Krankenhausschließungen und medizinische Versorgung im ländlichen Raum in Baden-Württemberg (Antwort zu Drs. 21/4192)
Text
Krankenhausschließungen und medizinische Versorgung im ländlichen Raum in Baden-Württemberg (Antwort zu Drs. 21/4192)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4737
21. Wahlperiode 13.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anne Zerr, Stella Merendino,
Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4192 –
Krankenhausschließungen und medizinische Versorgung im ländlichen Raum in
Baden-Württemberg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die stationäre medizinische Versorgung in Deutschland befindet sich seit
Jahren in einem tiefgreifenden Strukturwandel. In den letzten 35 Jahren hat sich
die Anzahl der Krankenhäuser um mehr als 20 Prozent verringert (vgl.
Destatis, Grunddaten der Krankenhäuser 2024, www.destatis.de/DE/Themen/Gesell
schaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhauser/Publikationen/_publikationen-inne
n-grunddaten-krankenhaus.html). Gleichzeitig ist die Anzahl privater
Krankenhäuser gestiegen, sodass mittlerweile rund 40 Prozent der Krankenhäuser
in privater Hand sind (ebd.). Der Abbau der stationären Versorgung betrifft
insbesondere kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum. Hier kommt es
vermehrt zu Schließungen von Abteilungen oder ganzen Krankenhäusern,
Standortzusammenlegungen und dem Abbau medizinischer Angebote. Diese
Entwicklungen können erhebliche Auswirkungen auf die Erreichbarkeit von
Gesundheitsleistungen, die Notfallversorgung sowie auf spezialisierte
Versorgungsbereiche wie die Geburtshilfe und den Zugang zu
Schwangerschaftsabbrüchen haben. Die Zahl der Kreißsäle hat sich in den letzten 35 Jahren
halbiert. Während im Jahr 1991 noch fast die Hälfte aller Krankenhäuser eine
Geburtshilfe anboten, waren es im Jahr 2023 weniger als ein Drittel (Schulz, J.
u. Valentukeviciute, L.: Kahlschlag in der Krankenhauslandschaft. Wie
Schließungen und Privatisierung die medizinische Versorgung verschlechtern
und was wir dagegen tun können. Rosa-Luxemburg-Stiftung, Oktober 2024,
S. 41). Baden-Württemberg ist als Flächenland mit einem großen Anteil
ländlicher Regionen in besonderem Maße vom Abbau der wohnortnahen
stationären Versorgung betroffen. Die sich aktuell in der Umsetzung befindliche
Krankenhausreform hat weitere Zentralisierung und Spezialisierung zum Ziel und
wird so weitere Krankenhausschließungen bewirken (www.deutschlandfun
k.de/ministerin-warken-cdu-klinikschliessungen-trotz-anpassung-der-kranken
hausreform-104.html). Nach Ansicht der Fragestellenden steht die
Bundesregierung jedoch in der Verantwortung, eine flächendeckende und
bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen und Ungleichheiten zwischen städtischem
und ländlichem Raum nicht weiter zu verschärfen. Mit dieser Kleinen Anfrage
soll die zahlenmäßige Entwicklung von Krankenhausschließungen, die
Erreichbarkeit stationärer Versorgung sowie die Versorgungslage im Bereich Ge-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 12. März 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
burtshilfe und Schwangerschaftsabbrüche in Baden-Württemberg erfragt
werden.
1. Wie viele Krankenhäuser in Baden-Württemberg wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren geschlossen,
zusammengelegt oder in ihrer Versorgungsstufe herabgestuft (bitte nach Jahren
sowie den Kategorien „Landkreis“ und „kreisfreie Stadt aufschlüsseln)?
2. Wie viele Krankenhausbetten je 100 000 Einwohnerinnen und
Einwohner standen in Baden-Württemberg in den letzten zehn Jahren zur
Verfügung, und wie stellt sich dieser Wert im Vergleich zum
Bundesdurchschnitt dar (bitte nach Jahren sowie den Kategorien „Landkreis“ und
„kreisfreie Stadt aufschlüsseln)?
