Sanierung und Ersatzneubau von Brückenbauwerken im Netz der Bundesautobahnen (Antwort zu Drs. 21/1842)
Text
Sanierung und Ersatzneubau von Brückenbauwerken im Netz der Bundesautobahnen (Antwort zu Drs. 21/1842)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2449
21. Wahlperiode 29.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen, Tarek
Al-Wazir, Victoria Broßart, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1842 –
Sanierung und Ersatzneubau von Brückenbauwerken im Netz der
Bundesautobahnen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bereits im Schlussbericht der Kommission Verkehrsinfrastrukturfinanzierung,
bekannt als Pällmann-Kommission, wurde vor nahezu 25 Jahren folgender
Befund festgehalten: „Im Bereich aller drei Verkehrsträger haben die
Instandhaltungsdefizite zwischenzeitlich ein Ausmaß angenommen, daß von einer
‚Instandhaltungskrise‘ gesprochen werden kann.“ (siehe Schlussbericht der
Kommission Verkehrsinfrastrukturfinanzierung vom 5. September 2000).
Nach Auffassung der Fragestellenden hat der Bund bei allen drei
Verkehrsträgern weiterhin zu wenig in den Erhalt der bestehenden Infrastruktur investiert.
Aus der bereits vor 25 Jahren diagnostizierten Instandhaltungskrise ist
zwischenzeitlich eine handfeste Infrastrukturkrise erwachsen. Diese manifestiert
sich durch verstärkte Brückensperrungen bzw. Nutzungsbeschränkungen und
Abriss von Brücken, wie etwa im Frühjahr dieses Jahres auf der Autobahn 100
(A 100) in Berlin („Ringbahnbrücke“) und schränkt die Verfügbarkeit des
Fernstraßennetzes ein.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) schätzt, dass im
gesamten Autobahnnetz in nächster Zeit etwa 8 000 Brückenbauwerke
grundhaft saniert oder ersetzt werden müssen (www.bund.net/service/presse/presse
mitteilungen/detail/news/deutlich-mehr-autobahnbruecken-marode/). Das liegt
deutlich über den 4 500 Brückenbauwerken im sogenannten
Brückenmodernisierungsnetz, auf die die Bundesregierung sich im
Brückenmodernisierungsprogramm fokussiert.
In einem Bericht des Bundesrechnungshofs wurde zuletzt die Zielverfehlung
bei der jährlichen Sanierungsleistung mit Blick auf dieses
Brückenmodernisierungsprogramm deutlich. Ab dem Jahr 2022 hätte die Autobahn GmbH des
Bundes jährlich mehr als 450 Teilbauwerke im Rahmen des
Brückenmodernisierungsprogramms modernisieren müssen (Bericht des Bundesrechnungshofs
vom 29. April 2025, S. 4). Die Autobahn GmbH gab an, dass sie in den Jahren
2023 und 2024 etwas mehr als 200 bzw. knapp 300 Brückenbauwerke
modernisiert hätte (ebd., S. 17).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 28. Oktober 2025
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Der Bundesrechnungshof stellte jedoch fest, dass nur 40 Prozent bzw. nur
24 Prozent der bislang fertiggestellten Teilbauwerke, die die Autobahn GmbH
2023 bzw. 2024 gemeldet hatte, den Auswahlkriterien des
Brückenmodernisierungsprogramms entsprachen (ebd., S. 18). Die Autobahn GmbH hatte z. B.
auch Brückenbauwerke gemeldet, die nicht modernisiert, sondern neu gebaut
worden waren, oder solche, die noch nicht hätten modernisiert werden müssen
(ebd., S. 17). Der Bundesrechnungshof machte erneut den Vorschlag, den
Bereich der Brückensanierung bei der Autobahn GmbH personell zu verstärken,
indem aus dem Bereich Aus- und Neubau, Umsetzung der Vorhaben des
Bedarfsplans Straße, in den Bereich Brückensanierung umdisponiert wird (ebd.,
S. 32). Nach Ansicht der Fragestellenden kommt die Bundesregierung dieser
Empfehlung bisher nicht oder nur unzureichend nach.
In seinem Bericht warnte der Bundesrechnungshof erneut davor, dass die Ziele
des Brückenmodernisierungsprogramms verfehlt werden. Auch nach Ansicht
der Fragestellenden bedarf es erheblicher Anstrengungen, um die
Sanierungsleistung der Autobahn GmbH auf den erforderlichen Wert von mittlerweile
knapp 600 Teilbauwerken im Jahr zu erhöhen (Bericht des
Bundesrechnungshofs vom 29. April 2025, S. 22).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Konkrete Informationen zu einzelnen Bauwerken oder Bauwerksgruppen sind
über die interaktiven Brückenkarte des Bundes online abrufbar, so dass auf die
Ausgabe von dezidierten Listen verzichtet wird: https://via.bund.de/bast/br/
map/.
Über Filterfunktionen können die Anzeige von Bauwerken individuell
gesteuert und der einsehbare Dateninhalt erweitert und reduziert werden,
beispielsweise auch zur Selektion des Brückenmodernisierungsnetzes. Zusätzlich
können alle Bauwerksdaten über einen dafür vorgesehen Export einzeln oder
kompakt heruntergeladen werden. Die Daten des Exports können ebenfalls gefiltert
werden entsprechend der Kriterien des Brückenmodernisierungsprogramms
oder des Status der Nachrechnung.
1. In welcher Höhe standen Bundesmittel für den Erhalt des
Bundesfernstraßennetzes im Zeitraum von 2010 (einschließlich) bis 2024 zur
Verfügung, und in welcher Höhe wurden im genannten Zeitraum Bundesmittel
im Haushaltsvollzug für den Erhalt des Bundesfernstraßennetzes
eingesetzt (bitte in Jahresscheiben angeben)?
Die folgenden Tabellen zeigen den Verfügungsrahmen (VR) und die Ist-
Ausgaben (Ist) für die Erhaltung der Bundesfernstraßen von 2010 bis 2024 in Mio.
Euro.
2010 2011 2012 2013 2014
VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist
Erhaltung
Bundesfernstraßen
1.965 2.024 2.172 1.911 2.355 2.218 2.455 2.524 2.586 2.746
2015 2016 2017 2018 2019
VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist
Erhaltung
Bundesfernstraßen
2.927 3.013 3.307 3.611 3.600 4.126 3.896 4.472 4.097 4.467
2020 2021 2022 2023 2024
VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist
Erhaltung
Bundesfernstraßen
4.731 4.453 4.507 4.252 4.530 4.737 4.590 5.473 5.448 5.874
2. In welcher Höhe standen Bundesmittel für den Erhalt des
Autobahnnetzes im Zeitraum von 2010 (einschließlich) bis 2024 zur Verfügung, und
in welcher Höhe wurden im genannten Zeitraum Bundesmittel im
Haushaltsvollzug für den Erhalt des Autobahnnetzes eingesetzt (bitte in
Jahresscheiben angeben)?
Die folgenden Tabellen zeigen den Verfügungsrahmen (VR) und die Ist-
Ausgaben (Ist) für die Erhaltung der Bundesautobahnen von 2010 bis 2024 in Mio.
Euro.
