Verteilungswirkung steuerlicher Gesetzgebungen des Jahres 2025
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Verteilungswirkung steuerlicher Gesetzgebungen des Jahres 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5066
21. Wahlperiode 30.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Doris Achelwilm, Janine Wissler, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree
Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian
Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović,
Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner,
Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Verteilungswirkung steuerlicher Gesetzgebungen des Jahres 2025
Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode des Deutschen
Bundestages mit Wirkung zum 1. Januar 2026 umfangreiche Änderungen im
Steuerrecht vorgenommen, die zu signifikanten Mindereinnahmen führen. Hierunter
sind aufgrund der Höhe der jährlichen Mindereinnahmen hervorzuheben: das
steuerliche Investitionssofortprogramm (etwa 12 Mrd. Euro im Jahr 2028, vgl.
Bundestagsdrucksache 21/323, nach der weiteren schrittweisen Senkung der
Körperschaftsteuer möglicherweise noch mehr); die Stromsteuerentlastung für
das produzierende Gewerbe (rund 3 Mrd. Euro im Jahr, vgl.
Bundestagsdrucksache 21/1866); die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie
auf 7 Prozent (etwa 3,6 Mrd. Euro im Jahr, vgl. Bundestagsdrucksache
21/1974); die Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten
Kilometer (zwischen 1,1 und 2 Mrd. Euro im Jahr, vgl. ebd.); die sogenannte
Aktivrente (ca. 890 Mio. im Jahr, vgl. Bundestagsdrucksache 21/2673) sowie
die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, auch als
„Agrardiesel“ bekannt (etwa 430 Mio. Euro im Jahr, vgl. www.bmleh.de/SharedDo
cs/Pressemitteilungen/DE/2025/053-agrardieselr%C3 ProzentBCckverg%C3 Pr
ozentBCtung.html).
Den meisten dieser Steuersenkungen ist aus Sicht der Fragestellenden gemein,
dass ein Großteil der steuerlichen Entlastung Unternehmen,
Besserverdienenden und Vermögenden zugutekommt. Im Folgenden werden beispielhaft einige
der oben genannten steuerlichen Maßnahmen hinsichtlich ihrer
Verteilungswirkung dargestellt.
Laut Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW)
werden langfristig schätzungsweise 69 Prozent der Entlastungen des
steuerlichen Investitionssofortprogramms, also knapp 20 Mrd. Euro im Jahr, an das
einkommensstärkste 1 Prozent der Bevölkerung gehen (vgl. www.diw.de/docu
ments/dokumentenarchiv/17/diw_01.c.960813.de/bachdiw_stellungnahme_202
5_06_23ba.pdf).
Der Vorrang der Entlastung größerer Unternehmen gegenüber privaten
Haushalten wird aus Sicht der Fragestellenden im Dritten Gesetz zur Änderung des
Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes deutlich: Während viele
Unternehmen nun nur noch 0,05 Cent Stromsteuer pro Kilowattstunde zahlen, bleibt der
Regelsteuersatz für private Haushalte bei 2,05 Cent – das ist das 41‑Fache
(§§ 3, 9 Absatz 1 Nummer 1 des Stromsteuergesetzes). Ein weiteres Beispiel ist
die Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie, die kaum an Verbraucherinnen
und Verbraucher weitergegeben wird (vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/service/g
astronomie-mehrwertsteuer-datenanalyse-zeigt-kaum-ersparnis-fuer-gaeste-a-d
9387aee-47ea-4f16-8e8c-b2c3f0b666ba sowie https://interaktiv.tagesspiege
l.de/lab/datenanalyse-zur-mehrwertsteuersenkung-in-restaurants-die-steuer-sink
t-der-preis-nicht/). Bereits vor Inkrafttreten der Umsatzsteuersenkung hatten
Branchenverbände angekündigt, dass die Gastronomie ihre Preise für Speisen
nicht senken würde (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/gastronomie-dehog
a-chef-steuersenkung-wird-gastro-preise-nicht-aendern-dpa.urn-newsml-dpa-co
m-20090101-250820-930-933467), die Bundesregierung selbst hatte im
Gesetzentwurf auch keinen anderen Anspruch formuliert: „Ziel der Maßnahme
ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/1974, S. 1); die Weitergabe der Steuersenkung an
Verbraucherinnen und Verbraucher sei allenfalls „möglich“ (vgl. ebd.).
Die Steuerentlastungen, die private Haushalte betreffen, begünstigen Analysen
zufolge überwiegend obere Einkommensdezile. So begünstigt etwa die
Entfernungspauschale, die erhöht wurde, nachweislich überproportional höhere
Einkommen: Mehr als die Hälfte der Steuermittel für die Entfernungspauschale
fließen an das reichste Einkommensdrittel, während das ärmste
Einkommensdrittel kaum profitiert (vgl. https://foes.de/publikationen/2023/2023-11_Subven
tionssteckbrief-Entfernungspauschale.pdf). Die sogenannte Aktivrente, die
Erwerbseinkommen über dem gesetzlichen Renteneintrittsalter bis 2 000 Euro
monatlich steuerfrei stellt (vgl. Bundestagsdrucksache 21/2673), wird nach
Einschätzung von Expertinnen und Experten vor allem von Menschen in gut
bezahlten, körperlich weniger belastenden Berufen in Anspruch genommen
(vgl. www.diw.de/documents/publikationen/73/%20diw_01.c.958419.de/25-2
5-1.pdf).