3. Wie viele der in Baden-Württemberg erfolgten
Krankenhausschließungen betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung Standorte im ländlichen
Raum, und wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
„ländlichen Raum“?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten stationären
Versorgung mit leistungsfähigen und eigenverantwortlich wirtschaftenden
Krankenhäusern ist Aufgabe der Länder. Zu diesem Zweck erstellt jedes Land einen
Krankenhausplan und entscheidet damit über die Anzahl der erforderlichen
Krankenhäuser. In ihren Krankenhausplänen haben die Länder die
Versorgungsangebote im stationären Bereich unter Berücksichtigung des
unterschiedlichen Versorgungsbedarfs und des demografischen Wandels in den einzelnen
Regionen angemessen weiterzuentwickeln.
Die Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes erfasst allgemein die
Anzahl der Einrichtungen sowie die Anzahl der aufgestellten Betten (siehe
Anlage 1*). Ob die Veränderung der Zahl der Einrichtungen aufgrund von
Schließungen oder Fusionen erfolgt, kann hierbei nicht unterschieden werden.
Ergebnisse unterhalb der Landesebene liegen dem Statistischen Bundesamt
nicht vor. Das gilt für alle Fragen unterhalb der Länderebene und wird im
Folgenden nicht wiederholt.
Zu den hier gestellten Fragen könnten die in Baden-Württemberg zuständigen
Behörden Auskunft geben.
4. Wie viele Menschen in Baden-Württemberg leben nach Kenntnis der
Bundesregierung in Regionen, in denen das nächstgelegene Krankenhaus
eine Fahrzeit von mehr als 20 Minuten, 30 Minuten und 45 Minuten mit
dem motorisierten Individualverkehr aufweist (bitte nach Landkreisen
aufschlüsseln)?
5. Wie hat sich die durchschnittliche Fahrzeit zum nächstgelegenen
Krankenhaus in Baden-Württemberg seit 2015 entwickelt?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Bundesweite Vorschriften für die Erreichbarkeit von Krankenhäusern gibt es
nicht. Die Bundesregierung hat keineErkenntnisse im Hinblick auf die
Fahrtzeiten zum nächstgelegenen Krankenhaus in Baden-Württemberg. Hierzu kann
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/4737 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
gegebenenfalls der (voraussichtlich) im März 2026 erscheinende
Krankenhausatlas des Statistischen Bundesamtes Ergebnisse liefern (vgl. www.destatis.de/D
E/Service/Statistik-Visualisiert/krankenhausatlas.html).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen
von Krankenhausschließungen in Baden-Württemberg auf die
Notfallversorgung und Rettungsdienstzeiten vor?
7. Wurden in Orten und Landkreisen, wo Krankenhäuser geschlossen
wurden (z. B. Radolfzell, Stühlingen, Sigmaringen, Ortenau), die
Rettungsdienstkapazitäten dementsprechend aufgestockt, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Es liegen keine Erkenntnisse über die Auswirkungen von
Krankenhausschließungen in Baden-Württemberg auf die Notfallversorgung und
Rettungsdienstzeiten bzw. -kapazitäten vor. Die Krankenhausplanung liegt in der
Verantwortung der Länder. Dies gilt gleichermaßen für die Rettungsdienstbedarfsplanung,
für welche die Länder die organisatorische und planerische Hoheit innehaben.
8. Wie viele Krankenhausbetten in der Geburtshilfe je 100 000
Einwohnerinnen und Einwohner standen in Baden-Württemberg in den letzten
zehn Jahren zur Verfügung, und wie stellt sich dieser Wert im Vergleich
zum Bundesdurchschnitt dar (bitte nach Jahren sowie den Kategorien
„Landkreis“ und „kreisfreie Stadt aufschlüsseln)?
9. Wie viele geburtshilfliche Abteilungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Baden-Württemberg seit 2010 geschlossen (bitte nach
Jahren und Regionen sowie den Kategorien „Landkreis“ und „kreisfreie
Stadt aufschlüsseln)?
10. Wie viele Landkreise und kreisfreie Städte in Baden-Württemberg
verfügen aktuell über keine geburtshilfliche Abteilung?