2010 2011 2012 2013 2014
VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist
Erhaltung
Bundesautobahnen
1.076 1.159 1.173 1.126 1.387 1.290 1.500 1.507 1.479 1.742
2015 2016 2017 2018 2019
VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist
Erhaltung
Bundesautobahnen
1.915 1.957 2.259 2.359 2.515 2.762 2.655 3.116 2.645 3.175
2020 2021 2022 2023 2024
VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist
Erhaltung
Bundesautobahnen
3.261 3.251 2.980 2.953 3.218 3.348 3.269 3.925 3.544 4.279
3. In welcher Höhe standen Bundesmittel für den Erhalt des
Bundesstraßennetzes im Zeitraum von 2010 (einschließlich) bis 2024 zur Verfügung,
und in welcher Höhe wurden im genannten Zeitraum Bundesmittel im
Haushaltsvollzug für den Erhalt des Bundesstraßennetzes eingesetzt
(bitte in Jahresscheiben angeben)?
Die folgenden Tabellen zeigen den Verfügungsrahmen (VR) und die Ist-
Ausgaben (Ist) für die Erhaltung der Bundesstraßen von 2010 bis 2024 in Mio.
Euro.
2010 2011 2012 2013 2014
VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist
Erhaltung
Bundesstraßen
889 866 999 785 969 928 955 1.017 1.107 1.004
2015 2016 2017 2018 2019
VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist
Erhaltung
Bundesstraßen
1.013 1.057 1.049 1.252 1.085 1.363 1.241 1.356 1.452 1.293
2020 2021 2022 2023 2024
VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist
Erhaltung
Bundesstraßen
1.469 1.202 1.527 1.299 1.312 1.389 1.321 1.549 1.904 1.595
4. In welcher Höhe standen Bundesmittel für den Erhalt von
Ingenieurbauwerken im Bundesfernstraßennetz im Zeitraum von 2010 (einschließlich)
bis 2024 zur Verfügung, und in welcher Höhe wurden im genannten
Zeitraum Bundesmittel im Haushaltsvollzug für den Erhalt von
Ingenieurbauwerken im Bundesfernstraßennetz eingesetzt (bitte in Jahresscheiben
angeben)?
Die folgenden Tabellen zeigen die Ist-Ausgaben laut Meldungen der Autobahn
GmbH des Bundes und der Länder für die Erhaltung der Ingenieurbauwerke an
Bundesfernstraßen von 2010 bis 2024 in Mio. Euro.
Der Bund stellt den Auftragsverwaltungen der Länder bzw. der Autobahn
GmbH des Bundes immer nur Mittel für die Erhaltung der Bundesautobahnen
und Bundesstraßen zur Verfügung. Eine Aufteilung der Erhaltungsmittel auf
Ingenieurbauwerke, Fahrbahnen und sonstige Anlagenteile als Verfügungsrahmen
findet haushalterisch nicht statt. Deshalb kann ein Verfügungsrahmen (VR) für
Ingenieurbauwerke nicht angegeben werden.
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Erhaltung
Ingenieurbauwerke an
Bundesfernstraßen
472 473 505 610 802 626 867 972 1.237 1.353
2020 2021 2022 2023 2024
Erhaltung Ingenieurbauwerke an
Bundesfernstraßen
1.424 1.384 1.412 1.793 1.975
5. In welcher Höhe standen Bundesmittel für den Erhalt von
Ingenieurbauwerken im Autobahnnetz im Zeitraum von 2010 (einschließlich) bis
2024 zur Verfügung, und in welcher Höhe wurden im genannten
Zeitraum Bundesmittel im Haushaltsvollzug für den Erhalt von
Ingenieurbauwerken im Autobahnnetz eingesetzt (bitte in Jahresscheiben
angeben)?
Die folgenden Tabellen zeigen die Ist-Ausgaben laut Meldungen der Autobahn
GmbH des Bundes und der Länder für die Erhaltung der Ingenieurbauwerke an
Bundesautobahnen von 2010 bis 2024 in Mio. Euro.
Der Bund stellt den Auftragsverwaltungen der Länder bzw. der Autobahn
GmbH des Bundes immer nur Mittel für die Erhaltung der Bundesautobahnen
und Bundesstraßen zur Verfügung. Eine Aufteilung der Erhaltungsmittel auf
Ingenieurbauwerke, Fahrbahnen und sonstige Anlagenteile als Verfügungsrahmen
findet haushalterisch nicht statt. Deshalb kann ein Verfügungsrahmen (VR) für
Ingenieurbauwerke nicht angegeben werden.
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Erhaltung
Ingenieurbauwerke an
Bundesautobahnen
247 290 301 375 595 447 624 718 949 1.056
2020 2021 2022 2023 2024
Erhaltung Ingenieurbauwerke an
Bundesautobahnen
1.099 1.022 1.047 1.306 1.446
6. In welcher Höhe standen Bundesmittel für den Erhalt von
Ingenieurbauwerken im Bundesstraßennetz im Zeitraum von 2010 (einschließlich) bis
2024 zur Verfügung, und in welcher Höhe wurden im genannten
Zeitraum Bundesmittel im Haushaltsvollzug für den Erhalt von
Ingenieurbauwerken im Bundesstraßennetz eingesetzt (bitte in Jahresscheiben
angeben)?
Die folgenden Tabellen zeigen die Ist-Ausgaben laut Meldungen der Autobahn
GmbH des Bundes und der Länder für die Erhaltung der Ingenieurbauwerke an
Bundesstraßen von 2010 bis 2024 in Mio. Euro.
Der Bund stellt den Auftragsverwaltungen der Länder bzw. der Autobahn
GmbH des Bundes immer nur Mittel für die Erhaltung der Bundesautobahnen
und Bundesstraßen zur Verfügung. Eine Aufteilung der Erhaltungsmittel auf
Ingenieurbauwerke, Fahrbahnen und sonstige Anlagenteile als Verfügungsrahmen
findet haushalterisch nicht statt. Deshalb kann ein Verfügungsrahmen (VR) für
Ingenieurbauwerke nicht angegeben werden.
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Erhaltung
Ingenieurbauwerke an
Bundesstraßen
226 183 204 235 207 179 243 255 288 297
2020 2021 2022 2023 2024
Erhaltung Ingenieurbauwerke an
Bundesstraßen
325 362 365 487 529
7. Bei welchen Brückenbauwerken (ggf. nur betroffenes Teilbauwerk
nennen) im Autobahnnetz sind aufgrund von Bauwerksmängeln
statischkonstruktiver Art Sofortmaßnahmen wie die Verringerung des
Prüfzyklus, das Monitoring, Lkw-Abstandsgebot, die Lastbeschränkung,
Geschwindigkeitsbeschränkungen und bzw. oder Teil- bzw. Sperrung
angeordnet worden und derzeit gültig (bitte Brückenbauwerk genau
benennen, getroffene Sofortmaßnahme oder Sofortmaßnahmen in genauer
Ausprägung beschreiben und Datum der Einführung der Maßnahme
nennen)?
