Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über die schleppende Modernisierung maroder Brücken an Bundesfernstraßen
Text
Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über die schleppende Modernisierung maroder Brücken an Bundesfernstraßen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/80
21. Wahlperiode 29.04.2025
Unterrichtung
durch den Bundesrechnungshof
Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über die schleppende
Modernisierung maroder Brücken an Bundesfernstraßen
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesrechnungshofes vom 29. April 2025 gemäß § 99 der Bundeshaushaltsordnung.
Auf einen Blick
Modernisierung der Brücken an
Bundesfernstraßen deutlich im Rückstand
Seit Jahren befinden sich viele Brücken im Bundesfernstraßennetz (Autobahnen und
Bundesstraßen) in einem schlechten Zustand. Die Brückenmodernisierung kommt nicht voran. Das
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) muss der Brückenmodernisierung
Vorrang einräumen, sonst sind weitere Brückensperrungen vorprogrammiert. Der
Haushaltsgesetzgeber kann es dabei unterstützen.
→ Worum geht es?
Das BMDV hat ein Programm zur Modernisierung besonders wichtiger Autobahnbrücken
mit dem Zieljahr 2032 aufgelegt. Das Ziel wird es nicht erreichen. Die Autobahn GmbH des
Bundes (Autobahn GmbH) ist mit der Umsetzung des
Brückenmodernisierungsprogrammes deutlich im Rückstand. Das BMDV ignoriert dies und zieht eine positive
Zwischenbilanz. Für Bundesstraßen überlässt es das BMDV den zuständigen Ländern, den Stau an
Brückenmodernisierungen abzuarbeiten.
→ Was ist zu tun?
Die Autobahn GmbH muss personell und finanziell in die Lage versetzt werden, dass sie
der Brückenmodernisierung den Vorrang geben kann. Das Sondervermögen mit eigener
Kreditermächtigung für Infrastrukturmaßnahmen und Klimaneutralität1 gibt dem Bund
dafür neue Möglichkeiten. Der Haushaltsgesetzgeber sollte die erforderlichen Mittel
zweckgebunden für die Brückenmodernisierung bereitstellen. Neubau- und
Ausbauprojekte sollten zurückgestellt werden. So können kurzfristig Personalkapazitäten bei der
Autobahn GmbH und den Ländern für die Brückenmodernisierung freigesetzt werden. Den
Ländern sollte das BMDV zudem eindeutige Ziele für die Brückenmodernisierung
vorgeben.
→ Was ist das Ziel?
Einer Verschlechterung der Brücken muss noch entschiedener entgegengewirkt werden.
Die Defizite bei der Modernisierung von Brücken an Bundesfernstraßen müssen so schnell
wie möglich behoben werden. Nur wenn die Brücken dauerhaft und uneingeschränkt
verfügbar sind, können die Bundesfernstraßen, und vor allem die Autobahnen, ihrer
besonderen Verkehrsbedeutung gerecht werden.
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1 Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) vom 22. März 2025, BGBl. 2025 I Nummer 94.
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3
Inhaltsverzeichnis
0 Zusammenfassung.................................................................................................................. 4
1 Vorbemerkung .......................................................................................................................... 9
2 Ausgangslage: Die Brückenbilanz des BMDV ............................................................. 10
3 Brückenmodernisierungsprogramm des BMDV für Autobahnbrücken ........ 13
4 Schleppende Umsetzung des Brückenmodernisierungsprogrammes ........... 17
5 Haushaltsmittel für die Brückenmodernisierung an Autobahnen zu
gering bemessen .................................................................................................................... 25
6 Brückenmodernisierung an Bundesstraßen ............................................................. 27
7 Fazit ............................................................................................................................................. 31
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4
0 Zusammenfassung
Seit Jahren befinden sich viele Brücken im Bundesfernstraßennetz in einem schlechten
Zustand. Weitere Sperrungen von Autobahnen und Bundesstraßen drohen. Die Folgen sind
zum Teil weiträumige Umleitungen mit Staus auf Straßen, die für diesen Verkehr nicht
ausgelegt sind. Das BMDV hat sich daher zum Ziel gesetzt, Brücken schneller zu modernisieren.
Der Begriff „Modernisierung“ umfasst dabei alle baulichen Eingriffe zur Verstärkung einer
Brücke sowie deren Teil- oder gänzliche Erneuerung mit Anpassung an aktuelle technische
Standards. In einem Brückenmodernisierungsprogramm für Brücken an Autobahnen hat
das BMDV festgelegt, dass die Autobahn GmbH in einem ersten Schritt bis zum Jahr 2032 die
wichtigsten und schlechtesten Teilbauwerke von Autobahnbrücken modernisieren soll; das
sind rund 5 000 Teilbauwerke. Der Bundesrechnungshof hält dieses Ziel für nicht mehr
erreichbar. Für Bundesstraßen gibt es kein Brückenmodernisierungsprogramm des Bundes.
Das BMDV muss die Autobahn GmbH und die für die Verwaltung der Bundesstraßen
verantwortlichen Länder mehr unterstützen. Der Bundesrechnungshof sieht aber auch den
Gesetzgeber in der Pflicht zu handeln.
0.1
Im März 2022 zog das BMDV Bilanz zum Zustand seiner Brücken an Bundesfernstraßen.
Brücken an Bundesfernstraßen können aus mehreren Teilbauwerken bestehen. Insbesondere
bei Autobahnen hat jede Fahrtrichtung ein eigenes Teilbauwerk. Rund 8 100 Teilbauwerke
von Autobahnbrücken – das entspricht einem Drittel aller vom BMDV betrachteten
Teilbauwerke an Autobahnen – sowie rund 3 000 Teilbauwerke an Bundesstraßen – das entspricht
rund einem Siebtel aller betrachteten Teilbauwerke an Bundesstraßen – sind
modernisierungsbedürftig und müssen verstärkt oder erneuert werden. (Nummer 2)
0.2
Ausgehend von seiner Bilanz legte das BMDV ein Modernisierungsprogramm für
Autobahnbrücken auf. Es ermittelte dazu die schlechtesten Teilbauwerke. Rund 5 000 Teilbauwerke
muss die Autobahn GmbH in einem ersten Schritt modernisieren. Die Zahl der jährlich
modernisierten Brücken soll kontinuierlich steigen. Ab dem Jahr 2026 soll die Autobahn GmbH
jährlich 400 Teilbauwerke modernisieren. Sie hätte aber bereits seit dem Jahr 2022 im
Durchschnitt jährlich mehr als 450 Teilbauwerke modernisieren müssen, um mit dem
Brückenmodernisierungsprogramm bis zum Zieljahr 2032 fertigzuwerden. (Nummer 3)
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5
0.3
Das BMDV zog im September 2024 eine positive Zwischenbilanz zum
Brückenmodernisierungsprogramm für Autobahnbrücken. Der Bundesrechnungshof kommt jedoch zu einem
anderen Ergebnis. Das BMDV hat fälschlicherweise sämtliche von der Autobahn GmbH
fertiggestellten Teilbauwerke zum Programmerfolg gezählt. Weit mehr als die Hälfte davon
entspricht jedoch nicht den Programmkriterien. Zudem gibt das BMDV den Umfang des
Brückenmodernisierungsprogrammes zu gering an. Beides lässt den Programmerfolg zu positiv
erscheinen.
In den letzten drei Jahren modernisierte die Autobahn GmbH nur rund 40 % der Menge an
Teilbauwerken, die das BMDV im Brückenmodernisierungsprogramm für diesen Zeitraum
vorgesehen hatte. Die Zahl der fertiggestellten und kriteriengerechten
Brückenmodernisierungen hat von Jahr zu Jahr abgenommen. Statt der 280 für das Jahr 2024 geplanten
Teilbauwerke hat die Autobahn GmbH lediglich 69 Teilbauwerke modernisiert (siehe
Abbildung 4). Auch in den nächsten Jahren wird die Autobahn GmbH viele Teilbauwerke
fertigstellen, die nicht zum Brückenmodernisierungsprogramm gehören. Wesentlicher
Grund ist, dass sie derzeit noch viele Projekte weiter plant und baut, die die Länder vor
mehreren Jahren zu planen begonnen hatten, als diese noch für die Autobahnen zuständig
waren. Das Brückenmodernisierungsprogramm gab es damals noch nicht, sodass die Länder
Brückenmodernisierungen zum Teil nach anderen Kriterien priorisiert hatten.
Bereits jetzt ist absehbar, dass die Autobahn GmbH auch in den nächsten Jahren weniger
Teilbauwerke des Brückenmodernisierungsprogrammes fertigstellen wird als vom BMDV
geplant. Die Differenz zwischen modernisierten Teilbauwerken und geplanten
Modernisierungen gemäß Brückenmodernisierungsprogramm wird jährlich weiter wachsen. Darüber
hinaus müsste die Autobahn GmbH ab dem Jahr 2025 rund 590 Teilbauwerke jährlich
modernisieren, um das Ziel, das Brückenmodernisierungsprogramm bis zum Jahr 2032
abzuschließen, noch erreichen zu können. Das wird ihr nicht gelingen. Zwar möchte die Autobahn
GmbH personelle und organisatorische Anpassungen vornehmen, um der
Brückenmodernisierung mehr Gewicht einzuräumen. Allerdings befindet sie sich dabei noch in der Konzept-
und Aufbauphase. (Nummer 4)
0.4
Das BMDV hatte im März 2022 angekündigt, für eine ausreichende finanzielle Ausstattung
des Brückenmodernisierungsprogrammes für Autobahnbrücken zu sorgen, um die Zahl der
jährlich fertiggestellten Teilbauwerke zu steigern. Dem BMDV ist es jedoch bislang nicht
erkennbar gelungen, die Haushaltsmittel einzuplanen, die es als notwendig erachtet hat, um
die Brückenmodernisierung zu beschleunigen. Darüber hinaus hat es den Mittelbedarf
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unterschätzt. Da die Mittel für die Brückenmodernisierung intransparent im Bundeshaushalt
veranschlagt sind und die Autobahn GmbH nicht beziffern kann, wie viel sie für die
Brückenmodernisierung jährlich ausgegeben hat, kann das BMDV nicht beurteilen, in welchem
Umfang die Mittel erhöht werden müssten. Der Bundesrechnungshof empfiehlt, im
Bundeshaushalt einen gesonderten Haushaltstitel für die Brückenmodernisierung vorzusehen. Im März
2025 beschloss der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates eine Änderung
des Grundgesetzes.2 Danach kann der Bund ein Sondervermögen für
Infrastrukturmaßnahmen und Klimaneutralität im Umfang von 500 Mrd. Euro errichten. Ob und in welcher Höhe
davon Mittel für die Verkehrsinfrastruktur und im Speziellen für die Modernisierung von
Brücken an Bundesfernstraßen zur Verfügung stehen werden, ist offen. Die Maßgabe der
verbindlichen Veranschlagung ist auch bei einer Mittelbereitstellung aus einem
Sondervermögen zu beachten. (Nummer 5)
0.5
Für die Brücken an Bundesstraßen hat das BMDV kein Modernisierungsprogramm
aufgestellt. Das BMDV hat auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen. Auch die Länder kommen
mit der Brückenmodernisierung nicht ausreichend voran. Es ist nicht absehbar, wann sich
die Brücken von Bundesstraßen wieder in einem zumindest weitgehend befriedigenden
Zustand befinden werden. Das BMDV nimmt dies bislang lediglich zur Kenntnis. Stattdessen
sollte es den Ländern im Rahmen seiner Fachaufsicht zu den zu modernisierenden
Teilbauwerken Zielvorgaben machen und das Erreichen dieser Ziele kontrollieren. Nur so kann es
ein Stagnieren bei der Brückenmodernisierung oder gar ein weiteres Verschlechtern des
Bestandes verhindern. (Nummer 6)
0.6
Der Bundesrechnungshof hat bereits Anfang 2024 empfohlen, die Haushaltsmittel für die
Erhaltung der Autobahnen weiter zu erhöhen. Zur Gegenfinanzierung hatte er
vorgeschlagen, vorübergehend Mittel für den Neu- und Ausbau von Autobahnen einzusparen. Er hält
dabei eine Zweckbindung der Mittel für die Brückenmodernisierung für besonders wichtig.
