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Sanierung und Ersatzneubau von Brückenbauwerken im Netz der Bundesautobahnen (Antwort zu Drs. 21/1842)

dip / drucksache 29.10.2025 · WP 21 · 21/2449 · Antwort · Original ↗

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Sanierung und Ersatzneubau von Brückenbauwerken im Netz der Bundesautobahnen (Antwort zu Drs. 21/1842) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2449 21. Wahlperiode 29.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1842 – Sanierung und Ersatzneubau von Brückenbauwerken im Netz der Bundesautobahnen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bereits im Schlussbericht der Kommission Verkehrsinfrastrukturfinanzierung, bekannt als Pällmann-Kommission, wurde vor nahezu 25 Jahren folgender Befund festgehalten: „Im Bereich aller drei Verkehrsträger haben die Instandhaltungsdefizite zwischenzeitlich ein Ausmaß angenommen, daß von einer ‚Instandhaltungskrise‘ gesprochen werden kann.“ (siehe Schlussbericht der Kommission Verkehrsinfrastrukturfinanzierung vom 5. September 2000). Nach Auffassung der Fragestellenden hat der Bund bei allen drei Verkehrsträgern weiterhin zu wenig in den Erhalt der bestehenden Infrastruktur investiert. Aus der bereits vor 25 Jahren diagnostizierten Instandhaltungskrise ist zwischenzeitlich eine handfeste Infrastrukturkrise erwachsen. Diese manifestiert sich durch verstärkte Brückensperrungen bzw. Nutzungsbeschränkungen und Abriss von Brücken, wie etwa im Frühjahr dieses Jahres auf der Autobahn 100 (A 100) in Berlin („Ringbahnbrücke“) und schränkt die Verfügbarkeit des Fernstraßennetzes ein. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) schätzt, dass im gesamten Autobahnnetz in nächster Zeit etwa 8 000 Brückenbauwerke grundhaft saniert oder ersetzt werden müssen (www.bund.net/service/presse/presse mitteilungen/detail/news/deutlich-mehr-autobahnbruecken-marode/). Das liegt deutlich über den 4 500 Brückenbauwerken im sogenannten Brückenmodernisierungsnetz, auf die die Bundesregierung sich im Brückenmodernisierungsprogramm fokussiert. In einem Bericht des Bundesrechnungshofs wurde zuletzt die Zielverfehlung bei der jährlichen Sanierungsleistung mit Blick auf dieses Brückenmodernisierungsprogramm deutlich. Ab dem Jahr 2022 hätte die Autobahn GmbH des Bundes jährlich mehr als 450 Teilbauwerke im Rahmen des Brückenmodernisierungsprogramms modernisieren müssen (Bericht des Bundesrechnungshofs vom 29. April 2025, S. 4). Die Autobahn GmbH gab an, dass sie in den Jahren 2023 und 2024 etwas mehr als 200 bzw. knapp 300 Brückenbauwerke modernisiert hätte (ebd., S. 17). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 28. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Der Bundesrechnungshof stellte jedoch fest, dass nur 40 Prozent bzw. nur 24 Prozent der bislang fertiggestellten Teilbauwerke, die die Autobahn GmbH 2023 bzw. 2024 gemeldet hatte, den Auswahlkriterien des Brückenmodernisierungsprogramms entsprachen (ebd., S. 18). Die Autobahn GmbH hatte z. B. auch Brückenbauwerke gemeldet, die nicht modernisiert, sondern neu gebaut worden waren, oder solche, die noch nicht hätten modernisiert werden müssen (ebd., S. 17). Der Bundesrechnungshof machte erneut den Vorschlag, den Bereich der Brückensanierung bei der Autobahn GmbH personell zu verstärken, indem aus dem Bereich Aus- und Neubau, Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans Straße, in den Bereich Brückensanierung umdisponiert wird (ebd., S. 32). Nach Ansicht der Fragestellenden kommt die Bundesregierung dieser Empfehlung bisher nicht oder nur unzureichend nach. In seinem Bericht warnte der Bundesrechnungshof erneut davor, dass die Ziele des Brückenmodernisierungsprogramms verfehlt werden. Auch nach Ansicht der Fragestellenden bedarf es erheblicher Anstrengungen, um die Sanierungsleistung der Autobahn GmbH auf den erforderlichen Wert von mittlerweile knapp 600 Teilbauwerken im Jahr zu erhöhen (Bericht des Bundesrechnungshofs vom 29. April 2025, S. 22). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Konkrete Informationen zu einzelnen Bauwerken oder Bauwerksgruppen sind über die interaktiven Brückenkarte des Bundes online abrufbar, so dass auf die Ausgabe von dezidierten Listen verzichtet wird: https://via.bund.de/bast/br/ map/. Über Filterfunktionen können die Anzeige von Bauwerken individuell gesteuert und der einsehbare Dateninhalt erweitert und reduziert werden, beispielsweise auch zur Selektion des Brückenmodernisierungsnetzes. Zusätzlich können alle Bauwerksdaten über einen dafür vorgesehen Export einzeln oder kompakt heruntergeladen werden. Die Daten des Exports können ebenfalls gefiltert werden entsprechend der Kriterien des Brückenmodernisierungsprogramms oder des Status der Nachrechnung.  1. In welcher Höhe standen Bundesmittel für den Erhalt des Bundesfernstraßennetzes im Zeitraum von 2010 (einschließlich) bis 2024 zur Verfügung, und in welcher Höhe wurden im genannten Zeitraum Bundesmittel im Haushaltsvollzug für den Erhalt des Bundesfernstraßennetzes eingesetzt (bitte in Jahresscheiben angeben)? Die folgenden Tabellen zeigen den Verfügungsrahmen (VR) und die Ist- Ausgaben (Ist) für die Erhaltung der Bundesfernstraßen von 2010 bis 2024 in Mio. Euro. 2010 2011 2012 2013 2014 VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist Erhaltung Bundesfernstraßen 1.965 2.024 2.172 1.911 2.355 2.218 2.455 2.524 2.586 2.746 2015 2016 2017 2018 2019 VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist Erhaltung Bundesfernstraßen 2.927 3.013 3.307 3.611 3.600 4.126 3.896 4.472 4.097 4.467 2020 2021 2022 2023 2024 VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist Erhaltung Bundesfernstraßen 4.731 4.453 4.507 4.252 4.530 4.737 4.590 5.473 5.448 5.874  2. In welcher Höhe standen Bundesmittel für den Erhalt des Autobahnnetzes im Zeitraum von 2010 (einschließlich) bis 2024 zur Verfügung, und in welcher Höhe wurden im genannten Zeitraum Bundesmittel im Haushaltsvollzug für den Erhalt des Autobahnnetzes eingesetzt (bitte in Jahresscheiben angeben)? Die