8. Bei welchen Brückenbauwerken (ggf. nur betroffenes Teilbauwerk
nennen) im Autobahnnetz besteht aktuell eine Lastbeschränkung, auf
welchen Wert wurde das zulässige Gesamtgewicht beschränkt, mit welchen
anderen Beschränkungen bzw. Maßnahmen ist die Lastbeschränkung
ggf. kombiniert, und seit wann besteht die Lastbeschränkung?
9. Bei welchen Brückenbauwerken im Autobahnnetz besteht aktuell eine
Geschwindigkeitsreduzierung, und auf welchen Wert wurde die zulässige
Geschwindigkeit beschränkt, mit welchen anderen Beschränkungen bzw.
Maßnahmen ist die Geschwindigkeitsreduzierung ggf. kombiniert, und
seit wann besteht die Geschwindigkeitsreduzierung?
10. Welche Brückenbauwerke im Autobahnnetz sind derzeit für Fahrzeuge
mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 bzw. 7,5 Tonnen
gesperrt (bitte genaue Lage im Autobahnnetz und Grund für die
Lastbeschränkung angeben)?
Die Fragen 7 bis 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Informationen zu Lastbeschränkungen auf Autobahnbrücken sind über den
„GST Viewer Online“ der Autobahn GmbH des Bundes verfügbar: https://auto
bahn.maps.arcgis.com/apps/webappviewer/index.html?id=b6b86f3d26ab4f07a
73e265aad097f38.
Die Autobahn GmbH des Bundes hat von den vormals zuständigen
Auftragsverwaltungen der Länder keine flächendeckenden Verzeichnisse über den
Bestand an Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Autobahnen einschließlich
deren Anordnungshintergründe (hier: Schutz der Brücke vor außerordentlichen
Schäden) überlassen bekommen, weil diese Daten nicht vorgehalten wurden.
Geschwindigkeitsbeschränkungen werden aus unterschiedlichen Gründen
angeordnet. Neben dauerhaften Beschränkungen aus Verkehrssicherheitsgründen
können diese auch aus Gründen des Schallschutzes, temporär z. B. zur
Absicherung von Arbeitsstellen oder Gefahrenstellen, unzureichender Markierung
oder eben auch der Belastungsminderung angeordnet werden, wobei
Überschneidungen der Veranlassung nicht ausgeschlossen sind. Eine abschließende
Auskunft ist deshalb nicht möglich.
11. Welche Brückenbauwerke im Fernstraßennetz sind derzeit für
Schwertransporte gesperrt (bitte genaue Lage im Fernstraßennetz und Grund für
die Lastbeschränkung und maximale Lastfreigabe angeben)?
12. Bis wann und durch welche Maßnahmen soll die uneingeschränkte
Nutzung der Brückenbauwerke, für die aktuell eine Lastbeschränkung gilt,
wiederhergestellt werden (bitte Zeitplan für alle betroffenen Brücken
benennen)?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Derzeit sind 148 Teilbauwerke im Zuge von Autobahnen und 176 Teilbauwerke
im Zuge von Bundesstraßen für erlaubnis- und genehmigungspflichtige
Großraum- und Schwertransporte gesperrt. Hierzu kommen im Autobahnnetz
weitere 331 Brücken-Teilbauwerke, die über Autobahnen führen oder sich an
Autobahn befinden sowie im Bundesstraßennetz 163 Brücken-Teilbauwerke, die
über Bundesstraßen führen oder sich an Bundesstraßen befinden und ebenfalls
für erlaubnis- und genehmigungspflichtige Großraum- und Schwertransporte
gesperrt sind hinzu.
Die zu wählenden Maßnahmen werden abhängig von der Art der Mängel bzw.
Schäden und der Wirtschaftlichkeit der Instandsetzung, Ertüchtigung oder
Ersatzneubaus festgelegt. Davon abhängig ist auch der planerisch erforderliche
Vorlauf und der Zeitbedarf für die Umsetzung. Eine konkrete Zeitdauer bis zur
unbeschränkten Verfügbarkeit der Bauwerke kann vorab nicht genannt werden.
Im Übrigen wird auf den „GST Viewer Online“ der Autobahn GmbH des
Bundes verwiesen. https://autobahn.maps.arcgis.com/apps/webappviewer/index.ht
ml?id=b6b86f3d26ab4f07a73e265aad097f38.
13. Wie haben sich die Anzahl der sanierten bzw. ersetzten
Brückenbauwerke im Autobahnnetz und die sich daraus resultierende Brückenfläche
zwischen 2010 (einschließlich) und 2024 entwickelt (bitte für jedes Jahr
gesondert angeben)?
Hinsichtlich der Entwicklung des angefragten Sachverhalts wird auf die
Berichte „Stand der Modernisierung von Brücken der Bundesfernstraßen“ sowie
auf den Bericht „Brücken an Bundesfernstraßen Bilanz und Ausblick“
verwiesen. Die Berichte sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr
(BMV) abrufbar.
Nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes wurden in den Jahren 2021
bis 2024 folgende Modernisierungsmaßnahmen an Brücken-Teilbauwerken
abgeschlossen.
Modernisierte
Teilbauwerke
2021 2022 2023 2024
Anzahl Teilbauwerke 124 213 210 212
Brückenfläche [m²] 93.000 245.000 318.000 395.000
14. Wie viele Brückenbauwerke im Autobahnnetz sollen bis Ende des Jahres
2025 saniert bzw. durch einen Neubau ersetzt werden, und wie groß ist
die Brückenfläche dieser Brückenbauwerke insgesamt?
15. Wie viele Brückenbauwerke im Autobahnnetz sollen von 2026
(einschließlich) bis 2030 (einschließlich) saniert bzw. durch einen Neubau
ersetzt werden, und wie groß ist die Brückenfläche dieser
Brückenbauwerke insgesamt (bitte Werte für jedes Jahr gesondert angeben), und um
viele Quadratmeter (m2) erhöht sich die Brückenfläche durch erweiterte
Ersatzneubauten?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes wird die Jahresleistung 2025
an modernisierten Brückenflächen bei voraussichtlich etwa 200 000
Quadratmetern liegen. Die Anzahl der modernisierten Brücken wird voraussichtlich bei
etwa 170 Brücken-Teilbauwerken liegen. Grund dafür sind die
Einschränkungen durch die vorläufige Haushaltsführung.
Im Jahr 2026 wird die Jahresleistung nach Angaben der Autobahn GmbH des
Bundes ansteigen und voraussichtlich bei rund 360 000 Quadratmetern
modernisierter Brückenfläche und einer Anzahl von rund 200 modernisierten
Brücken-Teilbauwerken liegen.
Bis 2030 wird sich die Anzahl der modernisierten Brücken voraussichtlich
sukzessive auf über 400 Teilbauwerke pro Jahr erhöhen, da mehr kleinere Brücken
mit geringeren Bauwerksflächen in der Bearbeitung sein werden.
16. Wie viele Brückenbauwerke, die seit 1. Januar 2021 fertiggestellt wurden
(Sanierung, Ersatzneubau), entsprechen den Kriterien des
Brückenmodernisierungsprogramms (bitte ausschließlich die Anzahl an
Brückenbauwerken angeben, die den Kriterien des
Brückenmodernisierungsprogramms entsprechen, bitte in Halbjahresscheiben angeben)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 148
und 149 der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen auf
Bundestagsdrucksache 21/1164 verwiesen.
