Geplante Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie (Antwort zu Drs. 21/471)
Text
Geplante Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie (Antwort zu Drs. 21/471)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/687
21. Wahlperiode 27.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Sascha
Müller, Katharina Beck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/471 –
Geplante Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Tourismusbranche erholt sich nach der Corona-Pandemie scheinbar
unterschiedlich. Während der Übernachtungsrekord von 2019 im Deutschland-
Tourismus letztes Jahr übertroffen wurde (vgl. www.deutschertourismusverban
d.de/presse/detail/deutschland-verzeichnet-rekordjahr-im-tourismus#:~:text=B
esonders%20erfreulich%20ist%20die%20Entwicklung,um%201%2C3%20Pr
ozent%20%C3%BCbertroffen), klagt die Gastronomiebranche trotz nominaler
Umsatzzuwächse 2024 im Vergleich zu 2019 über reale Umsatzeinbußen (vgl.
www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/02/PD25_065_45213.ht
ml#:~:text=WIESBADEN%20%E2%80%93%20Das%20Gastgewerbe%20in
%20Deutschland,Umsatz%20erzielt%20als%20im%20Vorjahr). Gleichzeitig
zeigen Auswertungen von Kreditkarten-Zahlungen, dass sich die
Gastronomieumsätze zumindest in den Großstädten bereits 2023 erholt haben und
inflationsbereinigt schon deutlich über der Vor-Corona-Zeit liegen (vgl. www.if
o.de/sites/default/files/docbase/docs/sd-2023-09-krause-krolage-etal-mastercar
d-gastronomie.pdf, S. 1).
Um die Gastronomie in der wirtschaftlich schwierigen Zeit der Corona-
Pandemie zu unterstützen, hat die ehemalige Koalition der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD in der 19. Wahlperiode die Umsatzsteuer für Speisen in
der Gastronomie ab dem 1. Juli 2020 zeitlich befristet auf 5 bzw. 7 Prozent
gesenkt. Die Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP hat in der vergangenen Legislaturperiode die Steuersenkung bis zum
31. Dezember 2023 verlängert.
In ihrem Koalitionsvertrag haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD nun
vereinbart, die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar
2026 dauerhaft von 19 auf 7 Prozent zu senken (vgl. Verantwortung für
Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD. 21.
Legislaturperiode, S. 47). Damit soll künftig der gleiche Umsatzsteuersatz für Inhaus-
Speisen und für To-go-Speisen gelten.
Allerdings scheint es noch unterschiedliche Erwartungen zu den Zielen und
den Wirkungen der geplanten Steuersenkung zwischen Bundesregierung
einerseits und Gastronomiebranche andererseits zu geben. In ihrem Sondie-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 26. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
rungspapier haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD vereinbart, mit der
Steuersenkung die Gastronomie sowie Verbraucherinnen und Verbraucher
entlasten zu wollen (vgl. Ergebnisse der Sondierung von CDU, CSU und SPD,
Berlin, 8. März 2025, S. 4). Branchenvertreterinnen und Branchenvertreter
haben allerdings bereits angekündigt, die Preise für die Verbraucherinnern und
Verbraucher mit Verweis auf gestiegene Kosten für Material, Löhne und
Energie nicht senken zu können. Die Steuersenkung trage vielmehr dazu bei, die
Preise künftig vielleicht nicht weiter so stark anheben zu müssen (vgl. www.b
r.de/nachrichten/bayern/trotz-mehrwertsteuersenkung-preise-werden-nicht-sin
ken-koennen,Ukhq88M). Es scheint nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller also unklar, wer von der Steuersenkung profitieren soll, die die
Steuerzahlenden nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen etwa
4 Mrd. Euro pro Jahr kostet (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 14 des
Abgeordneten Stefan Schmidt auf Bundestagsdrucksache 20/15078).
