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Investitionsbedarfe in den Küsten- und Hochwasserschutz im Kontext der Klimakrise (Antwort zu Drs. 21/3892)

dip / drucksache 10.02.2026 · WP 21 · 21/4097 · Antwort · Original ↗

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Investitionsbedarfe in den Küsten- und Hochwasserschutz im Kontext der Klimakrise (Antwort zu Drs. 21/3892) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4097 21. Wahlperiode 10.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Linda Heitmann, Lukas Benner, Stefan Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/3892 – Investitionsbedarfe in den Küsten- und Hochwasserschutz im Kontext der Klimakrise V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Nacht vom 16. auf den 17. Februar 1962 ereignete sich die folgenreichste Sturmflut an der Nordsee seit Beginn der Wasserstandsaufzeichnungen. Mit 130 Stundenkilometern löste der Orkan „Vincinette“ eine Flutkatastrophe aus, die neben Schleswig-Holstein und Niedersachsen ganz besonders auch Hamburg traf. Trotz Sturmflutwarnung wurden viele Menschen damals vom Hochwasser wortwörtlich im Schlaf überrascht. Bis in die frühen Morgenstunden brachen fast alle Deiche und Dämme. Die Folgen: 315 Tote, 20 000 Obdachlose, zahlreiche zerstörte oder schwer beschädigte Wohnungen sowie kaputte Infrastruktur. Die 1962-Sturmflut war ein folgenschwerer Stresstest für die damaligen Hochwasserschutzanlagen, der dazu führte, dass eine komplett neue, fast durchgehenden Hochwasserschutzlinie von ca. 100 Kilometern und mindestens 7,20 Meter über Normalnull errichtet wurde. Seit 1990 werden die Hochwasserschutzanlagen stetig modernisiert und erhöht, sodass sie aktuell eine Deichhöhe von 7,50 bis 9,25 Metern über Normalnull aufweisen. Ein Erfolg: Obwohl es Sturmfluten gab, die höher ausfielen als die von 1962, gab es keine vergleichbaren Schäden. Das Schutzniveau, das die nahezu geschlossene Deichlinie bietet, ist derzeit zwar hoch, jedoch können und dürfen wir uns darauf nicht ausruhen: Infolge der Klimakrise stehen unsere Hochwasserschutzanlagen vor wachsenden Herausforderungen. Denn aufgrund der Klimakrise steigt der Meeresspiegel immer weiter an. Wenn wir unsere Treibhausgasemissionen unverändert lassen, wird sich der Meeresspiegel schätzungsweise bis 2100 um bis zu 1,20 Meter erhöhen. Für die Deutsche Bucht hieße es, dass Sturmfluten bis 1,50 Metern höher ausfallen als heute. Dementsprechend wäre auch die Fläche, die zu schützen wäre, viel größer als heute. Je höher der mittlere Meeresspiegel ist, umso häufiger und heftiger treten Extremwetterereignisse wie Sturmfluten auf. Daher setzt die Klimakrise unsere Hochwasserschutzsysteme einem immer größeren Anpassungsdruck aus, der die kontinuierliche Weiterentwicklung und den ständigen Ausbau der Deiche zu einer Daueraufgabe macht. Das ist nicht nur mit erheblichen finanziellen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 10. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. und ökologischen Kosten verbunden, sondern stößt auch technisch an ihre Grenzen: Vielerorts fehlen Sand, Klei und Fläche, die für die Deichanpassungen benötigt werden. Der Untergrund kann vielerorts die zusätzliche Last, die durch die kontinuierliche Erhöhung und Verbreiterung der Deiche entsteht, nicht mehr ohne Weiteres tragen. Außerdem müssen für die Entwässerung immer öfter energieaufwändige Pumpen eingesetzt werden, da Siele zur Entwässerung oft nicht mehr ausreichen, was wiederum zu einer verstärkten Versalzung des Grundwassers führt. Vor allem auch die