17. Bei welchen Brückenbauwerken in Spannbetonbauweise im
Autobahnnetz mit einer lichten Weite von größer oder gleich 30 Metern ist
Spannstahl verbaut, der im Sinne der Nachrechnungsrichtlinie (Richtlinie für
die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand) anfällig für
Spannungsrisskorrosion ist (bitte genaue Beschreibung des Bauwerks mit der
Lage im Autobahnnetz angeben)?
18. Welche Zustandsnote haben diese in Frage 17 erfragten Bauwerke zuletzt
erhalten, und welcher Traglastindex wurde für sie errechnet bzw.
bestimmt?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Autobahnnetz befinden sich 271 Brücken-Teilbauwerke mit Stützenweiten
größer oder gleich 30 Meter, die mit gegenüber Spannungsrisskorrosion
empfindlichen Spannstahl errichtet wurden. Jedes dieser Bauwerke weist ein
Baujahr Anfang der 1980er Jahre oder älter auf. Aufgrund des fortgeschrittenen
Alters der Bauwerke tragen Alterungserscheinungen und Verschleiß zu einer
schlechteren Zustandsbewertung bei. Die folgende Tabelle zeigt den jeweiligen
prozentualen Anteil der Zustandsnotenklassen der 271 Brücken-Teilbauwerke.
Zustandsnoten 1.0 – 1.4 1.5 – 1.9 2.0 – 2.4 2.5 – 2.9 3.0 – 3.4 3.5 – 4.0
271 TBW SpRK 0 % 1,8 % 27,3 % 46,5 % 22,9 % 1,5 %
Die Auswertung verdeutlicht, dass es sinnvoll ist, die Brückenmodernisierung
über den Traglastindex als leitendes Kriterium zu priorisieren. Die vorhandenen
Defizite der Bauwerke spiegeln sich nicht allein in der Zustandsnotenverteilung
wider.
Die Verwendung von ggü. Spannungsrisskorrosion empfindlichen Spannstählen
führt zu einer automatischen Abstufung des Traglastindexes, der eine
pauschalierte Bewertung von Tragfähigkeitseigenschaften gegenüber einer
Solltragfähigkeit der Brücke anhand gewisser Kriterien ermöglicht. Die 271 Brücken-
Teilbauwerke sind wie folgt eingestuft.
Traglastindex I II III IV V Sonstige Einstufung
271 TBW SpRK 5 6 71 75 110 4
Im Übrigen wird auf die interaktive Brückenkarte verwiesen. https://via.bun
d.de/bast/br/map/.
19. Wann ist der Ersatz der in Frage 16 bzw. 17 erfragten Brückenbauwerke
in Spannbetonbauweise mit anfälligem Spannstahl geplant, welchen
Planungsstand hat das Ersatzbauwerk erreicht, und wann sind der
Baubeginn und die Verkehrsfreigabe geplant?
Zwischen Zustandsnoten, Traglastindex und der Verwendung von gegenüber
Spannungsrisskorrosion empfindlichen Spannstählen existiert keine
unmittelbare Korrelation. Das bedeutet, dass die Verwendung von gegenüber
Spannungsrisskorrosion empfindlichen Spannstahl nicht automatisch zu schlechten
Bauwerkszuständen oder statischen Defiziten führt. Sofern die Bauwerke
robust ausgebildet sowie anforderungsgerecht unterhalten und erhalten wurden
und keine anderweitigen Defizite aufweisen, besteht keine Notwendigkeit, die
Bauwerke vorzeitig durch einen Ersatzneubau zu ersetzen.
20. Bei welchen übrigen Brückenbauwerken in Spannbetonbauweise im
Autobahnnetz mit einer lichten Weite von größer oder gleich 30 Metern
(bitte genaue Beschreibung des Bauwerks mit der Lage im Autobahnnetz
angeben) bestehen statisch-konstruktive Defizite, welche Zustandsnote
haben die Bauwerke zuletzt erhalten, und welcher Traglastindex wurde
für sie bestimmt?
21. Wie sollen die statisch-konstruktiven Defizite der in Frage 20 erfragten
Brückenbauwerke in Spannbetonbauweise behoben werden, und welcher
Zeitplan besteht dafür bauwerksbezogen (bitte gesondert angeben)?
Die Fragen 20 und 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bauweise einer Brücke gibt keine Hinweise darauf, ob und welche
statischen Defizite bestehen. Defizite können nur über eine Nachrechnung als
Initialschritt der Brückenmodernisierung detektiert werden. Die
Spannbetonbauweise gilt darüber hinaus als eine robuste und dauerhafte Bauweise, die sich bei
fachgerechter Ausführung bewährt hat.
Im Übrigen wird auf die interaktive Brückenkarte verwiesen. https://via.bun
d.de/bast/br/map/.
22. Welche Erkenntnisse aus dem Einsturz der Carolabrücke am 11.
September 2024 hat die Bundesregierung mit Blick auf die Instandhaltung,
Überwachung und Sanierung von Spannbetonbrücken im
Fernstraßennetz gewonnen, und was hat sich seitdem bei der Überwachung von
Spannbetonbrücken im Fernstraßennetz, die erhebliche statisch-
konstruktive Defizite aufweisen, geändert?
Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) hat sich mit einem
Beitrag an der Ursachenforschung zum Teileinsturz der Carolabrücke beteiligt.
Die Ergebnisse werden derzeit in Fachkreisen diskutiert, abschließende
Fachbeurteilungen liegen noch nicht vor. Sofern verallgemeinerungsfähige
Erkenntnisse losgelöst von den Besonderheiten der Carolabrücke abgeleitet werden
können, werden diese in geeigneter Form publiziert und fließen je nach
Relevanz in die Regelwerke ein. Auch zukünftig erfolgen die Prüfung und
Überwachung von Bauwerken wie auch die Instandhaltung nach einschlägigen
Regelungen, die dem allgemein anerkannten Stand der Technik entsprechen. Diese
Vorgehensweise gilt allgemein für alle Brücken und andere Ingenieurbauwerke.
23. Entspricht der bisherige Stand der Nachrechnungsrichtline (Richtlinie für
die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand) bei der
Überwachung kritischer Spannbetonbrücken im Fernstraßennetz noch dem Stand
von Wissenschaft und Technik, und wenn nein, in welchen Punkten ist
eine Überarbeitung angeraten bzw. notwendig?
Die Nachrechnungsrichtlinie entspricht dem allgemein anerkannten Stand der
Technik. Gegenwärtig wird die zweite Ausgabe mit Aktualisierungen und
Fortschreibungen in den Nachweisverfahren für eine Veröffentlichung vorbereitet.
24. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Erkenntnisgewinn, der sich aus
den Einsturzursachen der Carolabrücke ergeben hat, durch eine
Ergänzung der Nachrechnungsrichtlinie (Richtlinie für die Nachrechnung von
Straßenbrücken im Bestand) abzubilden, wenn ja, in welchen Punkten
soll die Nachrechnungsrichtlinie ergänzt werden, und bis wann soll die
ergänzte Fassung vorliegen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 22 und 23 verwiesen.
25. Welche Spannbetonbrücken im Autobahnnetz werden derzeit mittels
Schallemissionsmonitoring überwacht, und für welche Brückenbauwerke
ist dies in Zukunft geplant?
