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Frage von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)

dip / rede 23.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048) Hat sich die Bundesregierung bereits eine Position bezüglich der Zulassung von Vorrichtungen zur Erzeugung künstlicher Fahrzeuggeräusche ohne Sicherheitsbezug bei E-Autos erarbeitet, und, wenn ja, wie lautet diese, und setzt sie sich auf internationaler Ebene dagegen ein, dass Hersteller Elektroautos mit Exterior Sound Enhancement Systems (ESES) ausstatten dürfen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Für reine Elektrofahrzeuge regeln die europäischen Typgenehmigungsvorschriften derzeit lediglich das Vorbeifahrgeräusch bei 50 km/h sowie das dem Fußgängerschutz dienende Warnsystem AVAS, das bis 20 km/h aktiv ist. Darüber hinausgehende künstliche Fahrgeräusche (ESES) sind bislang nicht verboten. Im Zuge einer Kompromissfindung setzte sich Deutschland daher erfolgreich bei der UNECE dafür ein, dass Elektrofahrzeuge mit ESES künftig zumindest deutlich unter den zulässigen Geräuschwerten von Verbrennerfahrzeugen bleiben müssen. Zudem sollen die Systeme freiwillig, abschaltbar und beim Starten des Motors deaktiviert sein.

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