Die aktuelle Haushaltslage ist extrem angespannt. Selbst Bundeskanzler
Friedrich Merz bezeichnet sie als „dramatisch“ (www.tagesschau.de/inland/in
nenpolitik/merz-droege-finanzpaket-100.html). Darüber hinaus leidet
Deutschland an einem massiven Investitionsdefizit, das mit einem eigenen
Sondervermögen von 500 Mrd. Euro angegangen werden soll. Vor diesem
Hintergrund stellt sich aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die
Frage, welche Ziele die Bundesregierung mit der Steuersenkung für die
Speisengastronomie erreichen möchte und inwiefern eine dauerhafte
Umsatzsteuersenkung für die Speisengastronomie in der aktuellen Situation gerechtfertigt
ist.
1. Wie hat sich der Umsatz der Speisengastronomie in Deutschland seit
2019 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nominal und
real und für jedes Jahr einzeln angeben)?
Die nominalen und realen Umsätze im Gastgewerbe sind im Online-
Datenangebot des Statistischen Bundesamtes über das Portal Genesis Online unter
folgendem Link abrufbar: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/452
13/table/45213-0003.
Siehe hierzu insbesondere folgende Wirtschaftszweige:
WZ-56 Gastronomie (insgesamt)
WZ08-561 Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés u. Ä.
WZ08-562 Caterer und sonstige Verpflegungsdienstleistungen
WZ08-563 Ausschank von Getränken
WZ08-561-01 Gaststättengewerbe (bestehend aus 561 und 563).
2. Wie hoch ist der Anteil der
a) kleinen und mittelständischen Unternehmen der Speisengastronomie
am Gesamtumsatz der Speisengastronomie (bitte nominal und real
und für die Jahre von 2019 bis 2024 angeben),
Die Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich (SHD) erfasst
Daten zur Speisegastronomie im Wirtschaftszweig (WZ) 56.1 „Restaurants,
Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.“ der Klassifikation der
Wirtschaftszweige. Aktuell liegen Ergebnisse bis einschließlich Berichtsjahr 2022
vor. Das Berichtsjahr 2023 wird nächsten Monat veröffentlicht. Die Erhebung
des Berichtsjahrs 2024 beginnt im vierten Quartal 2025. Für die SHD liegen
nur nominale Ergebnisse vor.
Im fraglichen WZ hat sich der Umsatz von 50,8 Mrd. Euro im Jahr 2019 auf
56,2 Mrd. Euro im Jahr 2022 erhöht. Der Umsatzanteil kleiner und mittlerer
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten innerhalb des WZ hat sich wie
folgt entwickelt.
2019 2020 2021 2022
Umsatz von Unternehmen mit weniger als 250
Beschäftigten (in Euro)
44,8 Mrd. 27,1 Mrd. 33,5 Mrd. 50,6 Mrd.
Umsatzanteil von Unternehmen mit weniger als 250
Beschäftigten an allen Unternehmen im WZ 56.1
88,2 % 87,1 % 89,6 % 90,1 %
b) großen Unternehmen und Konzerne in der Speisengastronomie am
Gesamtumsatz der Speisengastronomie (bitte nominal und real und für
die Jahre von 2019 bis 2024 angeben),
Der Umsatzanteil von Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten innerhalb
des WZ 56.1 hat sich wie folgt entwickelt.
2019 2020 2021 2022
Umsatz von Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten
(in Euro)
6,0 Mrd. 4,0 Mrd. 3,9 Mrd. 5,6 Mrd.
Umsatzanteil von Unternehmen mit mehr als 250
Beschäftigten an allen Unternehmen im WZ 56.1
11,8 % 12,9 % 10,4 % 9,9 %
c) systemgastronomischen Unternehmen in der Speisengastronomie am
Gesamtumsatz der Speisengastronomie (bitte nominal und real und für
die Jahre von 2019 bis 2024 angeben)?
Die Klassifikation der Wirtschaftszweige führt zwar unter dem WZ 56.10.2
Restaurants mit Selbstbedienung. Darunter werden allerdings nicht nur
Unternehmen der Systemgastronomie erfasst, sondern auch andere Restaurants mit
Selbstbedienung. Eine separate Darstellung von Ergebnissen nur der
Systemgastronomie ist somit nicht möglich.