Die Hinweise des Bundesrechnungshofes sind bislang nicht umgesetzt. Er erneuert daher
seine Empfehlung mit Nachdruck. Der Haushaltsgesetzgeber sollte zweckgebunden die
erforderlichen Mittel für die Brückenmodernisierung bereitstellen. Die Autobahn GmbH benötigt
eine verlässliche, langfristige Finanzplanung. Sie benötigt nicht nur ausreichend
Investitionsmittel, sondern auch ausreichend Mittel, um die Brückenmodernisierungen zu planen.
Ansonsten sind die Brückenmodernisierungen gefährdet und weitere Autobahnsperrungen
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2 Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) vom 22. März 2025, BGBl. 2025 I Nummer 94.
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drohen. Um ihre Kapazitäten für die Brückenmodernisierung kurzfristig steigern zu können,
muss die Autobahn GmbH ihr vorhandenes Personal intern anders einsetzen und den Neu-
und Ausbau zumindest vorübergehend zugunsten der Brückenmodernisierung zurückstellen.
Der Haushaltsgesetzgeber kann dies steuern, indem er für den Neu- und Ausbau weniger
Mittel bereitstellt. Den Ländern sollte das BMDV konkrete Zielvorgaben zur
Brückenmodernisierung machen. Es sollte zudem gemeinsam mit ihnen prüfen, ob auch hier ein
Zurückstellen von Neu- und Ausbauprojekten zugunsten der Brückenmodernisierung möglich ist.
Damit könnten freiwerdende Personalkapazitäten für die Brückenmodernisierung eingesetzt
werden. (Nummer 7)
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8
Abbildung 1
Modernisierung von Bundesfernstraßenbrücken ist eine
Mammutaufgabe
Jedes dritte Teilbauwerk von Autobahnbrücken und jedes siebte Teilbauwerk von Brücken an
Bundesstraßen sind modernisierungsbedürftig. In einem Brückenmodernisierungsprogramm
für Autobahnbrücken soll die Autobahn GmbH bis zum Jahr 2032 die wichtigsten und
schlechtesten Teilbauwerke modernisieren; das sind rund 5 000 Teilbauwerke.
Grafik: Bundesrechnungshof. Quelle: BMDV (Stand 27. Januar 2025, Brückenkarte vom BMDV sowie Brückenkarte von
der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen).
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1 Vorbemerkung
Straßen bewältigen mit knapp 80 % des Personenverkehrs und rund 85 % des
Güterverkehrs die Hauptlast des deutschen Verkehrsaufkommens. Trotz eines Längenanteils
von nur etwa 6 % am überörtlichen Straßennetz kommt den Autobahnen dabei eine
besondere Bedeutung zu. Über sie fließt rund ein Drittel der gesamten
Jahresfahrleistung der Kraftfahrzeuge in Deutschland. Deshalb ist es wichtig, dass Autobahnen
uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Autobahnen und Bundesstraßen bilden das Netz
der Bundesfernstraßen. Wie Autobahnen dienen auch Bundesstraßen dem
weiträumigen Verkehr. Die Brückenbauwerke sind neuralgische Stellen der Bundesfernstraßen.
Die Leistungsfähigkeit des Bundesfernstraßennetzes hängt in erheblichem Maße von
der Qualität der Brücken ab.
Marode Brücken stehen seit einigen Jahren im Fokus der Öffentlichkeit – nicht zuletzt
aufgrund einiger Brückensperrungen wie z. B. der Talbrücke Rahmede an der A 45 im
Dezember 2021 oder der Ringbahnbrücke der A 100 in Berlin im März 2025 sowie des
Einsturzes eines Teils der Carolabrücke3 in Dresden im September 2024.
Im März 2022 präsentierte das BMDV auf dem sogenannten Brückengipfel eine
Bestandsaufnahme zum Zustand der Brücken der Bundesfernstraßen (Brückenbilanz).
Jedes dritte Teilbauwerk einer Autobahnbrücke und jedes siebte einer
Bundesstraßenbrücke sind danach modernisierungsbedürftig. Der Begriff „Modernisierung“ umfasst
dabei alle baulichen Eingriffe zur Verstärkung einer Brücke sowie deren Teil- oder
gänzliche Erneuerung mit Anpassung an aktuelle technische Standards.4
Das BMDV leitete aus seiner Brückenbilanz ein Programm zur Modernisierung von
Autobahnbrücken ab: das Brückenmodernisierungsprogramm. Damit wollte es neue
Prioritäten setzen, um die Modernisierung der Brücken strategisch anzugehen. Zudem
wollte es die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen: Finanzielle Mittel sollten
erhöht sowie Planungen, Verfahren und Abstimmungen beschleunigt, digitalisiert und
vereinfacht werden. Dieses Maßnahmenbündel nannte das BMDV Zukunftspaket. Ziel
des BMDV war es, damit eine deutliche Beschleunigung der Brückenmodernisierung zu
erreichen.5
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3 Die Carolabrücke ist eine innerstädtische Brücke, für die der Bund nicht zuständig ist.
4 Vgl. Richtlinien für die strategische Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Ingenieurbauwerken (RPE-ING) vom
5. Februar 2021, veröffentlicht bei der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, abgerufen zuletzt am 31. März
2025.
5 Berichte des BMDV zum Brückengipfel am 10. März 2022, hier: „Brücken an Bundesfernstraßen - Bilanz und Ausblick“,
Bonn, 10. März 2022, sowie „Zukunftspaket leistungsfähige Autobahnbrücken“, Berlin, 10. März 2022; beide verfügbar
auf der Homepage des BMDV, abgerufen zuletzt am 31. März 2025.
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Im September 2024 zog das BMDV eine positive Zwischenbilanz. Es sei mit seinem
Brückenmodernisierungsprogramm an Autobahnen gut vorangekommen. Bis Ende 2024
seien voraussichtlich rund 30 % der im ersten Schritt zu modernisierenden Gesamt-
Brückenfläche fertiggestellt. Wichtig sei, dass das hohe Investitionsniveau auch in
Zukunft aufrecht erhalten bleibe.6
Der Bundesrechnungshof kommt zu einer anderen Einschätzung der Lage. Er prüft seit
Ende 2022 das Brückenmodernisierungsprogramm des BMDV und dessen Umsetzung
durch die zuständige bundeseigene Autobahn GmbH. Er hat darüber bereits dem
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages berichtet.7 Zudem hat der
Bundesrechnungshof bei der Autobahn GmbH geprüft, vor welchen Herausforderungen sie
steht und wie sie bei der Brückenmodernisierung vorankommt. Auch dem BMDV hat er
über seine Prüfungsergebnisse berichtet.8
Seine Prüfungsergebnisse zu Brücken an Bundesstraßen hat der Bundesrechnungshof
dem BMDV ebenfalls gesondert mitgeteilt.9 Anders als bei den Autobahnbrücken hat
das BMDV für die Modernisierung dieser Brücken keine zeitlichen und
mengenmäßigen Ziele vorgegeben. Es verweist hierbei auf die Zuständigkeit der Länder für das
Planen, das Bauen, das Betreiben und das Erhalten von Bundesstraßen.
In diesem Bericht fasst der Bundesrechnungshof seine Prüfungserkenntnisse zum
Stand der Modernisierung von Brücken an Bundesfernstraßen zusammen. Dabei hat er
die Stellungname des BMDV berücksichtigt. Der Bericht enthält die Prüfungsergebnisse
bis zum 31. März 2025.
2 Ausgangslage: Die Brückenbilanz des BMDV
Brückenbestand
Brücken an Bundesfernstraßen können aus mehreren Teilbauwerken bestehen. Vor
allem an Autobahnen hat üblicherweise jede Fahrtrichtung ein eigenes
Brückentragwerk.
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6 Alles zum Thema Brücken, abgerufen zuletzt am 31. März 2025.
7 Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zum
Brückenmodernisierungsprogramm des Bundes für Autobahnbrücken, Gz.: V 4 - 0002050 vom 9. Januar 2024.
8 Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO zum Umfang und Fortschritt des Brückenmodernisierungsprogrammes des Bundes
für Autobahnbrücken, Gz.: V 4 - 0002679 vom 15. November 2024.
9 Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an das BMDV zur Brückenerhaltung im Bundesstraßennetz, Gz.: V 3 - 0000916 vom
28. Februar 2025.
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11
Das Autobahnnetz umfasste mit Stand September 202110 insgesamt 27 915
Teilbauwerke, die die Autobahn GmbH dauerhaft erhalten muss. Für das Bundesstraßennetz
gab das BMDV 24 471 Teilbauwerke an,11 für die die Länder in Auftragsverwaltung für
den Bund zuständig sind. Brücken sind unterschiedlich groß, unterschiedlich stark mit
Verkehr belastet und unterschiedlich alt. Weitere Brücken, die an neu gebauten
Bundesfernstraßen entstehen, kommen in den nächsten Jahren hinzu. Somit wird die Zahl
der zu erhaltenen Brücken noch wachsen.
Die meisten Brücken stammen aus den Jahren zwischen 1965 und 1985. In den
östlichen Ländern wurden viele Brücken zwischen den Jahren 1990 und 2005 errichtet.12
Aufgrund des zeitlichen Schwerpunkts der Brückenerrichtung sind daher zu
bestimmten Zeiten überdurchschnittlich viele Brücken zu modernisieren.
Jedes dritte Teilbauwerk an Autobahnen ist
modernisierungsbedürftig
Nicht nur ihre Altersstruktur, sondern auch die starke Beanspruchung der
Teilbauwerke durch den in den letzten Jahrzehnten überproportional angestiegenen Schwer-
und Güterverkehr machen eine Vielzahl an Erneuerungen oder Verstärkungen
erforderlich.
