Entschließung des Bundesrates zur wirksameren Bekämpfung des sogenannten "Autoposing" im öffentlichen Straßenraum
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Entschließung des Bundesrates zur wirksameren Bekämpfung des sogenannten "Autoposing" im öffentlichen Straßenraum
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 396/26 (Beschluss)
25.09.26
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur wirksameren Bekämpfung
des sogenannten "Autoposing" im öffentlichen Straßenraum
Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 die aus der
Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 396/26 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur wirksameren Bekämpfung
des sogenannten "Autoposing" im öffentlichen Straßenraum
1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, einen bundeseinheitlichen
Rechtsrahmen zur gezielten Ahndung von typischen Erscheinungsformen des
sogenannten „Autoposing“ zu schaffen. Die Bundesregierung wird gebeten, zu
prüfen, inwiefern die Verbote in § 30 Absatz 1 StVO konkretisiert werden
können, um unnötigen Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen sowie unnützes
Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften wirksam zu
bekämpfen. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass derartige verkehrsfremde
Verhaltensweisen regelmäßig nicht nur zu erheblichen Lärm- und Abgasbelästigungen
führen, sondern zugleich geeignet sind, andere Verkehrsteilnehmende
einzuschüchtern und die öffentliche Sicherheit sowie das Sicherheitsgefühl im
öffentlichen Raum nachhaltig zu beeinträchtigen.
2. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass entsprechende Verstöße künftig mit
wirksamen und spürbaren Sanktionen geahndet werden können. Hierzu fordert
der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Verhängung von erhöhten
Bußgeldern, Eintragungen im Fahreignungsregister sowie befristete Fahrverbote zu
prüfen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob bei wiederholten oder besonders
gravierenden Verstößen weitergehende fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen
angeordnet werden können.
3. Die Bundesregierung wird gebeten, Möglichkeiten zur Erweiterung der
Halterhaftung zu prüfen, um bei Verstößen auch die Halter zu treffen, die sich auf die
kurzzeitige Vermietung von hochmotorisierten Fahrzeugen spezialisiert haben.
4. Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten, zu prüfen, inwieweit die
Regelungen zur Einziehung und Beschlagnahme von Fahrzeugen, die
wiederholt oder in erheblicher Weise für sogenanntes „Autoposing“ eingesetzt werden,
sowie zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei wiederholten oder besonders
gravierenden Verstößen der Fahrzeugführenden ergänzt werden können. Der
Bundesrat hält es für sachgerecht, hierbei auch Erfahrungen anderer europäischer
Staaten auszuwerten, die bereits weitergehende Maßnahmen eingeführt haben.
5. Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern die
rechtlichen und technischen Voraussetzungen für eine effektivere Kontrolle von
unzulässigen Fahrzeugmanipulationen zu schaffen. Dies betrifft insbesondere
manipulierte Auspuffanlagen, unzulässige Softwareänderungen sowie
technische Einrichtungen zur künstlichen Geräuschverstärkung. Die zuständigen
Behörden sind in die Lage zu versetzen, technisch manipulierte Fahrzeuge
schneller und einfacher aus dem Verkehr ziehen zu können. Zu diesem Zweck
sollte geprüft werden, inwiefern bundeseinheitliche Kontrollstandards
entwickelt werden können.
6. Schließlich bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, wie die
Handlungsmöglichkeiten der Kommunen durch Änderungen der Straßenverkehrs-
Ordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-
Ordnung erweitert werden können, um durch vorübergehende oder dauerhafte
Verkehrsregelungen wirksam auf wiederkehrende Belastungsschwerpunkte
reagieren zu können. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in diesem Zuge
auch Möglichkeiten zur rechtssicheren Anwendung von automatisierten
Messsystemen, sogenannten „Lärmblitzern“, zu prüfen und diese durch
gegebenenfalls erforderliche Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung und der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu ermöglichen.
7. Der Bundesrat nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass auf internationaler
Ebene die Zulassung sogenannter „Exterior Sound Enhancement Systems“
(ESES) vorbereitet wird. Dabei handelt es sich um Vorrichtungen zur
Erzeugung künstlicher Fahrzeuggeräusche, die über die bereits vorgeschriebenen
sicherheitsrelevanten Außengeräuschsysteme (AVAS) hinausgehen. Der
Bundesrat bewertet die Einführung von ESES als kontraproduktiv für die Ziele der
Lärmminderung im Straßenverkehr. Er befürchtet, dass diese Systeme künftig
insbesondere im Zusammenhang mit dem sogenannten „Autoposing“ eingesetzt
werden und in ohnehin hochbelasteten urbanen Gebieten zu zusätzlichen,
vermeidbaren Lärmemissionen führen. Die Bundesregierung wird daher
aufgefordert, sich auf internationaler und europäischer Ebene sowie bei der
Fortschreibung des nationalen Fahrzeugzulassungsrechts dafür einzusetzen, dass
künstliche Fahrzeuggeräusche ohne Sicherheitsbezug bei Elektroautos untersagt
bleiben und die Zulassung von ESES in Deutschland nicht umgesetzt wird.
Begründung:
Das sogenannte „Autoposing“ hat sich in zahlreichen deutschen Städten zu
einem eigenständigen sicherheits-, ordnungs- und verkehrspolitischen Problem
entwickelt.
Unter dem Begriff „Autoposing“ werden verschiedene Verhaltensweisen
verstanden, bei denen in der Regel hochmotorisierte oder technisch manipulierte
Fahrzeuge gezielt zur Selbstdarstellung im öffentlichen Straßenraum eingesetzt
werden. Hierzu zählen unnötiges Beschleunigen, provozierte Fehlzündungen,
vermeidbarer Motorenlärm, aggressives An- und Abfahren, unnötiges Kreisen
in Innenstadt- und Wohnbereichen sowie verkehrsgefährdendes Fahrverhalten.
Diese Verhaltensweisen führen vor allem in dicht besiedelten Räumen zu
erheblichen Belastungen für die Anwohnenden. Regelmäßiger Lärm in den
Abend- und Nachtstunden (z. B. durch unnötiges Hochdrehen von Motoren,
provozierte Fehlzündungen, wiederholtes Beschleunigen und abruptes
Abbremsen) beeinträchtigt die Lebensqualität der Bevölkerung;
verkehrsgefährdendes Fahrverhalten führt zu einem gesteigerten Unsicherheitsgefühl im
öffentlichen Raum.
Bundesweit häufen sich Berichte über die Herausbildung von verfestigten
„Poser-Szenen“, die sich gezielt in bestimmten Innenstadtbereichen, teilweise
auch in gewöhnlichen Wohngebieten, treffen. Gleichzeitig wird von einer
zunehmenden Herausforderung für die Behörden berichtet, solchen
Verhaltensweisen vorzubeugen oder sie zu ahnden.
Die bestehenden straßenverkehrs-, ordnungswidrigkeiten- und strafrechtlichen
Regelungen erfassen die besonderen Erscheinungsformen des „Autoposing“
nur unzureichend. Zwar sind einzelne Verhaltensweisen bereits nach
geltendem Recht verboten, in der Praxis bestehen jedoch erhebliche Schwierigkeiten
bei der rechtssicheren Einordnung sowie der nachhaltigen Ahndung von
Verstößen. Ferner reichen die bestehenden Sanktionsmöglichkeit, sei es die
geringe Höhe der Bußgelder oder der fehlende Durchgriff gegen die Halter der
verwendeten Fahrzeuge, als wirksame Abschreckung kaum aus.
Hinzu kommt, dass technische Manipulationen an den Fahrzeugen immer
häufiger gezielt vorgenommen werden, um vermeidbare Geräuschentwicklungen
bewusst zu erzeugen oder die Außenwirkung der Fahrzeuge deutlich zu
verstärken.
Andere europäische Staaten haben bereits weitergehende Maßnahmen zur
Eindämmung besonders störenden oder gefährlichen Fahrverhaltens eingeführt.
Vor diesem Hintergrund hält der Bundesrat eine Weiterentwicklung des
bundesrechtlichen Rahmens zur gezielten Bekämpfung des sogenannten
„Autoposing“ dringend für erforderlich.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur wirksameren Bekämpfung des sogenannten "Autoposing" im öffentlichen Straßenraum (Beschlussdrucksache)