polradar

Maßnahmen zur Abmilderung von Preiserhöhungen im Lebensmittelbereich (Antwort zu Drs. 21/312)

dip / drucksache 17.06.2025 · WP 21 · 21/529 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Maßnahmen zur Abmilderung von Preiserhöhungen im Lebensmittelbereich (Antwort zu Drs. 21/312) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/529 21. Wahlperiode 17.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Julian Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/312 – Maßnahmen zur Abmilderung von Preiserhöhungen im Lebensmittelbereich V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den letzten Jahren sind die Preise für Lebensmittel rasant gestiegen. Auch wenn der Preisdruck auf die Verbraucher in Deutschland im April 2025 leicht nachgelassen hat und sich die Inflation mittlerweile bei 2,1 Prozent befindet, waren Nahrungsmittel im Jahresvergleich um 2,8 Prozent teurer (www.destati s.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/_inhalt.html). Weiterer Preistreiber bleiben nach wie vor Dienstleistungen, zu denen nicht nur beispielsweise Autoreparaturen, sondern auch Gaststättenbesuche zählen. Das allgemeine Preisniveau hat sich bei Lebensmitteln in den letzten Jahren insgesamt stark erhöht. Auch wenn die Teuerung inzwischen nicht mehr so schnell steigt, kosten Lebensmittel heute im Durchschnitt rund 30 Prozent mehr als 2021. Die stärksten Preisanstiege verzeichnen die Produktgruppen Speisefette und Speiseöle mit 64,3 Prozent, Brot und Getreideerzeugnisse mit 37,4 Prozent sowie Fleisch und Fleischwaren mit 35,4 Prozent (www.verbrauc herzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/steigende-lebensmi ttelpreise-fakten-ursachen-tipps-71788). Wie dieser kleine Ausschnitt in den Augen der Fragesteller eindringlich zeigt, betreffen die Teuerungen alle Lebensmittelgruppen einschließlich der Grundnahrungsmittel. Der Fakt, dass gerade Nahrungsmittel, die den Hauptbestandteil der Ernährung der deutschen Bevölkerung ausmachen, betroffen sind, ist aus Sicht der Fragesteller äußerst problematisch für die deutschen Verbraucher, denn ein Absinken der Preise für Nahrungsmittel scheint derzeit nicht greifbar. Nach Einschätzung des Ifo- Instituts dürfte die Inflationsrate in den kommenden Monaten über der Marke von 2 Prozent bleiben (www.ifo.de/pressemitteilung/2025-04-09/experten-erw arten-weltweit-anstieg-der-inflationsraten#:~:text=F%C3%BCr%20das%20Ja hr%202025%20gehen,in%20der%20Umfrage%20im%20Vorquartal). Allerdings könnte das Milliarden-Finanzpaket von CDU/CSU und SPD die Inflation auch befeuern, befürchten manche Ökonomen (www.springerprofessio nal.de/investitionsfinanzierung/verwaltungsfinanzen/inflationsgefahr-begleite t-das-finanzpaket/50784270). Die Fragesteller befürchten, dass ohne Reformen das Risiko besteht, dass die zusätzlichen Schulden einen Inflationsdruck erzeugen, in der Folge die Zinsen steigen und die erhofften Wachstumsimpulse versiegen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 17. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Viele Faktoren haben die Situation in der Landwirtschaft und der Lebensmittelwirtschaft verändert. Die Kosten für Energie, Düngemittel und Futtermittel bleiben höher als in der Vergangenheit, Arbeitskräftemangel und Mindestlohn verteuern die Personalkosten. Hinzu kommen Missernten aufgrund von Schlechtwetterereignissen. Nicht alle Preissteigerungen der vergangenen Jahre waren nachvollziehbar, einige sogar nicht gerechtfertigt, wie versteckte Preiserhöhungen durch geringere Füllmengen und veränderte Rezepturen (www.ve rbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/steigende-leb ensmittelpreise-fakten-ursachen-tipps-71788). In ihrem Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD das Ziel gesetzt, sich für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen einzusetzen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koa v_2025.pdf, S. 40 ff.). Darüber hinaus soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 