Rolle der InteressenvertreterInnen in Bezug auf die geplante Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie
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Rolle der InteressenvertreterInnen in Bezug auf die geplante Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/920
21. Wahlperiode 17.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max
Lucks, Sascha Müller, Karoline Otte, Michael Kellner, Matthias Gastel, Victoria
Broßart, Denise Loop, Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rolle der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter in Bezug auf die
geplante Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie
Die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD hat sich in ihrem
Koalitionsvertrag darauf verständigt, ab dem 1. Januar 2026 den Mehrwertsteuersatz für
Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent zu senken (vgl. www.koalitio
nsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf,
Zeile 1489). Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat bei der
Bundesregierung in Form einer Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/471 zu den Gründen und Zielen der Steuerbefreiung unter dem Titel
„Geplante Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie“
nachgefragt. Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/687 erfolgten in weiten Teilen lediglich in sehr allgemeiner
Form, unkonkret und ausweichend. Teilweise ließ die Bundesregierung die
Fragen auch gänzlich unbeantwortet. Auch die Antworten auf die Fragen nach den
Gründen und Zielen der Steuerbefreiung lassen bei den Fragestellern viele
Unklarheiten zurück. Gleichzeitig gab es in der Vergangenheit bei verschiedenen
Anlässen auffällige Verbindungen zwischen den Regierungsparteien CDU und
CSU und Interessenvertreterinnen sowie Interessenvertretern aus dem Bereich
der Gastronomie, die im Hinblick auf die angekündigte Senkung der
Umsatzsteuer ebenfalls Fragen aufwerfen. Konkret geht es um eine Parteispende über
500 000 Euro, personelle Überschneidungen und Doppelfunktionen,
Sponsoring des CDU-Parteitags sowie Unterstützung des Baus einer neuen CDU-
Geschäftsstelle (vgl. www.foodwatch.org/de/cdu-plant-milliardengeschenk-fue
r-mcdonalds-co).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Welche wissenschaftlichen Ausarbeitungen zur Wirkung einer
reduzierten Umsatzsteuer für die Speisegastronomie sind der
Bundesregierung bekannt?
b) Welche dieser Ausarbeitungen waren für die Bundesregierung
ausschlaggebend für das geplante Vorhaben, die Umsatzsteuer in der
Speisegastronomie dauerhaft zu senken?
2. Inwiefern passt die geplante Senkung der Umsatzsteuer für die
Speisegastronomie systematisch in die Liste der dem bereits ermäßigten
Steuersatz unterliegenden Ausnahmen (vgl. § 12 Absatz 2 des
Umsatzsteuergesetzes – UstG)?
3. Inwiefern wird die Bundesregierung die reduzierte Umsatzsteuer für die
Speisegastronomie als Steuererleichterung im Subventionsbericht
ausweisen, und wenn nein, warum nicht?
4. Welche Gründe brachten die Bundesregierung dazu, mit der geplanten
Steuersenkung die Gastronomie wirtschaftlich unterstützen zu wollen, und
was unterscheidet die Gastronomie von anderen Branchen, dass
insbesondere dieser Wirtschaftszweig nach Einschätzung der Bundesregierung
wirtschaftlicher Hilfen bedarf (vgl. Antwort zu Frage 4 auf
Bundestagsdrucksache 21/687)?
5. Plant die Bundesregierung, auch andere Branchen über eine reduzierte
Umsatzsteuer wirtschaftlich zu unterstützen, und wenn nein, aus welchen
Gründen nicht?
6. Plant die Bundesregierung, aktuell nicht finanzierbare Projekte, wie zum
Beispiel die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
versprochene Entlastung aller Verbraucherinnen und Verbraucher durch die
Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtlich erlaubte Minimum (vgl.
www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/k
oav_2025.pdf, Zeile 958), doch zu finanzieren und im Gegenzug auf
ähnlich teure Steuererleichterungen wie die Reduzierung der Umsatzsteuer
auf Speisen in der Gastronomie zu verzichten, und wenn nein, aus
welchen Gründen nicht?
7. Warum verzichtet die Bundesregierung auf eine konkrete Erwartung zur
Verwendung der Steuerersparnis gegenüber speisegastronomischen
Betrieben im Gegenzug zur Absenkung der Umsatzsteuer (vgl. Antworten
der Bundesregierung zu den Fragen 6 bis 9 auf Bundestagsdrucksache
21/687)?