Nach aktuellem Kenntnisstand werden bei der Autobahn GmbH des Bundes
folgende Bauwerke mittels Schallemissionsmonitoring überwacht:
• Bauwerk AK Giessen-Süd (A45).
Für folgende Bauwerke ist nach aktueller Kenntnis eine Überwachung für die
Zukunft geplant:
• Bauwerke Biewertalbrücke (A64)
• AS Mombach Rampe A6543 Bingen – Mz Rheinallee (A643)
• Hochstraße ‘B’ mit LSW (A1).
Die Schallemissionsmessung kann zusätzliche Informationen zur Bewertung
spezifischer Fragestellungen für das Einzelbauwerk liefern, ersetzt aber nicht
die Bauwerksprüfung und ist auch nicht für eine massenhafte Anwendung
gedacht.
26. Wie hat sich seit Gründung der Autobahn GmbH der Personalbestand
entwickelt, der für Instandhaltung, Sanierung und Ersatzneubau von
Ingenieurbauwerken zuständig ist (bitte für jedes Jahr in
Vollzeitäquivalenten und differenziert nach Niederlassungen der Autobahn GmbH
angeben)?
28. Wie hat sich seit Gründung der Autobahn GmbH der Personalbestand
entwickelt, der für Planung und Umsetzung von Vorhaben des
Bedarfsplans Straße (ausschließlich Aus- und Neubau) zuständig ist (bitte für
jedes Jahr in Vollzeitäquivalenten und differenziert nach Niederlassungen
der Autobahn GmbH angeben)?
Die Fragen 26 und 28 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Da nach Auskunft der Autobahn GmbH des Bundes die Beschäftigten im
Bereich Planung, Bauen und Erhaltung, insbesondere die Ingenieure, in der Regel
nicht ausschließlich an einem Projekt arbeiten und die Projekte häufig sowohl
Brücken- als auch Streckenbau umfassen bzw. sowohl Ausbau- als auch
Erhaltungsanteile, ist eine trennscharfe Angabe für Instandhaltung, Sanierung und
Ersatzneubau von Ingenieurbauwerken sowie für Planung und für Umsetzung
von Vorhaben des Bedarfsplans Straße (ausschließlich Aus- und Neubau) nicht
möglich. Im Segment Planungsleistungen werden die wesentlichen Aufgaben
in diesem Kontext wahrgenommen, daher wird über die Personalentwicklung
im Segment Planungsleistungen berichtet.
Nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes hat sich der Personalaufbau
im Segment Planungsleistungen wie folgt entwickelt (IST-Werte in
Vollzeitäquivalenten).
01.01.2021 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024
Gesamt 2.132,65 2.802,50 2.932,47 3.160,90 3.396,77
Zentrale 30,82 42,82 62,02 79,40 87,57
NL Nord 138,31 168,66 187,64 196,39 199,08
NL Nordwest 221,07 284,65 296,35 340,28 367,45
NL Nordost 136,93 159,40 158,97 163,68 185,45
NL Ost 101,54 166,59 201,28 215,26 233,49
NL West 294,92 338,56 342,92 361,57 406,00
NL Rheinland 144,49 485,28 479,56 555,75 553,13
NL Westfalen 355,65 413,73 439,17 459,52 512,31
NL Südwest 170,76 225,04 250,47 259,35 293,42
NL Nordbayern 262,88 251,19 248,91 255,10 270,81
NL Südbayern 275,28 266,58 265,18 274,60 288,06
27. Wie soll sich der Personalbestand der Autobahn GmbH, der für
Instandhaltung, Sanierung und Ersatzneubau von Ingenieurbauwerken zuständig
ist (bitte für jedes Jahr in Vollzeitäquivalenten und differenziert nach
Niederlassungen der Autobahn GmbH angeben), bis 2030 bzw. auf Basis
der mittelfristigen Finanzplanung entwickeln?
29. Wie soll sich der Personalbestand der Autobahn GmbH, der für Planung
und Umsetzung von Vorhaben des Bedarfsplans Straße (ausschließlich
Aus- und Neubau) zuständig ist (bitte für jedes Jahr in
Vollzeitäquivalenten und differenziert nach Niederlassungen der Autobahn GmbH
angeben), bis 2030 bzw. auf Basis der mittelfristigen Finanzplanung
entwickeln?
Die Fragen 27 und 29 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für das Jahr 2025 wird nach den Angaben der Autobahn GmbH des Bundes
folgender Zielwert im Segment Planungsleistungen angestrebt (SOLL-Werte in
Vollzeitäquivalenten).
31.12.2025
Gesamt 3.533,21
Zentrale 89,46
NL Nord 245,18
NL Nordwest 349,70
NL Nordost 189,93
NL Ost 253,64
NL West 419,02
NL Rheinland 574,00
NL Westfalen 526,91
NL Südwest 303,79
31.12.2025
Gesamt 3.533,21
NL Nordbayern 289,75
NL Südbayern 291,83
Hinsichtlich der Differenzierung der Zuständigkeit der beschäftigten für
„Instandhaltung, Sanierung und Ersatzneubau von Ingenieurbauwerken“ bzw.
„Planung und Umsetzung von Vorhaben des Bedarfsplans Straße
(ausschließlich Aus- und Neubau) wird auf die Antwort zu den Fragen 26 und 28
verwiesen.
Eine konkrete Festlegung der jährlichen Vollzeitäquivalente im Segment
Planungsleistungen für die Folgejahre ist nach den Angaben der Autobahn GmbH
des Bundes Gegenstand fortlaufender Abstimmungen und wird erst im Zuge
der weiteren Planungsprozesse präzisiert.
30. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dafür sorgen, dass
das Brückensanierungsprogramm innerhalb der Autobahn GmbH
personell so ausgestattet ist, dass kurzfristig jährlich mindestens 450 bis
500 Teilbauwerke fertiggestellt werden können?
Die Bundesregierung hat mit dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für die
Brückenmodernisierung geschaffen.
Die Umsetzung des Brückenmodernisierungsprogramms und die hierfür
erforderliche personelle Ausstattung liegen in der Zuständigkeit der Autobahn
GmbH des Bundes.
Nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes wurden strategische wie auch
organisatorische Maßnahmen ergriffen, die darauf abzielen, die personellen und
strukturellen Voraussetzungen zu verbessern und die Umsetzung des
Brückenmodernisierungsprogramms zu beschleunigen. Hinsichtlich der personellen
Aspekte setzt die Autobahn GmbH des Bundes nach eigenen Angaben auf eine
kontinuierliche Weiterentwicklung ihrer Personalgewinnungsprozesse sowie
der Instrumente und Methoden zur Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber.
Neben der Rekrutierung am Arbeitsmarkt greift die Autobahn GmbH des
Bundes ergänzend auch auf Maßnahmen zurück, die durch Aus- und Weiterbildung
eigenen Nachwuchs fördern sowie bestehenden Beschäftigten gezielt
Entwicklungsperspektiven aufzeigen.
