Ermöglichung und
Normalisierung von langen und überlangen Arbeitstagen beeinträchtigen somit die
Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf und wirkt sich auf die geschlechtsspezifische
Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit aus. Werden Schichten bis zu
13 Stunden möglich und Flexibilität zur Erwartung, könnte dies dazu führen,
dass primäre Sorgeverantwortliche – überwiegend Frauen – ihre Arbeitszeit
noch weiter reduzieren oder den Beruf verlassen müssen. Arbeiten sekundäre
Sorgeverantwortliche noch länger oder mehr, gefährdet dies die (ohnehin
niedrigere) Erwerbsbeteiligung der primären Sorgeverantwortlichen im
Zuverdienermodell.
Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung verdeutlicht dies: Beschäftigte, die an
einzelnen Tagen mehr als zehn Stunden in der Erwerbsarbeit arbeiten, geben
deutlich häufiger an, dass die Partnerin oder der Partner bereits gelegentlich
oder häufig bei Hausarbeiten oder der Kinderbetreuung für sie einspringen
musste als die Befragten ohne Zehn-Stunden-Tage (https://idw-online.de/de/ne
ws857871). Zudem arbeiten fast doppelt so viele männliche im Vergleich zu
weiblichen Befragten zumindest gelegentlich Zehn-Stunden-Tage in der
Erwerbsarbeit; in der Folge übernehmen die häusliche Mehrarbeit vor allem
Frauen. Daher befürchten zwar insgesamt drei Viertel der Befragten Nachteile
bei der Erfüllung von familiären oder privaten Verpflichtungen durch eine
Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit; weibliche Beschäftigte befürchten
jedoch deutlich häufiger Verschlechterungen durch die Reform als männliche
Beschäftigte (ebd.).
Hinzu kommt, dass sich die Betreuungssituation für Familien in vielen
Regionen weiter verschärft. Insbesondere in ostdeutschen Bundesländern werden
aufgrund von Unterfinanzierung und sinkenden Kinderzahlen Kindertagesstätten
zusammengelegt oder geschlossen. Gleichzeitig berichten Eltern insbesondere
in Großstädten und Ballungsräumen weiterhin von erheblichen Engpässen bei
der Suche nach Betreuungsplätzen (www.iwd.de/fileadmin/iwd_Archiv/2025_
Archiv/iwd122025_qwe.pdf). Eine mögliche Ausweitung der täglichen
Höchstarbeitszeit kollidiert nach Einschätzung der Fragestellenden daher vielfach mit
den real verfügbaren Betreuungszeiten und verschärft bestehende
Vereinbarkeitsprobleme zusätzlich.
Mit der Kleinen Anfrage wollen sich die Fragestellenden ein aktuelles Bild von
den Auswirkungen der im Koalitionsvertrag angedachten Reform des
Arbeitszeitgesetzes für Familien und die Gleichstellung machen. Die Fragestellenden
erbitten die Darstellung der erfragten Daten möglichst direkt, ohne
Verlinkungen und Querverweise.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie wird sich nach Ansicht der Bundesregierung die Ersetzung der
täglichen Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit auf die
Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf auswirken?
2. Wie wird sich nach Ansicht der Bundesregierung die Ersetzung der
täglichen Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit auf die
Verteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit innerhalb von Paarbeziehungen
mit Kindern auswirken, und wie
a) infolgedessen auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen (insbesondere
mit Blick auf die Rückkehrquoten von Beschäftigten mit
Sorgeverantwortung [oft Frauen] nach der Elternzeit sowie auf den Umfang der
Arbeitszeitaufstockung von ebenjenen Beschäftigten),
b) infolgedessen auf die Gleichbehandlung von Frauen in der Arbeitswelt
und die Repräsentation von Frauen in Führungspositionen
(insbesondere mit Blick auf die Karriereverläufe von Beschäftigten mit
Sorgeverantwortung [oft Frauen] im Hinblick auf Einstellungen,
Beförderungen, Leistungsbewertungen und betriebliche
Anwesenheitskulturen),
c) infolgedessen auf die geschlechterbasierte Einkommensverteilung
(insbesondere mit Blick auf die geschlechtsspezifische Lohnlücke
[Gender Pay Gap] sowie auf die Rentenlücke [Gender Pension Gap])?
3. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse und empirischen Daten liegen
der Bundesregierung im Hinblick auf die Auswirkungen von langen oder
überlangen Arbeitszeiten auf
a) die Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf vor (insbesondere bei
Niedriglohnbeschäftigten) vor,
b) die Verteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit innerhalb von
Paarbeziehungen vor,
c) die Gleichstellung der Geschlechter vor,
d) die Erwerbsfähigkeit von schwerbehinderten Personen vor?
4. Auf welchen konkreten empirischen Daten und Studien basiert die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD getroffene Annahme,
dass die Vereinbarkeit durch die Einführung der wöchentlichen
Höchstarbeitszeit verbessert wird?
5. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Wünschen und
Bedürfnissen von Eltern hinsichtlich der Aufteilung von Erwerbs- und
Sorgearbeit sowie der gewünschten Arbeitszeitumfänge von Müttern und
Vätern in unterschiedlichen Lebensphasen vor (bitte zugrunde liegende
Studien oder Datensätze angeben)?
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen von langen oder
überlangen Arbeitszeiten auf Alleinerziehende, insbesondere vor dem
Hintergrund bereits bestehender eingeschränkter zeitlicher Flexibilität und
finanzieller Ressourcen sowie fehlender partnerschaftlicher Aufteilung
von Betreuungsverantwortung?
7. Wie viele Kindertagesstätten und Betreuungseinrichtungen bieten nach
Kenntnis der Bundesregierung im außerschulischen Bereich in
Deutschland Betreuungsangebote von zehn und mehr bzw. zwölf und mehr
Stunden pro Tag an (bitte sowohl in absoluten Zahlen als auch anteilig
angeben)?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Verfügbarkeit bzw. Nichtverfügbarkeit solcher Betreuungsangebote im
Hinblick auf mögliche Änderungen der Arbeitszeitregelungen?
b) Welche regionalen Unterschiede bestehen dabei insbesondere
zwischen Ost- und Westdeutschland sowie zwischen städtischen und
ländlichen Räumen?
8. Welche zusätzlichen Anforderungen an die Kinderbetreuungsinfrastruktur
ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus langen oder
überlangen täglichen Arbeitszeiten, und wie sollen diese zusätzlichen
Anforderungen erfüllt werden mit Blick auf die bestehende Finanzierungs-,
Fachkräfte- und Qualitätskrise des Kitasystems?
9. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in der laufenden
Wahlperiode bereits umgesetzt, um die Vereinbarkeit von Sorgearbeit und
Beruf in Deutschland zu verbessern, und wie bewertet sie deren
Wirksamkeit im Hinblick auf eine egalitärere Verteilung von Sorgearbeit zwischen
Müttern und Vätern?
10. Plant die Bundesregierung in der laufenden Wahlperiode konkrete
Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf voranzutreiben?
a) Wenn ja, welche, und wann?
b) Wenn ja, wie schätzt sie deren Wirksamkeit im Hinblick auf eine
egalitärere Verteilung von Sorgearbeit zwischen Müttern und Vätern ein?
c) Wenn nein, warum nicht?
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele
Stunden Arbeitszeit pro Woche Menschen mit Erziehungs- oder
Pflegeverantwortung selbst als wünschenswert erachten (bitte, wenn möglich,
geschlechtsspezifische Unterschiede angeben sowie Unterschiede bei
Kindesaltern von ein bis zwei, drei bis fünf, sechs bis zehn und ab elf Jahren)?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwiefern
die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit von der als wünschenswert
erachteten wöchentlichen Arbeitszeit von Menschen mit Erziehungs- oder
Pflegeverantwortung abweicht (bitte, wenn möglich,
geschlechtsspezifische Unterschiede angeben sowie Unterschiede bei Kindesaltern von ein
bis zwei, drei bis fünf, sechs bis zehn und ab elf Jahren)?
13. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Beschäftigten mit Erziehungs- oder Pflegeverantwortung, bei denen die
tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit von der als wünschenswert erachteten
wöchentlichen Arbeitszeit abweicht (bitte gesondert nach Voll- und
Teilzeitbeschäftigung sowie geschlechtsspezifisch angeben)?
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche
Gründe hauptsächlich zu der in Frage 13 thematisierten möglichen
Abweichung zwischen der tatsächlichen wöchentlichen Arbeitszeit von
Menschen mit Erziehungs- oder Pflegeverantwortung und der von ihnen als
wünschenswert erachteten wöchentlichen Arbeitszeit führen (bitte, wenn
möglich, geschlechtsspezifische Unterschiede angeben)?
15. Wie bewertet die Bundesregierung alternative Zeitmodelle wie die
dynamische Familienarbeitszeit, das Wahlarbeitszeitmodell oder das
Optionszeitmodell, die Arbeitszeitmodelle propagieren, die sich an den
unterschiedlichen Lebensphasen von Menschen orientieren (z. B. Sorge- oder
Bildungszeiträume)?
16. Hat die Bundesregierung in der laufenden oder vergangenen Wahlperiode
Studien oder Projekte unterstützt oder gefördert, die alternative
Arbeitszeitmodelle untersuchen (bitte Projekte bzw. Studien nennen und
finanzielle Aufwendungen in Euro nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?
17. Plant die Bundesregierung, in der laufenden Wahlperiode Studien oder
Projekte zu unterstützen oder zu fördern, die alternative
Arbeitszeitmodelle untersuchen?
a) Wenn ja, welche (bitte Projekte oder Studien nennen und geplante
finanzielle Aufwendungen in Euro nach Haushaltsjahren
aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 9. Februar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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