Die Fragen 8 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Informationen über einzelne Schließungen liegen der Bundesregierung nicht
vor; es können lediglich Entwicklungen abgebildet werden. Es wird auf die
entsprechende Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes verwiesen,
siehe beigefügte Anlage 1*. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis
3 verwiesen.
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Erreichbarkeit der
Geburtshilfe in Baden-Württemberg vom Wohnort aus und deren
Entwicklung?
Im Rahmen eines vom Bundesministerium für Gesundheit im Jahr 2019 in
Auftrag gegebenen Gutachtens zur stationären Hebammenversorgung wurden für
die Erreichbarkeit der nächstgelegenen Geburtshilfe in Deutschland
Erreichbarkeitsanalysen mit zwei unterschiedlichen Geschwindigkeitsmodellen (KBV-Ge-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/4737 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
schwindigkeitsmodell und VRP-Geschwindigkeitsmodell) durchgeführt, vgl.
Kapitel 2.2. und 5.2 des IGES-Gutachtens zur stationären
Hebammenversorgung (www.iges.com/sites/igesgruppe/iges/content/e2622/e2634/e8244/e8616/
e8617/e8619/attr_objs8621/IGES_stationaere_Hebammenversorgung_092019_
ger.pdf.) Bei Zugrundelegung des KBV-Geschwindigkeitsmodells beträgt die
durchschnittliche Fahrzeit zur nächsten Geburtsklinik in Deutschland 17,6
Minuten bei einer durchschnittlichen Entfernung von 10,6 Kilometern. Unter
Zugrundelegung eines Geschwindigkeitsmodells aus der Verkehrs- und
Raumplanung mit höheren Durchschnittsgeschwindigkeiten („VRP-
Geschwindigkeitsmodell“) sinken die Fahrzeiten bis zum nächstgelegenen Klinikstandort
deutlich. Demnach beträgt die durchschnittliche Fahrzeit zur nächsten
Geburtsklinik in Deutschland 10,2 Minuten bei einer durchschnittlichen Entfernung von
9,0 Kilometern. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
zur Erreichbarkeit der Geburtshilfe vor.
Neuere Erkenntnisse kann ggf. der (voraussichtlich) im März 2026
erscheinende Krankenhausatlas des Statistischen Bundesamtes liefern (vgl. www.destati
s.de/DE/Service/Statistik-Visualisiert/krankenhausatlas.html).
12. Wie viele Kliniken in Baden-Württemberg boten nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2025 Schwangerschaftsabbrüche an, und wie stellt
sich diese Zahl im Vergleich zu den Jahren 2015 und 2020 dar?
Die Zahl der durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche in Baden-
Württemberg in den o. g. Jahren kann der entsprechende Krankenhausstatistik des
Statistischen Bundesamtes entnommen werden, siehe beigefügte Anlage 3.*
Die Zahl der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wird
statistisch nicht erfasst. Die Zahl der Meldestellen gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2
des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) lässt keine Rückschlüsse auf
die Anzahl der Kliniken zu.
Nach § 13 Absatz 2 SchKG ist es Aufgabe der Länder, ein ausreichendes
Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von
Schwangerschaftsabbrüchen und den ungehinderten Zugang zu diesen sicherzustellen. Die
Bundesärztekammer führt nach § 13 Absatz 5 SchKG für den Bund eine Liste
der Ärztinnen und Ärzte sowie der Krankenhäuser und Einrichtungen, die ihr
mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den
Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches (StGB) durchführen. Die
Liste ist auf der Internetseite der Bundesärztekammer abrufbar (www.bundesae
rztekammer.de/aerzte/versorgung/schwangerschaftsabbruch/). Die
Bundesärztekammer stellt die Liste zudem dem Bundesinstitut für Öffentliche
Gesundheit, dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und den
Ländern zur Verfügung. Die Eintragung in diese Liste ist jedoch freiwillig,
sodass die Liste nicht vollständig ist. Zusätzlich erfasst sie neben Kliniken auch
Ärztinnen und Ärzte sowie andere Einrichtungen.
