Potenzial der Verlagerung von Kurzstreckenflügen am Flughafen Frankfurt am Main auf die Bahn
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Potenzial der Verlagerung von Kurzstreckenflügen am Flughafen Frankfurt am Main auf die Bahn
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/271
21. Wahlperiode 26.05.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Janine Wissler, Jörg Cezanne, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar
Bartsch, Lorenz Gösta Beutin, Agnes Conrad, Mirze Edis, Dr. Fabian Fahl, Uwe
Foullong, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal
Meiser, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Aaron Valent, Sarah Vollath, Sascha.
Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Potenzial der Verlagerung von Kurzstreckenflügen am Flughafen Frankfurt am
Main auf die Bahn
Die von der Koalition der Fraktionen von CDU, CSU und SPD gestellte
Bundesregierung hat im Jahr 2020 in ihrem „Klimaschutzprogramm 2030“
angekündigt, die CO2-Minderung im Luftverkehr insbesondere bei kürzeren
Entfernungen durch die Verlagerung auf den Verkehrsträger Schiene voranzutreiben.
Gerade Kurzstreckenflüge sind geprägt durch die höheren Anteile von Start-
und Landephase, geringe Reisehöhe bzw. geringere Treibstoffeffizienz und
kleine Flugzeuge mit einer geringeren Effizienz je Sitzplatz und haben somit
höhere Emissionen als Mittel- und Langstreckenflüge. Damals wies die
Bundesregierung darauf hin, dass es eine falsche Anreizwirkung sei, wenn
Flugtickets kostengünstiger als Bahnfahrten zum gleichen Ziel seien
(Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans
2050, www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Klimaschut
z/Klimaschutzprogramm2030.pdf, S. 67), und kündigte daher eine Erhöhung
der Luftverkehrsabgabe, Verschärfungen im Luftverkehrssteuergesetz gegen
„Dumpingpreise bei Flugtickets“ und die Absenkung der Mehrwertsteuer auf
Bahntickets an. Diese Maßnahmen wurden auch umgesetzt. Der
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, der aktuellen schwarz-roten
Bundesregierung, schlägt im Bereich Luftverkehr nun genau den entgegengesetzten Weg
ein: „Die luftverkehrsspezifischen Steuern, Gebühren und Abgaben wollen wir
reduzieren und die Erhöhung der Luftverkehrsteuer zurücknehmen“ (www.sp
d.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag2025_bf.pdf, S. 27).
Nach Antworten der von CDU, CSU und SPD gestellten Bundesregierung auf
Anfragen der Fraktion DIE LINKE. im Jahr 2018 auf Bundestagsdrucksache
19/5267 und 2021 auf Bundestagsdrucksache 19/30670 besteht an vielen
Flughäfen in Deutschland ein großes Verlagerungspotenzial von Flügen auf die
Bahn. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/5267 führte die damalige Bundesregierung aus, dass
im Jahr 2017 60 259 Inlandsflüge vom und zum Flughafen Frankfurt am Main
von und zu Zielen stattfanden, die mit der Bahn ab Frankfurt am Main
Hauptbahnhof in höchstens vier Stunden erreichbar wären. Bei voller Ausschöpfung
dieses Verlagerungspotenzials hätte die Anzahl der Flugbewegungen am
Frankfurter Flughafen um 14 Prozent reduziert werden können. Das
Verlagerungspotenzial dürfte sogar noch erheblich größer sein, weil auch Kurzstreckenflüge
ins Ausland prinzipiell auf die Schiene verlagert werden könnten. Im Jahr 2017
fanden in Frankfurt am Main 144 130 Flüge statt, deren Distanz weniger als
600 Kilometer (km) betrug. Davon waren mit einer Gesamtzahl von 77 450
Flügen mehr als die Hälfte Flüge ins Ausland (ebd.). Ein leistungsfähiges
Nachtzugsystem würde jenseits von Kurzstreckenflügen weiteres
Verlagerungspotenzial erschließen, denn ca. 90 000 Auslandsflüge vom Flughafen Frankfurt
lagen damals im Entfernungsbereich zwischen 600 und 1 000 Kilometer
Flugstrecke (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Passagierflüge von und zum Flughafen Frankfurt am Main bis zu einer Distanz von
1 000 Kilometern in den Jahren 2022, 2023 und 2024
a) absolut,
b) in Prozent aller Passagierflüge von und zum Flughafen Frankfurt am
Main (bitte auch Gesamtzahl der Passagierflüge angeben), und
c) wie sind diese Flüge strukturiert nach Entfernung (in Schritten von
jeweils 100 km) sowie unterteilt nach Inlands- und Auslandsflügen?