Landwirtschaft, z. B. im Alten Land, stellt das vor zunehmende Probleme. Vor diesem Hintergrund ist ein schlichtes Weiter-so des Küsten- und Hochwasserschutzes weder finanziell noch ökologisch nachhaltig. Mit dem steigenden Meeresspiegel infolge der Klimakrise werden künftig höhere und breitere Deiche notwendig sein, als dies mit Blick auf die Knappheit von Baumaterial und Fläche sowie der Tragfähigkeit des Untergrunds möglich wäre. Um unsere Lebensräume an den Küstenniederungen effektiv und nachhaltig zu schützen, müssen die technischen Küstenschutzmaßnahmen durch die natürlichen Küsten- und Hochwasserschutzfunktionen unserer marinen sowie küsten- und flussnahen Ökosysteme wie Moore, Auen, Salzmarschen und Seegraswiesen ergänzt und gestärkt werden. In der Klimaanpassungsstrategie müssen wir Naturschutz, Klimaschutz sowie Küsten- und Hochwasserschutz weiterhin verstärkt zusammendenken und Synergien schaffen. Beispielsweise kann durch Deichrückverlegungen den Wassermassen mehr Raum gegeben werden. Auen haben die Doppelfunktion, dass sie bei Hochwasser überschüssiges Wasser speichern, welches sie in Trockenperioden nach und nach an die Landschaft abgeben. Durch den Schutz und die Wiederherstellung dieser Ökosysteme kann der konventionelle Küsten- und Hochwasserschutz nachhaltig ergänzt und gestärkt und zugleich ein wichtiger Beitrag zum Klima- und Naturschutz geleistet werden. In ihrem Koalitionsvertrag vom Mai 2025 hat die Bundesregierung unter anderem angekündigt, dass die Klimaanpassungsstrategie umgesetzt, die bestehenden Förderprogramme gegebenenfalls angepasst, eine solide Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen gemeinsam mit den Ländern gewährleistet und die Kommunen bei der Klimaanpassung unterstützt werden. Zu diesem Zwecke würden ein Sonderrahmenplan Naturschutz und Klimaanpassung eingerichtet, die Einführung einer diesbezüglichen Gemeinschaftsaufgabe geprüft und die Hochwasser- und Küstenschutzmaßnahmen beschleunigt werden. Darüber hinaus würden die finanziellen Mittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) nicht nur deutlich erhöht, sondern auch Bundesförderprogramme im Einklang mit den Förderangeboten der GAK entwickelt werden. Außerdem wolle die Bundesregierung bestehende Ursachen für Schwierigkeiten beim Mittelabruf in der GAK zeitnah evaluieren sowie eine Förderung der Mehrgefahrenversicherung aus Mitteln der GAK prüfen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Grundsätzlich wird auch auf die Bundestagsdrucksachen 21/1727 sowie 19/872, 19/32534, 19/32657 und 19/32275 verwiesen. 1. a) Wie haben sich die Kosten für den Küsten- und Hochwasserschutz seit 1990 entwickelt (bitte nach Jahr sowie nach Sturmfluten, Starkregen und Überschwemmungen aufschlüsseln), und wenn die Bundesregierung keine Daten hat, warum nicht, und wie gedenkt sie, die Datenlage zu verbessern? Grundsätzlich ist die Umsetzung von Küsten- und Hochwasserschutz Aufgabe der Länder. Dem Bund liegen daher keine vollumfänglichen Daten vor. Es besteht auch keine Verpflichtung auf Bundesebene sämtliche Daten dazu zu erheben. Der Bund berichtet bürokratiearm öffentlich über die Verwendung der Bundesmittel für Küsten- und Hochwasserschutz im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Dort ist veröffentlicht, in welche Art von Küsten- und Hochwasserschutz-Maßnahmen wie viele Mittel je Bundesland im jeweiligen Jahr seit dem Jahr 2000 flossen. Die GAK-Berichterstattung ist unter folgendem Link abrufbar: www.bmel-stati stik.de/laendlicher-raum-foerderungen/gemeinschaftsaufgabe-zur-verbesserun