Strukturen und möglicher Reformbedarf beim Finanzkraftausgleich
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Strukturen und möglicher Reformbedarf beim Finanzkraftausgleich
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2386
21. Wahlperiode 23.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Diana Zimmer, Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Rainer
Groß, Jörn König, Carolin Bachmann, Gerrit Huy, Thomas Korell, Marcel
Queckemeyer, Christian Reck, Christian Douglas und der Fraktion der AfD
Strukturen und möglicher Reformbedarf beim Finanzkraftausgleich
Der sogenannte Finanzkraftausgleich erreichte in der ersten Jahreshälfte 2025
mit 11,178 Mrd. Euro ein Rekordvolumen – rund 1,35 Mrd. Euro mehr als im
Vorjahreszeitraum (www.spiegel.de/wirtschaft/laenderfinanzausgleich-hoechst
wert-von-ueber-elf-milliarden-euro-im-ersten-halbjahr-a-cf0ca5ad-3df3-4961-8
607-b0459c729bb2, zuletzt aufgerufen: 29. Juli 2025). Bayern trug dabei
nahezu 60 Prozent des Ausgleichs, Baden‑Württemberg und Hessen folgten deutlich
abgeschlagen als weitere Geberländer (ebd.). Die öffentlichen Aussagen
bayerischer Landesvertreter bezeichnen die Entwicklung des Mechanismus als
„besorgniserregend“ und fordern eine strukturelle Neuordnung (ebd.).
Bereits 2024 betrug das Gesamtvolumen rund 18,7 Mrd. Euro, wobei Berlin,
Sachsen und Thüringen netto zu den größten Empfängern zählten (www.bunde
sfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2025/04/Inhalte/Kapitel-3-Ana
lysen/3-1-bundesstaatlicher-finanzausgleich-2024.html, zuletzt aufgerufen:
29. Juli 2025).
Diese Entwicklungen zeigen nach Auffassung der Fragesteller eine
zunehmende Unzufriedenheit der Geberländer, mangelnde Leistungsgerechtigkeit und
wachsende Intransparenz des Ausgleichssystems. Vor diesem Hintergrund ist
eine parlamentarische Aufarbeitung durch eine Kleine Anfrage dringend
geboten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch war im Detail das Umverteilungsvolumen des
Finanzkraftausgleichs in den ersten sechs Monaten 2025 (nach Bundesländern und
Empfänger sowie Gebern)?
2. Wie hoch war das Gesamtvolumen des Finanzkraftausgleichs im
Kalenderjahr 2024 und die neun Jahre davor, und welche Länder waren die größten
Geber bzw. Empfänger (bitte nach Ländern absolut und relativ und im
Verhältnis zu deren Einnahmekapazität aufschlüsseln)?
3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Bayerischen
Staatsregierung, dass der Ausgleich Geberländer nicht „überfordern“ dürfe, weil dies
„fatale Auswirkungen auf das wirtschaftliche Gesamtgefüge in
Deutschland“ hätte (www.spiegel.de/wirtschaft/laenderfinanzausgleich-hoechstwer
t-von-ueber-elf-milliarden-euro-im-ersten-halbjahr-a-cf0ca5ad-3df3-4961-8
607-b0459c729bb2) und dies „eine [nicht mehr hinnehmbare]
Umverteilung zulasten Bayerns“ sei (www.cicero.de/innenpolitik/interview-albert-fu
racker-bayern-landerfinanzausgleich)?
4. Plant die Bundesregierung, Anreize für Nehmerländer zu setzen, etwa über
Sparanreize, leistungsbezogene Kriterien oder Regelungen im Steuerrecht,
damit Eigenverantwortung stärker gestärkt wird?
5. Hat die Verfassungsklage Bayerns gegen den Länderfinanzausgleich
(https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/laenderfinanzausgleich-jet
zt-fall-fuer-karlsruhe, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/soed
er-klage-laenderfinanzausgleich-bverfg-bayern, https://rsw.beck.de/aktuell/
daily/meldung/detail/soeder-klage-laenderfinanzausgleich-bverfg-bayern)
Auswirkungen auf von der Bundesregierung ggf. geplante
Gesetzesänderungen, und wenn ja, welche?
6. Sind seitens der Bundesregierung Änderungen bzw. eine Neufassung des
Maßstäbegesetzes oder des Finanzausgleichsgesetzes in Planung, um auf
eine mögliche Verwerfung der Rechtmäßigkeit des derzeitigen
Finanzausgleichs durch das Gericht im Rahmen der Klage vorbereitet zu sein?
7. Liegen der Bundesregierung Prognosen vor, wie sich ein modifiziertes
Ausgleichssystem auf die Belastung der Geberländer auswirken würde, z. B.
Höhe der Zahlungen?
Berlin, den 25. August 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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