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Frage von Jan Krampe (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)

dip / rede 23.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Jan Krampe (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048) Welche Vereinbarungen gibt es zwischen den Jobcentern und Arbeitsämtern, Bundesbehörden, der Bundeswehr und den sogenannten Blaulichtbehörden im Hinblick darauf, ihre Personalwerbung zu unterstützen, und wie viele Personen wurden – aufgeschlüsselt nach den genannten Arbeitgebern – seit 2020 in die entsprechenden Ausschreibungen vermittelt? Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast: Zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundesagentur für Arbeit besteht seit dem 6. November 2024 eine Grundsatzvereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Personalgewinnung. Im Rahmen dieser Kooperation informiert die Bundesagentur für Arbeit interessierte Personen neutral über zivile und militärische Berufsmöglichkeiten bei der Bundeswehr. Auf deren Wunsch hin wird über ein Onlineformular der Kontakt zur Karriereberatung der Bundeswehr hergestellt; die Entscheidung hierfür ist freiwillig. Die weitere Beratung und das Auswahlverfahren liegen bei der Bundeswehr. Zu beachten ist, dass die Bundesagentur für Arbeit im Sinne von Markttransparenz in der Beratung auf diese Beschäftigungsoptionen nur hinweist; die Entscheidung, ob solche Angebote aufgegriffen werden, liegt allein bei der jeweiligen interessierten Person. Sonstige gesonderte Vereinbarungen für eine Unterstützung von Bundesbehörden und sogenannten Blaulichtbehörden bestehen nach Kenntnis der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nicht. Statistische Daten im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.

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