polradar

Frage von Stefan Schröder (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835)

dip / rede 08.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

Im Graph öffnen

Text

Frage von Stefan Schröder (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835) Wie erklärt es die Bundesregierung, dass sie in der aktuellen Diesel- und Düngemittelkostenkrise 72 Millionen Euro für alternative Antriebstechnologien bereitstellt, während viele Betriebe kurzfristig bezahlbare Betriebsmittel benötigen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Bundesregierung nimmt die Belastungen der landwirtschaftlichen Betriebe durch gestiegene Preise für Diesel, Düngemittel und weitere Betriebsmittel sehr ernst. Die Förderung alternativer Antriebstechnologien und die Unterstützung der Betriebe bei akuten Kosten- und Liquiditätsbelastungen stehen nicht in Konkurrenz zueinander. Die Bundesregierung begegnet diesen unterschiedlichen Herausforderungen mit jeweils darauf zugeschnittenen Instrumenten. Zur Überbrückung aktueller Liquiditätsengpässe haben das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) ein Liquiditätsprogramm mit einem Volumen von 200 Millionen Euro aufgelegt. Die zinsvergünstigten Darlehen dienen der kurzfristigen finanziellen Stabilisierung betroffener landwirtschaftlicher Betriebe. Das Programm ergänzt weitere Maßnahmen der Bundesregierung, darunter die befristete Senkung der Energiesteuer sowie die weiterhin mögliche Agrardieselrückvergütung. Die Förderung alternativer Antriebstechnologien setzt demgegenüber bei investiven Maßnahmen an. Die hierfür vorgesehenen rund 72 Millionen Euro werden über einen Zeitraum von drei Jahren aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der LR bereitgestellt. Die Mittel werden nach den für das Zweckvermögen geltenden rechtlichen Vorgaben eingesetzt. Im Rahmen der Richtlinie dienen sie der Förderung der Markteinführung innovativer alternativer Antriebssysteme und entsprechender Hofinfrastrukturen in der Agrarwirtschaft. Die Förderung erfolgt nicht als pauschaler Zuschuss an Unternehmen der Landmaschinenindustrie, sondern über zinsgünstige Darlehen für landwirtschaftliche Betriebe, Lohnunternehmen, Maschinenringe und Maschinengemeinschaften, die in marktreife und praxistaugliche Technik investieren. Gefördert wird damit die Anwendung innovativer Technik in den Betrieben. Ziel der Richtlinie ist es, die Markteinführung alternativer Antriebssysteme zu unterstützen und ihre Anwendung in der landwirtschaftlichen Praxis zu beschleunigen. Die Richtlinie unterstützt die Betriebe dabei, sich von fossilen Energieträgern unabhängiger zu machen.

Relationen