3. Wie hoch ist der Anteil der speisengastronomischen Unternehmen an
allen gastronomischen Unternehmen in Deutschland (bitte für die Jahre
von 2019 bis 2024 angeben)?
Gemäß SHD hat sich der Anteil der speisegastronomischen Unternehmen
(WZ 56.1) an der gesamten Gastronomie (WZ 56) zwischen 2019 und 2022
wie folgt entwickelt.
2019 2020 2021 2022
Anteil der Unternehmen des WZ 56.1 am WZ 56
insgesamt
72,3 % 75,0 % 75,5 % 76,1 %
4. Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung, die Umsatzsteuer für
Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 zu senken, und welches
Ziel verfolgt sie damit?
Die Umsatzsteuersatzsenkung von 19 auf 7 Prozent für Speisen in der
Gastronomie dient der wirtschaftlichen Unterstützung der Gastronomiebranche.
5. Wie lautet der Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren zur Senkung der
Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie?
Die genaue Umsetzung wird derzeit innerhalb der Bundesregierung beraten.
6. Verbindet die Bundesregierung mit der Steuersenkung die Erwartung an
die gastronomischen Unternehmen, diese an die Gäste weiterzugeben,
sodass das Speisenangebot für die Gäste günstiger wird?
a) Wenn ja, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die
Steuersenkung von den gastronomischen Unternehmen an die
Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird?
b) Wenn nein, warum nicht?
7. Verbindet die Bundesregierung mit der Steuersenkung die Erwartung an
die gastronomischen Unternehmen, diese für Investitionen in die
Unternehmen zu nutzen?
a) Wenn ja, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die
Steuersenkung von den gastronomischen Unternehmen für Investitionen
genutzt werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
8. Wenn die Bundesregierung die Erwartung hat, dass die Unternehmen die
Steuersenkung an die Gäste weitergeben und gleichzeitig für
Investitionen nutzen, welche Erwartung dominiert?
9. Welche weiteren Erwartungen verbindet die Bundesregierung mit der
Steuersenkung, und wie will sie die Erfüllung derselben sicherstellen?
11. Wie sollen die Steuermindereinnahmen durch die Steuersenkung im
Bund, in den Ländern und in den Kommunen nach Plänen der
Bundesregierung gegenfinanziert werden, und aus welchen Gründen hält die
Bundesregierung diese erwarteten Mindereinnahmen vor dem
Hintergrund der angespannten Haushaltslage der öffentlichen Haushalte für
hinnehmbar?
17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus empirischen
Untersuchungen, wonach hauptsächlich wohlhabende und kinderlose
Haushalte von Umsatzsteuervergünstigungen im Bereich
Restaurantdienstleistungen profitieren (vgl. ZEW-Kurzexpertise [ZEW = Leibniz-
Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung] Nummer 4, Die
ermäßigte Mehrwertsteuer in der Gastronomie, 9. Oktober 2023, https://ftp.ze
w.de/pub/zew-docs/ZEWKurzexpertisen/ZEW_Kurzexpertise2304.pdf,
S. 10)?
Die Fragen 6 bis 9, 11 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung erwartet, dass die Gastronomiebranche durch die
Steuersatzsenkung wirtschaftlich unterstützt wird. Dem Charakter einer
Verbrauchsteuer entspricht es, dass Steuersatzsenkungen an die Verbraucherinnen und
Verbraucher weitergegeben werden. Tatsächlich ist aber sowohl die Weitergabe
der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch zusätzliche
Investitionen möglich. Die Entscheidungen sind abhängig von
Marktbedingungen und obliegen den betroffenen Unternehmen.
10. Mit welchen Steuermindereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen
rechnet die Bundesregierung durch die Senkung der Umsatzsteuer für die
Speisengastronomie in den Jahren von 2026 bis 2029 (bitte für jedes Jahr
für Bund, Länder und Kommunen einzeln angeben)?