13. Welche durchschnittlichen Wegstrecken bzw. Fahrzeiten müssen Frauen
in Baden-Württemberg nach Kenntnis der Bundesregierung für einen
Schwangerschaftsabbruch zurücklegen (bitte regionale Unterschiede
darstellen)?
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/4737 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu regionalen
Versorgungsengpässen im Bereich Schwangerschaftsabbrüche in Baden-
Württemberg vor?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Innerhalb des so genannten ELSA-Projektes „Erfahrungen und Lebenslagen
ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung“ (vgl. www.
bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/elsa) wurden
im Rahmen einer Erreichbarkeitsanalyse auf Grundlage von selbst ermittelten
Adressen von Angeboten zum Schwangerschaftsabbruch Berechnungen
angestellt über den Anteil der gesamten Bevölkerung eines Bundeslandes, die mehr
als 40 Minuten mit dem Auto von der nächsten Einrichtung für einen
Schwangerschaftsabbruch entfernt sind. Für Baden-Württemberg wurde ein
Bevölkerungsanteil von 4 Prozent ermittelt außerhalb einer Erreichbarkeit von
40‑PKW-Minuten zur nächsten Einrichtung für einen
Schwangerschaftsabbruch. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zu
durchschnittlichen Wegstrecken, bzw. Fahrtzeiten und Versorgungsengpässen
im Bereich Schwangerschaftsabbrüche in Baden-Württemberg vor. Hierzu kann
gegebenenfalls der voraussichtlich im März 2026 erscheinende
Krankenhausatlas des Statistischen Bundesamtes Ergebnisse liefern (vgl. www.destatis.de/DE/
Service/Statistik-Visualisiert/krankenhausatlas.html).
15. Welche Rolle spielen wirtschaftliche Gründe, Personalmangel oder
Vorgaben der Krankenhausplanung nach Kenntnis der Bundesregierung als
Ursache von Krankenhausschließungen in Baden-Württemberg?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
16. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die geplante
Krankenhausreform konkret für die stationäre Versorgung im ländlichen
Raum in Baden-Württemberg?
Ziel der Krankenhausreform ist eine auf Dauer qualitativ hochwertige,
flächendeckende und gleichzeitig effiziente medizinische Versorgung. Die Belange
von ländlichen und strukturschwächeren Räumen werden im Rahmen der
Krankenhausreform besonders berücksichtigt. Die Krankenhausplanung und die
Sicherstellung der stationären medizinischen Versorgung sind und bleiben
jedoch Aufgabe der Länder; dies wird durch die Krankenhausreform nicht
geändert. Die konkreten Auswirkungen hängen dann von den
Planungsentscheidungen des Landes ab.
17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand
der Zuteilung von Leistungsgruppen an die Krankenhausträger in Baden-
Württemberg und die Folgen der Zuteilung für die Anzahl von
Krankenhausstandorten?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über den aktuell in Baden-
Württemberg bestehenden Umsetzungsstand der Zuweisung von Leistungsgruppen nach
§ 6a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes.
18. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um eine
flächendeckende stationäre Versorgung sowie den Zugang zu Geburtshilfe und
Schwangerschaftsabbrüchen in Baden-Württemberg dauerhaft
sicherzustellen?