folgenden Tabellen zeigen den Verfügungsrahmen (VR) und die Ist- Ausgaben (Ist) für die Erhaltung der Bundesautobahnen von 2010 bis 2024 in Mio. Euro. 2010 2011 2012 2013 2014 VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist Erhaltung Bundesautobahnen 1.076 1.159 1.173 1.126 1.387 1.290 1.500 1.507 1.479 1.742 2015 2016 2017 2018 2019 VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist Erhaltung Bundesautobahnen 1.915 1.957 2.259 2.359 2.515 2.762 2.655 3.116 2.645 3.175 2020 2021 2022 2023 2024 VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist Erhaltung Bundesautobahnen 3.261 3.251 2.980 2.953 3.218 3.348 3.269 3.925 3.544 4.279  3. In welcher Höhe standen Bundesmittel für den Erhalt des Bundesstraßennetzes im Zeitraum von 2010 (einschließlich) bis 2024 zur Verfügung, und in welcher Höhe wurden im genannten Zeitraum Bundesmittel im Haushaltsvollzug für den Erhalt des Bundesstraßennetzes eingesetzt (bitte in Jahresscheiben angeben)? Die folgenden Tabellen zeigen den Verfügungsrahmen (VR) und die Ist- Ausgaben (Ist) für die Erhaltung der Bundesstraßen von 2010 bis 2024 in Mio. Euro. 2010 2011 2012 2013 2014 VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist Erhaltung Bundesstraßen 889 866 999 785 969 928 955 1.017 1.107 1.004 2015 2016 2017 2018 2019 VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist Erhaltung Bundesstraßen 1.013 1.057 1.049 1.252 1.085 1.363 1.241 1.356 1.452 1.293 2020 2021 2022 2023 2024 VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist Erhaltung Bundesstraßen 1.469 1.202 1.527 1.299 1.312 1.389 1.321 1.549 1.904 1.595  4. In welcher Höhe standen Bundesmittel für den Erhalt von Ingenieurbauwerken im Bundesfernstraßennetz im Zeitraum von 2010 (einschließlich) bis 2024 zur Verfügung, und in welcher Höhe wurden im genannten Zeitraum Bundesmittel im Haushaltsvollzug für den Erhalt von Ingenieurbauwerken im Bundesfernstraßennetz eingesetzt (bitte in Jahresscheiben angeben)? Die folgenden Tabellen zeigen die Ist-Ausgaben laut Meldungen der Autobahn GmbH des Bundes und der Länder für die Erhaltung der Ingenieurbauwerke an Bundesfernstraßen von 2010 bis 2024 in Mio. Euro. Der Bund stellt den Auftragsverwaltungen der Länder bzw. der Autobahn GmbH des Bundes immer nur Mittel für die Erhaltung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen zur Verfügung. Eine Aufteilung der Erhaltungsmittel auf Ingenieurbauwerke, Fahrbahnen und sonstige Anlagenteile als Verfügungsrahmen findet haushalterisch nicht statt. Deshalb kann ein Verfügungsrahmen (VR) für Ingenieurbauwerke nicht angegeben werden. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Erhaltung Ingenieurbauwerke an Bundesfernstraßen 472 473 505 610 802 626 867 972 1.237 1.353 2020 2021 2022 2023 2024 Erhaltung Ingenieurbauwerke an Bundesfernstraßen 1.424 1.384 1.412 1.793 1.975  5. In welcher Höhe standen Bundesmittel für den Erhalt von Ingenieurbauwerken im Autobahnnetz im Zeitraum von 2010 (einschließlich) bis 2024 zur Verfügung, und in welcher Höhe wurden im genannten Zeitraum Bundesmittel im Haushaltsvollzug für den Erhalt von Ingenieurbauwerken im Autobahnnetz eingesetzt (bitte in Jahresscheiben angeben)? Die folgenden Tabellen zeigen die Ist-Ausgaben laut Meldungen der Autobahn GmbH des Bundes und der Länder für die Erhaltung der Ingenieurbauwerke an Bundesautobahnen von 2010 bis 2024 in Mio. Euro. Der Bund stellt den Auftragsverwaltungen der Länder bzw. der Autobahn GmbH des Bundes immer nur Mittel für die Erhaltung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen zur Verfügung. Eine Aufteilung der Erhaltungsmittel auf Ingenieurbauwerke, Fahrbahnen und sonstige Anlagenteile als Verfügungsrahmen findet haushalterisch nicht statt. Deshalb kann ein Verfügungsrahmen (VR) für Ingenieurbauwerke nicht angegeben werden. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Erhaltung Ingenieurbauwerke an Bundesautobahnen 247 290 301 375 595 447 624 718 949 1.056 2020 2021 2022 2023 2024 Erhaltung Ingenieurbauwerke an Bundesautobahnen 1.099 1.022 1.047 1.306 1.446  6. In welcher Höhe standen Bundesmittel für den Erhalt von Ingenieurbauwerken im Bundesstraßennetz im Zeitraum von 2010 (einschließlich) bis 2024 zur Verfügung, und in welcher Höhe wurden im genannten Zeitraum Bundesmittel im Haushaltsvollzug für den Erhalt von Ingenieurbauwerken im Bundesstraßennetz eingesetzt (bitte in Jahresscheiben angeben)? Die folgenden Tabellen zeigen die Ist-Ausgaben laut Meldungen der Autobahn GmbH des Bundes und der Länder für die Erhaltung der Ingenieurbauwerke an Bundesstraßen von 2010 bis 2024 in Mio. Euro. Der Bund stellt den Auftragsverwaltungen der Länder bzw. der Autobahn GmbH des Bundes immer nur Mittel für die Erhaltung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen zur Verfügung. Eine Aufteilung der Erhaltungsmittel auf Ingenieurbauwerke, Fahrbahnen und sonstige Anlagenteile als Verfügungsrahmen findet haushalterisch nicht statt. Deshalb kann ein Verfügungsrahmen (VR) für Ingenieurbauwerke nicht angegeben werden. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Erhaltung Ingenieurbauwerke an Bundesstraßen 226 183 204 235 207 179 243 255 288 297 2020 2021 2022 2023 2024 Erhaltung Ingenieurbauwerke an Bundesstraßen 325 362 365 487 529  7. Bei welchen Brückenbauwerken (ggf. nur betroffenes Teilbauwerk nennen) im Autobahnnetz sind aufgrund von Bauwerksmängeln statischkonstruktiver Art Sofortmaßnahmen wie die Verringerung des Prüfzyklus, das Monitoring, Lkw-Abstandsgebot, die Lastbeschränkung, Geschwindigkeitsbeschränkungen und bzw. oder Teil- bzw. Sperrung angeordnet worden und derzeit gültig (bitte Brückenbauwerk genau benennen, getroffene Sofortmaßnahme oder Sofortmaßnahmen in genauer Ausprägung beschreiben und Datum der Einführung der Maßnahme nennen)?  8. Bei welchen Brückenbauwerken (ggf. nur betroffenes Teilbauwerk nennen) im Autobahnnetz besteht aktuell eine Lastbeschränkung, auf welchen Wert wurde das zulässige Gesamtgewicht beschränkt, mit welchen anderen Beschränkungen bzw. Maßnahmen ist die Lastbeschränkung ggf. kombiniert, und seit wann besteht die Lastbeschränkung?  