g-der-agrarstruktur-und-des-kuestenschutzes. Unterlagen, die sich auf den Zeitraum 1990 bis 1999 beziehen, liegen der Bundesregierung nicht mehr vor. Für diese Jahre wird auf die öffentlich zugänglichen Bundestagsdrucksachen der GAK-Rahmenpläne 11/7014, 12/1228, 12/2459, 12/4207, 12/7845, 13/1718, 13/4349, 13/8435, 13/10143, 14/1634, 14/3498, 14/5900 verwiesen. Darüber hinaus werden auch in anderen Aufgabenbereichen Ausgaben für Küsten- und Hochwasserschutz verbucht, die finanzstatistisch jedoch nicht separiert werden können. b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für den Küsten- und Hochwasserschutz bis 2035 ein (bitte nach Verwendungszweck aufschlüsseln)? Die Küstenländer haben in ihrem Sachstandsbericht aus dem Jahr 2020 ihren Mehrbedarf für Küstenschutzmaßnahmen nach Umwandlung des bis 2023 geltenden Sonderrahmenplans Küstenschutz beziffert. Daraufhin wurden den Küstenländern im Jahr 2023 für die Jahre 2024 bis 2040 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 885,43 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Hiervon entfallen auf die Jahre 2026 bis einschließlich 2035 Bundesmittel in Höhe von 536 Mio. Euro. Einschließlich der Landesmittel betragen die Verpflichtungsermächtigungen insgesamt 924,90 Mio. Euro. Die derzeit von den Ländern veranschlagten Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP) belaufen sich allein von 2026 bis 2035 auf rund 4 Mrd. Euro. Des Weiteren wird auf die Hochwasserrisikomanagementpläne der Länder verwiesen. Die Umsetzung des GAK-Rahmenplans ist Aufgabe der Länder, sie setzen die GAK in eigener Verantwortung durch. 2. a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Schadenhöhe infolge von Sturmfluten, Starkregen und Überschwemmungen seit 1990 entwickelt (bitte nach Jahr, nach Sturmfluten, Starkregen und Überschwemmungen, nach Bundesland sowie nach versicherten und nichtversicherten Schäden aufschlüsseln), und wenn die Bundesregierung keine Daten hat, warum nicht, und wie gedenkt sie, die Datenlage zu verbessern? b) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die Schadensbeseitigung infolge von Sturmfluten, Starkregen und Überschwemmungen seit 1990 entwickelt (bitte nach Jahr, nach Bund, Länder und Kommunen sowie nach Sturmfluten, Starkregen und Überschwemmungen aufschlüsseln) ,und wenn die Bundesregierung keine Daten hat, warum nicht, und wie gedenkt sie, die Datenlage zu verbessern? Die Fragen 2a und 2b werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung erhebt keine eigenen Daten zu Schadenshöhe und Schadensbeseitigung. Valide Zahlen sind bei den Rückversicherern einsehbar: z. B. www.munichr e.com/de/risiken/naturkatastrophen/hochwasser.html. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt jährlich einen Überblick im Bereich der versicherten Schäden in Deutschland heraus: www.gdv.de/gdv/statistik/datenservice-zum-naturgefahrenreport/uebers icht. 3. a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Todesopfer aufgrund von Sturmfluten, Starkregen und Überschwemmung seit 1990 in Deutschland entwickelt (bitte nach Jahr, nach Sturmfluten, Starkregen und Überschwemmung sowie nach Bundesland aufschlüsseln), und wenn die Bundesregierung keine Daten hat, warum nicht ,und wie gedenkt sie, die Datenlage zu verbessern? Die Todesursachenstatistik des Statistischen Bundesamtes gibt Auskunft über die Entwicklung der Sterbefälle, die infolge von Sturmfluten, Starkregen und Überschwemmungen verstarben. Eine Auswertung der Todesursachen seit 1990 nach Ländern ist in der ANLAGE dargestellt. Durch die Umstellung von ICD-9 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 9. Revision) auf ICD-10 (10. Revision) entsteht ein Zeitreihenbruch in den Ergebnissen. Für die Berichtsjahre 1990 bis 1997 wurde der ICD-9-Kode „E908 Verheerende Stürme und Überschwemmungen durch Stürme“ und für die Berichtsjahre 1998 bis 2024 wurden die ICD-10-Kodes „X37 Opfer von Sturmkatastrophe“, „X38 Opfer von Überschwemmung“ und „X39 Exposition gegenüber sonstigen oder nicht näher bezeichneten Naturkräften“ für die Ergebniserstellung verwendet.