Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)
Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)
Wie haben sich die Kosten aufseiten der gastronomischen Unternehmen für Personal, Energie, Lebensmitteleinsatz und Mieten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2025 konkret entwickelt (bitte die jeweilige Kostenentwicklung für gastronomische Unternehmen in Prozent angeben), und hat die Bundesregierung erste Kenntnisse darüber, wie die gastronomischen Betriebe die Steuerersparnis aufgrund der seit dem 1. Januar 2026 gesenkten Umsatzsteuer für Speisen auf 7 Prozent verwendet haben (bitte konkret benennen), nachdem eine aktuelle Studie der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) keine Hinweise darauf liefert, dass die Steuersenkung in nennenswertem Umfang an die Menschen weitergegeben wurde (vergleiche www.ngg.net/fileadmin_new/1_Presse/Hintergrundpapier_PK_Gastgewerbe.pdf, Seite 1)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff:
Zur Frage der Kostenentwicklung in gastronomischen Unternehmen liegen der Bundesregierung keine Informationen aus amtlichen Quellen vor. In der Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich liegen noch keine Daten für das Berichtsjahr 2025 vor. Die Erhebung des Berichtsjahres 2025 beginnt im Oktober 2026.
Der Bundesregierung liegen keine allgemeingültigen Erkenntnisse über das Ausmaß der Weitergabe der Umsatzsteuersatzsenkung in der Speisegastronomie zum 1. Januar 2026 an die Verbraucherinnen und Verbraucher vor.
Die Umsatzsteuer ist nur einer von vielen Bestandteilen der Preisbildung. Empirische Studien liegen zu den Preiseffekten der temporären Reduzierung der Umsatzsteuersätze im Zuge der Coronapandemie (von 19 Prozent auf 16 Prozent bzw. von 7 Prozent auf 5 Prozent, gültig vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020) vor. Bei dieser Maßnahme ist auf Basis dieser Studien insgesamt von einer teilweisen Weitergabe der Steuersatzsenkungen auszugehen. Auch internationale Vergleichsstudien über längere Zeiträume deuten darauf hin, dass Umsatzsteuersatzsenkungen im Regelfall teilweise an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden.
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