31. Bis wann will die Bundesregierung das Ziel des
Brückenmodernisierungsprogramms erreichen und eine jährliche Sanierungsleistung von
mindestens 500 bis 600 Teilbauwerken, die den Kriterien des
Brückenmodernisierungsprogramms entsprechen, bei der Autobahn GmbH
erzielen, um auf diese Weise den Sanierungsstau im Brückenbestand
abzubauen und gleichzeitig weitere Brückensperrungen zu verhindern?
In einem ersten Schritt werden seit 2022 über einem Zeitraum von 10 Jahren,
also bis vsl. 2032, die dringlichsten Bauwerke (etwa 4.000 Brücken-
Teilbauwerke) in einem Kernnetz (Brückenmodernisierungsnetz) modernisiert. Diese
nehmen eine Gesamtbrückenfläche von ca. 3,2 Millionen Quadratmeter ein.
Daraus ergeben sich rechnerisch Jahresscheiben von ca. 400 Teilbauwerken
bzw. 320 000 Quadratmeter Brückenfläche als Zielstellung.
Das Brückenmodernisierungsnetz entspricht etwa der Hälfte des deutschen
BAB-Netzes und deckt wichtige Autobahnabschnitte netzförmig ab. Nachdem
die Modernisierung innerhalb des Brückenmodernisierungsnetzes
abgeschlossen ist, soll in einem zweiten Schritt die Modernisierung außerhalb des
Kernnetzes systematisch fortgeführt werden. Da sowohl kleine als auch große
Brücken bearbeitet werden, und die zeitintensiveren größeren Brücken aufgrund
der Dringlichkeit vorgezogen werden, werden in den Anfangsjahren weniger
als 400 Brücken-Teilbauwerke abgearbeitet werden. In den Folgejahren dreht
sich das Verhältnis. Daher ist als Leistungsmaßstab weniger die Anzahl der
modernisierten Bauwerke, sondern eher die modernisierte Brückenfläche relevant.
32. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des
Brückensanierungsprogramms?
a) Wie viele Teilbauwerke sollen im Rahmen des
Brückenmodernisierungsprogramms insgesamt modernisiert bzw. ersetzt werden, hat die
Bundesregierung seit Beginn des
Brückenmodernisierungsprogramms weitere Bauwerke als modernisierungsbedürftig identifiziert,
und wenn ja, wie viele?
b) Wie viele Ersatzbauwerke bzw. Sanierungsvorhaben von
Teilbauwerken, die den Kriterien des Brückenmodernisierungsprogramms
entsprechen, sind in Planung (bitte erreichten Planungsstand angeben)?
c) Wie viele Ersatzbauwerke bzw. Sanierungsvorhaben von
Teilbauwerken, die den Kriterien des Brückenmodernisierungsprogramms
entsprechen, werden derzeit modernisiert?
Die Fragen 32 bis 32c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf den Bericht „Brücken an Bundesfernstraßen Bilanz und Ausblick“
verwiesen. Dieser ist auf der Homepage des BMV abrufbar. Die Ermittlung des
Modernisierungsbedarfs wird im Zuge der nächsten Brückenbilanz
fortgeschrieben.
Aktuell werden durch die Autobahn GmbH des Bundes 761 konkrete
Bauplanungen zu Teilbauwerken bearbeitet. Eine Erfassung einzelner Planungsstände
erfolgt nicht. 347 Maßnahmen des Brückenmodernisierungsprogramms sind im
Bau.
33. Wie viele der Ersatzbauwerke bzw. Sanierungsvorhaben von
Teilbauwerken, die derzeit von der Autobahn GmbH geplant oder gebaut werden,
basieren noch auf Vorarbeiten (z. B. Planungen) durch die Länder (bitte
Anzahl nach Teilbauwerken in Planung und in Bau differenzieren)?
Vorhandene Planungen der Länder wurden von der Autobahn GmbH des
Bundes übernommen und fortgeführt. Eine Differenzierung der Planungen nach
Urhebern ist nicht erfolgt.
34. Bei wie vielen Brückenbauwerken findet aktuell die Nachrechnung auf
Basis der Nachrechnungsrichtlinie statt, und wie viele Brückenbauwerke
werden derzeit nicht bearbeitet (bitte Anzahl der Brückenbauwerke nach
Brücken, die den Kriterien des Brückenmodernisierungsprogramms
entsprechen, und Brücken im Gesamtnetz differenzieren)?
Die Nachrechnung ist der Initialschritt zur Brückenmodernisierung und dient
dem Auffinden von evtl. statischen Defiziten als Grundlage zur Entscheidung
über Verstärkung oder Ersatzneubau der entsprechenden baulichen Umsetzung
der Maßnahmen. Die Anzahl an Brücken korreliert mit der Anzahl an Brücken
gemäß der Antwort zur Frage 13, für die im nächsten und folgenden Jahr
bauliche Modernisierungsmaßnahmen geplant werden.
Im Übrigen wird auf die interaktive Brückenkarte verwiesen. https://via.bun
d.de/bast/br/map/.
35. Wie viele Brückenbauwerke bzw. Teilbauwerke im Autobahnnetz, die
außerhalb des sogenannten Brückenmodernisierungsnetzes liegen, und
für die ein Traglastindex von V und IV errechnet bzw. bestimmt wurde,
müssen dringend saniert bzw. durch einen Ersatzneubau ersetzt werden
(bitte Angabe der Zahl der Teilbauwerke nach Traglastindex V und IV
differenzieren und jeweils angeben, wie viele Teilbauwerke davon
jeweils in das Brückenmodernisierungsprogramm aufgenommen wurden)?
Es wird auf den Bericht „Brücken an Bundesfernstraßen Bilanz und Ausblick“
verwiesen. Sämtliche Teilbauwerke im Autobahnnetz die einen Traglastindex
von V und IV aufweisen müssen langfristig modernisiert werden.
36. Bei wie vielen und welchen Brückenbauwerken bzw. Teilbauwerken im
Autobahnnetz, die außerhalb des sogenannten
Brückenmodernisierungsnetzes liegen, sind Sofortmaßnahmen wie die Verringerung des
Prüfzyklus, das Monitoring, Lkw-Abstandsgebot und bzw. oder die
Lastbeschränkung angeordnet worden und derzeit gültig, und wie viele Brücken
davon wurden in das Brückenmodernisierungsprogramm aufgenommen?
Die Bauwerke sind sicher. Durch regelmäßige Prüfungen durch geschulte
Bauwerksprüfingenieure wird bei Bauwerken an Bundesfernstraßen sichergestellt,
dass Schäden rechtzeitig entdeckt, fachlich bewertet und einer Bearbeitung
zugeführt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 7 bis 10
verwiesen.
37. Wie viele und welche Brückenbauwerke bzw. Teilbauwerke im
Autobahnnetz, die außerhalb des sogenannten Brückenmodernisierungsnetzes
liegen, wurden seit 2021 (einschließlich) saniert bzw. durch einen
Neubau ersetzt, wie viele Brückenbauwerke in diesem Teil des
Autobahnnetzes werden aktuell saniert, bei welchen ist ein Ersatzbauwerk im Bau
(bitte auch Brückenfläche angeben), und wie viele Brücken davon
wurden in das Brückenmodernisierungsprogramm aufgenommen?