Die Schätzung der Steuermindereinnahmen bei einer Senkung des
Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie kann der Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 14 des Abgeordneten Stefan Schmidt auf
Bundestagsdrucksache 20/15078 entnommen werden.
12. Ist die Bundesregierung zur Gegenfinanzierung der Steuersenkung mit
den Ländern und Kommunen in Gesprächen, wenn ja, mit welchem
Zeitplan und Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
13. a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
Ankündigung einiger Landesfinanzminister, darunter von Christian Piwarz in
Sachsen (CDU), Stefan Evers in Berlin (CDU), Dr. Danyal Bayaz in
Baden-Württemberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Björn
Fecker in Bremen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), die
Steuersenkung und die damit verbundenen Mindereinnahmen für ihre
Landeshaushalte nicht mittragen zu wollen (vgl. www.tagesschau.de/inland/
innenpolitik/widerstand-laender-steuersenkungen-100.html)?
b) Plant die Bundesregierung, die Mindereinnahmen, die den Ländern
und Kommunen durch die Steuersenkung entstehen, bundesseitig zu
übernehmen, wie von einigen Landesfinanzministern gefordert?
Die Fragen 12 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Aufgrund Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes ist die
Umsatzsteuergesetzgebung im Bundesrat zustimmungspflichtig. Eine Beteiligung der Länder ist
daher sichergestellt.
14. Plant die Bundesregierung, die Umsatzsteuer auch für Getränke in der
Gastronomie zu senken, wenn ja, mit welchem Zeitplan, und wenn nein,
warum nicht?
Der Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien sieht keine
Senkung der Umsatzsteuer auf Getränke in der Gastronomie vor.
15. Wie hat sich die Nachfrage nach Inhaus-Essen in
speisengastronomischen Betrieben seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung
entwickelt?
16. Welchen Einfluss hatte die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuer
für Speisen in der Gastronomie seit 2020 nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die Nachfrage nach Inhaus-Essen in
speisengastronomischen Betrieben?
18. Wie hat sich die Nachfrage nach To-go-Essen in speisengastronomischen
Betrieben seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt?
19. Welchen Einfluss hatte die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuer
für Speisen in der Gastronomie seit 2020 nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die Nachfrage nach To-go-Essen in
speisengastronomischen Betrieben?
Die Fragen 15, 16, 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Bei der Angabe des Umsatzes für die SHD unterscheiden die gastronomischen
Einrichtungen nicht nach Inhaus- oder To-go-Essen. Die Nachweisung des
Umsatzes und dessen Entwicklung seit 2015 nur für Inhaus- oder To-go-Leistungen
ist daher nicht möglich. Statistische Informationen zur Entwicklung in diesen
beiden Bereichen liegen der Bundesregierung somit nicht vor.
Es ist allerdings davon auszugehen, dass während der COVID-19-Pandemie die
Nachfrage nach To-go-Angeboten zugenommen hat, während die Nachfrage
nach Inhaus-Essen zurückging. Dies dürfte auf pandemiebedingte
Einschränkungen zurückzuführen gewesen sein. Inwieweit es auch auf ein verändertes
gastronomisches Angebot und die temporäre Umsatzsteuersatzsenkung für
Speisen oder andere Ursachen zurückzuführen war, liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor.
20. Wie haben sich die Preise für Speisen in der Gastronomie seit 2015 in
Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte
nominal und unter Berücksichtigung der Inflationsrate und für jedes Jahr
einzeln angeben)?
22. Wie haben sich die Preise für Getränke in der Gastronomie seit 2015 in
Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte
nominal und unter Berücksichtigung der Inflationsrate und für jedes Jahr
einzeln angeben und bitte begründen)?
Die Fragen 20 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
In der GENESIS-Online-Datenbank des Statistischen Bundesamtes können
über folgenden Link die Ergebnisse des Verbraucherpreisindex für rund
700 Güterarten sowie detaillierte Verwendungsarten des Individualkonsums
abgerufen werden: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/61111.
