Maßnahmen zur Abmilderung von Preiserhöhungen im Lebensmittelbereich (Antwort zu Drs. 21/312)
Text
Maßnahmen zur Abmilderung von Preiserhöhungen im Lebensmittelbereich (Antwort zu Drs. 21/312)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/529
21. Wahlperiode 17.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Julian
Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/312 –
Maßnahmen zur Abmilderung von Preiserhöhungen im Lebensmittelbereich
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den letzten Jahren sind die Preise für Lebensmittel rasant gestiegen. Auch
wenn der Preisdruck auf die Verbraucher in Deutschland im April 2025 leicht
nachgelassen hat und sich die Inflation mittlerweile bei 2,1 Prozent befindet,
waren Nahrungsmittel im Jahresvergleich um 2,8 Prozent teurer (www.destati
s.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/_inhalt.html).
Weiterer Preistreiber bleiben nach wie vor Dienstleistungen, zu denen nicht
nur beispielsweise Autoreparaturen, sondern auch Gaststättenbesuche zählen.
Das allgemeine Preisniveau hat sich bei Lebensmitteln in den letzten Jahren
insgesamt stark erhöht. Auch wenn die Teuerung inzwischen nicht mehr so
schnell steigt, kosten Lebensmittel heute im Durchschnitt rund 30 Prozent
mehr als 2021. Die stärksten Preisanstiege verzeichnen die Produktgruppen
Speisefette und Speiseöle mit 64,3 Prozent, Brot und Getreideerzeugnisse mit
37,4 Prozent sowie Fleisch und Fleischwaren mit 35,4 Prozent (www.verbrauc
herzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/steigende-lebensmi
ttelpreise-fakten-ursachen-tipps-71788). Wie dieser kleine Ausschnitt in den
Augen der Fragesteller eindringlich zeigt, betreffen die Teuerungen alle
Lebensmittelgruppen einschließlich der Grundnahrungsmittel. Der Fakt, dass
gerade Nahrungsmittel, die den Hauptbestandteil der Ernährung der deutschen
Bevölkerung ausmachen, betroffen sind, ist aus Sicht der Fragesteller äußerst
problematisch für die deutschen Verbraucher, denn ein Absinken der Preise für
Nahrungsmittel scheint derzeit nicht greifbar. Nach Einschätzung des Ifo-
Instituts dürfte die Inflationsrate in den kommenden Monaten über der Marke
von 2 Prozent bleiben (www.ifo.de/pressemitteilung/2025-04-09/experten-erw
arten-weltweit-anstieg-der-inflationsraten#:~:text=F%C3%BCr%20das%20Ja
hr%202025%20gehen,in%20der%20Umfrage%20im%20Vorquartal).
Allerdings könnte das Milliarden-Finanzpaket von CDU/CSU und SPD die
Inflation auch befeuern, befürchten manche Ökonomen (www.springerprofessio
nal.de/investitionsfinanzierung/verwaltungsfinanzen/inflationsgefahr-begleite
t-das-finanzpaket/50784270). Die Fragesteller befürchten, dass ohne
Reformen das Risiko besteht, dass die zusätzlichen Schulden einen Inflationsdruck
erzeugen, in der Folge die Zinsen steigen und die erhofften
Wachstumsimpulse versiegen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 17. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Viele Faktoren haben die Situation in der Landwirtschaft und der
Lebensmittelwirtschaft verändert. Die Kosten für Energie, Düngemittel und Futtermittel
bleiben höher als in der Vergangenheit, Arbeitskräftemangel und Mindestlohn
verteuern die Personalkosten. Hinzu kommen Missernten aufgrund von
Schlechtwetterereignissen. Nicht alle Preissteigerungen der vergangenen Jahre
waren nachvollziehbar, einige sogar nicht gerechtfertigt, wie versteckte
Preiserhöhungen durch geringere Füllmengen und veränderte Rezepturen (www.ve
rbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/steigende-leb
ensmittelpreise-fakten-ursachen-tipps-71788).
In ihrem Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD das Ziel gesetzt,
sich für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen einzusetzen
(www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koa
v_2025.pdf, S. 40 ff.). Darüber hinaus soll die Umsatzsteuer für Speisen in der
Gastronomie zum 1. Januar 2026 dauerhaft auf 7 Prozent reduziert werden
(ebd., www.koalitionsvertrag2015.de). Die Fragesteller sind daran interessiert
zu erfahren, mit welchen Strategien und Maßnahmen dieses Vorhaben im
Nahrungsmittelbereich stattfinden soll.