Seit dem Bestehen der Autobahn GmbH des Bundes wurden rund 300
Brücken-Teilbauwerke mit einer Gesamtfläche von etwa 375 000 m² im restlichen
Netz außerhalb des Brückenmodernisierungsnetzes modernisiert. Derzeitig
werden an 140 Teilbauwerken außerhalb des Brückenmodernisierungsnetzes
Baumaßnahmen durchgeführt.
38. Bei wie vielen und welchen Brückenbauwerken bzw. Teilbauwerken im
Autobahnnetz, die außerhalb des sogenannten
Brückenmodernisierungsnetzes liegen, läuft die Planung für die Sanierung oder einen
Ersatzneubau (bitte jeweils Planungsstand angeben, bitte auch Brückenfläche
angeben), und wie viele Brücken davon wurden in das
Brückenmodernisierungsprogramm aufgenommen?
39. Bei wie vielen und welchen Brückenbauwerken bzw. Teilbauwerken im
Autobahnnetz, die außerhalb des sogenannten
Brückenmodernisierungsnetzes liegen, ist aktuell eine Nachrechnung auf Basis der
Nachrechnungsrichtlinie in Bearbeitung (bitte auch Brückenfläche angeben), und
wie viele Brücken davon wurden in das
Brückenmodernisierungsprogramm aufgenommen?
40. Bei wie vielen und welchen Brückenbauwerken bzw. Teilbauwerken im
Autobahnnetz, die außerhalb des sogenannten
Brückenmodernisierungsnetzes liegen, steht eine Bearbeitung (erster Schritt: Nachrechnung) noch
aus, bis wann soll die Nachrechnung der betreffenden Bauwerke
beginnen bzw. abgeschlossen werden (bitte auch Brückenfläche angeben), und
wie viele Brücken davon wurden in das
Brückenmodernisierungsprogramm aufgenommen?
Die Fragen 38 bis 40 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Außerhalb des Brückenmodernisierungsnetzes läuft die Planung oder wurde
begonnen an 376 Brücken-Teilbauwerken mit ca. 541 900 m². Des Weiteren
wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.
41. Welche Empfehlungen des Bundesrechnungshofs wurden von der
Bundesregierung aufgegriffen, und wie wurden diese konkret umgesetzt?
Zur Beschleunigung des Brückenmodernisierungsprogramms wird die
Autobahn GmbH des Bundes fachtechnische, finanzielle, strukturelle und personelle
Rahmenbedingungen stetig weiter verbessern. Hierfür hat die Gesellschaft
bereits ein 10-Punkte-Maßnahmenpaket erarbeitet, das kontinuierlich
weiterentwickelt wird.
Beispielhaft wurde in der Zentrale der Autobahn GmbH des Bundes ein
Kompetenzzentrum Brückenmodernisierung eingerichtet, welches das
Gesamtprogramm über alle Niederlassungen der Gesellschaft hinweg koordiniert und
evaluiert.
42. Hat die Bundesregierung, wie am 2. April 2024 angekündigt
(Bundestagsdrucksache 20/10894), die Zielbestimmung des
Brückenmodernisierungsprogramms evaluiert, wenn ja, was sind die Ergebnisse, wurde die
Zielbestimmung angepasst, und wenn ja, wie?
Der Fortschritt der Brückenmodernisierung wird regelmäßig im engen
Austausch mit der Autobahn GmbH des Bundes evaluiert. Bislang war eine
grundlegende Anpassung der Zielbestimmung nicht erforderlich.
43. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Kritik des
Bundesrechnungshofs, nach der das Bundesministerium für Verkehr bei der
Berechnung der Brückenfläche des Brückenmodernisierungsprogramms
von 5 000 statt 4 000 zu modernisierenden Teilbauwerken und einer
Sollfläche von 5,67 Mio. statt 3,2 Mio. m2 hätte ausgehen sollen (Bericht des
Bundesrechnungshofs vom 29. April 2025, S. 20 f.), hat die
Bundesregierung die Zahl der Brücken und die Sollfläche inzwischen angepasst,
und wenn ja, von welcher Sollfläche geht die Bundesregierung nun aus?
Das Brückenmodernisierungsprogramm ist wegen der großen Anzahl an
Bauwerken langfristig angelegt und entlang der verfügbaren Kapazitäten
ausgerichtet. In einem ersten Schritt sollen in der laufenden Dekade bis 2032 ein
Kernnetz aus wichtigen Autobahnkorridoren durchgängig mit leistungsfähigen
Brücken hergerichtet werden. Hierfür wurden auf Basis, der im Jahr 2022
erhobenen Brückenbilanz etwa 4 000 Brücken im vordringlichen Teilnetz ermittelt,
welche prioritär ertüchtigt oder durch leistungsfähige Ersatzneubauten ersetzt
werden sollen. Darüber hinaus müssen erfahrungsgemäß vereinzelt Brücken
außerhalb dieses Kernnetzes wegen ihres schlechten Zustands modernisiert
werden, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. So kommen
rechnerisch ca. 500 weitere Brücken-Teilbauwerke zu den zuvor genannten hinzu,
die bei Bedarf bearbeitet werden müssen. Der Fokus und damit die
Konzentration der Arbeit liegt allerdings auf dem Brückenmodernisierungsnetz. Mit
Erhebungsstand 2022 waren demnach als zukünftige und noch zu erledigende
Aufgaben 4 500 Brücken-Teilbauwerke noch zu bearbeiten.
Die vom Bundesrechnungshof ermittelte Anzahl von 5 000 zu
modernisierenden Brücken-Teilbauwerken berücksichtigt nach unserer Kenntnis zusätzlich
weitere 500 Brücken-Teilbauwerke, bei denen die Modernisierungsarbeiten in
2022 jedoch bereits liefen und die daher nicht mehr in der Statistik der noch
anzugehenden Brücken erscheinen.
Erst nachdem die Modernisierung dieser Bauwerke abgeschlossen ist, soll in
einem zweiten Schritt die Modernisierung außerhalb des Kernnetzes
systematisch fortgeführt werden. Insgesamt ergibt sich als Ergebnis der Bilanz ein
deutschlandweiter Modernisierungsbedarf von rund 8 000 Brücken-
Teilbauwerken im Bundesautobahnnetz und ca. 3 000 Brücken-Teilbauwerken im
Bundesstraßennetz.
Mit fortschreitendem Wissen und erweiterten Erkenntnissen kann die
Vorgehensweise präzisiert werden. So waren einige Bauwerke zum Zeitpunkt der
Erhebung im Jahr 2022 noch nicht mit einem Traglastindex bewertet worden, was
inzwischen nachgeholt wurde. Hierdurch wurden weitere Bauwerke als
modernisierungsbedürftig identifiziert. Die Ermittlung des Modernisierungsbedarfs
wird im Zuge der nächsten Brückenbilanz fortgeschrieben.
44. Hat die Bundesregierung die Empfehlung des Bundesrechnungshofs
aufgriffen und disponiert künftig Personalressourcen aus dem Bereich Aus-
und Neubau (Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans Straße) um und
verstärkt im Gegenzug die personelle Ausstattung im Bereich
Brückensanierung bzw. Erhalt und Ersatz von Ingenieurbauwerken?
a) Wenn ja, wie setzt die Bundesregierung die Empfehlung des
Bundesrechnungshofs konkret um?
b) Wenn nein, warum folgt die Bundesregierung der Empfehlung des
Bundesrechnungshofs nicht?
