Verkürzte Grundausbildung und Anpassung der soldatischen Basisausbildung an die Anforderungen moderner Kriegsführung (Antwort zu Drs. 21/7487)
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Verkürzte Grundausbildung und Anpassung der soldatischen Basisausbildung an die Anforderungen moderner Kriegsführung (Antwort zu Drs. 21/7487)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7638
21. Wahlperiode 17.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Daniel Zerbin, Jan Ralf Nolte und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7487 –
Verkürzte Grundausbildung und Anpassung der soldatischen Basisausbildung
an die Anforderungen moderner Kriegsführung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Durch den Ukraine-Krieg zeigt sich ein deutlich differenzierteres Abbild in
Bezug auf die Ausbildungsbedingungen in Spannungs- und
Verteidigungsfällen, als es in Friedenszeiten erfordert wird. Sowohl die ukrainischen als auch
die russischen Streitkräfte haben während des Krieges Ausbildungsmodelle
entwickelt, die sie befähigen, zeitnah große Personalbestände für die Front
auszubilden und zu mobilisieren.
Parallel dazu wird in Medienberichten und Stellungnahmen ukrainischer
Soldaten wiederholt darauf hingewiesen, dass Teile der durch NATO-Staaten
vermittelten Ausbildung nach der Rückkehr in die Ukraine ungenügend waren
und teilweise modifiziert wurden (www.fr.de/politik/ukraine-soldaten-nato-tra
ining-weicht-von-kriegsszenarien-russland-putin-92551746.html).
Insbesondere in den Bereichen der Drohnenabwehr, des Verhaltens unter permanenter
Bedrohung durch Aufklärungs- und Kamikazedrohnen, des Tarnens und
Täuschens sowie des Schutzes vor modernster Sensor- und Störtechnik. Das
Erfahrungspotenzial der Ukraine, besonders im Bereich der Drohnentechnik,
liefert einen taktischen Mehrwert in naher Zukunft (vgl.: https://militaeraktuell.a
t/en/reisner-ukraine-must-retrain-soldiers-after-nato-training/).
Die agileren Ausbildungsmodelle veranschaulichen auch einen
Anpassungsbedarf der Bundeswehr, um die Landes- und Bündnisverteidigung
vollumfänglich zu gewährleisten. Somit ergibt sich neben Fragen zum
Personalumfang, Material und Mobilmachungsfähigkeit auch die Frage nach der
Fähigkeit der Bundeswehr, im Spannungs- und Verteidigungsfall in kurzer Zeit
große Zahlen von Wehrpflichtigen, Reservisten, Ungedienten und sonstigen
kurzfristig Einberufenen militärisch auszubilden.
Insbesondere ist dabei von Bedeutung, ob es innerhalb der Bundeswehr bereits
Ansätze für eine verkürzte soldatische Basisausbildung gibt, welche
Ausbildungsinhalte als unerlässlich erachtet werden und inwieweit Erkenntnisse aus
dem Ukraine-Konflikt in solche Planungen eingeflossen sind.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
17. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Welche strukturellen Vorhaben sind derzeitig und werden zukünftig in
Bezug auf eine verkürzte soldatische Grund- oder Basisausbildung im
Spannungs- und Verteidigungsfall angestrebt?
Die Ausbildung wurde zum 1. Mai 2026 angepasst. Seither erfolgt eine
einheitliche Ausbildung aller neu eingestellten Rekrutinnen und Rekruten zur
Heimatschützerin und zum Heimatschützer Streitkräfte.