1. Plant die Bundesregierung, die Umsatzsteuersätze auf Lebensmittel zu
senken, um den Preisdruck auf die Verbraucher abzuschwächen?
a) Wenn ja, was spricht aus Sicht der Bundesregierung für eine
Senkung oder gar einen kompletten Wegfall des derzeitigen
Umsatzsteuersatzes auf Lebensmittel?
b) Wenn nein, kann sie Gründe anführen, weshalb eine Entlastung der
Verbraucher für sie nicht infrage kommt?
2. In welcher Höhe beläuft sich der in Frage 1 erfragte, möglicherweise zu
vermindernde Umsatzsteuersatz auf Lebensmittel?
a) Ab wann soll er ggf. wirksam werden?
b) Für welche Lebensmittel und Lebensmittelgruppen soll er ggf.
Gültigkeit haben?
Die Fragen 1 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Der Koalitionsvertrag sieht keine Senkung der Umsatzsteuer auf Lebensmittel
vor.
3. Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um einer Verteuerung
der Lebensmittel entgegenzuwirken?
a) Wenn ja, welche sind das detailliert?
b) Wenn nein, warum sind keine Maßnahmen vorgesehen, um für
finanzielle Entspannung unter den Konsumenten zu sorgen?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
In der sozialen Marktwirtschaft bilden sich die Preise durch Angebot und
Nachfrage auf wettbewerblichen Märkten. Wettbewerb fördert angemessene
Preise, eine hohe Produktqualität und Innovationen. Ein freier und fairer
Wettbewerb benötigt allerdings klare Regeln. Daher setzt die Bundesregierung den
rechtlichen Rahmen, damit die wettbewerblichen Kräfte ihre Wirkung entfalten
können. Staatliche Preissetzungen würden diesem Prinzip widersprechen. Im
Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2, 4, 8 und 9 verwiesen.
4. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung ggf. zu ergreifen, um
auch Familien, vor allem Kinder, aus einkommensschwachen
Verhältnissen eine gesunde Ernährung zu ermöglichen?
In der Ernährungsstrategie der Bundesregierung sind Kinder und Jugendliche
eine Schwerpunktzielgruppe, für die eine Reihe von Maßnahmen verankert
wurden.
So fördert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
(BMLEH) noch bis zum Jahr 2027 das Verbundprojekt „Gesund und nachhaltig
essen mit kleinem Budget – gemeinsam Ernährungsarmut begegnen“ von der
Europa-Universität Flensburg (EUF) und der Verbraucherzentrale Nordrhein-
Westfalen e. V. (VZ NRW). Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist es,
Verbraucherinnen und Verbraucher, die von Ernährungsarmut betroffen oder bedroht
sind, zu befähigen, mit den Herausforderungen einer gesunden und
nachhaltigen Ernährung im Alltag unter der Bedingung geringer finanzieller Ressourcen
umzugehen und ihre Ernährung eigenverantwortlich gesundheitsförderlich und
nachhaltig zu gestalten. Im Fokus stehen Ernährungskompetenz,
Selbstwirksamkeitserwartungen, soziale Unterstützung und Ernährungsbewusstsein.
Mit der aktuellen Projektförderung der Vernetzungsstellen Kita- und
Schulverpflegung legt das BMLEH einen Fokus auf einen sozial gerechten Zugang zu
gesunder und nachhaltiger Ernährung. Die Projekte stellen die
Inanspruchnahme der Mahlzeiten durch von Armut betroffene und bedrohte Kinder in den
Mittelpunkt. Zudem wurde eine Studie in Auftrag gegeben, die modulare
Lösungsstrategien für eine krisensichere Kita- und Schulverpflegung aufzeigen
wird. Dabei werden Handlungsoptionen zur Sicherstellung einer gesunden
Mittagsverpflegung für Kinder und Jugendliche in Bildungseinrichtungen während
ungeplanter Einrichtungsschließungen herausgearbeitet werden. Davon werden
insbesondere Kinder profitieren, die von Ernährungsarmut betroffen sind.
5. Möchte die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um sogenannten
Mogelpackungen, das heißt, weniger Inhalt bei gleichem Preis
(Shrinkflation), zu beseitigen?
a) Wenn ja, hat sie sich dazu bereits einen Strategieplan erarbeitet, und
wie sehen ggf. Maßnahmen aus?
b) Wenn nein, warum möchte sie nichts gegen diese nach Auffassung
der Fragesteller offensichtliche Verbrauchertäuschung unternehmen?
6. Möchte die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um sogenannten
Mogelpackungen, das heißt, minderwertigere Komponenten bei
gleichem Preis (Skimpflation), zu beseitigen?
a) Wenn ja, hat sie sich dazu bereits einen Strategieplan erarbeitet, und
wie sehen ggf. Maßnahmen aus?
b) Wenn nein, warum möchte sie nichts gegen diese nach Auffassung
der Fragesteller offensichtliche Verbrauchertäuschung unternehmen?
16. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, wenn im
Koalitionsvertrag dargelegt ist, dass sich die Koalition der Fraktionen von CDU/CSU
und SPD für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen
einsetzen will (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 5 bis 6b und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Ein wirkungsvoller Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor
Mogelpackungen und kaum sichtbaren Preiserhöhungen ist ein wichtiges Anliegen.
Der aktuelle Koalitionsvertrag beinhaltet, wie Frage 16 dargelegt, einen
entsprechenden Auftrag zu Abfallvermeidung und strebt mehr Transparenz bei
versteckten Preiserhöhungen an.
Lösungen des Problems sind jedoch gerade auf nationaler Ebene nicht einfach.
Es bestehen komplexe Vorgaben auf europäischer Ebene, die in den
Anwendungsbereich nationaler Vorschriften hineinspielen. Neben dem
Verpackungsgesetz sind dies etwa die Preisangabenverordnung, das Mess- und Eichrecht
und das Recht der Fertigpackungen sowie das deutsche Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuch.
Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung prüfen, wie die bestehenden
nationalen Regelungen sinnvoll ergänzt werden können.
7. Plant die Bundesregierung, eine Beitragsreduzierung oder
Beitragsbefreiung für die Gemeinschaftsverpflegung in Bildungseinrichtungen wie
Kitas und Schulen einzuführen?
a) Wenn ja, in welcher Höhe sollen die Beiträge gemindert werden, und
wie möchte die Bundesregierung dieses Vorhaben refinanzieren?
b) Wenn nein, warum sollen die Beiträge für die
Gemeinschaftsverpflegung in Bildungseinrichtungen nicht gesenkt werden?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Für die Verpflegung in Kitas und Schulen sind die Trägerinnen und Träger der
Einrichtungen zuständig. Der Bund setzt durch § 90 SGB VIII den Rahmen für
die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagesbetreuung, die konkrete
Ausgestaltung der Beiträge obliegt jedoch Ländern, Kommunen und Trägern.
Für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche werden die Kosten für die
gemeinschaftlich organisierte Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen bereits
über Leistungen im Rahmen von Bildung und Teilhabe übernommen. Der
Koalitionsvertrag sieht vor, dass auch wirklich alle Kinder mit Anspruch auf
diese Leistung flächendeckend ein Mittagessen erhalten. Dafür sollen die
bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten umfassend genutzt und in Startchancen-
Kitas und -Schulen bürokratiearme Bildung- und Teilhabe-Budgets für das
Mittagessen erprobt werden.
Schon jetzt unterstützt das BMLEH die Vernetzungsstellen Kita- und
Schulverpflegung bei der Durchführung von Projekten, um den sozial gerechten Zugang
zu Kita- und Schulverpflegung zu verbessern.
8. Plant die Bundesregierung die Einführung einer Zuckersteuer in der
21. Legislaturperiode, und wenn ja, in welcher Höhe soll sie sich
belaufen?
9. Möchte die Bundesregierung in der laufenden Wahlperiode die
Einführung einer Fleischsteuer forcieren, und wenn ja, in welcher Höhe soll sie
sich belaufen?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Der Koalitionsvertrag sieht keine Steuererhöhungen vor.