Die Fragen 44 bis 44b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Fachkräftemangel in der Baubranche stellt bei der Erfüllung der
anstehenden Bau- und Erhaltungsmaßnahmen eine große Herausforderung dar. Diese
Entwicklung betrifft die gesamte Wertschöpfungskette beim Bauen und wird
sich voraussichtlich zukünftig aus demographischen Gründen verschärfen.
Privatwirtschaft und öffentlicher Dienst konkurrieren hierbei um das frei
verfügbare Fachpersonal, insbesondere im Ingenieurbereich. Daher gilt es, attraktive
Arbeitsbedingungen zu schaffen, junge Menschen in technischer Ausbildung zu
fördern und die Digitalisierung in allen Arbeitsbereichen weiter voranzutreiben.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart,
die Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung umsetzen, um personelle
Kapazitäten zielgerichteter einsetzbar zu machen.
Die Autobahn GmbH des Bundes setzt ihre Anstrengungen fort, qualifiziertes
Fachpersonal zu gewinnen, um insbesondere das
Brückenmodernisierungsprogramm trotz des herrschenden Fachkräftemangels im Ingenieurwesen
erfolgreich umzusetzen. Die Niederlassungen der Autobahn GmbH des Bundes sind
aufgefordert, das vorhandene Personal vorrangig für Maßnahmen der
Brückenmodernisierung einzusetzen.
45. Hat die Bundesregierung die Empfehlung des Bundesrechnungshofs
aufgriffen, den Bundesländern eindeutige Ziele für die
Brückenmodernisierung vorzugeben und gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, wie eine
Zurückstellung von Neu- und Ausbauprojekten zugunsten der
Brückenmodernisierung möglich ist (Bericht des Bundesrechnungshofs vom
29. April 2025)?
a) Wenn ja, wie setzt die Bundesregierung die Empfehlung des
Bundesrechnungshofs konkret um?
b) Wenn nein, warum folgt die Bundesregierung der Empfehlung des
Bundesrechnungshofs nicht?
Die Fragen 45 bis 45b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit Schreiben vom 30. März 2022 (StB24/7197.60/10-3625322) hat das
zuständige BMV darüber informiert, dass die BASt-Liste (Zusammenstellung
prioritärer Einzelbauwerke) nicht mehr Grundlage für die Priorisierung der
Maßnahmen an Bauwerken im Zuge von Bundesfernstraßen sein soll und zusätzlich
Vorgaben für die künftige Priorisierung gemacht. Im Erhaltungsmanagement
soll fortan im Wesentlichen auf den Traglastindex in Verbindung mit der
Zustandsnote abgestellt werden.
Die Länder haben oder sind dabei, im Rahmen der Erhaltungsplanung für das
Bundesstraßennetz eigene Ziele bzw. Strategien zu entwickeln, die sich an den
Zielstellungen des Bundes orientieren. Basis hierfür ist – neben
landesspezifischen Aspekten und bekannten Leistungsdefiziten ausgewiesener Brücken –
vor allem die Richtlinie zur Planung von Erhaltungsmaßnahmen an
Ingenieurbauten (RPE-ING).
Das BMV priorisiert die Erhaltung bereits und stellt den Ländern entsprechend
deren Leistungsfähigkeit bedarfsgerecht Mittel zur Verfügung. Das BMV ist
derselben Auffassung wie der Bundesrechnungshof, dass das
Brückenmodernisierungsprogramm noch deutlicher in den Fokus gestellt werden sollte. In den
Abstimmungen zu den jährlichen Haushalts- und
Finanzierungsprogrammbesprechungen, auch mit den Straßenbauverwaltungen der Länder, wird das BMV
weiter auf eine fokussierte Umsetzung des Brückenmodernisierungsprogramms
bei den Ländern drängen – ohne dabei andere wichtige gesetzliche Aufgaben
zu vernachlässigen.
46. Welcher Anteil des Anlagevermögens des Bundesfernstraßennetzes
wurde bisher unter der Berücksichtigung der Vorgaben des „Standards
staatlicher Doppik“ (SsD) erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache 21/1261; bitte
Anteil in Prozent angeben)?
Im Rahmen der Erfassung des Anlagenvermögens des Bundesfernstraßennetzes
sind in einer Pilotphase Bewertungsvoraussetzungen zu definieren und
mögliche Erfassungsansätze zu erproben, bevor eine endgültige Erfassung des
betreffenden Anlagevermögens erfolgt.
Während für den Teil der Bundesautobahnen (BAB) und Bundesstraßen in
Bundesverwaltung seitens der Autobahn GmbH des Bundes
Bewertungsvoraussetzungen definiert und Erfassungsansätze in mehreren Pilotverfahren
erfolgt sind, ist über die Erfassung der in Auftragsverwaltung der Länder
verantworteten Bundesstraßen bisher noch keine Entscheidung ergangen.
Daher ist derzeit eine prozentuale Angabe zum erfassten Anteil des
Anlagevermögens des Bundesfernstraßennetzes nicht möglich.
47. Wird oder wurde die Beratungsleistung für das Szenario des sogenannten
Prognosefalls 2 „Szenario 2040 – Beschleunigte globale Transformation“
bereits ausgeschrieben, und wenn zutreffend, welches Unternehmen hat
den Zuschlag für diese Beratungsleistung bekommen (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/945)?
Der Auftrag zur Erstellung der „Verkehrsprognose 2040 – Teil 2: Wirtschafts-
und Verkehrsentwicklungsprognose 2040“ (Fachteil 2 der Verkehrsprognose
2040), zu der auch der Prognosefall 2 gehört, wurde im Jahr 2021 an die
Arbeitsgemeinschaft Intraplan/TTS/MWP/ETR vergeben. Bevollmächtigt für die
Arbeitsgemeinschaft ist Intraplan Consult GmbH, München. Die im Fachteil 2
erarbeiteten Verkehrsverflechtungsmatrizen für den Verkehrsträger Straße
werden im Rahmen des Fachteils 3 „Straßenverkehrsprognose 2040“ der
Verkehrsprognose 2040 auf das Straßennetz umgelegt. Die u. a. diese gutachterliche
Leistung umfassende Rahmenvereinbarung wurde mit der Arbeitsgemeinschaft
Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG/SSP Consult, Beratende Ingenieure
GmbH, Köln geschlossen.
48. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Erstellung des
sogenannten Prognosefalls 2 „Szenario 2040 – Beschleunigte globale
Transformation“, und bis wann will die Bundesregierung den
Abschlussbericht für den Prognosefall 2 vorstellen?
Derzeit befinden sich die beiden Langfrist-Szenarien 1a „Basisszenario 2050“
und 1b „Klimawandel und Extremwetterereignisse 2050“ der Verkehrsprognose
2040 in Bearbeitung. Die Ergebnisse werden voraussichtlich in den nächsten
Monaten vorliegen. Im Anschluss ist die Bearbeitung des 2. Prognosefalles
vorgesehen. Weitere zeitlichen Meilensteine für den 2. Prognosefall sind derzeit
noch nicht terminiert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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