Die getrennte Ausweisung von Speisen und Getränken ist nicht überall
möglich, beispielsweise nicht bei der Position „CC13-1112000000 Speise und
Getränk in Kantine oder Mensa“.
Eine Bereinigung (Deflationierung) der Preisentwicklungen mit der
Inflationsrate wird seitens der Verbraucherpreisstatistik nicht vorgenommen.
21. Welchen Einfluss hatte die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuer
seit 2020 für Speisen in der Gastronomie nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die Preisentwicklung von Speisen in der Gastronomie?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
23. Welchen Einfluss hatte die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuer
seit 2020 für Speisen in der Gastronomie nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die Preisentwicklung auf Getränke in der Gastronomie?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
24. Wie wird sich die Steuersenkung auf Speisen in der Gastronomie nach
Einschätzung der Bundesregierung auf die Nachfrage nach Inhaus-Essen
in speisengastronomischen Betrieben auswirken (bitte begründen)?
25. Wie wird sich die Steuersenkung auf Speisen in der Gastronomie nach
Einschätzung der Bundesregierung auf die Nachfrage nach To-go-Essen
in speisengastronomischen Betrieben auswirken (bitte begründen)?
Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet.
Sofern die Reduktion des Umsatzsteuersatzes ganz oder teilweise an die
Kunden weitergegeben wird, könnte sich dies positiv auf die Nachfrage nach
Inhaus-Speisen auswirken. Inwiefern hiervon die Nachfrage nach To-go-Essen
beeinflusst wird, hängt von der Substituierbarkeit beider Dienstleistungsarten
aus Sicht der Konsumenten ab.
26. Wie wird sich die Steuersenkung nach Einschätzung der
Bundesregierung auf die Umsätze der Speisengastronomie in den Jahren von 2026 bis
2029 auswirken (bitte nach Jahren aufschlüsseln und bitte begründen)?
Sofern die Steuersatzsenkung ganz oder teilweise an die Kunden weitergegeben
wird, könnte sich dies positiv auf die Nachfrage nach gastronomischen
Dienstleistungen auswirken und so die Nettoumsätze der Speisegastronomie steigern.
27. Wie wird sich die Steuersenkung nach Einschätzung der
Bundesregierung auf die Investitionstätigkeit der speisengastronomischen
Unternehmen in den Jahren von 2026 bis 2029 auswirken (bitte nach Jahren
aufschlüsseln und bitte begründen)?
Eine Reduktion des Umsatzsteuersatzes kann sich positiv auf die
Investitionstätigkeit der speisegastronomischen Unternehmen auswirken. Je nachdem, ob
und wie stark die Steuersatzreduktion an die Kunden weitergegeben wird,
können entweder die Margen der Unternehmen und damit ihre
Investitionsspielräume steigen oder die Preise für Gastronomiedienstleistungen sinken und damit
die Nachfrage nach diesen zunehmen, was wiederum Investitionen auslösen
könnte.
28. Wie hoch ist der Anteil der
a) kleinen und mittelständischen Unternehmen an allen
speisengastronomischen Unternehmen, die von der Umsatzsteuersenkung
profitieren,
b) großen speisengastronomischen Unternehmen und Konzernen an
allen speisengastronomischen Unternehmen, die von der
Umsatzsteuersenkung profitieren,
c) systemgastronomischen Unternehmen an allen
speisengastronomischen Unternehmen, die von der Umsatzsteuersenkung profitieren?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
Eine Differenzierung der Umsatzsteuersatzsenkung gemäß der verschiedenen
genannten Unternehmenskategorien ist nicht vorgesehen.