Die flächendeckende Sicherstellung der stationären Versorgung liegt in der
Planungshoheit der Länder. Unabhängig davon ist anzumerken, dass
Krankenhäuser mit einer Fachabteilung für Geburtshilfe oder einer Fachabteilung für
Gynäkologie und Geburtshilfe seit dem Jahr 2023 jährlich zusätzlich 120 Mio. Euro
erhalten. Die Länder verteilen die Mittel, um Geburtshilfestandorte nach
bestimmten Kriterien zu fördern. Diese finanzielle Förderung wurde mit dem
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verstetigt und wird
fortgeführt. Ab dem Jahr 2028 erfolgt die Verteilung des Förderbetrags mit der
Einführung der Vorhaltevergütung und der neuen Leistungsgruppensystematik
gezielt an diejenigen Krankenhäuser, denen die Länder eine geburtshilfliche
Leistungsgruppe zugewiesen haben. Die Festlegung, welche Leistungsgruppen
dem geburtshilflichen Bereich zugeordnet sind, hat der Gesetzgeber den
Vertragsparteien auf Bundesebene übertragen. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass
Krankenhäuser mit einer Fachabteilung für Geburtshilfe oder einer
Fachabteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe von der Förderung für ländliche
Krankenhäuser profitieren können. Mit dem KHVVG wurden diese Fördermittel
erhöht. Jedes Krankenhaus, das die Vorgaben für den Erhalt eines
Sicherstellungszuschlags nach § 136c Absatz 3 Satz 2 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB V) erfüllt, erhält – auch ohne Vorhandensein eines Defizits –
seitdem zusätzlich 500.000 Euro pro Jahr. Hält ein Krankenhaus mehr als zwei der
basisversorgungsrelevanten Fachabteilungen vor und erfüllt die für die
jeweiligen Leistungsbereiche vorgesehenen Kriterien, erhält es je weiterer
basisversorgungsrelevanter Fachabteilung zusätzlich 250.000 Euro pro Jahr.
19. Welche Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds wurden in den
Jahren 2016 bis 2025 für Vorhaben in Baden-Württemberg bewilligt (bitte
nach geförderten Vorhaben, Fördertatbeständen, Antragstellenden,
Zeitraum, Höhe der Mittel, Ergebnis aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in Baden-Württemberg aus dem
Krankenhausstrukturfonds I nach § 12 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
vier Konzentrationsvorhaben mit einem Fördervolumen von insgesamt
63,2 Mio. Euro und ein Umwandlungsvorhaben mit eine Fördervolumen von
0,5 Mio. Euro gefördert. Die diesbezüglichen Förderanträge des Landes Baden-
Württemberg wurden in den Jahren 2017 und 2018 bewilligt. Vier dieser fünf
Vorhaben sind noch nicht abgeschlossen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden aus dem
Krankenhausstrukturfonds II nach § 12a KHG insgesamt 13 Förderanträge des Landes Baden-
Württemberg mit einem Fördervolumen von insgesamt 203,1 Mio. Euro in den
Jahren 2022 bis 2026 bewilligt. Bei zehn dieser Fördervorhaben handelt es sich um
Vorhaben zur Verbesserung der informationstechnischen Sicherheit, im Übrigen
um Konzentrationsvorhaben. Diese Vorhaben sind noch nicht abgeschlossen.
Anlage 1 – Tabelle zu AW auf Frage 1-3 Kleine Anfrage 21/4192
Krankenhäuser und aufgestellte Betten absolut und je 100 000 Einwohner in Krankenhäusern in Baden-Württemberg und Deutschland nach Jahren:
Merkmale 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Baden-Württemberg
Krankenhäuser (Anzahl) 270 268 266 265 250 250 249 246 249 244 237
Aufgestellte Betten 56.572 56.154 55.940 55.780 55.570 55.462 54.172 54.185 53.552 52.796 52.639
Krankenhäuser je 100 000 Einwohner 2,5 2,5 2,4 2,4 2,3 2,3 2,2 2,2 2,2 2,2 2,1
Aufgestellte Betten je 100 000 Einwohner 530,0 520,0 512,5 507,7 503,1 500,3 488,0 487,5 483,2 471,4 468,4
Deutschland
Krankenhäuser (Anzahl) 1.980 1.956 1.951 1.942 1.925 1.914 1.903 1.887 1.893 1.874 1.841
Aufgestellte Betten 500.680 499.351 498.718 497.182 498.192 494.326 487.783 483.606 480.382 476.924 472.851
Krankenhäuser je 100 000 Einwohner 2,4 2,4 2,4 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,2