Das BMDV bewertete in seiner Brückenbilanz die Brücken erstmalig anhand des
sogenannten Traglastindexes. Beim Traglastindex wird die Tragfähigkeit eines Bauwerkes
(Ist) der Verkehrsbelastung gegenübergestellt, der es ausgesetzt ist (Soll). Die
Bewertung ist fünfstufig. Dabei kennzeichnet die Stufe I als beste Stufe jene Bauwerke, die
die heutigen Anforderungen vollumfänglich erfüllen oder sogar übererfüllen. Zur
schlechtesten Stufe V gehören nach dieser Einstufung insbesondere Teilbauwerke, die
→ mit einem Alter von ca. 50 Jahren und mehr den Zenit ihrer geplanten Nutzungszeit
nahezu erreicht oder überschritten haben,
→ nicht nach aktuellem Regelwerk geplant und gebaut wurden und
→ aufgrund des damaligen Stands der Technik im Vergleich zu den heutigen
Anforderungen die meisten statisch-konstruktiven Defizite aufweisen.13
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10 Das BMDV gab in seinem Bericht zum Brückengipfel vom 10. März 2022 für die statistischen Daten den Stand
September 2021 an.
11 Ebenfalls Stand September 2021.
12 Bericht des BMDV zum Brückengipfel am 10. März 2022, hier: „Brücken an Bundesfernstraßen - Bilanz und Ausblick“,
Bonn, 10. März 2022, Bild 1, S. 4.
13 Quelle: Traglastindex BMDV, abgerufen zuletzt am 31. März 2025. Zwischen den beiden eingrenzenden Indexstufen I
und V werden die Brücken in die Stufen II bis IV eingruppiert.
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12
Mit dem Traglastindex können die Tragfähigkeitsdefizite eines Bauwerkes bewertet
werden, die aus der Zunahme des Schwerverkehrs sowie aus den daraus
resultierenden Schwächen älterer Konstruktionsvorschriften entstehen. Mit der bis dahin für die
Bewertung ausschließlich herangezogenen Zustandsnote14 können mögliche
Tragfähigkeitsdefizite nur dann erkannt werden, wenn diese äußerlich sichtbar sind. Sie ist
damit nur bedingt geeignet, Aussagen zu möglichen Tragfähigkeitsdefiziten zu treffen.
Für seine Brückenbilanz betrachtete das BMDV alle Bauwerke im Verlauf von
Autobahnen (A-Bauwerke) sowie die Überführungsbauwerke von Bundes-, Landes- oder
Kreisstraßen über Autobahnen (Ü-Bauwerke).15 In Summe waren dies 23 395 Teilbauwerke
im gesamten Autobahnnetz.16 Das BMDV schätzte, dass davon 8 083 Teilbauwerke
– also rund ein Drittel – zu modernisieren sind. An den modernisierungsbedürftigen
Teilbauwerken soll die Tragfähigkeit auf das heute notwendige Lastniveau gesteigert
werden. Das bedeutet, dass sie verstärkt werden sollen. Wenn dies nicht möglich ist,
müssen sie durch einen Neubau ersetzt werden. Übliche Erhaltungsmaßnahmen an
Brücken, wie beispielsweise die Erneuerung von Fahrbahndeckschichten, zählt das
BMDV nicht zur Modernisierung.17
Zu den zu modernisierenden Teilbauwerken zählte das BMDV alle Teilbauwerke mit
einem Traglastindex von IV und V. Für diese erwartet es, dass nahezu immer ein
Ersatzneubau erforderlich wird, da Verstärkungen entweder technisch nicht machbar oder
unwirtschaftlich seien. Bei den Teilbauwerken mit einem Traglastindex von III hinge es
u. a. von ihrem Baujahr ab, ob sie zu modernisieren seien. Als entscheidendes Jahr sah
das BMDV das Jahr 1985 an. Bauwerke älterer Jahrgänge seien für deutlich geringere
Verkehrslasten ausgelegt worden. Zudem seien bei dieser Generation von Bauwerken
technische Sachverhalte anders beurteilt worden als heute, sodass sie
konstruktionsbedingt bauliche Defizite aufwiesen. Im Ergebnis rechnete das BMDV damit, dass etwa
die Hälfte der Teilbauwerke mit Traglastindex III zu modernisieren sei. Darüber hinaus
zählte es einige Teilbauwerke zu den zu modernisierenden dazu, deren Traglastindex
zwar besser als III war, die aber eine schlechte Zustandsnote aufwiesen.18
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14 Die Zustandsnote ist das Ergebnis einer regelmäßigen äußeren und handnahen Sichtprüfung eines Bauwerkes nach
DIN 1076. Die dabei vergebenen Einzelbewertungen werden zu einer Zustandsnote von 1 (sehr guter Zustand) bis 4
(ungenügender Zustand) zusammengefasst.
15 Über A-Bauwerke fließt der Verkehr der Autobahnen. Sie führen über andere Verkehrswege oder Täler. Ü-Bauwerke
überführen andere Verkehrswege über die Autobahn.
16 Gemeindestraßen und Wirtschaftswege bezog das BMDV nicht in die Brückenbilanz ein, da die verkehrliche
Bedeutung und damit auch die Anforderungen an diese Kategorie von Straßen und Wegen geringer und nicht vergleichbar
mit den übrigen Brücken seien.
17 Vgl. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Bilanz des Brückengipfels,
Bundestagsdrucksache 20/5387 vom 20. Januar 2023, Antwort auf die Frage 5, S. 2, abgerufen zuletzt am 31. März
2025.
18 8 083 Teilbauwerke = 2 287 Teilbauwerke mit Traglastindex IV + 1 274 Teilbauwerke mit Traglastindex V + 4 461
Teilbauwerke mit Traglastindex III (50 % von 8 922 Teilbauwerken) + 61 Teilbauwerke mit einer Zustandsnote > 3,5
(Stand: März 2022). Quelle: Bericht des BMDV zum Brückengipfel am 10. März 2022, hier: „Brücken an
Bundesfernstraßen - Bilanz und Ausblick“, Bonn, 10. März 2022, S. 15, abgerufen zuletzt am 31. März 2025.
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13
An Bundesstraßen betrachtete das BMDV für seine Brückenbilanz 20 552 der
insgesamt 24 471 Teilbauwerke im gesamten Bundesstraßennetz.19 Es ermittelte anhand
derselben Auswahlkriterien wie bei den Autobahnen, dass 3 030 Teilbauwerke an
Bundesstraßen zu modernisieren sind; das entspricht etwa jedem siebten der betrachteten
Teilbauwerke.
3 Brückenmodernisierungsprogramm des
BMDV für Autobahnbrücken
BMDV will Modernisierung der Autobahnbrücken
beschleunigen
Die allermeisten Autobahnbrücken bestehen heute aus Spannbeton oder Stahlbeton
– Tendenz steigend. Deren theoretische Nutzungsdauer beträgt 70 Jahre.20 Es ist davon
auszugehen, dass die betreffenden Bauwerke nach dieser Zeit modernisiert werden
müssen. Bei fast 28 000 Teilbauwerken sind das durchschnittlich 400 Teilbauwerke an
Autobahnen pro Jahr.
Bis Ende 2020 waren noch die Länder im Auftrag für den Bund für die Autobahnen
zuständig. Sie modernisierten zuletzt deutlich weniger als 200 Teilbauwerke pro Jahr. Seit
Anfang 2021 ist die Autobahn GmbH für die Planung, den Bau, den Betrieb, die
Erhaltung und die Verwaltung der Autobahnen zuständig.21 Sie gliedert sich in eine Zentrale
und zehn Niederlassungen. Die seit dem Jahr 2017 rückläufige Zahl an fertiggestellten
Teilbauwerken (siehe Abbildung 2) erklärte das BMDV mit dem damals bevorstehenden
Übergang der Zuständigkeit auf die Autobahn GmbH.
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19 An Bundesstraßen bezog das BMDV keine Gemeindestraßen und Wirtschaftswege ein, die über eine Bundesstraße
führen.
20 Die theoretische Nutzungsdauer ist in der Richtlinie zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei
Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen von Straßenbrücken definiert. Sie ist ein Erfahrungswert für die
mögliche Nutzungsdauer eines Bauwerkes oder eines Bauwerksteiles. Die Werte für die theoretischen Nutzungsdauern
sind in der Verordnung zur Berechnung von Ablösebeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem
Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (Ablösebeträge-Berechnungsverordnung) aufgeführt. Je nach
Bauweise beträgt die theoretische Nutzungsdauer bis zu 110 Jahre.
21 Zum 1. Januar 2021 hat die Autobahn GmbH die Planung, den Bau, den Betrieb, die Erhaltung und die Verwaltung für
alle Autobahnen sowie für die Bundesstraßen in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg von den Ländern
übernommen. Für die Bundesstraßen in den Flächenländern sind weiterhin die Auftragsverwaltungen der Länder
zuständig.
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14
In seiner Brückenbilanz aus dem Jahr 2022 legte das BMDV fest, dass die Autobahn
GmbH wieder mehr Teilbauwerke modernisieren soll als zuvor die Länder. Sie solle
ihren Aufwuchs kontinuierlich steigern. Ziel sei, ab dem Jahr 2026 jährlich 400
Teilbauwerke zu modernisieren (siehe Abbildung 2). Damit könnten nach den Plänen des
BMDV die rund 8 100 zu modernisierenden Teilbauwerke in etwa zwanzig Jahren
fertiggestellt sein.
Abbildung 2
Zahl der jährlichen Modernisierungen von Autobahnbrücken
sollte sich verdreifachen
In den Jahren 2017 bis 2020 modernisierten die Länder immer weniger Teilbauwerke (TBW). Die
Autobahn GmbH sollte nach Planung des BMDV aus dem Jahr 2022 die Zahl deutlich steigern
und ab dem Jahr 2026 jährlich 400 Teilbauwerke modernisieren.
Grafik: Bundesrechnungshof. Quelle: Bericht des BMDV zum Brückengipfel am 10. März 2022, hier „Brücken an
Bundesfernstraßen – Bilanz und Ausblick des BMDV“, Bonn, 10. März 2022, Bild 14, S. 20.
Besonders wichtige und schlechte Brücken zuerst
Für eine systematische Modernisierung der Brücken im Autobahnnetz sah es das
BMDV nicht als zielführend an, einzelne Brücken losgelöst von zusammenhängenden
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15
Streckenzügen bearbeiten zu lassen. Es definierte daher ein bundesweites Netz
besonders wichtiger Autobahnabschnitte und -korridore mit hoher Verkehrsbelastung – das
Brückenmodernisierungsnetz. Das Brückenmodernisierungsnetz deckt etwa die
Hälfte des Autobahnnetzes ab und enthält rund ein Drittel aller Teilbauwerke. Es
entspricht weitgehend dem Trans-European Transport Network (TEN-T) Kernnetz, mit dem
eine bessere Vernetzung und Vereinheitlichung der Verkehrssysteme in Europa
erreicht werden soll. Die Teilbauwerke des Brückenmodernisierungsnetzes möchte das
BMDV zuerst modernisieren. Gleichwohl kündigte es an, besonders dringliche
Einzelbauwerke außerhalb dieses Netzes nicht zu vernachlässigen.