2. Wird es für den Spannungs- oder Verteidigungsfall beabsichtigt,
gesonderte Ausbildungsgänge mit reduziertem Zeitansatz einzuführen?
a) Wenn ja, welche Ausbildungsinhalte würden in einem verkürzten
Ausbildungsmodell zwingend vermittelt werden?
b) Wenn ja, welche Inhalte würden gegenüber der regulären
Grundausbildung entfallen?
c) Welche Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Ukraine-Krieg fließen
nach Auffassung der Bundesregierung im Umgang mit der Bedrohung
durch Aufklärungs-, FPV (First Person View)-, Kamikaze- und
Abwurfdrohnen in die soldatische Grundbefähigung, und welche
Fertigkeiten in Bezug auf Drohnenkriegsführung sind hierbei unabdingbar?
d) Inwieweit werden gegebenenfalls weitere Kenntnisse aus dem Krieg
in Bereichen der Tarnung, Täuschung, Stellungsbau, Schutz vor
Aufklärung aus der Luft und Verhalten unter permanentem Drohnendruck
die soldatische Grundausbildung optimieren?
e) Wird eine kontinuierliche Optimierung der Ausbildungsinhalte
angestrebt?
Die Fragen 2 bis 2e werden zusammenfassend beantwortet.
Im Rahmen der Heimatschutzausbildung Streitkräfte ist für den Spannungs-
und Verteidigungsfall kein reduzierter Zeitrahmen der Ausbildung vorgesehen.
Auch besteht aktuell kein Bedarf an ergänzenden Ausbildungsgängen während
der Heimatschutzausbildung Streitkräfte. Erkenntnisse aus Konflikten, u. a.
auch des Verteidigungskrieges in der Ukraine, werden in die
Heimatschutzausbildung Streitkräfte integriert, wie zum Beispiel die Ausbildung zur Nutzung
von und dem Schutz vor Drohnen.
Inhalte und Umfänge der Ausbildung in der Bundeswehr werden kontinuierlich
weiterentwickelt. Dies umfasst alle militärischen Ausbildungsgänge und
beinhaltet auch die Vorbereitung einer Anpassung der Ausbildung in Krise und
Krieg.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Für welche Personalkategorien (Wehrpflichtige, Reservisten, Ungediente,
freiwillig Dienstleistende, Quereinsteiger und sonstige kurzfristig
Einberufene) werden in welchem Umfang entsprechende Ausbildungsmodelle
betrachtet?
a) Wie wird die Staffelung der unterschiedlichen Ausbildungszeiten
argumentiert?
b) Welche Kerninhalte werden in der jeweiligen Kategorie vermittelt?
Die Fragen 3 bis 3b werden zusammen beantwortet.
Grundsätzlich ist für alle Personalkategorien im Sinne der Fragestellung die
Heimatschutzausbildung Streitkräfte mit drei Monaten Dauer zeitlich und
inhaltlich gleich.
Die Heimatschutzausbildung Streitkräfte umfasst im Kern die Vermittlung
grundlegender Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen Gefechtsdienst
aller Truppen, Schießen mit Gewehr, Ausbildung Drohne, Innere Führung
inklusive Grundlagen des Wehrrechtes, Individuelle Resilienzvorsorge, Militärische
Sicherheit und Wachdienst, ABC-Abwehr, Formaldienst sowie Trainings für
die körperliche Leistungsfähigkeit und die Ausbildung zum
Einsatzersthelfer A.
4. Welchen Mehraufwand würde das Konzept einer verkürzten Ausbildung
im personellen, infrastrukturellen und materiellen Bereich voraussichtlich
verursachen, und welche Kapazitäten stehen zur freien Verfügung?
Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer ist derzeit nicht vorgesehen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
5. Welche Zielgröße an ausgebildeten Soldaten pro Jahr könnte die
Bundeswehr gegenwärtig im Spannungs- und Verteidigungsfall ausbilden, und
welche Zielgröße wird langfristig angestrebt?
Die Zielgrößen des aktiven militärischen Personals und der Reserve bis zum
Jahr 2035 sind in § 91 Absatz 1 des Soldatengesetzes festgelegt. Der zur
Erreichung dieser Zielgrößen erforderliche Ausbildungsumfang wird bereitgestellt.
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ISSN 0722-8333
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