8. Welche konkreten Gespräche haben zwischen Bund und Ländern zur
Gegenfinanzierung der Steuermindereinnahmen durch die
Umsatzsteuersenkung aufseiten von Ländern und Kommunen stattgefunden, und inwiefern
wurden die kommunalen Spitzenverbände an diesen Gesprächen beteiligt
(vgl. Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 12 bis 13 auf
Bundestagsdrucksache 21/687, bitte nach Datum, Gesprächsteilnehmenden
und Gesprächsinhalten aufschlüsseln)?
9. Welchen Einfluss hatten der DEHOGA und andere gastronomische
Branchenverbände auf die Entscheidung der Bundesregierung, die
Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 dauerhaft zu senken
(bitte erläutern)?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Einflussnahme des DEHOGA und
anderer gastronomischer Branchenverbände auf politische
Entscheidungsprozesse, insbesondere im Bereich der steuerlichen Förderung der
Gastronomie?
11. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass in Bezug auf
die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuer zwischen 2020 und 2022
die „DEHOGA Bayern-Präsidentin […] und Landesgeschäftsführer […]
die Mehrwertsteuersenkung mit Markus Söder direkt aus[gehandelt
haben] (per Telefon und Whatsapp)“ (vgl. www.gastgeber.bayern/wp-conten
t/uploads/2025/06/Gastgeber_Bayern_02-2025_web_Einzelseiten.pdf,
S. 19)?
12. Welche persönlichen Gespräche bzw. Schriftwechsel fanden seit der
Vereidigung der Bundesministerinnen und Bundesminister am 6. Mai 2025
zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und
Vertreterinnen und Vertretern der Gastronomiebranche im Zusammenhang statt
(bitte nach Termin, Teilnehmenden und Gesprächsinhalten aufschlüsseln)?
13. Teilt die Bundesregierung die Kritik von Foodwatch, dass statt
„familiengeführter Restaurants […] vor allem große Ketten [von der
Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie] profitieren“ würden (vgl. www.foodwatch.o
rg/de/cdu-mehrwertsteuer-reform-140-millionen-euro-allein-fuer-mcdon
alds), und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
14. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf umsatzstärksten
systemgastronomischen Betriebe in Deutschland im Jahr 2024?
a) Wie hoch war der jeweilige Umsatz im Jahr 2024?
b) Wie hoch fielen die jeweiligen Steuererleichterungen durch die
geplante dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der
Gastronomie für diese Unternehmen aus, falls sie die reduzierte
Umsatzsteuer nicht durch Preissenkungen ausgleichen (bitte aufschlüsseln)?
c) Wie werden systemgastronomische Betriebe mit den üblichen
Franchisemodellen in der statistischen Erfassung abgebildet?
d) Inwiefern erfüllt das Speisenangebot dieser Unternehmen aus Sicht
der Bundesregierung die Maßgaben für eine ausgewogene, gesunde
Ernährung?
15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass frühere
Absenkungen der Umsatzsteuer für bestimmte Produktgruppen und
Dienstleistungen umfassend und dauerhaft an die Verbraucherinnen und
Verbraucher weitergegeben wurden (bitte erläutern)?
16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass politische Entscheidungen zur
Gastronomie steuerlich ausgewogen und im Sinne aller gesellschaftlichen
Gruppen getroffen und nicht zu sehr einseitig beeinflusst werden?
17. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Interessenkonflikte
zu vermeiden, die sich aus möglichen Verbindungen zwischen Mitgliedern
der Bundesregierung, Landesregierungen oder Koalitionsfraktionen auf
Bundes- und Landesebene und Branchenverbänden wie z. B. der DEHO-
GA ergeben könnten?
18. a) Hält die Bundesregierung an der Absenkung der Umsatzsteuer für
Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 fest?
b) Zu welchem Zeitpunkt ist mit einem Abschluss der
ressortübergreifenden Beratungen innerhalb der Bundesregierung über den Zeitplan
zur Umsetzung der Umsatzsteuersenkung zu rechnen?
19. Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung keine Reform des
Umsatzsteuerrechts, obwohl sie selbst ein einheitliches Umsatzsteuersystem
ohne Ausnahmen vom regulären Steuersatz von 19 Prozent grundsätzlich
als wünschenswert erachtet (vgl. Antworten der Bundesregierung zu den
Fragen 33 und 24 auf Bundestagsdrucksache 21/687)?
20. Aus welchen Gründen erachtet die Bundesregierung eine
Umsatzsteuersenkung auf Speisen in der Gastronomie als vordringliche Maßnahme
gegenüber anderen Reformbedarfen, welche das bestehende
Umsatzsteuersystem aus ihrer Sicht aufweist?
Berlin, den 8. Juli 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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