Für eine stärkere Bewertbarkeit der Verteilungswirkungen aktueller
Steuerpolitik ist aus Sicht der Fragestellenden die Schaffung von Transparenz hinsichtlich
der Verteilungswirkungen steuerlicher Änderungen geboten. Mit der
vorliegenden Kleinen Anfrage soll ein umfangreiches Bild über die
Verteilungswirkungen der bisher in dieser Legislaturperiode beschlossenen Steuermaßnahmen
geschaffen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die zu erwartenden
Steuermindereinnahmen durch die folgenden im Jahr 2025 beschlossenen
steuerlichen Entlastungsmaßnahmen, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Verteilungswirkungen (bitte nach Einzelmaßnahmen, nach den
Jahren 2026 bis 2035, nach Bund, einzelnen Bundesländern und
Gemeinden, nach Einkommensdezilen, nach Geschlecht, nach Haushaltstyp, nach
Unternehmensgröße, nach Wirtschaftszweig aufschlüsseln) durch
a) das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung
des Wirtschaftsstandorts Deutschland,
b) die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
(sogenannter Agrardiesel) nach § 57 des Energiesteuergesetzes (Gesetz zur
Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer
Vorschriften),
c) die Stromsteuerentlastung für das produzierende Gewerbe (Drittes
Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes),
d) die Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie
(Steueränderungsgesetz 2025),
e) die Erhöhung der Entfernungspauschale (Steueränderungsgesetz 2025)
und
f) die steuerliche Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
im Rentenalter (Aktivrentengesetz)?
2. Welche Auswirkungen der in Frage 1 genannten Einzelmaßnahmen
erwartet die Bundesregierung auf den Gini-Koeffizienten und die
Armutsrisikoquote, und wie bewertet die Bundesregierung diese Auswirkungen?
3. Falls einzelne Informationen zu den Fragen 1 und 2 der Bundesregierung
nicht vorliegen, warum liegen diese Informationen nicht vor, und plant die
Bundesregierung, in Zukunft diese Informationen bereitzustellen?
4. Auf welchen Annahmen und Berechnungsgrundlagen (insbesondere zu
Wirtschaftswachstum, Beschäftigungsentwicklung, Lohn- und
Preissteigerungen, Verhaltensanpassungen) beruhen die Schätzungen zu den Fragen 1
und 2, und inwieweit bezieht die Bundesregierung externe Expertise bei der
Erstellung dieser Schätzungen hinzu?
5. Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur Gegenfinanzierung
der dauerhaften Steuermindereinnahmen aus den steuergesetzlichen
Änderungen zum Jahr 2026, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind
geplant, und wie bewertet die Bundesregierung deren jeweilige
Verteilungswirkung?
6. Ist der Bundesregierung folgende Aussage in der Stellungnahme des
Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zum Gesetzentwurf des
steuerlichen Investitionssofortprogramms bekannt: „Da der Unternehmensbesitz
sehr stark auf Haushalte mit hohen Einkommen und Vermögen konzentriert
ist, profitieren zunächst die Reichen und Superreichen von den
Entlastungen“ (vgl. www.diw.de/documents/dokumentenarchiv/17/diw_01.c.9608
13.de/bachdiw_stellungnahme_2025_06_23ba.pdf, S. 4), und wenn ja,
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der (Nicht-)Weitergabe
der zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Umsatzsteuersenkung in der
Gastronomie, und aus welchem Grund hat die Bundesregierung in ihrer
Antwort auf die Schriftliche Frage 70 auf Bundestagsdrucksache 21/4006 zu
geplanten Maßnahmen gegen die Lebensmittelpreiserhöhung bzw. die
zunehmende Belastung vieler Bürgerinnen und Bürger durch die Senkung der
Umsatzsteuer in der Gastronomie ausgeführt, vor dem Hintergrund, dass
diese als Wirtschaftsförderungsmaßnahme und nicht als Entlastung der
Bürgerinnen und Bürger geplant war (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller
sowie Bundestagsdrucksache 21/1974, S. 1)?
8. Inwiefern verfolgt die Bundesregierung das Ziel, durch steuerliche
Maßnahmen der Einkommens- und Vermögensungleichheit in Deutschland
entgegenzuwirken?
9. Inwiefern trägt die bisherige Steuerpolitik der Bundesregierung nach ihrer
eigenen Einschätzung zu einer Erhöhung bzw. einer Senkung der
Einkommens- und Vermögensungleichheit in Deutschland bei?
Berlin, den 25. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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