9. Bei welchen Brückenbauwerken im Autobahnnetz besteht aktuell eine Geschwindigkeitsreduzierung, und auf welchen Wert wurde die zulässige Geschwindigkeit beschränkt, mit welchen anderen Beschränkungen bzw. Maßnahmen ist die Geschwindigkeitsreduzierung ggf. kombiniert, und seit wann besteht die Geschwindigkeitsreduzierung? 10. Welche Brückenbauwerke im Autobahnnetz sind derzeit für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 bzw. 7,5 Tonnen gesperrt (bitte genaue Lage im Autobahnnetz und Grund für die Lastbeschränkung angeben)? Die Fragen 7 bis 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Informationen zu Lastbeschränkungen auf Autobahnbrücken sind über den „GST Viewer Online“ der Autobahn GmbH des Bundes verfügbar: https://auto bahn.maps.arcgis.com/apps/webappviewer/index.html?id=b6b86f3d26ab4f07a 73e265aad097f38. Die Autobahn GmbH des Bundes hat von den vormals zuständigen Auftragsverwaltungen der Länder keine flächendeckenden Verzeichnisse über den Bestand an Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Autobahnen einschließlich deren Anordnungshintergründe (hier: Schutz der Brücke vor außerordentlichen Schäden) überlassen bekommen, weil diese Daten nicht vorgehalten wurden. Geschwindigkeitsbeschränkungen werden aus unterschiedlichen Gründen angeordnet. Neben dauerhaften Beschränkungen aus Verkehrssicherheitsgründen können diese auch aus Gründen des Schallschutzes, temporär z. B. zur Absicherung von Arbeitsstellen oder Gefahrenstellen, unzureichender Markierung oder eben auch der Belastungsminderung angeordnet werden, wobei Überschneidungen der Veranlassung nicht ausgeschlossen sind. Eine abschließende Auskunft ist deshalb nicht möglich. 11. Welche Brückenbauwerke im Fernstraßennetz sind derzeit für Schwertransporte gesperrt (bitte genaue Lage im Fernstraßennetz und Grund für die Lastbeschränkung und maximale Lastfreigabe angeben)? 12. Bis wann und durch welche Maßnahmen soll die uneingeschränkte Nutzung der Brückenbauwerke, für die aktuell eine Lastbeschränkung gilt, wiederhergestellt werden (bitte Zeitplan für alle betroffenen Brücken benennen)? Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Derzeit sind 148 Teilbauwerke im Zuge von Autobahnen und 176 Teilbauwerke im Zuge von Bundesstraßen für erlaubnis- und genehmigungspflichtige Großraum- und Schwertransporte gesperrt. Hierzu kommen im Autobahnnetz weitere 331 Brücken-Teilbauwerke, die über Autobahnen führen oder sich an Autobahn befinden sowie im Bundesstraßennetz 163 Brücken-Teilbauwerke, die über Bundesstraßen führen oder sich an Bundesstraßen befinden und ebenfalls für erlaubnis- und genehmigungspflichtige Großraum- und Schwertransporte gesperrt sind hinzu. Die zu wählenden Maßnahmen werden abhängig von der Art der Mängel bzw. Schäden und der Wirtschaftlichkeit der Instandsetzung, Ertüchtigung oder Ersatzneubaus festgelegt. Davon abhängig ist auch der planerisch erforderliche Vorlauf und der Zeitbedarf für die Umsetzung. Eine konkrete Zeitdauer bis zur unbeschränkten Verfügbarkeit der Bauwerke kann vorab nicht genannt werden. Im Übrigen wird auf den „GST Viewer Online“ der Autobahn GmbH des Bundes verwiesen. https://autobahn.maps.arcgis.com/apps/webappviewer/index.ht ml?id=b6b86f3d26ab4f07a73e265aad097f38. 13. Wie haben sich die Anzahl der sanierten bzw. ersetzten Brückenbauwerke im Autobahnnetz und die sich daraus resultierende Brückenfläche zwischen 2010 (einschließlich) und 2024 entwickelt (bitte für jedes Jahr gesondert angeben)? Hinsichtlich der Entwicklung des angefragten Sachverhalts wird auf die Berichte „Stand der Modernisierung von Brücken der Bundesfernstraßen“ sowie auf den Bericht „Brücken an Bundesfernstraßen Bilanz und Ausblick“ verwiesen. Die Berichte sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) abrufbar. Nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes wurden in den Jahren 2021 bis 2024 folgende Modernisierungsmaßnahmen an Brücken-Teilbauwerken abgeschlossen. Modernisierte Teilbauwerke 2021 2022 2023 2024 Anzahl Teilbauwerke 124 213 210 212 Brückenfläche [m²] 93.000 245.000 318.000 395.000 14. Wie viele Brückenbauwerke im Autobahnnetz sollen bis Ende des Jahres 2025 saniert bzw. durch einen Neubau ersetzt werden, und wie groß ist die Brückenfläche dieser Brückenbauwerke insgesamt? 15. Wie viele Brückenbauwerke im Autobahnnetz sollen von 2026 (einschließlich) bis 2030 (einschließlich) saniert bzw. durch einen Neubau ersetzt werden, und wie groß ist die Brückenfläche dieser Brückenbauwerke insgesamt (bitte Werte für jedes Jahr gesondert angeben), und um viele Quadratmeter (m2) erhöht sich die Brückenfläche durch erweiterte Ersatzneubauten? Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes wird die Jahresleistung 2025 an modernisierten Brückenflächen bei voraussichtlich etwa 200 000 Quadratmetern liegen. Die Anzahl der modernisierten Brücken wird voraussichtlich bei etwa 170 Brücken-Teilbauwerken liegen. Grund dafür sind die Einschränkungen durch die vorläufige Haushaltsführung. Im Jahr 2026 wird die Jahresleistung nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes ansteigen und voraussichtlich bei rund 360 000 Quadratmetern modernisierter Brückenfläche und einer Anzahl von rund 200 modernisierten Brücken-Teilbauwerken liegen. Bis 2030 wird sich die Anzahl der modernisierten Brücken voraussichtlich sukzessive auf über 400 Teilbauwerke pro Jahr erhöhen, da mehr kleinere Brücken mit geringeren Bauwerksflächen in der Bearbeitung sein werden. 16. Wie viele Brückenbauwerke, die seit 1. Januar 2021 fertiggestellt wurden (Sanierung, Ersatzneubau), entsprechen den Kriterien des Brückenmodernisierungsprogramms (bitte ausschließlich die Anzahl an Brückenbauwerken angeben, die den Kriterien des Brückenmodernisierungsprogramms entsprechen, bitte in Halbjahresscheiben angeben)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 148 und 149 der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen auf Bundestagsdrucksache 21/1164 verwiesen. 