Im Brückenmodernisierungsnetz sollen
→ alle A-Bauwerke mit einem Traglastindex von IV und V sowie
→ ca. 70 % der A-Bauwerke mit einem Traglastindex von III
modernisiert werden.22 Welche Teilbauwerke mit einem Traglastindex von III dies
betrifft, soll vom Ergebnis sogenannter Nachrechnungen abhängen. Dabei handelt es
sich um aufwendige Berechnungsverfahren, die für jedes einzelne Teilbauwerk
durchzuführen sind. Sie geben Aufschluss darüber, wie zukunftsfähig ein Bauwerk noch ist.
Nach Auskunft der Autobahn GmbH dauert ein Nachrechnungsverfahren in der Regel
mehrere Monate, abhängig von der Komplexität des Bauwerkes.
Zahl der prioritär zu modernisierenden Brücken
Im März 2022 ermittelte das BMDV für sein Brückenmodernisierungsprogramm nach
den o. g. Kriterien insgesamt 4 495 A-Bauwerke als zu modernisierende Teilbauwerke
im Brückenmodernisierungsnetz. Das BMDV ist der Auffassung, rund 500 Teilbauwerke
davon nicht zum Brückenmodernisierungsprogramm zählen zu müssen, weil sie sich
bereits in Bearbeitung („Arbeiten haben gerade begonnen“ bis zu „Maßnahmen stehen
kurz vor Fertigstellung“) befanden. Ziehe man diese vom Gesamtumfang ab, verblieben
4 000 im Brückenmodernisierungsnetz zu modernisierende Teilbauwerke. Der
Bundesrechnungshof hat dem BMDV widersprochen: Ein Bauwerk ist erst dann modernisiert,
wenn es fertiggestellt ist. Somit sind diese Bauwerke mitzuzählen. Die Zahl von rund
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
22 Bericht des BMDV zum Brückengipfel am 10. März 2022, hier: „Brücken an Bundesfernstraßen - Bilanz und Ausblick“,
Bonn, 10. März 2022, S. 18, abgerufen zuletzt am 31. März 2025.
Das BMDV begründet diesen hohen Anteil wie folgt: Tendenziell würden durch das Brückenmodernisierungsnetz die
Hauptrouten im Bundesautobahnnetz erfasst, vielfach in Westdeutschland, die durch ihre Verbindungsfunktion von
Metropolen und Industriezentren besonders viel und vor allem schweren Güterverkehr zu tragen hätten. Fast immer
handele es sich um ältere Autobahnen mit Bauwerken, die für deutlich geringere Verkehre vor dem Jahr 1985 gebaut
wurden und die aufgrund des permanent hohen Verkehrsaufkommens eine andauernde hohe Bauwerksauslastung
aufweisen.
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4 500 A-Bauwerken deckt sich auch mit den Erkenntnissen des
Bundesrechnungshofes.23
Auch die besonders dringlichen Teilbauwerke außerhalb des
Brückenmodernisierungsnetzes zählte das BMDV zunächst nicht. Erst im März 2023 bezog es alle Teilbauwerke
mit einem Traglastindex von V in die Modernisierung ein.24 Es ergänzte sein
Brückenmodernisierungsprogramm damit um weitere 500 A-Bauwerke besonders schlechter
Brücken.
In Summe zählte der Bundesrechnungshof damit fast 5 000 A-Bauwerke zum
Brückenmodernisierungsprogramm (bezogen auf den Stand des Brückengipfels am 10. März
2022).25 Als Zieljahr für die Fertigstellung aller Teilbauwerke seines
Brückenmodernisierungsprogrammes nannte das BMDV das Jahr 2032.26 Weshalb das BMDV Ü-Bauwerke
nicht zum Brückenmodernisierungsprogramm zählte, legte es nicht dar.
Der Bundesrechnungshof hält fest: Von den im März 2022 in der Brückenbilanz
erfassten Teilbauwerken gehören fast 5 000 Teilbauwerke zum
Brückenmodernisierungsprogramm. Davon befinden sich 4 500 Teilbauwerke im Brückenmodernisierungsnetz und
500 außerhalb. Bei einer Laufzeit von 11 Jahren hätte die Autobahn GmbH somit ab
dem Jahr 2022 jährlich mehr als 450 Teilbauwerke modernisieren müssen. Nach der
Planung des BMDV soll die Autobahn GmbH ab dem Jahr 2026 jährlich 400
Teilbauwerke modernisieren. Allein diese Planung reicht damit schon nicht aus, das
Brückenmodernisierungsprogramm im Jahr 2032 erfolgreich abzuschließen.
Auch schlechte Ü-Bauwerke können ein Problem für die darunter verlaufende
Autobahn darstellen. Deshalb hätte der Bundesrechnungshof erwartet, dass das BMDV
auch diese zum Brückenmodernisierungsprogramm zählt.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
23 Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 88 Absatz 2 BHO zum Umfang und Fortschritt des
Brückenmodernisierungsprogrammes des Bundes für Autobahnbrücken, Gz.: V 4 – 0002679 vom 15. November 2024.
24 Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zu Maßnahmen zur Planung und Beschleunigung bei der
Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturprojekten durch die Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 20/6236 vom
28. März 2023, Antwort auf die Frage 51, S. 15, abgerufen zuletzt am 31. März 2025.
25 Innerhalb des Brückenmodernisierungsnetzes 3 025 Teilbauwerke mit Traglastindex III (70 % von 4 322
Teilbauwerken) + 947 Teilbauwerke mit Traglastindex IV + 523 Teilbauwerke mit Traglastindex V = 4 495 Teilbauwerke.
Hinzukommen noch 478 Teilbauwerke (1 001 Teilbauwerke aus Tabelle 1 – 523 Teilbauwerke aus Tabelle 5) mit
Traglastindex V außerhalb des Brückenmodernisierungsnetzes: 4 495 + 478 = 4 973 Teilbauwerke. Grundlage: Bericht des BMDV
zum Brückengipfel am 10. März 2022, hier: „Brücken an Bundesfernstraßen - Bilanz und Ausblick“, Bonn, 10. März
2022, abgerufen zuletzt am 31. März 2025.
26 Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Bilanz des Brückengipfels,
Bundestagsdrucksache 20/5387 vom 20. Januar 2023, Antwort auf die Frage 12, S. 4, abgerufen zuletzt am 31. März
2025.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/80 – 16 –
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Zukunftspaket des BMDV
Das BMDV stellte im März 2022 auch sein Zukunftspaket vor. Darin kündigte es
Maßnahmen an, die es ergreifen wolle, „damit Deutschland auch künftig über
leistungsfähige und moderne Autobahnbrücken verfügt“. Diese betreffen u. a. die Bereiche
„Fachkräfte“, „Digitalisierung“ und „effizientere Vergabe, schnellere Umsetzung“. Unter
anderem möchte das BMDV die Bauprozesse beschleunigen. Ausschreibungs- und
Vergabeverfahren sollen effizienter gestaltet und Anreize für kürzere Bauzeiten
geschaffen werden, beispielsweise durch funktionale Ausschreibungen. Damit werden
Auftragnehmern neben der Ausführung auch große Teile der Planung und Konzeption
übertragen. Dies soll die Ausschreibung und Abrechnung vereinfachen. Zudem sollen
dort, wo möglich und sinnvoll, parallele Fertigungsschritte angestrebt und
standardisierte, typisierte Bauverfahren eingesetzt werden, um schneller und kostengünstiger
zu bauen. Die erwarteten Effekte der angestrebten Veränderungen hat das BMDV
allerdings nicht quantifiziert. Zwischenzeitlich beschloss der Gesetzgeber im Dezember
2023 das sogenannte Genehmigungsbeschleunigungsgesetz.27 Für Ersatzneubauten
können damit u. a. Umweltverträglichkeitsprüfungen und ein
Planfeststellungsverfahren entfallen, auch wenn die Ersatzneubauten im Vorgriff auf eine
Kapazitätserweiterung der sich anschließenden Strecke in neuen Abmessungen errichtet werden.
4 Schleppende Umsetzung des
Brückenmodernisierungsprogrammes
Bisher modernisierte Teilbauwerke
Die Autobahn GmbH teilte dem Bundesrechnungshof mit, sie habe in den Jahren 2022
und 2023 jeweils etwas mehr als 200, im Jahr 2024 sogar knapp 300 Teilbauwerke von
Autobahnbrücken fertiggestellt. Der Bundesrechnungshof überprüfte die genannten
Teilbauwerke und stellte fest, dass es sich bei den meisten nicht um
Brückenmodernisierungen nach den Kriterien des Brückenmodernisierungsprogrammes handelte. Dies
hatte vor allem folgende Gründe:
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
27 Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes,
BGBl. I 2023 Nummer 40, ausgegeben am 28. Dezember 2023, abgerufen zuletzt am 31. März 2025.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/80– 17 –
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Die Autobahn GmbH meldete auch Teilbauwerke, die sie
→ erstmalig im Zuge von neuen Autobahnen gebaut hatte,
→ aufgrund von Erweiterungen von Autobahnen ersetzt hatte, die aber noch nicht hätten
modernisiert werden müssen,
→ außerhalb des Brückenmodernisierungsnetzes mit einem Traglastindex besser als V
modernisiert hatte,
→ nur provisorisch verstärkt hatte, um die Zeit bis zu einem Ersatzneubau zu
überbrücken (Notverstärkung),
→ ausgebessert hatte, ohne dass sich die Traglast wesentlich verbesserte
(Instandsetzung),
→ an Bundesstraßen errichtet oder
→ doppelt gezählt hatte.
Außerdem meldete die Autobahn GmbH, dass sie auch zahlreiche Ü-Bauwerke
modernisiert habe. Etliche dieser Bauwerke sind ebenfalls unterdimensioniert und können die
Lasten beispielsweise des immer schwerer werdenden landwirtschaftlichen Verkehrs
nicht mehr tragen. Der Bundesrechnungshof hat das BMDV über die Zahlen informiert.
Im Ergebnis erfüllten über 50 % der in den Jahren 2022 und 2023 fertiggestellten
Teilbauwerke nicht die Kriterien des Brückenmodernisierungsprogrammes. Im Jahr 2024
waren es sogar über 75 %. Nur weniger als 25 % entsprachen den Kriterien (siehe
Abbildung 3).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/80 – 18 –
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Abbildung 3
Nur wenige der bislang fertiggestellten Teilbauwerke
entsprechen den Kriterien des Brückenmodernisierungsprogrammes
In den Jahren 2022 bis 2024 entsprachen weniger als die Hälfte der von der Autobahn GmbH
fertiggestellten Teilbauwerke (TBW) den Kriterien des Brückenmodernisierungsprogrammes. Im
Jahr 2024 waren es sogar weniger als 25 %.
