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Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250)

dip / rede 15.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 70. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250) Wie viele afghanische Personen (Stammpersonen und Familienangehörige) mit einer erloschenen bzw. noch gültigen Aufnahmeerklärung nach § 22 bzw. § 23 des Aufenthaltsgesetzes werden aktuell in Pakistan bzw. Afghanistan noch von der Bundesregierung unterstützt (bei der Unterbringung und Versorgung, etwa in sogenannten Safe Houses) oder wurden in den vergangenen vier Wochen zum Verlassen der Unterkunft aufgefordert (bitte auch nach den vier Aufnahmeprogrammen unterscheiden), und wie viele Gerichtsverfahren sind im Kontext der Aufnahme von afghanischen Personen aktuell noch anhängig (bitte differenzieren nach dem Verwaltungsgericht Berlin, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Verwaltungsgericht Bayreuth, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Bundesverfassungsgericht)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Mit Stand 7. April 2026 befinden sich circa 120 Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan und circa 10 Personen aus dem Ortskräfteverfahren in der Bearbeitung im Ausreiseverfahren in Pakistan. Darüber hinaus befinden sich noch mehrere hundert Personen in der Unterstützung in Pakistan, bei denen die Aufnahmezusagen bzw. Aufnahmeerklärungen erloschen sind. Darunter befinden sich circa 130 Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan sowie circa 100 Personen aus dem Ortskräfteverfahren und circa 500 Personen von der sogenannten Menschenrechtsliste/Überbrückungsprogramm, bei denen die Aufnahmezusagen bzw. Aufnahmeerklärungen aufgehoben wurden bzw. erloschen sind. Nach ihrer Abschiebung aus Pakistan befinden sich insbesondere noch circa 55 Personen in der Unterstützung durch die Bundesregierung in Afghanistan, bei denen die Aufnahmezusagen bzw. Aufnahmeerklärungen für erloschen erklärt worden sind. In den vergangenen vier Wochen wurden circa 300 Personen von der sogenannten Menschenrechtsliste/Überbrückungsprogramm, deren gerichtliche Eilverfahren erstinstanzlich abgeschlossen und deren Eilanträge durch das zuständige deutsche Gericht zurückgewiesen worden sind, von dem Dienstleister der Bundesregierung zur Rückmeldung zum Unterstützungsangebot hinsichtlich der Rückkehr nach Afghanistan bzw. Weiterreise in einen Drittstaat aufgefordert und auf die Beendigung der Unterstützung hingewiesen. Von den kontaktierten Personen teilten mit Stand 31. März 2026 bisher circa 100 Personen mit, das Unterstützungsangebot bei der Rückreise nach Afghanistan annehmen zu wollen. Mit weiteren Personen befindet sich der Dienstleister im Austausch. Im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan sind mit Stand 8. April 2026 in 61 Fällen derzeit 113 Verfahren beim Verwaltungsgericht (VG) Ansbach und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig, wovon sich derzeit 30 im Rechtsmittelverfahren vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof befinden; außerdem sind in 60 Fällen derzeit 115 Verfahren beim VG Berlin und beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg anhängig, wovon sich 18 im Rechtsmittelverfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg befinden. In den Verfahren zur Menschenrechtsliste und zum Überbrückungsprogramm sind in 114 Fällen derzeit 206 Verfahren vor dem VG Berlin und dem OVG Berlin-Brandenburg anhängig, wovon sich 47 im Rechtsmittelverfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg befinden. Im Ortskräfteverfahren sind in 34 Fällen derzeit 64 Verfahren vor dem VG Berlin und dem OVG Berlin-Brandenburg anhängig, wovon sich 12 im Rechtsmittelverfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg befinden. Darüber hinaus sind der Bundesregierung mit Stand 10. April 2026 bislang 10 Verfahren bzw. Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht bekannt.

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