Aufgestellte Betten je 100 000 Einwohner 618,3 611,3 605,6 601,5 600,9 594,9 586,6 581,3 582,1 572,6 566,2
Quelle: Grunddaten der Krankenhäuser, Statistisches Bundesamt (Destatis 2026)
Fachabteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und dort aufgestellte Betten absolut und je 100 000 Einwohner in Krankenhäusern in Baden-Württemberg und Deutschland nach Jahren
Fachabteilungen gem. KHStatV (bis 2017) 2014 2015 2016 2017 Hauptfachabteilung gem. § 301 SGB
V (ab 2018) 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Baden-Württemberg
Anzahl Fachabteilungen
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 94 91 90 86 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 84 82 79 77 77 76 75
darunter: Geburtshilfe 8 9 9 5 6 9 10
Frauenheilkunde 32 32 31 30
Geburtshilfe 23 24 23 23
Anzahl Fachabteilungen je 100 000 Einwohner
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 0,9 0,8 0,8 0,8 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 0,8 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7
darunter: Geburtshilfe 0,1 0,1 0,1 0,0 0,1 0,1 0,1
Frauenheilkunde 0,3 0,3 0,3 0,3
Geburtshilfe 0,2 0,2 0,2 0,2
Anzahl Aufgestellte Betten
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 3 829 3 759 3 699 3 664 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 3 307 3 265 3 157 3 156 3 153 2 948 2 902
darunter: Geburtshilfe 224 224 249 189 224 309 340
Frauenheilkunde 602 600 572 557
Geburtshilfe 536 528 505 532
Anzahl Aufgestellte Betten je 100 000 Einwohner
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 35,9 34,8 33,9 33,3 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 29,9 29,5 28,4 28,4 28,4 26,3 25,8
darunter: Geburtshilfe 2,0 2,0 2,2 1,7 2,0 2,8 3,0
Frauenheilkunde 5,6 5,6 5,2 5,1
Geburtshilfe 5,0 4,9 4,6 4,8
Deutschland
Anzahl Fachabteilungen
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 850 834 819 801 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 778 759 744 734 722 702 681
darunter: Geburtshilfe 95 86 79 76 74 75 77
Frauenheilkunde 487 475 473 443
Geburtshilfe 399 390 382 355
Anzahl Fachabteilungen je 100 000 Einwohner
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 1,0 1,0 1,0 1,0 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 0,8 0,8
darunter: Geburtshilfe 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
Frauenheilkunde 0,6 0,6 0,6 0,5
Geburtshilfe 0,5 0,5 0,5 0,4
Anzahl Aufgestellte Betten
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 31 395 30 877 30 128 29 055 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 25 846 25 039 24 125 23 658 23 119 22 550 21906
darunter: Geburtshilfe 2 349 2 205 2 137 2 176 2 235 2 200 2189
Frauenheilkunde 10 461 10 177 9 757 8 785
Geburtshilfe 7 983 7 893 7 758 7 306
Anzahl Aufgestellte Betten je 100 000 Einwohner
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 38,8 37,8 36,6 35,2 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 31,2 30,1 29,0 28,4 28,0 27,1 26,2
darunter: Geburtshilfe 2,8 2,7 2,6 2,6 2,7 2,6 2,6
Frauenheilkunde 12,9 12,5 11,8 10,6
Geburtshilfe 9,9 9,7 9,4 8,8
Fachabteilungsgliederung: Durch die Reform der Krankenhausstatistik liegt ab dem Berichtsjahr 2018 eine andere Fachabteilungsgliederung zugrunde.
Quelle: Grunddaten der Krankenhäuser
© Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026
Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche in Baden-Württemberg (Land, in dem der Eingriff erfolgte) für ausgewählte Zeiträume und Eingriffsort
Land, in dem der
Eingriff vorgenommen wurde Anzahl insgesamt Anzahl mit Eingriffsort: Krankenhaus
(ambulant)
Anzahl mit Eingriffsort: Krankenhaus
(stationär)
Anzahl mit Eingriffsort: Praxis / OP-
Zentrum
2015 9 988 1 110 297 8 581
2020 9 334 1 013 354 7 967
2024 11 075 865 480 9 730
1. Quartal 2025 2 560 195 115 2 245
2. Quartal 2025 2 725 210 125 2 390
3. Quartal 2025 2 755 195 110 2 450
4. Quartal 2025 . . . . . . . . . . . .
© Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026
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