17. Bei welchen Brückenbauwerken in Spannbetonbauweise im Autobahnnetz mit einer lichten Weite von größer oder gleich 30 Metern ist Spannstahl verbaut, der im Sinne der Nachrechnungsrichtlinie (Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand) anfällig für Spannungsrisskorrosion ist (bitte genaue Beschreibung des Bauwerks mit der Lage im Autobahnnetz angeben)? 18. Welche Zustandsnote haben diese in Frage 17 erfragten Bauwerke zuletzt erhalten, und welcher Traglastindex wurde für sie errechnet bzw. bestimmt? Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Autobahnnetz befinden sich 271 Brücken-Teilbauwerke mit Stützenweiten größer oder gleich 30 Meter, die mit gegenüber Spannungsrisskorrosion empfindlichen Spannstahl errichtet wurden. Jedes dieser Bauwerke weist ein Baujahr Anfang der 1980er Jahre oder älter auf. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters der Bauwerke tragen Alterungserscheinungen und Verschleiß zu einer schlechteren Zustandsbewertung bei. Die folgende Tabelle zeigt den jeweiligen prozentualen Anteil der Zustandsnotenklassen der 271 Brücken-Teilbauwerke. Zustandsnoten 1.0 – 1.4 1.5 – 1.9 2.0 – 2.4 2.5 – 2.9 3.0 – 3.4 3.5 – 4.0 271 TBW SpRK 0 % 1,8 % 27,3 % 46,5 % 22,9 % 1,5 % Die Auswertung verdeutlicht, dass es sinnvoll ist, die Brückenmodernisierung über den Traglastindex als leitendes Kriterium zu priorisieren. Die vorhandenen Defizite der Bauwerke spiegeln sich nicht allein in der Zustandsnotenverteilung wider. Die Verwendung von ggü. Spannungsrisskorrosion empfindlichen Spannstählen führt zu einer automatischen Abstufung des Traglastindexes, der eine pauschalierte Bewertung von Tragfähigkeitseigenschaften gegenüber einer Solltragfähigkeit der Brücke anhand gewisser Kriterien ermöglicht. Die 271 Brücken- Teilbauwerke sind wie folgt eingestuft. Traglastindex I II III IV V Sonstige Einstufung 271 TBW SpRK 5 6 71 75 110 4 Im Übrigen wird auf die interaktive Brückenkarte verwiesen. https://via.bun d.de/bast/br/map/. 19. Wann ist der Ersatz der in Frage 16 bzw. 17 erfragten Brückenbauwerke in Spannbetonbauweise mit anfälligem Spannstahl geplant, welchen Planungsstand hat das Ersatzbauwerk erreicht, und wann sind der Baubeginn und die Verkehrsfreigabe geplant? Zwischen Zustandsnoten, Traglastindex und der Verwendung von gegenüber Spannungsrisskorrosion empfindlichen Spannstählen existiert keine unmittelbare Korrelation. Das bedeutet, dass die Verwendung von gegenüber Spannungsrisskorrosion empfindlichen Spannstahl nicht automatisch zu schlechten Bauwerkszuständen oder statischen Defiziten führt. Sofern die Bauwerke robust ausgebildet sowie anforderungsgerecht unterhalten und erhalten wurden und keine anderweitigen Defizite aufweisen, besteht keine Notwendigkeit, die Bauwerke vorzeitig durch einen Ersatzneubau zu ersetzen. 20. Bei welchen übrigen Brückenbauwerken in Spannbetonbauweise im Autobahnnetz mit einer lichten Weite von größer oder gleich 30 Metern (bitte genaue Beschreibung des Bauwerks mit der Lage im Autobahnnetz angeben) bestehen statisch-konstruktive Defizite, welche Zustandsnote haben die Bauwerke zuletzt erhalten, und welcher Traglastindex wurde für sie bestimmt? 21. Wie sollen die statisch-konstruktiven Defizite der in Frage 20 erfragten Brückenbauwerke in Spannbetonbauweise behoben werden, und welcher Zeitplan besteht dafür bauwerksbezogen (bitte gesondert angeben)? Die Fragen 20 und 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bauweise einer Brücke gibt keine Hinweise darauf, ob und welche statischen Defizite bestehen. Defizite können nur über eine Nachrechnung als Initialschritt der Brückenmodernisierung detektiert werden. Die Spannbetonbauweise gilt darüber hinaus als eine robuste und dauerhafte Bauweise, die sich bei fachgerechter Ausführung bewährt hat. Im Übrigen wird auf die interaktive Brückenkarte verwiesen. https://via.bun d.de/bast/br/map/. 22. Welche Erkenntnisse aus dem Einsturz der Carolabrücke am 11. September 2024 hat die Bundesregierung mit Blick auf die Instandhaltung, Überwachung und Sanierung von Spannbetonbrücken im Fernstraßennetz gewonnen, und was hat sich seitdem bei der Überwachung von Spannbetonbrücken im Fernstraßennetz, die erhebliche statisch- konstruktive Defizite aufweisen, geändert? Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) hat sich mit einem Beitrag an der Ursachenforschung zum Teileinsturz der Carolabrücke beteiligt. Die Ergebnisse werden derzeit in Fachkreisen diskutiert, abschließende Fachbeurteilungen liegen noch nicht vor. Sofern verallgemeinerungsfähige Erkenntnisse losgelöst von den Besonderheiten der Carolabrücke abgeleitet werden können, werden diese in geeigneter Form publiziert und fließen je nach Relevanz in die Regelwerke ein. Auch zukünftig erfolgen die Prüfung und Überwachung von Bauwerken wie auch die Instandhaltung nach einschlägigen Regelungen, die dem allgemein anerkannten Stand der Technik entsprechen. Diese Vorgehensweise gilt allgemein für alle Brücken und andere Ingenieurbauwerke. 23. Entspricht der bisherige Stand der Nachrechnungsrichtline (Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand) bei der Überwachung kritischer Spannbetonbrücken im Fernstraßennetz noch dem Stand von Wissenschaft und Technik, und wenn nein, in welchen Punkten ist eine Überarbeitung angeraten bzw. notwendig? Die Nachrechnungsrichtlinie entspricht dem allgemein anerkannten Stand der Technik. Gegenwärtig wird die zweite Ausgabe mit Aktualisierungen und Fortschreibungen in den Nachweisverfahren für eine Veröffentlichung vorbereitet. 24. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Erkenntnisgewinn, der sich aus den Einsturzursachen der Carolabrücke ergeben hat, durch eine Ergänzung der Nachrechnungsrichtlinie (Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand) abzubilden, wenn ja, in welchen Punkten soll die Nachrechnungsrichtlinie ergänzt werden, und bis wann soll die ergänzte Fassung vorliegen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 22 und 23 verwiesen. 