Grafik: Bundesrechnungshof. Quelle: Eigene Erhebungen bei der Autobahn GmbH.
Die Frage nach fertiggestellten Teilbauwerken des
Brückenmodernisierungsprogrammes beantworten BMDV und Autobahn GmbH unzutreffend. Sie geben die jährliche
Zahl aller fertiggestellten Teilbauwerke an und verkennen, dass zum Teil deutlich mehr
als die Hälfte davon nicht Teil des Brückenmodernisierungsprogrammes sind.
BMDV wird Ziel des
Brückenmodernisierungsprogrammes verfehlen
Die Autobahn GmbH erreicht die Meilensteine nicht, die das BMDV vorgegeben hat.
„Soll“ und „Ist“ klaffen immer weiter auseinander. Die Gegenüberstellung von
fertiggestellten und kriteriengerechten Brückenmodernisierungen aus den Jahren 2022 bis
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/80– 19 –
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2024 und dem geplanten Projekthochlauf des BMDV zeigt dies deutlich (siehe
Abbildung 4).
Abbildung 4
Autobahn GmbH kommt mit Modernisierung nicht hinterher
Die Autobahn GmbH soll die Zahl modernisierter Teilbauwerke (TBW) deutlich steigern. Bisher
ist ihr das nicht gelungen. Das Defizit zu den vom BMDV geplanten jährlichen Steigerungen wird
jedes Jahr größer.
Grafik: Bundesrechnungshof. Quelle: Bericht des BMDV zum Brückengipfel am 10. März 2022, hier: „Brücken an
Bundesfernstraßen – Bilanz und Ausblick des BMDV“, Bonn, 10. März 2022, Bild 14, S. 20; sowie eigene Erhebungen.
In den Jahren 2022 bis 2024 hat die Autobahn GmbH insgesamt weniger als 300
Teilbauwerke des Brückenmodernisierungsprogrammes fertiggestellt. Das entspricht nur
rund 40 % der Menge an Teilbauwerken, die das BMDV in diesem Zeitraum
modernisieren lassen wollte. Es fehlen noch rund 4 700 Teilbauwerke bis zum Jahr 2032. Die
Autobahn GmbH müsste damit ab dem Jahr 2025 im Durchschnitt jährlich rund 590
Teilbauwerke modernisieren. Mit jedem Jahr, in dem die Autobahn GmbH weniger
Teilbauwerke des Brückenmodernisierungsprogrammes fertigstellt als vom BMDV
angestrebt, wächst die Zahl der zu modernisierenden Teilbauwerke, die nötig wäre, um das
Brückenmodernisierungsprogramm bis zum Jahr 2032 abzuschließen.
In seiner Stellungnahme hat das BMDV darauf verwiesen, dass die Autobahn GmbH die
Verkehrssicherungspflicht nicht nur für Brücken innerhalb des
Brückenmodernisierungsnetzes, sondern für das Gesamtnetz inklusive Ü-Bauwerke trage. Wenn der
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/80 – 20 –
21
Zustand der Bauwerke außerhalb des Brückenmodernisierungsnetzes es erfordere,
müsse die Autobahn GmbH eingreifen und notwendige Abhilfe schaffen. Das ginge
zulasten des Brückenmodernisierungsnetzes.
Es zeigt sich, dass das Defizit der modernisierten Teilbauwerke zu den geplanten
Modernisierungen im Brückenmodernisierungsprogramm jährlich wächst. Das liegt auch
daran, dass die Autobahn GmbH notwendigerweise Teilbauwerke modernisiert, die
nicht zum Brückenmodernisierungsprogramm zählen.
Um mit dem Brückenmodernisierungsprogramm noch bis zum Jahr 2032 fertig zu
werden, müsste die Autobahn GmbH ab sofort deutlich mehr als 400 Teilbauwerke jährlich
modernisieren. Der Bundesrechnungshof erwartet allerdings, dass die Autobahn
GmbH auch in den nächsten Jahren weniger Teilbauwerke des
Brückenmodernisierungsprogrammes fertigstellen wird als vom BMDV geplant. Daher wird es ihr nicht
gelingen, das Brückenmodernisierungsprogramm bis zum Jahr 2032 abzuschließen.
BMDV zieht dennoch eine positive Zwischenbilanz
Im September 2024 teilte das BMDV mit, dass es beim
Brückenmodernisierungsprogramm gut vorankäme. Statt wie bisher über die Zahl der Bauwerke, maß es den
Programmfortschritt nun anhand der fertiggestellten Brückenfläche. Als Grund dafür
nannte es, dass die Autobahn GmbH zunächst vornehmlich größere Teilbauwerke
modernisiere, für die sie mehr Zeit benötige. Daher sei die Angabe einer Zahl von
Teilbauwerken weniger aussagekräftig als die Fläche. Die insgesamt im
Brückenmodernisierungsprogramm zu modernisierende Sollfläche gab es mit 3,2 Millionen m² an. Das
BMDV verkündete, es werde bis Ende 2024 voraussichtlich rund 30 % dieser
Brückenfläche modernisiert haben.28 Im Jahr 2023 habe die Autobahn GmbH 318 000 m²
Brückenfläche fertiggestellt, und damit rund 10 % der Sollfläche.29
Die Sollfläche hatte das BMDV anhand der Flächen von 4 000 Teilbauwerken des
Brückenmodernisierungsprogrammes ermittelt. Insgesamt hätte das BMDV bei der
Sollfläche aber von 5 000 zu modernisierenden Teilbauwerken ausgehen müssen, also von
rund 1 000 Teilbauwerken mehr. Aus den Angaben der Brückenbilanz ermittelte der
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
28 Alles zum Thema Brücken, abgerufen zuletzt am 31. März 2025.
29 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD zur Erreichbarkeit der Ziele des BMDV bei
der Brückenmodernisierung, Bundestagsdrucksache 20/10601 vom 11. März 2024, Antwort auf die Fragen 7 und 8,
S. 3/4, abgerufen zuletzt am 31. März 2025.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/80– 21 –
22
Bundesrechnungshof für die 5 000 zu modernisierenden Teilbauwerke des
Brückenmodernisierungsprogrammes eine Sollfläche von 5,67 Millionen m².30
Der Bundesrechnungshof stellte darüber hinaus fest, dass sich die Angabe des BMDV
zu der im Jahr 2023 modernisierten Fläche auf alle von der Autobahn GmbH
gemeldeten Teilbauwerke bezog. Berücksichtigt man ausschließlich die Teilbauwerke, die den
Kriterien des Brückenmodernisierungsprogrammes entsprachen, waren es im Jahr
2023 nur 105 000 m². Dies entspricht nicht mal 2 % der aus der Brückenbilanz
ermittelten Sollfläche von 5,67 Millionen m².
Das BMDV zieht eine positive Zwischenbilanz zum Brückenmodernisierungsprogramm.
Der Bundesrechnungshof hält die Evaluierung des BMDV jedoch in wesentlichen
Punkten für irreführend: Das BMDV gibt die Gesamtzahl der Teilbauwerke des
Brückenmodernisierungsprogrammes um rund 20 % zu gering an. Die Gesamtfläche hat es sogar
um mehr als 40 % zu gering angegeben. Auch zählt es fälschlicherweise viele
Teilbauwerke als Programmerfolg, die nicht zum Brückenmodernisierungsprogramm
gehören. Damit lässt das BMDV seine Zwischenbilanz des
Brückenmodernisierungsprogrammes viel zu positiv erscheinen.
Der Bundesrechnungshof hat dem BMDV deutlich gemacht, dass zum
Brückenmodernisierungsprogramm 5 000 Teilbauwerke zu zählen sind. Dementsprechend ist auch
die Gesamtfläche der zu modernisierenden Brücken größer als vom BMDV angegeben.
Der Bundesrechnungshof hält die modernisierte Fläche von Teilbauwerken
grundsätzlich für eine geeignete Messgröße, um den Fortschritt des
Brückenmodernisierungsprogrammes zu beschreiben. Da aber das BMDV den Umfang des
Brückenmodernisierungsprogrammes für die Berechnung der Fläche um 1 000 Teilbauwerke zu gering
angegeben hat, geht es von einer falschen Gesamtfläche aus. Daher sind die Zahlen
des BMDV zum Programmerfolg nicht belastbar. Der Bundesrechnungshof hält
zunächst an der Zahl der Teilbauwerke als Messgröße fest.
Ausblick auf die nächsten Jahre
Der Bundesrechnungshof erörterte mit der Autobahn GmbH ihre Strategie der
Brückenerhaltung sowie ihr geplantes Bauprogramm für die Zeit nach dem Jahr 2024. Sie
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
30 2 661 758 m² A-Bauwerke mit einem Traglastindex von V (aus Tabelle 1 der Brückenbilanz) + 1 125 719 m² A-Bauwerke
mit einem Traglastindex von IV (aus Tabelle 5 der Brückenbilanz) + 70 % von 2 685 315 m² A-Bauwerke mit einem
Traglastindex von III (aus Tabelle 5 der Brückenbilanz) = 5 667 198 m²; Grundlage: Bericht des BMDV zum
Brückengipfel am 10. März 2022, hier: „Brücken an Bundesfernstraßen - Bilanz und Ausblick“, Bonn, 10. März 2022, abgerufen
zuletzt am 31. März 2025.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/80 – 22 –
23
gab an, dass derzeit noch die meisten Brückenbauprojekte die zuvor für
Autobahnbrücken zuständigen Länder in die Wege geleitet hätten. Der Fokus der Länder habe noch
nicht auf dem erst im Jahr 2022 gestarteten Brückenmodernisierungsprogramm liegen
können.
Brückenbauprojekte bräuchten nach Auskunft der Autobahn GmbH durchschnittlich
für die Planung und Genehmigung eines einzelnen Teilbauwerkes fünf bis sechs Jahre,
bevor mit dem Bau begonnen werden könne. Mittlerweile beginne sie Projekte, die
nicht mehr von den Ländern vorbereitet worden seien. Sie gehe davon aus, dass sich
dadurch der Anteil an Projekten erhöhe, der die Kriterien des
Brückenmodernisierungsprogrammes erfüllt. Allerdings hätte sie auch ihren gesetzlichen Auftrag zu
erfüllen und Bedarfsplanprojekte zu bearbeiten, welche die personellen Kapazitäten der
Autobahn GmbH nicht unerheblich binden würden.