2. Wie viele der Passagierflüge von und zum Flughafen Frankfurt am Main
unter 1 000 Kilometern Entfernung waren nach Kenntnis der
Bundesregierung Zubringerflüge im Rahmen von Drehkreuz-Verbindungen, d. h.,
die Flüge dienten zum Umsteigen von oder zu einem im Vergleich dazu
längeren Flug
a) im Inland oder
b) aus dem oder ins Ausland?
3. Von wie vielen Passagieren und bei wie vielen Passagierflügen von und
zum Flughafen Frankfurt am Main wurde in den Jahren 2022, 2023 und
2024 nach Kenntnis der Bundesregierung zur Anreise zum oder zur
Rückreise vom Flughafen das Programm Rail&Fly genutzt, das ca. 50
Fluggesellschaften in Kooperation mit der Deutschen Bahn AG anbieten, und in
wie vielen Fällen davon wurde durch Rail&Fly ein Zubringerflug zum
Drehkreuz Frankfurt am Main vermieden (wenn die zweite Teilfrage nicht
beantwortet werden kann, dann bitte die Rail&Fly-Hin- und -Rückfahrten
nach Entfernung in 100-km-Entfernungsschritten vom Flughafen
Frankfurt am Main aufschlüsseln)?
4. Welche deutschen Flughäfen zählen nach Kenntnis der Bundesregierung
zu den sogenannten Hauptverkehrsflughäfen, und wie groß ist die
Entfernung jeweils nach Frankfurt am Main
a) per Flugzeug (zum Flughafen Frankfurt am Main) und
b) mit der Bahn (zwischen dem jeweiligen Hauptbahnhof und dem
Frankfurter Hauptbahnhof), und
c) wie lange dauert jeweils derzeit ein Flug sowie die schnellstmögliche
Zugfahrt (bitte die Antworten zu Buchstabe a bis c in einer Tabelle
aufführen)?
5. Wie viele Passagiere verkehrten nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 2022, 2023 und 2024 jeweils zwischen den deutschen
Hauptverkehrsflughäfen und dem Flughafen Frankfurt am Main mit dem
Flugzeug, und auf wie viele Flüge verteilten sich diese Passagiere im
jeweiligen Jahr (bitte Angaben in die Tabelle zur Antwort zu Frage 4
integrieren)?
6. Wie viele Reisende verkehrten nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2022, 2023 und 2024 jeweils zwischen Städten mit
angeschlossenem Hauptverkehrsflughafen und Frankfurt am Main mit der Fernbahn
(jeweils vom Hauptbahnhof zum Frankfurter Hauptbahnhof; bitte
Angaben in die Tabelle zu Frage 4 integrieren)?
7. Wie viel Kohlendioxid (CO2) wird nach Kenntnis der Bundesregierung
pro 100-km-Inlandsflug ausgestoßen, und wie hoch ist die Klimabelastung
dabei inklusive aller weiteren klimarelevanten Faktoren der
Luftfahrtemissionen gemessen in CO2-Äquivalenten (bitte unter Angabe der
weiteren einbezogenen klimarelevanten Faktoren und deren jeweiligen
„Beitrag“ aufführen)?
8. Wie stellen sich diese Emissionswerte nach Kenntnis der Bundesregierung
für 100-km-Bahnfahrtstrecke (ICE) bei dem aktuell verwendeten
Strommix dar und wie unter der Bedingung einer Ökostromquote von 100
Prozent (bitte unter Angabe des aktuellen Strommixes der Deutschen Bahn
AG aufführen)?
