Geplante Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie
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Geplante Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/471
21. Wahlperiode 12.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Sascha Müller, Katharina Beck, Matthias
Gastel, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Karoline Otte und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Geplante Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie
Die Tourismusbranche erholt sich nach der Corona-Pandemie scheinbar
unterschiedlich. Während der Übernachtungsrekord von 2019 im Deutschland-
Tourismus letztes Jahr übertroffen wurde (vgl. www.deutschertourismusverban
d.de/presse/detail/deutschland-verzeichnet-rekordjahr-im-tourismus#:~:text=Be
sonders%20erfreulich%20ist%20die%20Entwicklung,um%201%2C3%20Proz
ent%20%C3%BCbertroffen), klagt die Gastronomiebranche trotz nominaler
Umsatzzuwächse 2024 im Vergleich zu 2019 über reale Umsatzeinbußen (vgl.
www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/02/PD25_065_45213.htm
l#:~:text=WIESBADEN%20%E2%80%93%20Das%20Gastgewerbe%20in%2
0Deutschland,Umsatz%20erzielt%20als%20im%20Vorjahr). Gleichzeitig
zeigen Auswertungen von Kreditkarten-Zahlungen, dass sich die
Gastronomieumsätze zumindest in den Großstädten bereits 2023 erholt haben und
inflationsbereinigt schon deutlich über der Vor-Corona-Zeit liegen (vgl. www.if
o.de/sites/default/files/docbase/docs/sd-2023-09-krause-krolage-etal-mastercar
d-gastronomie.pdf, S. 1).
Um die Gastronomie in der wirtschaftlich schwierigen Zeit der Corona-
Pandemie zu unterstützen, hat die ehemalige Koalition der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD in der 19. Wahlperiode die Umsatzsteuer für Speisen in
der Gastronomie ab dem 1. Juli 2020 zeitlich befristet auf 5 bzw. 7 Prozent
gesenkt. Die Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP hat in der vergangenen Legislaturperiode die Steuersenkung bis zum
31. Dezember 2023 verlängert.
In ihrem Koalitionsvertrag haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD nun
vereinbart, die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar
2026 dauerhaft von 19 auf 7 Prozent zu senken (vgl. Verantwortung für
Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD. 21.
Legislaturperiode, S. 47). Damit soll künftig der gleiche Umsatzsteuersatz für Inhaus-
Speisen und für To-go-Speisen gelten.
Allerdings scheint es noch unterschiedliche Erwartungen zu den Zielen und den
Wirkungen der geplanten Steuersenkung zwischen Bundesregierung einerseits
und Gastronomiebranche andererseits zu geben. In ihrem Sondierungspapier
haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD vereinbart, mit der
Steuersenkung die Gastronomie sowie Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten zu
wollen (vgl. Ergebnisse der Sondierung von CDU, CSU und SPD, Berlin,
8. März 2025, S. 4). Branchenvertreterinnen und Branchenvertreter haben
allerdings bereits angekündigt, die Preise für die Verbraucherinnern und
Verbraucher mit Verweis auf gestiegene Kosten für Material, Löhne und Energie nicht
senken zu können. Die Steuersenkung trage vielmehr dazu bei, die Preise
künftig vielleicht nicht weiter so stark anheben zu müssen (vgl. www.br.de/nachrich
ten/bayern/trotz-mehrwertsteuersenkung-preise-werden-nicht-sinken-koennen,
Ukhq88M). Es scheint nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller also
unklar, wer von der Steuersenkung profitieren soll, die die Steuerzahlenden
nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen etwa 4 Mrd. Euro pro
Jahr kostet (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 14 des Abgeordneten
Stefan Schmidt auf Bundestagsdrucksache 20/15078).
Die aktuelle Haushaltslage ist extrem angespannt. Selbst Bundeskanzler
Friedrich Merz bezeichnet sie als „dramatisch“ (www.tagesschau.de/inland/inn
enpolitik/merz-droege-finanzpaket-100.html). Darüber hinaus leidet
Deutschland an einem massiven Investitionsdefizit, das mit einem eigenen
Sondervermögen von 500 Mrd. Euro angegangen werden soll. Vor diesem Hintergrund
stellt sich aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Frage, welche
Ziele die Bundesregierung mit der Steuersenkung für die Speisengastronomie
erreichen möchte und inwiefern eine dauerhafte Umsatzsteuersenkung für die
Speisengastronomie in der aktuellen Situation gerechtfertigt ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich der Umsatz der Speisengastronomie in Deutschland seit 2019
nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nominal und real
und für jedes Jahr einzeln angeben)?
2. Wie hoch ist der Anteil der
a) kleinen und mittelständischen Unternehmen der Speisengastronomie
am Gesamtumsatz der Speisengastronomie (bitte nominal und real und
für die Jahre von 2019 bis 2024 angeben),
b) großen Unternehmen und Konzerne in der Speisengastronomie am
Gesamtumsatz der Speisengastronomie (bitte nominal und real und für
die Jahre von 2019 bis 2024 angeben),
c) systemgastronomischen Unternehmen in der Speisengastronomie am
Gesamtumsatz der Speisengastronomie (bitte nominal und real und für
die Jahre von 2019 bis 2024 angeben)?