Die Autobahn GmbH genehmigte nach eigenen Angaben im Jahr 2023 für rund 300
Teilbauwerke Bauwerksentwürfe. Das bedeutet, dass diese kurz danach in Bau gehen
könnten. Dabei handelte es sich sowohl um Neubau- als auch Erhaltungsprojekte. Der
Bundesrechnungshof prüfte davon die Entwürfe für rund ein Drittel der Teilbauwerke.
Er stellte fest, dass nur knapp 30 % davon den Kriterien des
Brückenmodernisierungsprogrammes entsprachen. Dies lag auch daran, dass diese Entwürfe noch auf
Vorplanungen der Länder aufbauten. Die Autobahn GmbH ist damit noch immer nicht frei in
ihrer Projektauswahl, um den Fokus konsequent auf die Projekte des
Brückenmodernisierungsprogrammes zu legen.
Auch in den kommenden Jahren wird die Autobahn GmbH überwiegend Teilbauwerke
fertigstellen, die nicht zum Brückenmodernisierungsprogramm zählen. Da sie derzeit
Planungen für nur rund 300 Teilbauwerke pro Jahr genehmigt, wird sie auf absehbare
Zeit die Zielgröße des BMDV von 400 modernisierten Teilbauwerken pro Jahr nicht
erreichen, die den Kriterien des Brückenmodernisierungsprogrammes entsprechen.
Zudem ist sie weit davon entfernt, die jährlich erforderlichen rund 590 Teilbauwerke zu
modernisieren.
Brückenmodernisierung ist für die Autobahn GmbH
vordringliche Aufgabe
Nahezu alle zehn Niederlassungen der Autobahn GmbH teilten mit, dass ihnen
Personal fehle, um die geplanten Teilbauwerke des Brückenmodernisierungsprogrammes
fristgerecht zu vollenden. Dabei seien zum einen Stellen noch unbesetzt. Auch habe die
Autobahn GmbH Schwierigkeiten, altersbedingte Abgänge zu ersetzen. Zum anderen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/80– 23 –
24
würden darüber hinaus weitere Stellen fehlen, da es zu viele Brückenbauwerke seien,
die sie gleichzeitig zu bearbeiten habe. Weder die Zentrale noch die Niederlassungen
der Autobahn GmbH gaben an, wie viele Stellen ihnen fehlen.
Die Autobahn GmbH versucht insbesondere, neue Brückenbauingenieure zu
gewinnen. Sie denkt aber auch darüber nach, die Aufgaben ihres aktuellen Personals intern
umzuverteilen. Zudem möchte die Autobahn GmbH verstärkt auf standardisierte
Bauwerksentwürfe und modulare Bauweisen setzen. Ausschreibungen und
Vergabeverfahren möchte sie zeitlich und inhaltlich straffen, u. a. durch funktionale Ausschreibungen
oder das Zusammenfassen mehrerer Leistungsphasen. All dies hat sie in einem 10-
Punkte-Plan zusammengefasst.
Seit dem Sommer 2024 gibt es bei der Autobahn GmbH ein sogenanntes
Brückenkompetenzzentrum, das die Umsetzung des 10-Punkte-Plans sicherstellen soll. Zudem soll
es mit mehr Personal als zuvor das Brückenmodernisierungsprogramm überwachen
und steuern. Das Brückenkompetenzzentrum ist Teil einer Abteilung der Zentrale.
Derzeit befindet es sich noch in der Aufbauphase. Viele Stellen waren im November 2024
noch nicht besetzt.
Aufgrund der vorhandenen Organisationsstruktur der Autobahn GmbH besitzt das
Brückenkompetenzzentrum keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber den
Niederlassungen, die das Brückenmodernisierungsprogramm operativ umsetzen. Sofern es eine
einheitliche Vorgehensweise der Niederlassungen für geboten erachtet, möchte es dies
künftig über interne Geschäftsanweisungen und Richtlinien regeln, die von der
Geschäftsführung eingeführt werden sollen. Darin soll beispielsweise den
Niederlassungen auch vorgeschrieben werden, immer zu prüfen, ob Fertigteile zum Einsatz
kommen können, um Planung und Bau von Brücken zu beschleunigen.
Die Autobahn GmbH nimmt derzeit organisatorische Anpassungen vor, um der
Brückenmodernisierung mehr Gewicht einzuräumen. Sie versucht, mehr Personal für die
Brückenmodernisierung einzusetzen. Gleichzeitig möchte sie ihre Planungs- und
Bauprozesse beschleunigen. Damit greift sie einzelne Punkte aus dem Zukunftspaket auf,
die das BMDV für das erfolgreiche Umsetzen des
Brückenmodernisierungsprogrammes als Voraussetzung angesehen hat. Bislang befindet sich die Autobahn GmbH dazu
jedoch noch in der Konzept- und Aufbauphase. Daher zeigen sich noch keine
spürbaren Beschleunigungseffekte bei der Brückenmodernisierung.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/80 – 24 –
25
5 Haushaltsmittel für die
Brückenmodernisierung an Autobahnen zu gering
bemessen
Damit der Autobahn GmbH ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, um die
Zahl der fertiggestellten Teilbauwerke auf 400 Teilbauwerke pro Jahr zu steigern,
kündigte das BMDV auf seinem Brückengipfel an, die dafür erforderlichen Haushaltsmittel
erhöhen zu wollen. So sollten die Mittel für die Modernisierung von Autobahnbrücken
von ca. 600 Mio. Euro im Jahr 2022 jährlich um 200 Mio. Euro anwachsen und im Jahr
2026 schließlich 1,4 Mrd. Euro betragen. Berücksichtigt hat das BMDV dabei eine
jährliche Baupreissteigerung von 4 %.31 Das BMDV errechnete den Mittelbedarf auf der
Grundlage eines durchschnittlichen Kostenansatzes für einen m² Brückenfläche. Es
ging davon aus, dass ein Teilbauwerk im Autobahnnetz durchschnittlich 750 m² groß
ist. Der Bundesrechnungshof ist jedoch der Auffassung, dass das BMDV die Brücken
des Brückenmodernisierungsprogrammes betrachten muss. Deren Teilbauwerke sind
nach seiner überschlägigen Ermittlung durchschnittlich 1 140 m² groß.32 Der
Mittelbedarf für 400 Teilbauwerke beträgt im Jahr 2026 damit 2,1 Mrd. Euro. Das BMDV
unterschätzt den Mittelbedarf also erheblich.
Im Bundeshaushalt sind die Mittel für die Modernisierung von Autobahnbrücken nicht
gesondert veranschlagt. Der Bundeshaushalt 2022 enthielt noch den Hinweis, dass
625 Mio. Euro der Brückenmodernisierung an Autobahnen vorbehalten seien.33 Seit
dem Jahr 2023 ist stattdessen jährlich ein Betrag von 1,5 Mrd. Euro für den Erhalt
sämtlicher Ingenieurbauwerke an Autobahnen veranschlagt. Damit möchte das BMDV nach
eigener Aussage die finanziellen Anstrengungen für die Bauwerkserhaltung insgesamt
verdeutlichen. So sind die Mittel für die Brückenmodernisierung jedoch nicht für diesen
Zweck gebunden. In der Folge ist auch nicht erkennbar, ob das BMDV seine
Ankündigung umgesetzt hat, die Mittel für die Brückenmodernisierung schrittweise zu
erhöhen.
Für die Jahre 2022 bis 2024 konnte die Autobahn GmbH keine Ist-Ausgaben für die
Modernisierung von Brücken angeben. Stattdessen waren ihr lediglich die
Gesamtausgaben aller Erhaltungsprojekte bekannt, die auch Ausgaben für
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
31 Bericht des BMDV zum Brückengipfel am 10. März 2022, hier: „Brücken an Bundesfernstraßen - Bilanz und Ausblick“,
Bonn, 10. März 2022, Bild 15, S. 21, abgerufen zuletzt am 31. März 2025.
32 Der Bundesrechnungshof ermittelte aus den Angaben des BMDV in seiner Brückenbilanz für die 4 973 zu
modernisierenden Teilbauwerke (vgl. Nummer 3) insgesamt eine Fläche von knapp 5,67 Millionen m². 5 667 198 m²/4 973
Teilbauwerke ≈ 1 140 m².
33 Erläuterungen zum Titel 891 11 im Kapitel 1201 des Einzelplans 12.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/80– 25 –
26
Brückenmodernisierungen enthalten. Diese Projekte umfassen sowohl einzelne
Brückenprojekte als auch Mischprojekte mit Brücken und Fahrbahnabschnitten von
Strecken. Die Ausgaben der Autobahn GmbH für die Erhaltung von Einzel- und
Mischprojekten betrugen zusammen z. B. 2,17 Mrd. Euro im Jahr 2023. Wie hoch dabei jeweils
der Anteil ausschließlich für die Modernisierung von Brücken war, ist unbekannt. Damit
sind weder die im Bundeshaushalt für die Brückenmodernisierung veranschlagten
jährlichen Mittel gebunden, noch sind die Ist-Ausgaben bekannt.
Im November 2024 teilte die Autobahn GmbH mit, dass ihr nach der damaligen
Planung für das Jahr 2025 rund 1,5 Mrd. Euro fehlen würden. Dies betreffe sowohl die
Mittel für die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, als auch die Mittel für die
Gesellschaft selbst und damit auch Mittel, die sie benötigt, um Ingenieure und andere
Externe zu beauftragen. Die Autobahn GmbH werde die Mittel fast ausschließlich für
die Modernisierung von Brücken und andere Instandhaltungsarbeiten benötigen.
Derzeit ist nicht absehbar, in welcher Höhe der Autobahn GmbH Haushaltsmittel für das
Jahr 2025 zur Verfügung stehen werden.
Das BMDV hat in seiner Stellungnahme bestätigt, dass das
Brückenmodernisierungsprogramm noch deutlicher in den Fokus rücken müsse und ausreichend
Haushaltsmittel hierfür bereitgestellt werden müssen.
Im März 2025 beschloss der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates
eine Änderung des Grundgesetzes.34 Danach kann der Bund ein Sondervermögen für
zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur
Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 mit bis zu 500 Mrd. Euro errichten.35
Investitionen aus dem Sondervermögen können innerhalb einer Laufzeit von zwölf
Jahren bewilligt werden. Ob und in welcher Höhe davon Mittel für die
Verkehrsinfrastruktur und im Speziellen für die Modernisierung von Brücken an Bundesfernstraßen zur
Verfügung stehen werden, ist offen.
Nachdem das BMDV die Mittel für die Brückenmodernisierung bisher unterschätzt und
nicht auskömmlich veranschlagt hatte, könnte es aus dem Sondervermögen nun
ausreichende Mittel zur Verfügung stellen. Durch mehr Geld im System ist jedoch mit
steigenden Baupreisen zu rechnen. In der Folge wird die Brückenmodernisierung teurer,
als dies bisher der Fall war. Dies muss das BMDV bei seiner Kalkulation
berücksichtigen.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
34 Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) vom 22. März 2025, BGBl. 2025 I Nummer 94. Die
Mittel sind zusätzlich zum Bundeshaushalt vorgesehen.
