Verordnung zur Überführung der jährlichen Minderungsziele in Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040 (Jahresemissionsgesamtmengen-Verordnung 2031-2040 - JEGMV 2031-2040) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5069, 21/5428 Nr. 2)
Text
Verordnung zur Überführung der jährlichen Minderungsziele in Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040 (Jahresemissionsgesamtmengen-Verordnung 2031-2040 - JEGMV 2031-2040) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5069, 21/5428 Nr. 2)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6124
21. Wahlperiode 22.05.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(16. Ausschuss)
zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 21/5069, 21/5428 Nr. 2 –
Verordnung zur Überführung der jährlichen Minderungsziele in
Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040
(Jahresemissionsgesamtmengen-Verordnung 2031-2040 – JEGMV 2031-2040)
A. Problem
Die Verordnung dient der Überführung der jährlichen Minderungsziele in
Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040. Damit sollen die im
Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebenen prozentualen jährlichen
Minderungsziele in absolute Zahlen, gemessen in CO2-Äquivalenten, umgesetzt werden. Die
Jahresemissionsgesamtmengen sollen schrittweise von 409 Millionen Tonnen
CO2-Äquivalenten im Jahr 2031 auf 150 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im
Jahr 2040 sinken. Hierdurch wird aus Sicht der Bundesregierung konkret
absehbar, welche Emissionsminderungen in welchem Zieljahr zu erreichen sind. Dies
schafft die Grundlage für prospektiven, effizienten und freiheitsschützenden
Klimaschutz in Kooperation mit gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteuren.
B. Lösung
Zustimmung zu der Verordnung mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
C. Alternativen
Ablehnung der Verordnung.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
der Verordnung auf Drucksache 21/5069 zuzustimmen.
Berlin, den 20. Mai 2026
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Lorenz Gösta Beutin
Vorsitzender
Dr. Thomas Gebhart
Berichterstatter
Dr. Ingo Hahn
Berichterstatter
Daniel Rinkert
Berichterstatter
Julia Schneider
Berichterstatterin
Dr. Fabian Fahl
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Dr. Thomas Gebhart, Dr. Ingo Hahn, Daniel Rinkert,
Julia Schneider und Dr. Fabian Fahl
I. Überweisung
Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 21/5069 wurde gemäß § 92 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages (Überweisungsdrucksache 21/5428 Nr. 2) zur federführenden Beratung an den Ausschuss
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und zur Mitberatung an den Ausschuss für
Wirtschaft und Energie überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Bundesrepublik Deutschland ist völker-, unions- und verfassungsrechtlich verpflichtet, Netto-
Treibhausgasneutralität zu erreichen. Dieses Ziel soll gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) bis
zum Jahr 2045 erreicht werden. Der Gesetzgeber hat im KSG jährliche Minderungsziele,
Jahresemissionsgesamtmengen und sektorenspezifische Jahresemissionsmengen festgelegt. Diese sind im Gesetz für den Zeitraum 2020
bis 2030 niedergelegt. Für die Jahre 2031 bis 2040 sind zudem gesetzlich jährliche Minderungsziele festgelegt.
Diese sind gemäß § 4 Absatz 4 Satz 1 KSG von der Bundesregierung in Jahresemissionsgesamtmengen zu
überführen, die in grundsätzlich gleichmäßigen Schritten absinken. Die Verordnung dient dieser Überführung für die
Jahre 2031 bis 2040. Damit sollen die im (KSG) festgeschriebenen prozentualen jährlichen Minderungsziele in
absolute Zahlen, gemessen in CO2-Äquivalenten, umgesetzt werden. Demnach sollen die
Jahresemissionsgesamtmengen schrittweise von 409 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2031 auf 150 Millionen Tonnen CO2-
Äquivalenten im Jahr 2040 sinken. Hierdurch wird aus Sicht der Bundesregierung konkret absehbar, welche
Emissionsminderungen in welchem Zieljahr zu erreichen sind. Dies schafft die Grundlage für prospektiven, effizienten
und freiheitsschützenden Klimaschutz in Kooperation mit gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteuren.
III. Gutachtliche Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung
und Zukunftsfragen
Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung und Zukunftsfragen gemäß Einsetzungsantrag (Drucksache 21/571) in seiner 16. Sitzung am 15.
April 2026 mit der Verordnung zur Überführung der jährlichen Minderungsziele in Jahresemissionsgesamtmengen
für die Jahre 2031 bis 2040 (Jahresemissionsgesamtmengen-Verordnung 2031-2040 – JEGMV 2031-2040)
(Drucksache 21/5069) befasst.
In der Begründung des Verordnungsentwurfs wurden zur Nachhaltigkeit folgende Aussagen getroffen:
„Der Entwurf steht im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im
Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die der Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige
Entwicklung der Vereinten Nationen dient.
Er fördert insbesondere die Umweltdimension der Nachhaltigkeit und unterstützt eine klima-freundliche,
nachhaltige Entwicklung im Sinne des Nachhaltigkeitsziel 13 („Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des
Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen“). Durch Bestimmung der Emissionsmengen gewährleistet die
Verordnung eine zielgerichtete Steuerung der Treibhausgasemissionen in den Jahren 2031-2040 und stärkt die
Planbarkeit sowie Steuerungswirksamkeit des KSG.
Im Rahmen des ganzheitlichen Ansatzes der UN-Agenda 2030 trägt die Verordnung neben Ziel 13 auch zur
Erreichung weiterer Nachhaltigkeitsziele bei. Insbesondere unterstützt sie die Transformation hin zu
klimafreundlichen Technologien und Maßnahmen, die Ziel 7 („Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und
moderner Energie für alle sichern“) fördern. Zudem begünstigt die verbindliche Steuerung der Emissionen eine
nachhaltige Ressourcennutzung und Effizienzsteigerung, was positive Effekte auf Ziel 12 („Nachhaltige Konsum- und
Produktionsmuster sicherstellen“) hat.
Damit berücksichtigt die Verordnung die integrativen und systemischen Zusammenhänge der
Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030 und folgt den Prinzipien der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, insbesondere
hinsichtlich der globalen Verantwortung, des Erhalts natürlicher Lebensgrundlagen sowie der Förderung eines
nachhaltigen Wirtschaftens.“
Bewertung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen:
„Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen stellt fest, dass die
Bundesregierung die Nachhaltigkeitsprüfungsbewertung im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung durchgeführt hat, indem
die wesentlichen Nachhaltigkeitskriterien herausgestellt werden. Durch die Bestimmung der Emissionsmengen
sollen die mit dem Vorhaben verfolgten und nachfolgend benannten Nachhaltigkeitsziele gefördert werden:
• Nachhaltigkeitsziel 7 (SDG 7): „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für
alle sichern“,
• Nachhaltigkeitsziel 12 (SDG 12): „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“,
• Nachhaltigkeitsziel 13 (SDG 13): „Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner
Auswirkungen ergreifen“.
Darüber hinaus sollen mit der Regierungsvorhaben auch folgende Leitprinzipien der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt werden:
• Leitprinzip b) „Global Verantwortung übernehmen“,
• Leitprinzip c) „Natürliche Lebensgrundlagen erhalten“,
• Leitprinzip d) „Nachhaltiges Wirtschaften stärken“.
Daher sind die Ausführungen der Bundesregierung im Rahmen der Nachhaltigkeitsprüfung nicht zu beanstanden.
Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich.“
IV. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 35. Sitzung am 20. Mai 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, der Verordnung auf Drucksache 21/5069 zuzustimmen.
V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 37. Sitzung am
20. Mai 2026 die Verordnung auf Drucksache 21/5069 abschließend behandelt.
Die Fraktion der CDU/CSU führte einleitend aus, dass mit der Verordnung die Bundesregierung einem
gesetzlichen Regelungsauftrag nachkomme. Es würden absolute Werte für die Dekade 2031 bis 2040 definiert. Im
Klimaschutzgesetz seien für die Jahre 2031 bis 2040 gesetzlich prozentuale Minderungsziele festgelegt worden.
Diese seien nach dem Klimaschutzgesetz durch die Bundesregierung auf dem Verordnungsweg nun in absolute
Jahresemissionsgesamtmengen, ausgedrückt in Tonnen CO2-Äquivalente, zu überführen. Die Fraktion der
CDU/CSU erläuterte, die Verordnung sehe nun in gleichmäßigen Schritten absinkende
Jahresemissionsgesamtmengen vor. Diese Werte entsprächen dem durch das Klimaschutzgesetz vorgegebenen prozentualen
Minderungspfad. Insofern handle es sich um eine Verordnung, die das Klimaschutzgesetz vollziehe. Es handele sich
dabei somit nicht um eine besondere Angelegenheit, sondern die Verordnung setze das um, was bereits im Gesetz
angelegt sei.
Die Fraktion der AfD erklärte, dass die JEGMV 2031 bis 2040 für die Zeit nach 2030 einen sehr weitreichenden
Reduktionspfad festlege. Die zulässigen Jahresemissionsgesamtmengen sollten von 409 Millionen Tonnen CO2-
Äquivalenten im Jahr 2031 auf nur noch 150 Millionen Tonnen im Jahr 2040 sinken. Damit werde der politische
Kurs einer immer stärkeren Begrenzung von Emissionen in allen zentralen Bereichen Deutschlands
fortgeschrieben, darunter Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Mittelstand. Die Fraktion der AfD
betonte, dass genau hierin der kritische Punkt liege. Wer solche Emissionsobergrenzen festlege, schaffe
zwangsläufig Druck für weitere politische und gesetzliche Eingriffe. Sollten die tatsächlichen Entwicklungen nicht zu diesen
Zielen passen, würden neue Programme, neue Vorgaben und neue Belastungen folgen. Dadurch werde ein Pfad
festgelegt, dessen praktische Umsetzung tief in Wirtschaft und Alltag hineinwirke, was täglich sichtbar und lesbar
sei. Dieser Ansatz sei grundfalsch. Deutschland habe derzeit mit enormen Energiepreisen, Deindustrialisierung,
der Abwanderung energieintensiver Produktion und einer zunehmend unsicheren Versorgungslage zu kämpfen.
Die Fraktion der AfD kritisierte, dass der Kurs der weiteren Verknappung und Verteuerung dennoch fortgesetzt
werde. Statt die energiepolitischen Fehlentscheidungen der vergangenen Jahre zu korrigieren, würden diese für
die Zeit nach 2030 praktisch fortgeschrieben. Problematisch sei ferner, dass diese Zielarchitektur keinen
ausreichenden Raum für Technologieoffenheit lasse. Wer zunächst starre Emissionsmengen festlege und anschließend
Politik, Wirtschaft und Gesellschaft daran ausrichte, entscheide sich im Ergebnis für eine staatlich gelenkte
Transformationspolitik. Deutschland brauche jedoch keine weiteren planwirtschaftlichen Zielpfade, sondern eine
realistische Energie- und Umweltpolitik mit sicherer Energie, bezahlbaren Preisen, industrieller Wertschöpfung,
Forschungsoffenheit und wirksamem Umweltschutz anstelle einer abstrakten Reduktionslogik. Die Fraktion der AfD
erklärte daher, dass sie den politischen Grundsatz dieser Verordnung und damit auch die Verordnung selbst
ablehne. Nicht immer neue Emissionsbindungsziele dürften im Mittelpunkt stehen, sondern die Frage, wie
Deutschland als Industrie- und Wohlstandsstandort erhalten bleiben könne. An die Fraktion der CDU/CSU gerichtet bat
die Fraktion der AfD darum, sich nicht bloß auf die Gesetzeslage zurückzuziehen, sondern auch eine inhaltliche
Bewertung vorzunehmen.
Die Fraktion der SPD erklärte, dass wer Klimaschutz leugne, auch in Kauf nehme, dass Menschen bei
Hitzewellen und Überschwemmungen gefährdet würden. Die Menschheit leide bereits heute massiv unter dem
Klimawandel und den steigenden Temperaturen. Die Themen Gesundheit, Hitze und resiliente Städte seien zentrale
Herausforderungen. Auch sei es nicht förderlich für die Wirtschaft, wenn nichts gegen den Klimawandel
unternommen werde und Trockenperioden sowie Dürren zunähmen, da Teile der Wirtschaft für ihre Produktion auf
Wasser angewiesen seien. Der Klimawandel ziehe erhebliche soziale, ökologische und ökonomische Folgen nach
sich, die bereits sichtbar seien. Die Fraktion der SPD verwies beispielhaft auf die Ahrtal-Flut 2021, deren
Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft im Land massiv gewesen seien. Es müsse
daher alles dafür getan werden, den Klimaschutz weiter voranzutreiben. Die Grundlage der Verordnung sei bereits
durch die Fraktion der CDU/CSU zutreffend dargestellt worden. Die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten
prozentualen jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 müssten entsprechend überführt werden.
Die Verordnung sei ein wichtiger Bestandteil, um zu überprüfen, ob die Klimaschutzziele erreicht würden und ob
das Klimaschutzgesetz gegebenenfalls weiter angepasst werden müsse.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, dass nun die Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre
2031 bis 2040 vorlägen. Die Bundesregierung habe die Prozentvorgaben des Klimaschutzgesetzes formvollendet
in Zahlen gegossen. Das Problem bestehe jedoch darin, dass diese Zahlen für die Zukunft „Makulatur“ seien,
solange sich die Bundesregierung der klimapolitischen Realität der 2020er Jahre verweigere. Die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN verwies darauf, dass der unabhängige Expertenrat für Klimafragen am vergangenen
Montag seinen Prüfbericht vorgelegt habe, und das Urteil über die Politik der Bundesregierung vernichtend ausfalle.
Die Bundesregierung lege Ziele für die 2030er Jahre vor, obwohl laut Expertenrat das Budget bis 2030 bereits um
60 bis 100 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente verfehlt werde. Die Projektionsdaten der Bundesregierung seien
nach Einschätzung des Expertenrats insbesondere im Gebäude- und Energiesektor schöngerechnet. Zugleich
werde dort durch aktuelle Politik zusätzlicher Schaden angerichtet. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
erklärte, dass mit dem vorgelegten Klimaschutzprogramm 2026 selbst bei vollständiger Umsetzung keines der
gesetzlichen Ziele bis 2040 erreichen werde. Hinzu komme das Desaster im LULUCF-Sektor, der sich statt zu
einer unverzichtbaren Kohlenstoffsenke zunehmend zu einer dauerhaften Emissionsquelle entwickle. Dies sei
nicht verantwortungsvoll, sondern grenze bereits an Arbeitsverweigerung. Die Festlegung von Zielmengen für
die Jahre 2031 bis 2040 schaffe nur dann Planungssicherheit, wenn der Weg dorthin mit wirksamen Maßnahmen
unterlegt werde. Deshalb fordere die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Bundesregierung auf, mit der
„mathematischen Kosmetik“ aufzuhören. Statt weiterer Papiere mit fiktiven Zahlen für das nächste Jahrzehnt
bedürfe es Ehrlichkeit und eines kohärenten Maßnahmenpakets, das Deutschland verlässlich auf den Pfad der
Treibhausgasneutralität bringe. Der Expertenrat habe in seinem Bericht unmissverständlich klargestellt, dass das
Klimaschutzprogramm 2026 nicht geeignet sei, die Klimaziele bis 2030, geschweige denn bis 2040, zu erreichen,
und gehe von einer Überschreitung um bis zu 100 Millionen Tonnen CO2 bis 2030 aus. Vor diesem Hintergrund
fragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ob die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm
entsprechend der Empfehlung des Expertenrats überarbeiten werde, um diese Ziellücke zu schließen, anstatt mit der
vorliegenden Verordnung lediglich Zahlen für das nächste Jahrzehnt festzuschreiben. Des Weiteren sei von
Interesse, wie künftig verhindert werden solle, dass sich einzelne Ministerien bei einer Überschreitung der
Gesamtemissionen ihrer Verantwortung entzögen, und wie ohne Sektorziele künftig festgestellt werden solle, welches
Ressort nachsteuern müsse.
Die Fraktion Die Linke legte dar, dass derzeit das Problem bestehe, dass die bisherigen Maßnahmen nicht
ausreichten, um die Klimaziele zu erreichen. Bekenntnisse zu Gesamtmengen blieben abstrakt. Entsprechende
Zielwerte könnten zwar beschlossen werden, allerdings müsse auch die praktische Umsetzung betrachtet werden. Die
Fraktion Die Linke führte aus, dass die Verordnung nur dann relevant sei, wenn sich die Bundesregierung auch
an die verfassungsrechtlich relevanten Klimaziele halte und geeignete Instrumente einführe. Viele aktuelle
Entwicklungen, etwa der Ausbau weiterer Gaskraftwerke, wirkten der Zielerreichung entgegen und ihre negativen
Auswirkungen seien bislang noch gar nicht eingepreist. Dies komme zusätzlich zu der bereits bestehenden Kritik
hinzu. Die amtierende Bundesregierung habe die Klimaziele bislang nicht einhalten können und unternehme
derzeit eher Rückschritte. Zudem werde von einzelnen Vertreterinnen und Vertretern der Fraktion der CDU/CSU
sogar diskutiert, die Klimaziele ganz zu streichen. Auch Verweise auf Forstpolitik und Klimafinanzierung seien
an dieser Stelle notwendig. Deshalb stelle sich grundlegend die Frage, wie die nun auf dem Papier beschlossenen
Reduktionen tatsächlich erreicht werden sollten. Die Fraktion Die Linke verwies darauf, dass selbst der eigene
Expertenrat der Bundesregierung den Klimaschutz als unzureichend bewerte. Das Klimaschutzprogramm 2026
werde voraussichtlich erneut verfassungswidrig sein und gehe von einer zu geringen Lücke bei der Zielerreichung
aus. Der Expertenrat für Klimafragen komme zu dem Ergebnis, dass selbst bei vollständiger Umsetzung des
Klimaschutzgesetzes keines der gesetzlichen Ziele bis 2040 erreichbar sei. Vor diesem Hintergrund fragte die
Fraktion Die Linke, ob eine Nachschärfung geplant sei und ob auch das vorliegende Klimaschutzgesetz nochmals
überarbeitet werde, um einer möglichen Verfassungswidrigkeit vorzubeugen. Bezüglich der Wälder und des
LULUCF-Sektors erklärte die Fraktion Die Linke, dass auch dort sich grundlegende Fragen stellten, insbesondere
vor dem Hintergrund des Waldzustandsberichts. Es sei zu kritisieren, dass Bundeslandwirtschaftsminister Alois
Rainer sich darüber gefreut habe, dass weiterhin ein Fünftel der Bäume gesund sei. Eine solche Aussage sei
„absurd“, alarmierend und grenze an Klimawandelleugnung.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke zu empfehlen, der Verordnung auf Drucksache 21/5069 zuzustimmen.
Berlin, den 20. Mai 2026
Dr. Thomas Gebhart
Berichterstatter
Dr. Ingo Hahn
Berichterstatter
Daniel Rinkert
Berichterstatter
Julia Schneider
Berichterstatterin
Dr. Fabian Fahl
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- authored ← Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- authored ← Daniel Rinkert (Berichterstattung)
- authored ← Fabian Fahl (Berichterstattung)
- authored ← Ingo Hahn (Berichterstattung)
- authored ← Julia Schneider (Berichterstattung)
- authored ← Thomas Gebhart (Berichterstattung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Überführung der jährlichen Minderungsziele in Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040 (Jahresemissionsgesamtm (Beschlussempfehlung und Bericht)