dauerhaft auf 7 Prozent reduziert werden (ebd., www.koalitionsvertrag2015.de). Die Fragesteller sind daran interessiert zu erfahren, mit welchen Strategien und Maßnahmen dieses Vorhaben im Nahrungsmittelbereich stattfinden soll.  1. Plant die Bundesregierung, die Umsatzsteuersätze auf Lebensmittel zu senken, um den Preisdruck auf die Verbraucher abzuschwächen? a) Wenn ja, was spricht aus Sicht der Bundesregierung für eine Senkung oder gar einen kompletten Wegfall des derzeitigen Umsatzsteuersatzes auf Lebensmittel? b) Wenn nein, kann sie Gründe anführen, weshalb eine Entlastung der Verbraucher für sie nicht infrage kommt?  2. In welcher Höhe beläuft sich der in Frage 1 erfragte, möglicherweise zu vermindernde Umsatzsteuersatz auf Lebensmittel? a) Ab wann soll er ggf. wirksam werden? b) Für welche Lebensmittel und Lebensmittelgruppen soll er ggf. Gültigkeit haben? Die Fragen 1 bis 2b werden gemeinsam beantwortet. Der Koalitionsvertrag sieht keine Senkung der Umsatzsteuer auf Lebensmittel vor.  3. Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um einer Verteuerung der Lebensmittel entgegenzuwirken? a) Wenn ja, welche sind das detailliert? b) Wenn nein, warum sind keine Maßnahmen vorgesehen, um für finanzielle Entspannung unter den Konsumenten zu sorgen? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. In der sozialen Marktwirtschaft bilden sich die Preise durch Angebot und Nachfrage auf wettbewerblichen Märkten. Wettbewerb fördert angemessene Preise, eine hohe Produktqualität und Innovationen. Ein freier und fairer Wettbewerb benötigt allerdings klare Regeln. Daher setzt die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen, damit die wettbewerblichen Kräfte ihre Wirkung entfalten können. Staatliche Preissetzungen würden diesem Prinzip widersprechen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2, 4, 8 und 9 verwiesen.  4. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung ggf. zu ergreifen, um auch Familien, vor allem Kinder, aus einkommensschwachen Verhältnissen eine gesunde Ernährung zu ermöglichen? In der Ernährungsstrategie der Bundesregierung sind Kinder und Jugendliche eine Schwerpunktzielgruppe, für die eine Reihe von Maßnahmen verankert wurden. So fördert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) noch bis zum Jahr 2027 das Verbundprojekt „Gesund und nachhaltig essen mit kleinem Budget – gemeinsam Ernährungsarmut begegnen“ von der Europa-Universität Flensburg (EUF) und der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e. V. (VZ NRW). Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher, die von Ernährungsarmut betroffen oder bedroht sind, zu befähigen, mit den Herausforderungen einer gesunden und nachhaltigen Ernährung im Alltag unter der Bedingung geringer finanzieller Ressourcen umzugehen und ihre Ernährung eigenverantwortlich gesundheitsförderlich und nachhaltig zu gestalten. Im Fokus stehen Ernährungskompetenz, Selbstwirksamkeitserwartungen, soziale Unterstützung und Ernährungsbewusstsein. Mit der aktuellen Projektförderung der Vernetzungsstellen Kita- und Schulverpflegung legt das BMLEH einen Fokus auf einen sozial gerechten Zugang zu gesunder und nachhaltiger Ernährung. Die Projekte stellen die Inanspruchnahme der Mahlzeiten durch von Armut betroffene und bedrohte Kinder in den Mittelpunkt. Zudem wurde eine Studie in Auftrag gegeben, die modulare Lösungsstrategien für eine krisensichere Kita- und Schulverpflegung aufzeigen wird. Dabei werden Handlungsoptionen zur Sicherstellung einer gesunden Mittagsverpflegung für Kinder und Jugendliche in Bildungseinrichtungen während ungeplanter Einrichtungsschließungen herausgearbeitet werden. Davon werden insbesondere Kinder profitieren, die von Ernährungsarmut betroffen sind.  5. Möchte die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um sogenannten Mogelpackungen, das heißt, weniger Inhalt bei gleichem Preis (Shrinkflation), zu beseitigen? a) Wenn ja, hat sie sich dazu bereits einen Strategieplan erarbeitet, und wie sehen ggf. Maßnahmen aus? b) Wenn nein, warum möchte sie nichts gegen diese nach Auffassung der Fragesteller offensichtliche Verbrauchertäuschung unternehmen?  