29. Inwiefern entspricht es der Tatsache, dass die im Koalitionsvertrag
zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarten Punkte zur Steuersenkung für
Speisen in der Gastronomie (S. 47), zur Abschaffung der Bonpflicht
(S. 60), zur Einführung digitaler Zahlungsoptionen (S. 49) und zur
Einführung einer Registrierkassenpflicht ab 1. Januar 2027 (S. 60) einer
„Paket-Lösung“ entsprechen, wie der Parlamentarische Staatssekretär
beim Bundesminister der Finanzen, Michael Schrodi, öffentlich erklärt
hat (vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/service/kartenzahlung-koalitionsvert
rag-fordert-digitale-zahlungsoption-in-der-gastronomie-a-127837b7-46c
a-43b0-b358-4bcb116fef9b)?
Jede der Maßnahmen wird hinsichtlich der konkreten Umsetzung und des
Umsetzungshorizonts geprüft.
Diese Prüfung bleibt abzuwarten.
30. Teilt die Bundesregierung die Einschätzungen von Prof. Dr. Dominika
Langenmayr (vgl. Dominika Langenmayr, Schafft die Ausnahmen ab!,
Wirtschaftswoche, 16. Mai 2025, S. 38),
a) dass die Umsatzsteuersenkung insbesondere umsatzstarken
Restaurants in den Großstädten sowie großen Restaurantketten
zugutekommt,
b) dass die Gastronomie auf dem Land insbesondere ein Problem des
Strukturwandels hat, das sich nicht mit einer Umsatzsteuersenkung
lösen lassen wird,
c) wonach das Argument des internationalen Wettbewerbs für die
Umsatzsteuersenkung nicht greift, weil die Menschen dort essen gehen,
wo sie wohnen und arbeiten und es einen internationalen Wettbewerb
höchsten in grenznahen Regionen gibt?
Jeweils zu den Buchstaben a bis c: Wenn ja, welche Konsequenzen zieht
die Bundesregierung daraus, und wenn nein, warum nicht?
Die Umsatzsteuersatzsenkung von 19 auf 7 Prozent für Speisen in der
Gastronomie kommt allen gastronomischen Betrieben zugute.
31. Plant die Bundesregierung, die Umsatzsteuer auch für andere
(Tourismus-)Branchen zu senken?
a) Wenn ja, für welche Branchen, auf welchen Steuersatz, mit welchem
Zeitplan, und warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 31 bis 31b werden gemeinsam beantwortet.
Der Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien sieht neben
der Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie keine
Senkung der Umsatzsteuer vor.
32. Inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung gerechtfertigt, To-go-
Essen mit dem reduzierten Umsatzsteuersatz zu besteuern, insbesondere
vor dem Hintergrund der massiven Einwegmüllproblematik durch To-go-
Essen (bitte begründen)?
Die Abgrenzung der begünstigten Leistungen richtet sich ausschließlich nach
den gesetzlichen Vorgaben. Bei der Lieferung von sogenanntem To-go-Essen
handelt es sich um eine Lieferung von Speisen, die wie nahezu alle
Lebensmittel dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.
33. Inwiefern besteht aus Sicht der Bundesregierung Reformbedarf im
Hinblick auf die grundsätzliche Ausgestaltung des deutschen
Umsatzsteuersystems mit den vielen, aber häufig schwer erklärbaren Ausnahmen vom
regulären Steuersatz von 19 Prozent?
Ein einheitliches System ist grundsätzlich wünschenswert, da es Verzerrungen
im Konsum reduziert. Zudem würden Abgrenzungsprobleme und damit auch
Bürokratiebelastungen und Forderungen nach weiteren Ermäßigungen
vermindert. Auch vor dem Hintergrund derzeitiger ökonomischer und geopolitischer
Rahmenbedingungen sind preistreibende Maßnahmen und zusätzliche
Belastungen insbesondere von Unternehmen jedoch nicht zielführend.
34. Plant die Bundesregierung, im Laufe der Legislaturperiode das
Umsatzsteuersystem in Deutschland grundlegend zu reformieren, wenn ja, mit
welchem Ziel und mit welchem Zeitplan, und wenn nein, warum nicht?
Der Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien sieht keine
Reform des nationalen Umsatzsteuersystems vor.
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