25. Welche Spannbetonbrücken im Autobahnnetz werden derzeit mittels Schallemissionsmonitoring überwacht, und für welche Brückenbauwerke ist dies in Zukunft geplant? Nach aktuellem Kenntnisstand werden bei der Autobahn GmbH des Bundes folgende Bauwerke mittels Schallemissionsmonitoring überwacht: • Bauwerk AK Giessen-Süd (A45). Für folgende Bauwerke ist nach aktueller Kenntnis eine Überwachung für die Zukunft geplant: • Bauwerke Biewertalbrücke (A64) • AS Mombach Rampe A6543 Bingen – Mz Rheinallee (A643) • Hochstraße ‘B’ mit LSW (A1). Die Schallemissionsmessung kann zusätzliche Informationen zur Bewertung spezifischer Fragestellungen für das Einzelbauwerk liefern, ersetzt aber nicht die Bauwerksprüfung und ist auch nicht für eine massenhafte Anwendung gedacht. 26. Wie hat sich seit Gründung der Autobahn GmbH der Personalbestand entwickelt, der für Instandhaltung, Sanierung und Ersatzneubau von Ingenieurbauwerken zuständig ist (bitte für jedes Jahr in Vollzeitäquivalenten und differenziert nach Niederlassungen der Autobahn GmbH angeben)? 28. Wie hat sich seit Gründung der Autobahn GmbH der Personalbestand entwickelt, der für Planung und Umsetzung von Vorhaben des Bedarfsplans Straße (ausschließlich Aus- und Neubau) zuständig ist (bitte für jedes Jahr in Vollzeitäquivalenten und differenziert nach Niederlassungen der Autobahn GmbH angeben)? Die Fragen 26 und 28 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Da nach Auskunft der Autobahn GmbH des Bundes die Beschäftigten im Bereich Planung, Bauen und Erhaltung, insbesondere die Ingenieure, in der Regel nicht ausschließlich an einem Projekt arbeiten und die Projekte häufig sowohl Brücken- als auch Streckenbau umfassen bzw. sowohl Ausbau- als auch Erhaltungsanteile, ist eine trennscharfe Angabe für Instandhaltung, Sanierung und Ersatzneubau von Ingenieurbauwerken sowie für Planung und für Umsetzung von Vorhaben des Bedarfsplans Straße (ausschließlich Aus- und Neubau) nicht möglich. Im Segment Planungsleistungen werden die wesentlichen Aufgaben in diesem Kontext wahrgenommen, daher wird über die Personalentwicklung im Segment Planungsleistungen berichtet. Nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes hat sich der Personalaufbau im Segment Planungsleistungen wie folgt entwickelt (IST-Werte in Vollzeitäquivalenten). 01.01.2021 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024 Gesamt 2.132,65 2.802,50 2.932,47 3.160,90 3.396,77 Zentrale 30,82 42,82 62,02 79,40 87,57 NL Nord 138,31 168,66 187,64 196,39 199,08 NL Nordwest 221,07 284,65 296,35 340,28 367,45 NL Nordost 136,93 159,40 158,97 163,68 185,45 NL Ost 101,54 166,59 201,28 215,26 233,49 NL West 294,92 338,56 342,92 361,57 406,00 NL Rheinland 144,49 485,28 479,56 555,75 553,13 NL Westfalen 355,65 413,73 439,17 459,52 512,31 NL Südwest 170,76 225,04 250,47 259,35 293,42 NL Nordbayern 262,88 251,19 248,91 255,10 270,81 NL Südbayern 275,28 266,58 265,18 274,60 288,06 27. Wie soll sich der Personalbestand der Autobahn GmbH, der für Instandhaltung, Sanierung und Ersatzneubau von Ingenieurbauwerken zuständig ist (bitte für jedes Jahr in Vollzeitäquivalenten und differenziert nach Niederlassungen der Autobahn GmbH angeben), bis 2030 bzw. auf Basis der mittelfristigen Finanzplanung entwickeln? 29. Wie soll sich der Personalbestand der Autobahn GmbH, der für Planung und Umsetzung von Vorhaben des Bedarfsplans Straße (ausschließlich Aus- und Neubau) zuständig ist (bitte für jedes Jahr in Vollzeitäquivalenten und differenziert nach Niederlassungen der Autobahn GmbH angeben), bis 2030 bzw. auf Basis der mittelfristigen Finanzplanung entwickeln? Die Fragen 27 und 29 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für das Jahr 2025 wird nach den Angaben der Autobahn GmbH des Bundes folgender Zielwert im Segment Planungsleistungen angestrebt (SOLL-Werte in Vollzeitäquivalenten). 31.12.2025 Gesamt 3.533,21 Zentrale 89,46 NL Nord 245,18 NL Nordwest 349,70 NL Nordost 189,93 NL Ost 253,64 NL West 419,02 NL Rheinland 574,00 NL Westfalen 526,91 NL Südwest 303,79 31.12.2025 Gesamt 3.533,21 NL Nordbayern 289,75 NL Südbayern 291,83 Hinsichtlich der Differenzierung der Zuständigkeit der beschäftigten für „Instandhaltung, Sanierung und Ersatzneubau von Ingenieurbauwerken“ bzw. „Planung und Umsetzung von Vorhaben des Bedarfsplans Straße (ausschließlich Aus- und Neubau) wird auf die Antwort zu den Fragen 26 und 28 verwiesen. Eine konkrete Festlegung der jährlichen Vollzeitäquivalente im Segment Planungsleistungen für die Folgejahre ist nach den Angaben der Autobahn GmbH des Bundes Gegenstand fortlaufender Abstimmungen und wird erst im Zuge der weiteren Planungsprozesse präzisiert. 30. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dafür sorgen, dass das Brückensanierungsprogramm innerhalb der Autobahn GmbH personell so ausgestattet ist, dass kurzfristig jährlich mindestens 450 bis 500 Teilbauwerke fertiggestellt werden können? Die Bundesregierung hat mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für die Brückenmodernisierung geschaffen. Die Umsetzung des Brückenmodernisierungsprogramms und die hierfür erforderliche personelle Ausstattung liegen in der Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes. Nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes wurden strategische wie auch organisatorische Maßnahmen ergriffen, die darauf abzielen, die personellen und strukturellen Voraussetzungen zu verbessern und die Umsetzung des Brückenmodernisierungsprogramms zu beschleunigen. Hinsichtlich der personellen Aspekte setzt die Autobahn GmbH des Bundes nach eigenen Angaben auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung ihrer Personalgewinnungsprozesse sowie der Instrumente und Methoden zur Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber. Neben der Rekrutierung am Arbeitsmarkt greift die Autobahn GmbH des Bundes ergänzend auch auf Maßnahmen zurück, die durch Aus- und Weiterbildung eigenen Nachwuchs fördern sowie bestehenden Beschäftigten gezielt Entwicklungsperspektiven aufzeigen. 