6. Möchte die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um sogenannten Mogelpackungen, das heißt, minderwertigere Komponenten bei gleichem Preis (Skimpflation), zu beseitigen? a) Wenn ja, hat sie sich dazu bereits einen Strategieplan erarbeitet, und wie sehen ggf. Maßnahmen aus? b) Wenn nein, warum möchte sie nichts gegen diese nach Auffassung der Fragesteller offensichtliche Verbrauchertäuschung unternehmen? 16. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, wenn im Koalitionsvertrag dargelegt ist, dass sich die Koalition der Fraktionen von CDU/CSU und SPD für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen einsetzen will (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 5 bis 6b und 16 werden gemeinsam beantwortet. Ein wirkungsvoller Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Mogelpackungen und kaum sichtbaren Preiserhöhungen ist ein wichtiges Anliegen. Der aktuelle Koalitionsvertrag beinhaltet, wie Frage 16 dargelegt, einen entsprechenden Auftrag zu Abfallvermeidung und strebt mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen an. Lösungen des Problems sind jedoch gerade auf nationaler Ebene nicht einfach. Es bestehen komplexe Vorgaben auf europäischer Ebene, die in den Anwendungsbereich nationaler Vorschriften hineinspielen. Neben dem Verpackungsgesetz sind dies etwa die Preisangabenverordnung, das Mess- und Eichrecht und das Recht der Fertigpackungen sowie das deutsche Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung prüfen, wie die bestehenden nationalen Regelungen sinnvoll ergänzt werden können.  7. Plant die Bundesregierung, eine Beitragsreduzierung oder Beitragsbefreiung für die Gemeinschaftsverpflegung in Bildungseinrichtungen wie Kitas und Schulen einzuführen? a) Wenn ja, in welcher Höhe sollen die Beiträge gemindert werden, und wie möchte die Bundesregierung dieses Vorhaben refinanzieren? b) Wenn nein, warum sollen die Beiträge für die Gemeinschaftsverpflegung in Bildungseinrichtungen nicht gesenkt werden? Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet. Für die Verpflegung in Kitas und Schulen sind die Trägerinnen und Träger der Einrichtungen zuständig. Der Bund setzt durch § 90 SGB VIII den Rahmen für die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagesbetreuung, die konkrete Ausgestaltung der Beiträge obliegt jedoch Ländern, Kommunen und Trägern. Für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche werden die Kosten für die gemeinschaftlich organisierte Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen bereits über Leistungen im Rahmen von Bildung und Teilhabe übernommen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass auch wirklich alle Kinder mit Anspruch auf diese Leistung flächendeckend ein Mittagessen erhalten. Dafür sollen die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten umfassend genutzt und in Startchancen- Kitas und -Schulen bürokratiearme Bildung- und Teilhabe-Budgets für das Mittagessen erprobt werden. Schon jetzt unterstützt das BMLEH die Vernetzungsstellen Kita- und Schulverpflegung bei der Durchführung von Projekten, um den sozial gerechten Zugang zu Kita- und Schulverpflegung zu verbessern.  8. Plant die Bundesregierung die Einführung einer Zuckersteuer in der 21. Legislaturperiode, und wenn ja, in welcher Höhe soll sie sich belaufen?  9. Möchte die Bundesregierung in der laufenden Wahlperiode die Einführung einer Fleischsteuer forcieren, und wenn ja, in welcher Höhe soll sie sich belaufen? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Der Koalitionsvertrag sieht keine Steuererhöhungen vor. 10. Möchte die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode gemeinnützige Hilfsorganisationen bzw. Einrichtungen unterstützen, die Mahlzeiten für Bedürftige anbieten? a) Wenn ja, wie möchte die Bundesregierung diesen Organisationen helfen? b) Wenn nein, warum plant sie, nichts zu unternehmen? Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einzelne Projekte im Rahmen von Förderausschreibungen zu unterstützen. Über zukünftige Fördermaßnahmen hat die Bundesregierung noch nicht entschieden. 11. Hält die Bundesregierung an ihrem gesetzten Zeitplan fest, die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 wieder dauerhaft auf 7 Prozent zu reduzieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wenn ja, wie hoch sind schätzungsweise die Steuereinnahmen, die dem deutschen Fiskus im kommenden Jahr dadurch fehlen, und wie möchte die Bundesregierung diese Einnahmeverluste kompensieren? b) Wenn nein, warum kann sie nicht am Zeitplan aus dem Koalitionsvertrag festhalten? 12. Plant die Bundesregierung, diesen (vgl. Frage 11) reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auch auf Luxuswaren wie Austern, Langusten, Hummer und Kaviar sowie bei der Ausgabe von Speisen auf wiederverwertbarem Porzellangeschirr, bei denen derzeit grundsätzlich der höhere Steuersatz von 19 Prozent gilt, anzuwenden? a) Wenn ja, auf welche Angebote soll der ermäßigte Steuersatz Anwendung finden? b) Wenn nein, warum soll bei diesen Waren die Umsatzsteuer nicht reduziert werden? Die Fragen 11 bis 12b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hält an ihrem gesetzten Zeitplan fest, die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 auf 7 Prozent zu reduzieren. Die genaue Ausgestaltung und Umsetzung werden derzeit innerhalb der Bundesregierung beraten. Die Schätzung der Steuermindereinnahmen bei einer Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie kann der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 des Abgeordneten Stefan Schmidt auf Bundestagsdrucksache 20/15078 (S. 11) entnommen werden. 13. Wer wird nach Auffassung der Bundesregierung am ehesten von einer dauerhaften Umsatzsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie profitieren, und warum? Die Umsatzsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie dient der wirtschaftlichen Unterstützung der Gastronomiebranche. Eine zumindest teilweise Weitergabe der Steuersenkung durch die Unternehmen an die Verbraucherinnen und Verbraucher ist nicht ausgeschlossen. 14. Möchte die Bundesregierung in der 21. Legislaturperiode die Energiepreise senken, um den Nahrungsmittelsektor in Produktion, Verarbeitung und Vertrieb zu entlasten? a) Wenn ja, welche Energieträger sollen davon betroffen sein, und wann wird dieses Vorhaben umgesetzt? b) Wenn nein, warum sollen die Kosten für Energie nicht abgesenkt werden? Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet. Über die konkrete Ausgestaltung der im Koalitionsvertrag und dem Sofortprogramm der Bundesregierung enthaltenen Maßnahmen im Hinblick auf den Strompreis wird derzeit innerhalb der Bundesregierung beraten. Auch die Wiedereinführung der Agrardieselentlastung ist Teil des Koalitionsvertrages. Nach den Ergebnissen des Koalitionsausschusses vom 28. Mai 2025 soll die Steuerentlastung zum 1. Januar 2026 wieder auf das ursprüngliche Niveau angehoben werden. 15. Plant die Bundesregierung, kartellrechtliche Untersuchungen auf mögliche interne Preisabsprachen im Lebensmitteleinzelhandel anzuweisen? a) Wenn ja, wann beginnen die Untersuchungen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet. Die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts erfolgt durch die Wettbewerbsbehörden. Die Europäische Kommission ist für die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts der Europäischen Union (EU) zuständig, wenn die wettbewerbsbeschränkenden Praktiken den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der EU beeinträchtigen. Das deutsche Wettbewerbsrecht wird durch das Bundeskartellamt beziehungsweise die Landeskartellbehörden durchgesetzt. Das Bundeskartellamt ist in seiner Arbeit unabhängig. Die Bundesregierung respektiert selbstverständlich diese Unabhängigkeit. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen