Erklärung von Kai Whittaker (CDU/CSU) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur …
Teil von Protokoll der 90. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 22a: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssät. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von Kai Whittaker (CDU/CSU) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur …
Die im Gesetz vorgesehenen Einsparungen im Krankenhausbereich führen für meinen Wahlkreis zu Konsequenzen, die ich nicht mittragen kann. Das Defizit des Klinikums Mittelbaden wird durch das Gesetz erheblich erhöht. Es ist zu befürchten, dass die Träger – der Landkreis Rastatt und der Stadtkreis Baden-Baden – den Betrieb beider Krankenhäuser nicht mehr im bisherigen Umfang aufrechterhalten können. Die im parlamentarischen Verfahren erzielten Verbesserungen für die Krankenhäuser insgesamt reichen nicht aus, um die spezifische Situation meines Wahlkreises hinreichend zu entschärfen.
Eine wohnortnahe medizinische Grundversorgung muss in jedem Wahlkreis gewährleistet sein. Mein Wahlkreis ist mit knapp über 200 Betten pro 100 000 Einwohner bereits heute deutlich effizienter aufgestellt als der baden-württembergische Landesdurchschnitt (468 Betten) und der Bundesdurchschnitt (566 Betten). Eine Region mit knapp 300 000 Einwohnern darf nicht auf eine medizinische Minimalversorgung reduziert werden, während andere Wahlkreise mit vergleichbarer Einwohnerzahl weiterhin über deutlich mehr Klinikstandorte verfügen.
Besonders schwer wiegt, dass die drohende finanzielle Verschärfung auch die Umsetzung des seit sieben Jahren vorbereiteten Zentralklinikums für die Region gefährdet. Ist der laufende Betrieb der bestehenden Häuser nicht mehr zu finanzieren, ist auch die Anlauffinanzierung für das Zentralklinikum nicht mehr gesichert. Die dafür in den vergangenen Jahren erzielten Beschlüsse der kommunalen Gremien, die parteiübergreifende Verständigung vor Ort und der Erfolg in zwei Bürgerentscheiden würden damit erheblich infrage gestellt.
Als direkt gewählter Abgeordneter meines Wahlkreises sehe ich mich daher nicht in der Lage, dem Gesetz zuzustimmen, und werde gegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stimmen.
Relationen
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