31. Bis wann will die Bundesregierung das Ziel des Brückenmodernisierungsprogramms erreichen und eine jährliche Sanierungsleistung von mindestens 500 bis 600 Teilbauwerken, die den Kriterien des Brückenmodernisierungsprogramms entsprechen, bei der Autobahn GmbH erzielen, um auf diese Weise den Sanierungsstau im Brückenbestand abzubauen und gleichzeitig weitere Brückensperrungen zu verhindern? In einem ersten Schritt werden seit 2022 über einem Zeitraum von 10 Jahren, also bis vsl. 2032, die dringlichsten Bauwerke (etwa 4.000 Brücken- Teilbauwerke) in einem Kernnetz (Brückenmodernisierungsnetz) modernisiert. Diese nehmen eine Gesamtbrückenfläche von ca. 3,2 Millionen Quadratmeter ein. Daraus ergeben sich rechnerisch Jahresscheiben von ca. 400 Teilbauwerken bzw. 320 000 Quadratmeter Brückenfläche als Zielstellung. Das Brückenmodernisierungsnetz entspricht etwa der Hälfte des deutschen BAB-Netzes und deckt wichtige Autobahnabschnitte netzförmig ab. Nachdem die Modernisierung innerhalb des Brückenmodernisierungsnetzes abgeschlossen ist, soll in einem zweiten Schritt die Modernisierung außerhalb des Kernnetzes systematisch fortgeführt werden. Da sowohl kleine als auch große Brücken bearbeitet werden, und die zeitintensiveren größeren Brücken aufgrund der Dringlichkeit vorgezogen werden, werden in den Anfangsjahren weniger als 400 Brücken-Teilbauwerke abgearbeitet werden. In den Folgejahren dreht sich das Verhältnis. Daher ist als Leistungsmaßstab weniger die Anzahl der modernisierten Bauwerke, sondern eher die modernisierte Brückenfläche relevant. 32. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Brückensanierungsprogramms? a) Wie viele Teilbauwerke sollen im Rahmen des Brückenmodernisierungsprogramms insgesamt modernisiert bzw. ersetzt werden, hat die Bundesregierung seit Beginn des Brückenmodernisierungsprogramms weitere Bauwerke als modernisierungsbedürftig identifiziert, und wenn ja, wie viele? b) Wie viele Ersatzbauwerke bzw. Sanierungsvorhaben von Teilbauwerken, die den Kriterien des Brückenmodernisierungsprogramms entsprechen, sind in Planung (bitte erreichten Planungsstand angeben)? c) Wie viele Ersatzbauwerke bzw. Sanierungsvorhaben von Teilbauwerken, die den Kriterien des Brückenmodernisierungsprogramms entsprechen, werden derzeit modernisiert? Die Fragen 32 bis 32c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf den Bericht „Brücken an Bundesfernstraßen Bilanz und Ausblick“ verwiesen. Dieser ist auf der Homepage des BMV abrufbar. Die Ermittlung des Modernisierungsbedarfs wird im Zuge der nächsten Brückenbilanz fortgeschrieben. Aktuell werden durch die Autobahn GmbH des Bundes 761 konkrete Bauplanungen zu Teilbauwerken bearbeitet. Eine Erfassung einzelner Planungsstände erfolgt nicht. 347 Maßnahmen des Brückenmodernisierungsprogramms sind im Bau. 33. Wie viele der Ersatzbauwerke bzw. Sanierungsvorhaben von Teilbauwerken, die derzeit von der Autobahn GmbH geplant oder gebaut werden, basieren noch auf Vorarbeiten (z. B. Planungen) durch die Länder (bitte Anzahl nach Teilbauwerken in Planung und in Bau differenzieren)? Vorhandene Planungen der Länder wurden von der Autobahn GmbH des Bundes übernommen und fortgeführt. Eine Differenzierung der Planungen nach Urhebern ist nicht erfolgt. 34. Bei wie vielen Brückenbauwerken findet aktuell die Nachrechnung auf Basis der Nachrechnungsrichtlinie statt, und wie viele Brückenbauwerke werden derzeit nicht bearbeitet (bitte Anzahl der Brückenbauwerke nach Brücken, die den Kriterien des Brückenmodernisierungsprogramms entsprechen, und Brücken im Gesamtnetz differenzieren)? Die Nachrechnung ist der Initialschritt zur Brückenmodernisierung und dient dem Auffinden von evtl. statischen Defiziten als Grundlage zur Entscheidung über Verstärkung oder Ersatzneubau der entsprechenden baulichen Umsetzung der Maßnahmen. Die Anzahl an Brücken korreliert mit der Anzahl an Brücken gemäß der Antwort zur Frage 13, für die im nächsten und folgenden Jahr bauliche Modernisierungsmaßnahmen geplant werden. Im Übrigen wird auf die interaktive Brückenkarte verwiesen. https://via.bun d.de/bast/br/map/. 35. Wie viele Brückenbauwerke bzw. Teilbauwerke im Autobahnnetz, die außerhalb des sogenannten Brückenmodernisierungsnetzes liegen, und für die ein Traglastindex von V und IV errechnet bzw. bestimmt wurde, müssen dringend saniert bzw. durch einen Ersatzneubau ersetzt werden (bitte Angabe der Zahl der Teilbauwerke nach Traglastindex V und IV differenzieren und jeweils angeben, wie viele Teilbauwerke davon jeweils in das Brückenmodernisierungsprogramm aufgenommen wurden)? Es wird auf den Bericht „Brücken an Bundesfernstraßen Bilanz und Ausblick“ verwiesen. Sämtliche Teilbauwerke im Autobahnnetz die einen Traglastindex von V und IV aufweisen müssen langfristig modernisiert werden. 36. Bei wie vielen und welchen Brückenbauwerken bzw. Teilbauwerken im Autobahnnetz, die außerhalb des sogenannten Brückenmodernisierungsnetzes liegen, sind Sofortmaßnahmen wie die Verringerung des Prüfzyklus, das Monitoring, Lkw-Abstandsgebot und bzw. oder die Lastbeschränkung angeordnet worden und derzeit gültig, und wie viele Brücken davon wurden in das Brückenmodernisierungsprogramm aufgenommen? Die Bauwerke sind sicher. Durch regelmäßige Prüfungen durch geschulte Bauwerksprüfingenieure wird bei Bauwerken an Bundesfernstraßen sichergestellt, dass Schäden rechtzeitig entdeckt, fachlich bewertet und einer Bearbeitung zugeführt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 7 bis 10 verwiesen. 37. Wie viele und welche Brückenbauwerke bzw. Teilbauwerke im Autobahnnetz, die außerhalb des sogenannten Brückenmodernisierungsnetzes liegen, wurden seit 2021 (einschließlich) saniert bzw. durch einen Neubau ersetzt, wie viele Brückenbauwerke in diesem Teil des Autobahnnetzes werden aktuell saniert, bei welchen ist ein Ersatzbauwerk im Bau (bitte auch Brückenfläche angeben), und wie viele Brücken davon wurden in das Brückenmodernisierungsprogramm aufgenommen? Seit dem Bestehen der Autobahn GmbH des Bundes wurden rund 300 Brücken-Teilbauwerke mit einer Gesamtfläche von etwa 375 000 m² im restlichen Netz außerhalb des Brückenmodernisierungsnetzes modernisiert. Derzeitig werden an 140 Teilbauwerken außerhalb des Brückenmodernisierungsnetzes Baumaßnahmen durchgeführt. 