10. Möchte die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode
gemeinnützige Hilfsorganisationen bzw. Einrichtungen unterstützen, die
Mahlzeiten für Bedürftige anbieten?
a) Wenn ja, wie möchte die Bundesregierung diesen Organisationen
helfen?
b) Wenn nein, warum plant sie, nichts zu unternehmen?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einzelne Projekte im Rahmen von
Förderausschreibungen zu unterstützen. Über zukünftige Fördermaßnahmen hat
die Bundesregierung noch nicht entschieden.
11. Hält die Bundesregierung an ihrem gesetzten Zeitplan fest, die
Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 wieder
dauerhaft auf 7 Prozent zu reduzieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, wie hoch sind schätzungsweise die Steuereinnahmen, die
dem deutschen Fiskus im kommenden Jahr dadurch fehlen, und wie
möchte die Bundesregierung diese Einnahmeverluste kompensieren?
b) Wenn nein, warum kann sie nicht am Zeitplan aus dem
Koalitionsvertrag festhalten?
12. Plant die Bundesregierung, diesen (vgl. Frage 11) reduzierten
Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auch auf Luxuswaren wie Austern, Langusten,
Hummer und Kaviar sowie bei der Ausgabe von Speisen auf
wiederverwertbarem Porzellangeschirr, bei denen derzeit grundsätzlich der höhere
Steuersatz von 19 Prozent gilt, anzuwenden?
a) Wenn ja, auf welche Angebote soll der ermäßigte Steuersatz
Anwendung finden?
b) Wenn nein, warum soll bei diesen Waren die Umsatzsteuer nicht
reduziert werden?
Die Fragen 11 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hält an ihrem gesetzten Zeitplan fest, die Umsatzsteuer
für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 auf 7 Prozent zu
reduzieren. Die genaue Ausgestaltung und Umsetzung werden derzeit innerhalb der
Bundesregierung beraten.
Die Schätzung der Steuermindereinnahmen bei einer Senkung der
Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie kann der Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 14 des Abgeordneten Stefan Schmidt auf
Bundestagsdrucksache 20/15078 (S. 11) entnommen werden.
13. Wer wird nach Auffassung der Bundesregierung am ehesten von einer
dauerhaften Umsatzsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent für Speisen in
der Gastronomie profitieren, und warum?
Die Umsatzsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie
dient der wirtschaftlichen Unterstützung der Gastronomiebranche. Eine
zumindest teilweise Weitergabe der Steuersenkung durch die Unternehmen an die
Verbraucherinnen und Verbraucher ist nicht ausgeschlossen.
14. Möchte die Bundesregierung in der 21. Legislaturperiode die
Energiepreise senken, um den Nahrungsmittelsektor in Produktion, Verarbeitung
und Vertrieb zu entlasten?
a) Wenn ja, welche Energieträger sollen davon betroffen sein, und wann
wird dieses Vorhaben umgesetzt?
b) Wenn nein, warum sollen die Kosten für Energie nicht abgesenkt
werden?
Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Über die konkrete Ausgestaltung der im Koalitionsvertrag und dem
Sofortprogramm der Bundesregierung enthaltenen Maßnahmen im Hinblick auf den
Strompreis wird derzeit innerhalb der Bundesregierung beraten. Auch die
Wiedereinführung der Agrardieselentlastung ist Teil des Koalitionsvertrages. Nach
den Ergebnissen des Koalitionsausschusses vom 28. Mai 2025 soll die
Steuerentlastung zum 1. Januar 2026 wieder auf das ursprüngliche Niveau angehoben
werden.
15. Plant die Bundesregierung, kartellrechtliche Untersuchungen auf
mögliche interne Preisabsprachen im Lebensmitteleinzelhandel anzuweisen?
a) Wenn ja, wann beginnen die Untersuchungen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.
Die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts erfolgt durch die
Wettbewerbsbehörden. Die Europäische Kommission ist für die Durchsetzung des
Wettbewerbsrechts der Europäischen Union (EU) zuständig, wenn die
wettbewerbsbeschränkenden Praktiken den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der EU
beeinträchtigen. Das deutsche Wettbewerbsrecht wird durch das Bundeskartellamt
beziehungsweise die Landeskartellbehörden durchgesetzt. Das
Bundeskartellamt ist in seiner Arbeit unabhängig. Die Bundesregierung respektiert
selbstverständlich diese Unabhängigkeit.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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