35 Zusätzlichkeit liegt gemäß Artikel 143h Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz dann vor, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine
angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt erreicht wird. Das Sondervermögen für Infrastruktur und
Klimaneutralität soll bis zu 500 Mrd. Euro umfassen. 100 Mrd. Euro davon sollen für Investitionen der Länder in die
Infrastruktur zur Verfügung stehen. Weitere 100 Mrd. Euro sollen dem Klima- und Transformationsfonds zugeführt
werden.
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27
Dem BMDV ist es bislang nicht erkennbar gelungen, in den Regierungsentwürfen für
den Haushaltsplan die Haushaltsmittel vorzusehen, die es im Jahr 2022 als notwendig
erachtet hat, um die Brückenmodernisierung zu beschleunigen. Weil es die
durchschnittliche Brückenfläche der Brücken im Brückenmodernisierungsprogramm
unterschätzt, ist sein errechneter Mittelbedarf zudem zu gering. Die Mittelveranschlagung
im Bundeshaushalt ist intransparent und nicht geeignet, die Haushaltsmittel für den
Zweck der Brückenmodernisierung zu binden. Darüber hinaus kann die Autobahn
GmbH keine Angaben machen, welche jährlichen Ausgaben in die
Brückenmodernisierung fließen. Das BMDV kann daher auch nicht beurteilen, in welchem Umfang die
jährlich bereitgestellten Mittel erhöht werden müssten. Der Bundesrechnungshof
empfiehlt, im Bundeshaushalt einen gesonderten Haushaltstitel nur für die
Brückenmodernisierung vorzusehen. Damit könnte die Zweckbindung der Mittel sichergestellt
werden. Dies gilt gleichermaßen auch für eventuell bereitzustellende Mittel aus dem
Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität.
6 Brückenmodernisierung an Bundesstraßen
Während der Bund selbst für die Verwaltung der Autobahnen zuständig ist, verwalten
die Länder weiterhin im Auftrag des Bundes die Bundesstraßen in sogenannter
Auftragsverwaltung.36 Bei der Auftragsverwaltung übernehmen die Länder Tätigkeiten wie
das Planen, Bauen, Betreiben und Erhalten der Bundesstraßen. Das BMDV übt die
Rechts- und Fachaufsicht über die Straßenbauverwaltungen der Länder aus. Während
der Bund das Bauen, Betreiben und Erhalten der Bundesstraßen über den
Bundeshaushalt finanziert, tragen die Länder die Kosten für ihre Verwaltung. Dazu gehört
auch das Planen. Daher kann das BMDV den Ländern nicht vorgeben, wie und wo sie
ihr Personal einzusetzen haben. Es kann jedoch über seine Fachaufsicht steuernd
eingreifen. Auch das Aufstellen von Bauprogrammen ist Aufgabe der Länder.
In seiner Brückenbilanz hat das BMDV auch den Zustand der Bundesstraßenbrücken
dargestellt. Anders als bei den Autobahnen hat das BMDV für Bundesstraßen aber kein
bundeseinheitliches Brückenmodernisierungsprogramm initiiert. Es gab den Ländern
nicht vor, in welchem Zeitraum sie ihre Bauwerke modernisieren sollen. Es hat dabei
auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
36 Ausnahmen: Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg.
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28
Die Teilbauwerke an Bundesstraßen in den westlichen Ländern sind älter als in den
östlichen. Mehr als die Hälfte der Teilbauwerke in den westlichen Ländern wurde vor dem
Jahr 1985 und somit vor größeren Änderungen in der Brückenbemessung erbaut.
Diese Bauwerke sind oftmals unterdimensioniert. Der überwiegende Teil der zu
modernisierenden Teilbauwerke liegt in diesen Ländern.
Der Bundesrechnungshof schätzte auf Basis von Bauwerksdaten der Bundesanstalt für
Straßen- und Verkehrswesen den Modernisierungsbedarf in den westlichen Ländern
ab. Durchschnittlich hätten die Länder danach in den nächsten 20 Jahren jährlich
85 Teilbauwerke aufgrund ihres schlechten Zustandes zu modernisieren. Spätestens ab
dem Jahr 2033 kommen jährlich mindestens 50 weitere Teilbauwerke hinzu, die dann
ihre Altersgrenze erreicht haben, Tendenz mit den Jahren steigend. In den letzten
Jahren modernisierten die westlichen Länder jedoch im Durchschnitt nur etwas mehr als
50 Teilbauwerke (siehe Abbildung 5).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/80 – 28 –
29
Abbildung 5
Erforderliche Erhaltung von Bundesstraßenbrücken der
nächsten 20 Jahre deutlich über dem Durchschnitt der letzten
Jahre
In den kommenden 20 Jahren sind in den westlichen Ländern jährlich 85 Teilbauwerke zu
modernisieren. Hinzu kommen Brücken, die aufgrund ihres Alters zu modernisieren wären. Im Jahr
2050 steigt die Zahl dadurch auf über 300 Teilbauwerke. Durchschnittlich wurden in den Jahren
2019 bis 2023 nur 53 Teilbauwerke modernisiert.
Grafik: Bundesrechnungshof. Quelle: Brückendaten der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen sowie
Meldungen der Länder.
Angesichts dieses sich abzeichnenden Defizites hat der Bundesrechnungshof die
Strategie für die Brückenerhaltung bei den westlichen Flächenländern erhoben. Nach
seiner Einschätzung kommen die Arbeiten nur schleppend voran, obwohl sich diese
Länder um Fortschritte bemühen. Zwar haben sie die Dringlichkeit der Brückenerhaltung
erkannt und richten nun ihre Erhaltungsplanung an den Zielen des Bundes bei der
Erhaltung von Ingenieurbauwerken aus. Die tatsächlichen von den Ländern37 für die
Brückenerhaltung in den letzten Jahren ausgegebenen Bundesmittel spiegelten aber diese
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37 Ist-Ausgaben aller Länder, ab dem Jahr 2021 ohne die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg.
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Dringlichkeit nicht wider. Sie lagen in den Jahren 2019 bis 2023 immer unterhalb der
vom BMDV im Jahr 2016 für diese Jahre jeweils ermittelten Mittelbedarfe der
Erhaltungsbedarfsprognose, wuchsen aber bedingt durch Baupreissteigerungen
kontinuierlich an. Bereinigt um den Effekt von Baupreissteigerungen entsprachen sie jedoch
maximal der Hälfte der jeweils ermittelten Mittelbedarfe der Erhaltungsbedarfsprognose.
Bei den westlichen Flächenländern lagen die Ausgaben durchschnittlich sogar nur bei
43 %. Auch wenn die Darstellung der Mittel im Bundeshaushalt seit dem Jahr 2023,
ähnlich wie bei der Autobahn, keine Rückschlüsse mehr auf die Mittel für die
Brückenmodernisierung zulässt, ist davon auszugehen, dass sie für Bundesstraßen seit dem
Jahr 2022 stagnieren.
Viele Länder verwiesen darauf, dass sie ihre Leistungen in der Brückenerhaltung nur
dann steigern können, wenn ihnen für diese Aufgabe mehr Personal zur Verfügung
stehe. Es ist daher nicht absehbar, wann sich die Brücken im Zuge von Bundesstraßen
wieder in einem zumindest weitgehend befriedigenden Zustand befinden werden.
Angesichts einer in den letzten Jahren bereits aufgelaufenen „Bugwelle“ an zu
bearbeitenden Brücken könnte sich das Problem weiter verschärfen.
Die bisher vom BMDV und den Ländern eingeleiteten Veränderungen haben noch
keine ausreichende Wirkung bei den Brückenmodernisierungen an Bundesstraßen
erzielt. Der Bundesrechnungshof hat in diesem Zusammenhang die zu passive Rolle des
BMDV kritisiert. Es überlässt beispielsweise die Planung von Erhaltungsprogrammen
allein den Ländern und nimmt deren Probleme weitgehend lediglich zur Kenntnis.
Das BMDV nimmt in Kauf, dass die Länder mit den Ausgaben für die
Brückenmodernisierung die ermittelten Mittelbedarfe der Erhaltungsbedarfsprognose bisher bei
Weitem nicht ausschöpfen. Es nimmt damit auch hin, dass nicht alle finanziell möglichen
Brückenmodernisierungen durchgeführt werden. Die Länder können ihre Leistung
nach eigener Aussage nur steigern und damit mehr Mittel für die Modernisierung von
Brücken an Bundesstraßen umsetzen, wenn ihnen mehr Personal zur Verfügung steht.
Unter Berücksichtigung der Baupreissteigerungen können zudem mit den
bereitgestellten Haushaltsmitteln faktisch immer weniger Brücken modernisiert werden.
Auch wenn es grundsätzlich Aufgabe der Länder ist, im Rahmen der
Auftragsverwaltung das Bundesstraßennetz zu erhalten und das dazu notwendige Personal zu
rekrutieren, hat das BMDV die Fachaufsicht über die Länder. Das BMDV sollte den Ländern
Zielvorgaben für die zu modernisierenden Teilbauwerke machen und ihr Erreichen
überprüfen, damit die Brückenmodernisierung nicht stagniert oder sich der Bestand
weiter verschlechtert.
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7 Fazit
Brückenmodernisierungsprogramm für Autobahnen
kommt nicht richtig voran
Die Autobahn GmbH hat ihren Output an fertiggestellten Brückenbauwerken in den
letzten Jahren gegenüber dem Output der Länder zwar gesteigert. Sie hat zudem neue
Strukturen und Prozesse geschaffen, die helfen sollen, den jährlichen Output noch
weiter zu erhöhen. Dennoch kann sie die Ziele des BMDV zum
Brückenmodernisierungsprogramm bisher bei Weitem nicht erreichen. Der vom BMDV dargestellte Output an
fertiggestellten Brückenbauwerken ist nicht gleichbedeutend mit dem Fortschritt des
Brückenmodernisierungsprogrammes. Nur weniger als die Hälfte der fertiggestellten
Teilbauwerke zählen zum Brückenmodernisierungsprogramm.
Weil die Autobahn GmbH aber auch in ihren derzeitigen Planungen noch immer auf
Vorarbeiten der Länder angewiesen ist, die das Brückenmodernisierungsprogramm
nicht im Fokus hatten, wird sich an dieser Bilanz in den nächsten Jahren nichts ändern.
Der Bundesrechnungshof stellt klar: Die Autobahn GmbH modernisiert derzeit viele
Bauwerke außerhalb des Brückenmodernisierungsprogrammes nicht unnütz. Sie
zählen aber nicht zum Brückenmodernisierungsprogramm, weil es sich z. B. um Ü-
Bauwerke handelt.