3. Wie hoch ist der Anteil der speisengastronomischen Unternehmen an allen
gastronomischen Unternehmen in Deutschland (bitte für die Jahre von
2019 bis 2024 angeben)?
4. Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung, die Umsatzsteuer für
Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 zu senken, und welches
Ziel verfolgt sie damit?
5. Wie lautet der Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren zur Senkung der
Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie?
6. Verbindet die Bundesregierung mit der Steuersenkung die Erwartung an
die gastronomischen Unternehmen, diese an die Gäste weiterzugeben,
sodass das Speisenangebot für die Gäste günstiger wird?
a) Wenn ja, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die
Steuersenkung von den gastronomischen Unternehmen an die Verbraucherinnen
und Verbraucher weitergegeben wird?
b) Wenn nein, warum nicht?
7. Verbindet die Bundesregierung mit der Steuersenkung die Erwartung an
die gastronomischen Unternehmen, diese für Investitionen in die
Unternehmen zu nutzen?
a) Wenn ja, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die
Steuersenkung von den gastronomischen Unternehmen für Investitionen genutzt
werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
8. Wenn die Bundesregierung die Erwartung hat, dass die Unternehmen die
Steuersenkung an die Gäste weitergeben und gleichzeitig für Investitionen
nutzen, welche Erwartung dominiert?
9. Welche weiteren Erwartungen verbindet die Bundesregierung mit der
Steuersenkung, und wie will sie die Erfüllung derselben sicherstellen?
10. Mit welchen Steuermindereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen
rechnet die Bundesregierung durch die Senkung der Umsatzsteuer für die
Speisengastronomie in den Jahren von 2026 bis 2029 (bitte für jedes Jahr
für Bund, Länder und Kommunen einzeln angeben)?
11. Wie sollen die Steuermindereinnahmen durch die Steuersenkung im Bund,
in den Ländern und in den Kommunen nach Plänen der Bundesregierung
gegenfinanziert werden, und aus welchen Gründen hält die
Bundesregierung diese erwarteten Mindereinnahmen vor dem Hintergrund der
angespannten Haushaltslage der öffentlichen Haushalte für hinnehmbar?
12. Ist die Bundesregierung zur Gegenfinanzierung der Steuersenkung mit
den Ländern und Kommunen in Gesprächen, wenn ja, mit welchem
Zeitplan und Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
13. a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
Ankündigung einiger Landesfinanzminister, darunter von Christian Piwarz in
Sachsen (CDU), Stefan Evers in Berlin (CDU), Dr. Danyal Bayaz
in Baden-Württemberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Björn
Fecker in Bremen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), die Steuersenkung
und die damit verbundenen Mindereinnahmen für ihre
Landeshaushalte nicht mittragen zu wollen (vgl. www.tagesschau.de/inland/innenpoli
tik/widerstand-laender-steuersenkungen-100.html)?
b) Plant die Bundesregierung, die Mindereinnahmen, die den Ländern
und Kommunen durch die Steuersenkung entstehen, bundesseitig zu
übernehmen, wie von einigen Landesfinanzministern gefordert?
14. Plant die Bundesregierung, die Umsatzsteuer auch für Getränke in der
Gastronomie zu senken, wenn ja, mit welchem Zeitplan, und wenn nein,
warum nicht?
15. Wie hat sich die Nachfrage nach Inhaus-Essen in speisengastronomischen
Betrieben seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt?
16. Welchen Einfluss hatte die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuer
für Speisen in der Gastronomie seit 2020 nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die Nachfrage nach Inhaus-Essen in speisengastronomischen
Betrieben?
17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus empirischen
Untersuchungen, wonach hauptsächlich wohlhabende und kinderlose
Haushalte von Umsatzsteuervergünstigungen im Bereich
Restaurantdienstleistungen profitieren (vgl. ZEW-Kurzexpertise [ZEW = Leibniz-
Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung] Nummer 4, Die
ermäßigte Mehrwertsteuer in der Gastronomie, 9. Oktober 2023, https://ftp.ze
w.de/pub/zew-docs/ZEWKurzexpertisen/ZEW_Kurzexpertise2304.pdf,
S. 10)?
18. Wie hat sich die Nachfrage nach To-go-Essen in speisengastronomischen
Betrieben seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt?
19. Welchen Einfluss hatte die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuer
für Speisen in der Gastronomie seit 2020 nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die Nachfrage nach To-go-Essen in speisengastronomischen
Betrieben?
20. Wie haben sich die Preise für Speisen in der Gastronomie seit 2015 in
Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte
nominal und unter Berücksichtigung der Inflationsrate und für jedes Jahr
einzeln angeben)?