9. Wie viel CO2 bzw. CO2-Äquivalente „verursacht“ ein Flugpassagier nach
Kenntnis der Bundesregierung pro 100 km Inlandsflug im Durchschnitt
(bitte auch den um die sogenannten Nicht-CO2-Effekte erweiterten Wert
angeben) und wie viel ein Zugreisender auf einer ICE-Fahrt über 100 km?
10. Wie viel CO2 wurde demnach in den Jahren 2022, 2023 und 2024
unmittelbar durch Inlandsflüge zwischen den deutschen
Hauptverkehrsflughäfen und dem Flughafen Frankfurt am Main emittiert (bitte für alle
betreffenden Relationen einzeln in einer Tabelle aufführen), und wie stellt
sich diese Klimabilanz nach Einbezug der sogenannten Nicht-CO2-Effekte
der Luftfahrtemissionen gemessen in CO2-Äquivalenten dar (bitte für alle
betreffenden Relationen einzeln aufführen und in die Tabelle integrieren)?
11. Wie viele der Passagierflüge von und zum Flughafen Frankfurt am Main
fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022, 2023 und
2024 von und zu deutschen Städten mit angeschlossenem
Hauptverkehrsflughafen statt, die mit der Bahn ab Frankfurt am Main Hauptbahnhof (bis
zum Hauptbahnhof der Zielstadt) im jeweiligen Jahr nach Fahrplan in
höchstens vier Stunden erreichbar waren, und wie viele waren in
höchstens sechs Stunden erreichbar?
12. Wie hoch war demnach in den Jahren 2022, 2023 und 2024 das CO2-
Einsparpotenzial bei vollständiger Verlagerung der in Frage 11 erfassten
Flüge auf die Bahn (bitte neben dem unmittelbaren Einsparpotenzial
jeweils auch das Einsparpotenzial unter Einbezug der sogenannten Nicht-
CO2-Effekte des Fliegens angeben)?
13. Wie viele der Passagierflüge von und zum Flughafen Frankfurt am Main
fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022, 2023 und
2024 von und zu deutschen Städten mit angeschlossenem
Hauptverkehrsflughafen statt, die mit der Bahn nach Realisierung aller Maßnahmen des
Bedarfsplans Schiene und der vertraglich von der Bundesregierung
vereinbarten internationalen Schienenprojekte ab Frankfurt am Main
Hauptbahnhof (bis zum Hauptbahnhof der Zielstadt) in höchstens vier Stunden
erreichbar wären, und wie viele wären in höchstens sechs Stunden
erreichbar?
14. Wie hoch wäre demnach in den Jahren 2022, 2023 und 2024 das CO2-
Einsparpotenzial bei vollständiger Verlagerung der in Frage 13 erfassten
Flüge auf die Bahn gewesen (bitte neben dem unmittelbaren
Einsparpotenzial jeweils auch das Einsparpotenzial unter Einbezug der weiteren
klimarelevanten Faktoren angeben)?
15. Wie bewertet die Bundesregierung die zahlenmäßige Entwicklung des
Verhältnisses zwischen Kurzstreckenflügen zwischen den deutschen
Hauptverkehrsflughäfen einerseits und den auf gleichen Reiserouten
erfolgten Bahnreisen, und wurden die im Jahr 2020 im „Klimaschutzplan
2030“ genannten Ziele der Verlagerung von Luftverkehr auf die Schiene
nach Auffassung der Bundesregierung erreicht (bitte begründen)?
16. Inwieweit waren die getroffenen Maßnahmen einer Erhöhung der
Luftverkehrsabgabe und der Verschärfungen des Luftverkehrssteuergesetzes
gegen „Dumpingpreise bei Flugtickets“ im Sinne des
„Klimaschutzprogramms 2030“ nach Auffassung der Bundessregierung wirksam?
17. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die sie tragenden Parteien
CDU, CSU und SPD in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag genau diese
Maßnahmen (Erhöhung der Luftverkehrsabgabe und der Verschärfungen
des Luftverkehrssteuergesetzes) rückgängig machen will, und welche
Maßnahmen plant ihrerseits die Bundesregierung (bitte begründen)?
18. Verfolgt die Bundesregierung Pläne, die Verlagerung von inländischen
Drehkreuz-Flugverbindungen nach Frankfurt am Main auf die Schiene
(z. B. durch Programme wie z. B. Rail&Fly) stärker zu fördern, wenn ja,
wie könnte eine solche Förderung aussehen (bitte begründen), und wie
viele Inlandsflüge könnten nach Auffassung der Bundesregierung dadurch
zusätzlich auf die Schiene verlagert werden?
19. Wie viele der in Frage 1 erfragten Passagierflüge von und zum Flughafen
Frankfurt am Main fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2022, 2023 und 2024 von und zu Flugzielen im Ausland statt, die mit
der Bahn ab Frankfurt am Main Hauptbahnhof (bis zu den
Hauptbahnhöfen der Zielstädte, denen die jeweiligen Flughäfen angeschlossen sind)
schon heute in höchstens vier Stunden erreichbar sind, auf wie viele trifft
dies bei einer maximalen Fahrtzeit von sechs Stunden zu, und auf welche
Höhe summieren sich dabei jeweils die Flugkilometer, die durch
Verlagerung dieser Flüge auf die Bahn „gespart“ worden wären (bitte nach vier
und sechs Stunden Fahrtzeit differenziert angeben)?
20. Wie viele der in Frage 1 erfragten Passagierflüge von und zum Flughafen
Frankfurt am Main fanden insgesamt nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren 2022, 2023 und 2024 von und zu Flugzielen statt, die mit
der Bahn ab Frankfurt am Main Hauptbahnhof (bis zu den
Hauptbahnhöfen der Zielstädte, denen die jeweiligen Flughäfen angeschlossen sind)
schon heute in höchstens vier Stunden erreichbar sind, auf wie viele trifft
dies bei einer maximalen Fahrtzeit von sechs Stunden zu, und auf welche
Höhe summieren sich dabei jeweils die Flugkilometer, die durch
Verlagerung dieser Flüge auf die Bahn „gespart“ worden wären (bitte nach vier
und sechs Stunden Fahrtzeit differenziert angeben)?
21. Wie viele der Passagierflüge vom und zum Flughafen Frankfurt am Main
fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022, 2023 und
2024 von und zu Flugzielen im Ausland statt, die mit der Bahn ab
Frankfurt am Main Hauptbahnhof (bis zu den Hauptbahnhöfen der Zielstädte,
denen die jeweiligen Flughäfen angeschlossen sind) schon jetzt in
höchstens
a) acht Stunden,
b) zehn Stunden,
c) zwölf Stunden und
d) 14 Stunden
erreichbar sind und daher aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
prinzipiell für die Verlagerung auf Nachtzüge geeignet sind (bitte jeweils
unter Nennung aller Flugziele aufführen, die in das jeweilige Intervall
fallen), und welchen Anteil hatten diese Flüge jeweils am gesamten
Passagierflugaufkommen des Frankfurter Flughafens?
22. Wie viele Flüge und wie viele Flugkilometer hätten demnach in den
Jahren 2022, 2023 und 2024 prinzipiell durch (Nacht-)Zugfahrten auf die
Schiene verlagert werden können (bitte Werte entsprechend den
Fragen 21a bis 21d getrennt aufführen)?
23. Wie hat sich das Gesamtflugverkehrsaufkommen am Flughafen Frankfurt
am Main in den Jahren 2022, 2023 und 2024 entwickelt (bitte tabellarisch
nach Anzahl der Passagier- und Frachtflüge aufgliedern und diese jeweils
differenziert nach Anzahl der Inlands- bzw. Auslandsflüge sowie der
Anzahl der Passagiere im Inlands- bzw. Auslandsverkehr und des
Luftfrachtvolumens im Inlands- bzw. Auslandsverkehr aufführen)?
Berlin, den 23. Mai 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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