Weil das BMDV keine Unterscheidung zwischen Output der Autobahn GmbH und
Bauwerken des Brückenmodernisierungsprogrammes trifft, kommt es zu einer deutlich
positiveren Bewertung des Fortschrittes im Brückenmodernisierungsprogramm.
Anders als das BMDV zieht der Bundesrechnungshof eine negative Zwischenbilanz. Das
Brückenmodernisierungsprogramm ist bei Weitem nicht im Zeitplan. Zudem gibt das
BMDV eine zu geringe Zahl und Fläche der prioritär zu modernisierenden
Brückenbauwerke an, wenn es über den Programmfortschritt berichtet. Das BMDV muss seine zu
positive Darstellung ändern und eine realistische und problemorientierte
Berichterstattung sicherstellen.
BMDV muss sein Brückenmodernisierungsprogramm
für Autobahnen steuern
Das BMDV hat im Jahr 2022 in seiner Brückenbilanz zum Ausdruck gebracht, wie prekär
die Lage bei der Brückenmodernisierung ist. Es hat ein
Brückenmodernisierungsprogramm aufgesetzt und anhand klarer Kriterien eine nachvollziehbare Priorisierung der
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notwendigen Brückenprojekte vorgenommen. Außerdem hat es messbare Ziele
vorgegeben: Die Autobahn GmbH soll die Zahl modernisierter Teilbauwerke sukzessive bis
zum Jahr 2026 auf 400 Teilbauwerke steigern und das
Brückenmodernisierungsprogramm bis zum Jahr 2032 abschließen.
Der Bundesrechnungshof hat deutlich gemacht: Das
Brückenmodernisierungsprogramm wird nicht bis zum Jahr 2032 fertig sein; auch nicht, wenn die Autobahn GmbH
die Zahl der modernisierten Teilbauwerke so steigert wie vom BMDV geplant. Es liegt in
der Verantwortung des BMDV, die genannten Ziele aufeinander abzustimmen und
anzupassen. Dazu hat es das Programm regelmäßig zu evaluieren und ggf.
gegenzusteuern. Weil das BMDV aber von falschen Zahlen ausgeht, ist es der Auffassung, das
Programm läge im Plan. Aus Sicht des Bundesrechnungshofes ist die Differenz zwischen
den Vorgaben des BMDV und den jährlich fertiggestellten Teilbauwerken der Autobahn
GmbH im Brückenmodernisierungsprogramm derart groß, dass die Autobahn GmbH
die Ziele des BMDV verfehlen wird.
Das BMDV ist daher aufgefordert, die Autobahn GmbH bei der Zielerreichung
bestmöglich zu unterstützen. In der Annahme, dass die Autobahn GmbH auch weiterhin noch
Projekte außerhalb des Brückenmodernisierungsprogrammes bearbeitet, sollte das
BMDV klären, inwieweit es ihr bei den Personalengpässen bei der
Brückenmodernisierung helfen kann. Die Autobahn GmbH sollte außerdem ihre personellen Kapazitäten,
soweit möglich, intern umverteilen und bei den Projekten des
Brückenmodernisierungsprogrammes einsetzen.
Hinweise des Bundesrechnungshofes zum
Brückenmodernisierungsprogramm sind bisher nicht
umgesetzt
Der Bundesrechnungshof hat bereits Anfang 2024 in einem Bericht an den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages empfohlen zu prüfen, wie dieser die
Haushaltsmittel für die Erhaltung der Autobahnbrücken weiter erhöhen kann. Zur
Gegenfinanzierung hatte der Bundesrechnungshof vorgeschlagen, zumindest vorübergehend Mittel
für den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen insgesamt einzusparen. Gleichzeitig
benötigt die Autobahn GmbH mehr Personal für die Brückenmodernisierung.38
Das BMDV hatte entgegnet, dass eine alleinige Fokussierung auf das
Brückenmodernisierungsprogramm den gesetzlich an die Autobahn GmbH übertragenen Aufgaben
nicht gerecht werden würde. Sie sei grundsätzlich an ihren Finanzierungs- und
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38 Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zum
Brückenmodernisierungsprogramm des Bundes für Autobahnbrücken, Gz.: V 4 - 0002050 vom 9. Januar 2024.
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Realisierungsplan gebunden, in dessen Rahmen sie aber flexibel agiere. Dieser Plan
sehe auch Neubauprojekte vor. Mit dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025
war das BMDV den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes hinsichtlich der
Mittelverteilung zwischen Erhaltung und Neubau bei Bundesfernstraßen nicht gefolgt.
Fakt ist: Die Autobahn GmbH ist bei der Brückenmodernisierung schon jetzt deutlich im
Rückstand. Die Gefahr von weiteren Brückensperrungen erhöht sich dadurch. Damit
sich der Zustand der schlechten Autobahnbrücken spürbar verbessert und die
Autobahn GmbH ihren Rückstand aufholt, müsste sie schon jetzt deutlich mehr als 400
Teilbauwerke pro Jahr modernisieren. Hierfür müssten ihr ausreichend Haushaltsmittel
und Personal bereitgestellt werden.
Der Gesetzgeber ist gefordert
Die Autobahn GmbH braucht ausreichend Haushaltsmittel und eine verlässliche,
langfristige Finanzplanung. Projektverträge für die Planung und den Bau laufen über
Legislaturperioden hinweg. Der Bundesrechnungshof gibt zudem zu bedenken, dass die
Autobahn GmbH nicht nur ausreichend Investitionsmittel, sondern auch ausreichend
Planungsmittel benötigt. Wie dargestellt benötigt der Bau einen Planungsvorlauf von
mehreren Jahren.
Der Bundesrechnungshof regt nochmals an, die erforderlichen Mittel für die
Brückenerhaltung der Autobahnen für die nächsten Jahre bereitzustellen. Für Autobahnen
unterschätzt das BMDV derzeit den Mittelbedarf für die Brückenmodernisierung. Sollten
aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität in den nächsten
Jahren zusätzliche Mittel für die Brückenmodernisierung zur Verfügung stehen, könnten
diese helfen, die Mittel auskömmlich zu veranschlagen. Das Sondervermögen muss
nach Auffassung des Bundesrechnungshofes so eingesetzt werden, dass die aus ihm
finanzierten Maßnahmen einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen erzielen. Die
Modernisierung maroder Autobahnbrücken sollte dabei eine hohe Priorität haben.
Kurzfristig wird die Autobahn GmbH zusätzliche Mittel für die Brückenmodernisierung
jedoch nur verausgaben können, wenn sie Personal zugunsten der
Brückenmodernisierung intern umverteilen kann. Der Bundesrechnungshof schlägt vor, dass der
Haushaltsgesetzgeber vorübergehend weniger Mittel für den Neu- und Ausbau von
Autobahnen bereitstellt, bis es der Autobahn GmbH gelingt, zusätzliches Personal
einzustellen. Erst mit zusätzlichem Personal wird die Autobahn GmbH in der Lage sein,
insgesamt mehr Mittel in mehr Projekten umzusetzen. Sie hängt dabei jedoch auch von
vorhandenen Kapazitäten bei den Ingenieurbüros und im Baugewerbe ab.
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Auch der geltende Bundesverkehrswegeplan als wichtigstes Instrument der
Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes gibt „Erhalt vor Neubau“ als Prinzip vor. Sollte der
Haushaltsgesetzgeber dieses Ziel verfolgen wollen, ist eine Zweckbindung der Mittel
für Brückenmodernisierung durch eine entsprechende Veranschlagung im
Haushaltsplan besonders wichtig. Gleiches gilt für eine mögliche Veranschlagung im
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.
Ausblick zum Brückenmodernisierungsprogramm
Das Brückenmodernisierungsprogramm für Autobahnen wird im Jahr 2032 nicht
annähernd abgeschlossen sein. Hinzu kommt, dass mit Abschluss dieses
Brückenmodernisierungsprogrammes zwar die Brücken im Brückenmodernisierungsnetz sowie die
schlechtesten Brücken im übrigen Autobahnnetz modernisiert sein werden. Für viele
weitere modernisierungsbedürftige Brücken außerhalb des
Brückenmodernisierungsnetzes stehen dann aber die notwendigen Modernisierungen noch aus. Die Autobahn
GmbH wird die Zahl von jährlich 400 Modernisierungen auch nach Abschluss des
Brückenmodernisierungsprogrammes halten müssen, um den Status Quo der Brücken in
Zukunft zu sichern. Das BMDV und die Autobahn GmbH müssen daher beide die
Modernisierung mit ganzer Kraft angehen. Wie lange es dauert, hängt davon ab, welche
Haushaltsmittel dafür dauerhaft zur Verfügung stehen und welche Anstrengungen sie
unternehmen werden, um die Zahl der fertig modernisierten Teilbauwerke möglichst
schnell zu erhöhen. Dabei gilt es auch, die angestoßenen Maßnahmen des
Zukunftspaketes zum Erfolg zu bringen, damit Brückenmodernisierungsprojekte spürbar
beschleunigt werden. Bei alledem hat die Autobahn GmbH die ihr zur Verfügung
stehenden Mittel wirtschaftlich einzusetzen.
BMDV muss den Ländern bei der
Brückenmodernisierung an Bundesstraßen Vorgaben machen
Für die Brückenerhaltung im Bundesstraßennetz reicht es nicht aus, wenn das BMDV
die Defizite lediglich zur Kenntnis nimmt. Auch wenn die Erhaltung des
Bundesstraßennetzes grundsätzlich Aufgabe der Länder ist, sollte das BMDV den Ländern im Rahmen
seiner Fachaufsicht für die Brückenmodernisierung konkrete Zielvorgaben machen.
Dazu gehört es auch, Umsetzung und Zielerreichung zu kontrollieren. Wo diese Ziele
nicht erreichbar sind, wäre gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, ob auch für
Bundesstraßen ein Zurückstellen von Neu- und Ausbaumaßnahmen, die im
Bundesverkehrswegeplan vorgesehen sind, zugunsten der Brückenmodernisierung möglich ist.
So könnten die Länder freiwerdende Personalkapazitäten zur Planung und Umsetzung
von Brückenmodernisierungen einsetzen. Das BMDV sollte vorbehaltlos gemeinsam
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mit den Ländern alle Möglichkeiten identifizieren und verfolgen, die eine
Beschleunigung der Brückenmodernisierung ermöglichen.
Brücken anderer Verkehrsträger
Brücken sind auch für die übrige Verkehrsinfrastruktur des Bundes von entscheidender
Relevanz und gehören ebenfalls zu den Prüfungsschwerpunkten des
Bundesrechnungshofes. Zum Handlungsbedarf bei Eisenbahnbrücken wird sich der
Bundesrechnungshof zu gegebener Zeit gesondert äußern.
Bonn, den 29. April 2025
Als Vorsitzender des Großen Senats, der diesen Bericht gemäß § 14 Absatz 1 Nummer 2 des
Gesetzes über den Bundesrechnungshof beschlossen hat,
Kay Scheller
Präsident des Bundesrechnungshofes
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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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