21. Welchen Einfluss hatte die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuer
seit 2020 für Speisen in der Gastronomie nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die Preisentwicklung von Speisen in der Gastronomie?
22. Wie haben sich die Preise für Getränke in der Gastronomie seit 2015 in
Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte
nominal und unter Berücksichtigung der Inflationsrate und für jedes Jahr
einzeln angeben und bitte begründen)?
23. Welchen Einfluss hatte die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuer
seit 2020 für Speisen in der Gastronomie nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die Preisentwicklung auf Getränke in der Gastronomie?
24. Wie wird sich die Steuersenkung auf Speisen in der Gastronomie nach
Einschätzung der Bundesregierung auf die Nachfrage nach Inhaus-Essen
in speisengastronomischen Betrieben auswirken (bitte begründen)?
25. Wie wird sich die Steuersenkung auf Speisen in der Gastronomie nach
Einschätzung der Bundesregierung auf die Nachfrage nach To-go-Essen in
speisengastronomischen Betrieben auswirken (bitte begründen)?
26. Wie wird sich die Steuersenkung nach Einschätzung der Bundesregierung
auf die Umsätze der Speisengastronomie in den Jahren von 2026 bis 2029
auswirken (bitte nach Jahren aufschlüsseln und bitte begründen)?
27. Wie wird sich die Steuersenkung nach Einschätzung der Bundesregierung
auf die Investitionstätigkeit der speisengastronomischen Unternehmen in
den Jahren von 2026 bis 2029 auswirken (bitte nach Jahren aufschlüsseln
und bitte begründen)?
28. Wie hoch ist der Anteil der
a) kleinen und mittelständischen Unternehmen an allen
speisengastronomischen Unternehmen, die von der Umsatzsteuersenkung profitieren,
b) großen speisengastronomischen Unternehmen und Konzernen an allen
speisengastronomischen Unternehmen, die von der
Umsatzsteuersenkung profitieren,
c) systemgastronomischen Unternehmen an allen
speisengastronomischen Unternehmen, die von der Umsatzsteuersenkung profitieren?
29. Inwiefern entspricht es der Tatsache, dass die im Koalitionsvertrag
zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarten Punkte zur Steuersenkung für
Speisen in der Gastronomie (S. 47), zur Abschaffung der Bonpflicht
(S. 60), zur Einführung digitaler Zahlungsoptionen (S. 49) und zur
Einführung einer Registrierkassenpflicht ab 1. Januar 2027 (S. 60) einer
„Paket-Lösung“ entsprechen, wie der Parlamentarische Staatssekretär
beim Bundesminister der Finanzen, Michael Schrodi, öffentlich erklärt hat
(vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/service/kartenzahlung-koalitionsvertrag-f
ordert-digitale-zahlungsoption-in-der-gastronomie-a-127837b7-46ca-43b
0-b358-4bcb116fef9b)?
30. Teilt die Bundesregierung die Einschätzungen von Prof. Dr. Dominika
Langenmayr (vgl. Dominika Langenmayr, Schafft die Ausnahmen ab!,
Wirtschaftswoche, 16. Mai 2025, S. 38),
a) dass die Umsatzsteuersenkung insbesondere umsatzstarken
Restaurants in den Großstädten sowie großen Restaurantketten zugutekommt,
b) dass die Gastronomie auf dem Land insbesondere ein Problem des
Strukturwandels hat, das sich nicht mit einer Umsatzsteuersenkung
lösen lassen wird,
c) wonach das Argument des internationalen Wettbewerbs für die
Umsatzsteuersenkung nicht greift, weil die Menschen dort essen gehen,
wo sie wohnen und arbeiten und es einen internationalen Wettbewerb
höchsten in grenznahen Regionen gibt?
Jeweils zu den Buchstaben a bis c: Wenn ja, welche Konsequenzen zieht
die Bundesregierung daraus, und wenn nein, warum nicht?
31. Plant die Bundesregierung, die Umsatzsteuer auch für andere
(Tourismus-)Branchen zu senken?
a) Wenn ja, für welche Branchen, auf welchen Steuersatz, mit welchem
Zeitplan, und warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
32. Inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung gerechtfertigt, To-go-Essen
mit dem reduzierten Umsatzsteuersatz zu besteuern, insbesondere vor dem
Hintergrund der massiven Einwegmüllproblematik durch To-go-Essen
(bitte begründen)?
33. Inwiefern besteht aus Sicht der Bundesregierung Reformbedarf im
Hinblick auf die grundsätzliche Ausgestaltung des deutschen
Umsatzsteuersystems mit den vielen, aber häufig schwer erklärbaren Ausnahmen vom
regulären Steuersatz von 19 Prozent?
34. Plant die Bundesregierung, im Laufe der Legislaturperiode das
Umsatzsteuersystem in Deutschland grundlegend zu reformieren, wenn ja, mit
welchem Ziel und mit welchem Zeitplan, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 4. Juni 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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