38. Bei wie vielen und welchen Brückenbauwerken bzw. Teilbauwerken im Autobahnnetz, die außerhalb des sogenannten Brückenmodernisierungsnetzes liegen, läuft die Planung für die Sanierung oder einen Ersatzneubau (bitte jeweils Planungsstand angeben, bitte auch Brückenfläche angeben), und wie viele Brücken davon wurden in das Brückenmodernisierungsprogramm aufgenommen? 39. Bei wie vielen und welchen Brückenbauwerken bzw. Teilbauwerken im Autobahnnetz, die außerhalb des sogenannten Brückenmodernisierungsnetzes liegen, ist aktuell eine Nachrechnung auf Basis der Nachrechnungsrichtlinie in Bearbeitung (bitte auch Brückenfläche angeben), und wie viele Brücken davon wurden in das Brückenmodernisierungsprogramm aufgenommen? 40. Bei wie vielen und welchen Brückenbauwerken bzw. Teilbauwerken im Autobahnnetz, die außerhalb des sogenannten Brückenmodernisierungsnetzes liegen, steht eine Bearbeitung (erster Schritt: Nachrechnung) noch aus, bis wann soll die Nachrechnung der betreffenden Bauwerke beginnen bzw. abgeschlossen werden (bitte auch Brückenfläche angeben), und wie viele Brücken davon wurden in das Brückenmodernisierungsprogramm aufgenommen? Die Fragen 38 bis 40 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Außerhalb des Brückenmodernisierungsnetzes läuft die Planung oder wurde begonnen an 376 Brücken-Teilbauwerken mit ca. 541 900 m². Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen. 41. Welche Empfehlungen des Bundesrechnungshofs wurden von der Bundesregierung aufgegriffen, und wie wurden diese konkret umgesetzt? Zur Beschleunigung des Brückenmodernisierungsprogramms wird die Autobahn GmbH des Bundes fachtechnische, finanzielle, strukturelle und personelle Rahmenbedingungen stetig weiter verbessern. Hierfür hat die Gesellschaft bereits ein 10-Punkte-Maßnahmenpaket erarbeitet, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. Beispielhaft wurde in der Zentrale der Autobahn GmbH des Bundes ein Kompetenzzentrum Brückenmodernisierung eingerichtet, welches das Gesamtprogramm über alle Niederlassungen der Gesellschaft hinweg koordiniert und evaluiert. 42. Hat die Bundesregierung, wie am 2. April 2024 angekündigt (Bundestagsdrucksache 20/10894), die Zielbestimmung des Brückenmodernisierungsprogramms evaluiert, wenn ja, was sind die Ergebnisse, wurde die Zielbestimmung angepasst, und wenn ja, wie? Der Fortschritt der Brückenmodernisierung wird regelmäßig im engen Austausch mit der Autobahn GmbH des Bundes evaluiert. Bislang war eine grundlegende Anpassung der Zielbestimmung nicht erforderlich. 43. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Kritik des Bundesrechnungshofs, nach der das Bundesministerium für Verkehr bei der Berechnung der Brückenfläche des Brückenmodernisierungsprogramms von 5 000 statt 4 000 zu modernisierenden Teilbauwerken und einer Sollfläche von 5,67 Mio. statt 3,2 Mio. m2 hätte ausgehen sollen (Bericht des Bundesrechnungshofs vom 29. April 2025, S. 20 f.), hat die Bundesregierung die Zahl der Brücken und die Sollfläche inzwischen angepasst, und wenn ja, von welcher Sollfläche geht die Bundesregierung nun aus? Das Brückenmodernisierungsprogramm ist wegen der großen Anzahl an Bauwerken langfristig angelegt und entlang der verfügbaren Kapazitäten ausgerichtet. In einem ersten Schritt sollen in der laufenden Dekade bis 2032 ein Kernnetz aus wichtigen Autobahnkorridoren durchgängig mit leistungsfähigen Brücken hergerichtet werden. Hierfür wurden auf Basis, der im Jahr 2022 erhobenen Brückenbilanz etwa 4 000 Brücken im vordringlichen Teilnetz ermittelt, welche prioritär ertüchtigt oder durch leistungsfähige Ersatzneubauten ersetzt werden sollen. Darüber hinaus müssen erfahrungsgemäß vereinzelt Brücken außerhalb dieses Kernnetzes wegen ihres schlechten Zustands modernisiert werden, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. So kommen rechnerisch ca. 500 weitere Brücken-Teilbauwerke zu den zuvor genannten hinzu, die bei Bedarf bearbeitet werden müssen. Der Fokus und damit die Konzentration der Arbeit liegt allerdings auf dem Brückenmodernisierungsnetz. Mit Erhebungsstand 2022 waren demnach als zukünftige und noch zu erledigende Aufgaben 4 500 Brücken-Teilbauwerke noch zu bearbeiten. Die vom Bundesrechnungshof ermittelte Anzahl von 5 000 zu modernisierenden Brücken-Teilbauwerken berücksichtigt nach unserer Kenntnis zusätzlich weitere 500 Brücken-Teilbauwerke, bei denen die Modernisierungsarbeiten in 2022 jedoch bereits liefen und die daher nicht mehr in der Statistik der noch anzugehenden Brücken erscheinen. Erst nachdem die Modernisierung dieser Bauwerke abgeschlossen ist, soll in einem zweiten Schritt die Modernisierung außerhalb des Kernnetzes systematisch fortgeführt werden. Insgesamt ergibt sich als Ergebnis der Bilanz ein deutschlandweiter Modernisierungsbedarf von rund 8 000 Brücken- Teilbauwerken im Bundesautobahnnetz und ca. 3 000 Brücken-Teilbauwerken im Bundesstraßennetz. Mit fortschreitendem Wissen und erweiterten Erkenntnissen kann die Vorgehensweise präzisiert werden. So waren einige Bauwerke zum Zeitpunkt der Erhebung im Jahr 2022 noch nicht mit einem Traglastindex bewertet worden, was inzwischen nachgeholt wurde. Hierdurch wurden weitere Bauwerke als modernisierungsbedürftig identifiziert. Die Ermittlung des Modernisierungsbedarfs wird im Zuge der nächsten Brückenbilanz fortgeschrieben. 