Frage von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835)
Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835)
Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der bestehenden und zukünftigen Waldschäden die bisherigen Eingaben zum Nationalen Wiederherstellungsplan, und wie viele Hektar Wald sollen nach Kenntnis der Bundesregierung dadurch wiederhergestellt werden?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher:
Mit Blick auf die großflächigen Waldschäden der Jahre 2017 bis 2021 hat sich die Situation stabilisiert. Der Handlungsbedarf zur Anpassung unserer Wälder hinsichtlich des voranschreitenden Klimawandels ist nach wie vor groß. Für die Jahre 2019 bis 2025 wurde von den Ländern insgesamt ein Wiederbewaldungsbedarf von etwa 610 000 Hektar gemeldet. Im Jahr 2025 entfielen darauf noch etwa 14 100 Hektar. Die Folgen der Trockenjahre wirken bis heute nach. Die Waldzustandserhebung 2025 zeigt, dass sich der Gesundheitszustand unserer Wälder kaum verbessert hat. Noch immer weisen 35 Prozent der Bäume eine deutliche Kronenverlichtung auf, weitere 44 Prozent befinden sich in der „Warnstufe“. Überdurchschnittlich betroffen sind ältere Bäume über 60 Jahre. Der Anteil der Bäume mit deutlicher Kronenverlichtung liegt hier bei 44 Prozent, bei denen unter 60 Jahren dagegen nur bei 17 Prozent.
Deshalb setzen wir konsequent auf den Erhalt und die Stärkung unserer Wälder. Die im Nationalen Wiederherstellungsplan genannten Maßnahmen für die Wiederherstellung von Waldökosystemen wie die Waldmaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) oder das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zielen vor allem auf die Förderung der Widerstands- und Anpassungsfähigkeit in Bezug auf den Klimawandel und damit auf den Walderhalt und den Waldumbau ab.
Ein konkreter Flächenumfang dieser Wiederherstellungsmaßnahmen von Waldökosystemen lässt sich nicht beziffern. Spezifische Wiederherstellungsziele für Waldökosysteme sind in Artikel 12 der EU-Verordnung nicht festgelegt.
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