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Verkürzte Grundausbildung und Anpassung der soldatischen Basisausbildung an die Anforderungen moderner Kriegsführung (Antwort zu Drs. 21/7487)

dip / drucksache 17.08.2026 · WP 21 · 21/7638 · Antwort · Original ↗

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Verkürzte Grundausbildung und Anpassung der soldatischen Basisausbildung an die Anforderungen moderner Kriegsführung (Antwort zu Drs. 21/7487) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7638 21. Wahlperiode 17.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Daniel Zerbin, Jan Ralf Nolte und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7487 – Verkürzte Grundausbildung und Anpassung der soldatischen Basisausbildung an die Anforderungen moderner Kriegsführung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Durch den Ukraine-Krieg zeigt sich ein deutlich differenzierteres Abbild in Bezug auf die Ausbildungsbedingungen in Spannungs- und Verteidigungsfällen, als es in Friedenszeiten erfordert wird. Sowohl die ukrainischen als auch die russischen Streitkräfte haben während des Krieges Ausbildungsmodelle entwickelt, die sie befähigen, zeitnah große Personalbestände für die Front auszubilden und zu mobilisieren. Parallel dazu wird in Medienberichten und Stellungnahmen ukrainischer Soldaten wiederholt darauf hingewiesen, dass Teile der durch NATO-Staaten vermittelten Ausbildung nach der Rückkehr in die Ukraine ungenügend waren und teilweise modifiziert wurden (www.fr.de/politik/ukraine-soldaten-nato-tra ining-weicht-von-kriegsszenarien-russland-putin-92551746.html). Insbesondere in den Bereichen der Drohnenabwehr, des Verhaltens unter permanenter Bedrohung durch Aufklärungs- und Kamikazedrohnen, des Tarnens und Täuschens sowie des Schutzes vor modernster Sensor- und Störtechnik. Das Erfahrungspotenzial der Ukraine, besonders im Bereich der Drohnentechnik, liefert einen taktischen Mehrwert in naher Zukunft (vgl.: https://militaeraktuell.a t/en/reisner-ukraine-must-retrain-soldiers-after-nato-training/). Die agileren Ausbildungsmodelle veranschaulichen auch einen Anpassungsbedarf der Bundeswehr, um die Landes- und Bündnisverteidigung vollumfänglich zu gewährleisten. Somit ergibt sich neben Fragen zum Personalumfang, Material und Mobilmachungsfähigkeit auch die Frage nach der Fähigkeit der Bundeswehr, im Spannungs- und Verteidigungsfall in kurzer Zeit große Zahlen von Wehrpflichtigen, Reservisten, Ungedienten und sonstigen kurzfristig Einberufenen militärisch auszubilden. Insbesondere ist dabei von Bedeutung, ob es innerhalb der Bundeswehr bereits Ansätze für eine verkürzte soldatische Basisausbildung gibt, welche Ausbildungsinhalte als unerlässlich erachtet werden und inwieweit Erkenntnisse aus dem Ukraine-Konflikt in solche Planungen eingeflossen sind. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 17. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. 1. Welche strukturellen Vorhaben sind derzeitig und werden zukünftig in Bezug auf eine verkürzte soldatische Grund- oder Basisausbildung im Spannungs- und Verteidigungsfall angestrebt? Die Ausbildung wurde zum 1. Mai 2026 angepasst. Seither erfolgt eine einheitliche Ausbildung aller neu eingestellten Rekrutinnen und Rekruten zur Heimatschützerin und zum Heimatschützer Streitkräfte. 2. Wird es für den Spannungs- oder Verteidigungsfall beabsichtigt, gesonderte Ausbildungsgänge mit reduziertem Zeitansatz einzuführen? a) Wenn ja, welche Ausbildungsinhalte würden in einem verkürzten Ausbildungsmodell zwingend vermittelt werden? b) Wenn ja, welche Inhalte würden gegenüber der regulären Grundausbildung entfallen? c) Welche Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Ukraine-Krieg fließen nach Auffassung der Bundesregierung im Umgang mit der Bedrohung durch Aufklärungs-, FPV (First Person View)-, Kamikaze- und Abwurfdrohnen in die soldatische Grundbefähigung, und welche Fertigkeiten in Bezug auf Drohnenkriegsführung sind hierbei unabdingbar? d) Inwieweit werden gegebenenfalls weitere Kenntnisse aus dem Krieg in Bereichen der Tarnung, Täuschung, Stellungsbau, Schutz vor Aufklärung aus der Luft und Verhalten unter permanentem Drohnendruck die soldatische Grundausbildung optimieren? e) Wird eine kontinuierliche Optimierung der Ausbildungsinhalte angestrebt? Die Fragen 2 bis 2e werden zusammenfassend beantwortet. Im Rahmen der Heimatschutzausbildung Streitkräfte ist für den Spannungs- und Verteidigungsfall kein reduzierter Zeitrahmen der Ausbildung vorgesehen. Auch besteht aktuell kein Bedarf an ergänzenden Ausbildungsgängen während der Heimatschutzausbildung Streitkräfte. Erkenntnisse aus Konflikten, u. a. auch des Verteidigungskrieges in der Ukraine, werden in die Heimatschutzausbildung Streitkräfte integriert, wie zum Beispiel die Ausbildung zur Nutzung von und dem Schutz vor Drohnen. Inhalte und Umfänge der Ausbildung in der Bundeswehr werden kontinuierlich weiterentwickelt. Dies umfasst alle militärischen Ausbildungsgänge und beinhaltet auch die Vorbereitung einer Anpassung der Ausbildung in Krise und Krieg. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Für welche Personalkategorien (Wehrpflichtige, Reservisten, Ungediente, freiwillig Dienstleistende, Quereinsteiger und sonstige kurzfristig Einberufene) werden in welchem Umfang entsprechende Ausbildungsmodelle betrachtet? a) Wie wird die Staffelung der unterschiedlichen Ausbildungszeiten argumentiert? b) Welche Kerninhalte werden in der jeweiligen Kategorie vermittelt? Die Fragen 3 bis 3b werden zusammen beantwortet. Grundsätzlich ist für alle Personalkategorien im Sinne der Fragestellung die Heimatschutzausbildung Streitkräfte mit drei Monaten Dauer zeitlich und inhaltlich gleich. Die Heimatschutzausbildung Streitkräfte umfasst im Kern die Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen Gefechtsdienst aller Truppen, Schießen mit Gewehr, Ausbildung Drohne, Innere Führung inklusive Grundlagen des Wehrrechtes, Individuelle Resilienzvorsorge, Militärische Sicherheit und Wachdienst, ABC-Abwehr, Formaldienst sowie Trainings für die körperliche Leistungsfähigkeit und die Ausbildung zum Einsatzersthelfer A. 4. Welchen Mehraufwand würde das Konzept einer verkürzten Ausbildung im personellen, infrastrukturellen und materiellen Bereich voraussichtlich verursachen, und welche Kapazitäten stehen zur freien Verfügung? Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer ist derzeit nicht vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 5. Welche Zielgröße an ausgebildeten Soldaten pro Jahr könnte die Bundeswehr gegenwärtig im Spannungs- und Verteidigungsfall ausbilden, und welche Zielgröße wird langfristig angestrebt? Die Zielgrößen des aktiven militärischen Personals und der Reserve bis zum Jahr 2035 sind in § 91 Absatz 1 des Soldatengesetzes festgelegt. Der zur Erreichung dieser Zielgrößen erforderliche Ausbildungsumfang wird bereitgestellt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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