44. Hat die Bundesregierung die Empfehlung des Bundesrechnungshofs aufgriffen und disponiert künftig Personalressourcen aus dem Bereich Aus- und Neubau (Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans Straße) um und verstärkt im Gegenzug die personelle Ausstattung im Bereich Brückensanierung bzw. Erhalt und Ersatz von Ingenieurbauwerken? a) Wenn ja, wie setzt die Bundesregierung die Empfehlung des Bundesrechnungshofs konkret um? b) Wenn nein, warum folgt die Bundesregierung der Empfehlung des Bundesrechnungshofs nicht? Die Fragen 44 bis 44b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Fachkräftemangel in der Baubranche stellt bei der Erfüllung der anstehenden Bau- und Erhaltungsmaßnahmen eine große Herausforderung dar. Diese Entwicklung betrifft die gesamte Wertschöpfungskette beim Bauen und wird sich voraussichtlich zukünftig aus demographischen Gründen verschärfen. Privatwirtschaft und öffentlicher Dienst konkurrieren hierbei um das frei verfügbare Fachpersonal, insbesondere im Ingenieurbereich. Daher gilt es, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen, junge Menschen in technischer Ausbildung zu fördern und die Digitalisierung in allen Arbeitsbereichen weiter voranzutreiben. Darüber hinaus wird die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung umsetzen, um personelle Kapazitäten zielgerichteter einsetzbar zu machen. Die Autobahn GmbH des Bundes setzt ihre Anstrengungen fort, qualifiziertes Fachpersonal zu gewinnen, um insbesondere das Brückenmodernisierungsprogramm trotz des herrschenden Fachkräftemangels im Ingenieurwesen erfolgreich umzusetzen. Die Niederlassungen der Autobahn GmbH des Bundes sind aufgefordert, das vorhandene Personal vorrangig für Maßnahmen der Brückenmodernisierung einzusetzen. 45. Hat die Bundesregierung die Empfehlung des Bundesrechnungshofs aufgriffen, den Bundesländern eindeutige Ziele für die Brückenmodernisierung vorzugeben und gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, wie eine Zurückstellung von Neu- und Ausbauprojekten zugunsten der Brückenmodernisierung möglich ist (Bericht des Bundesrechnungshofs vom 29. April 2025)? a) Wenn ja, wie setzt die Bundesregierung die Empfehlung des Bundesrechnungshofs konkret um? b) Wenn nein, warum folgt die Bundesregierung der Empfehlung des Bundesrechnungshofs nicht? Die Fragen 45 bis 45b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Mit Schreiben vom 30. März 2022 (StB24/7197.60/10-3625322) hat das zuständige BMV darüber informiert, dass die BASt-Liste (Zusammenstellung prioritärer Einzelbauwerke) nicht mehr Grundlage für die Priorisierung der Maßnahmen an Bauwerken im Zuge von Bundesfernstraßen sein soll und zusätzlich Vorgaben für die künftige Priorisierung gemacht. Im Erhaltungsmanagement soll fortan im Wesentlichen auf den Traglastindex in Verbindung mit der Zustandsnote abgestellt werden. Die Länder haben oder sind dabei, im Rahmen der Erhaltungsplanung für das Bundesstraßennetz eigene Ziele bzw. Strategien zu entwickeln, die sich an den Zielstellungen des Bundes orientieren. Basis hierfür ist – neben landesspezifischen Aspekten und bekannten Leistungsdefiziten ausgewiesener Brücken – vor allem die Richtlinie zur Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Ingenieurbauten (RPE-ING). Das BMV priorisiert die Erhaltung bereits und stellt den Ländern entsprechend deren Leistungsfähigkeit bedarfsgerecht Mittel zur Verfügung. Das BMV ist derselben Auffassung wie der Bundesrechnungshof, dass das Brückenmodernisierungsprogramm noch deutlicher in den Fokus gestellt werden sollte. In den Abstimmungen zu den jährlichen Haushalts- und Finanzierungsprogrammbesprechungen, auch mit den Straßenbauverwaltungen der Länder, wird das BMV weiter auf eine fokussierte Umsetzung des Brückenmodernisierungsprogramms bei den Ländern drängen – ohne dabei andere wichtige gesetzliche Aufgaben zu vernachlässigen. 46. Welcher Anteil des Anlagevermögens des Bundesfernstraßennetzes wurde bisher unter der Berücksichtigung der Vorgaben des „Standards staatlicher Doppik“ (SsD) erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache 21/1261; bitte Anteil in Prozent angeben)? Im Rahmen der Erfassung des Anlagenvermögens des Bundesfernstraßennetzes sind in einer Pilotphase Bewertungsvoraussetzungen zu definieren und mögliche Erfassungsansätze zu erproben, bevor eine endgültige Erfassung des betreffenden Anlagevermögens erfolgt. Während für den Teil der Bundesautobahnen (BAB) und Bundesstraßen in Bundesverwaltung seitens der Autobahn GmbH des Bundes Bewertungsvoraussetzungen definiert und Erfassungsansätze in mehreren Pilotverfahren erfolgt sind, ist über die Erfassung der in Auftragsverwaltung der Länder verantworteten Bundesstraßen bisher noch keine Entscheidung ergangen. Daher ist derzeit eine prozentuale Angabe zum erfassten Anteil des Anlagevermögens des Bundesfernstraßennetzes nicht möglich. 47. Wird oder wurde die Beratungsleistung für das Szenario des sogenannten Prognosefalls 2 „Szenario 2040 – Beschleunigte globale Transformation“ bereits ausgeschrieben, und wenn zutreffend, welches Unternehmen hat den Zuschlag für diese Beratungsleistung bekommen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/945)? Der Auftrag zur Erstellung der „Verkehrsprognose 2040 – Teil 2: Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040“ (Fachteil 2 der Verkehrsprognose 2040), zu der auch der Prognosefall 2 gehört, wurde im Jahr 2021 an die Arbeitsgemeinschaft Intraplan/TTS/MWP/ETR vergeben. Bevollmächtigt für die Arbeitsgemeinschaft ist Intraplan Consult GmbH, München. Die im Fachteil 2 erarbeiteten Verkehrsverflechtungsmatrizen für den Verkehrsträger Straße werden im Rahmen des Fachteils 3 „Straßenverkehrsprognose 2040“ der Verkehrsprognose 2040 auf das Straßennetz umgelegt. Die u. a. diese gutachterliche Leistung umfassende Rahmenvereinbarung wurde mit der Arbeitsgemeinschaft Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG/SSP Consult, Beratende Ingenieure GmbH, Köln geschlossen. 48. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Erstellung des sogenannten Prognosefalls 2 „Szenario 2040 – Beschleunigte globale Transformation“, und bis wann will die Bundesregierung den Abschlussbericht für den Prognosefall 2 vorstellen? Derzeit befinden sich die beiden Langfrist-Szenarien 1a „Basisszenario 2050“ und 1b „Klimawandel und Extremwetterereignisse 2050“ der Verkehrsprognose 2040 in Bearbeitung. Die Ergebnisse werden voraussichtlich in den nächsten Monaten vorliegen. Im Anschluss ist die Bearbeitung des 2. Prognosefalles vorgesehen. Weitere zeitlichen Meilensteine für den 2. Prognosefall sind derzeit noch nicht terminiert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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