* b) Wie viele Menschen in Deutschland (heutige Siedlungsstruktur) wären nach Einschätzung der Bundesregierung bis 2100 unmittelbar von Sturmfluten und Überschwemmungen bedroht (bitte nach Gebieten aufschlüsseln)? In regelmäßigem Turnus überprüfte Hochwassergefahren- und -risikokarten der Länder sind bundesweit im Rahmen der Berichterstattung zur EG Hochwasserrisikomanagementrichtlinie hier abrufbar: https://geoportal.bafg.de/karten/HW * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 21/04097 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. RM_Aktuell/. Darin sind auch die zum jeweiligen Berichtszeitraum potenziell betroffenen Einwohner in Clustern dargestellt. c) Plant die Bundesregierung, die Möglichkeit einer Zonierung von Überschwemmungsgebieten im Küstenbereich mit strengeren Regeln für Gefahrenbereiche einzuführen, wenn ja, wie wird diese aussehen, und wenn nein, warum nicht? Die in der Frage aufgeworfene Thematik wird Gegenstand der Beratungen für einen verbesserten Hochwasserschutz sein. Eine Zonierung für Küstengebiete wurde von den Ländern bisher aber nicht gefordert und war in den zurückliegenden Überlegungen nicht vorgesehen. 4. Welche Pläne, Konzepte und Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung allein oder gemeinsam mit den Ländern zur Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen im Bereich Klimaanpassung beim Küsten- und Hochwasserschutz? Die Bundesregierung beteiligt sich an der Finanzierung des Küsten- und Hochwasserschutzes insbesondere über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK), weiteren Förderprogrammen zur Klimaanpassung, Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes sowie durch Forschung, Koordinierung und fachliche Unterstützung. Mit dem jeweiligen GAK-Rahmenplan vereinbaren die Bundesregierung und die 16 Landesregierungen im Planungsausschuss für die GAK (PLANAK) jährlich für den Zeitraum der Finanzplanung die Ziele, Zuwendungszwecke und die zu fördernden sowie zu finanzierenden GAK-Maßnahmen, u. a. für den Hochwasser- und Küstenschutz. Die Erhöhung der Sicherheit gegen Überflutung auch angesichts des Klimawandels steht dabei im Fokus. Diese dienen demnach auch der Klimaanpassung. Die Rahmenpläne sind hier veröffentlicht: www.bmel-statistik.de/laendlicher-raum-foerderungen/gemeinschaftsaufgabe-z ur-verbesserung-der-agrarstruktur-und-des-kuestenschutzes/uebersicht-ueber-di e-gak-rahmenplaene/. 5. Welche Pläne, Konzepte und Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung zur im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Beschleunigung von Küsten- und Hochwasserschutzmaßnahmen? Die Bundesregierung plant sowohl eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, insbesondere der Planfeststellungsverfahren für bestimmte Hochwasserschutzbauten, als auch eine Beschleunigung der Rechtsbehelfsverfahren, zum Beispiel durch konkrete Antrags- und Begründungsfristen. 6. Wie ist der Stand der Einführung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (S. 86) angekündigten Elementarschadenversicherung, und welche Regelungskonzepte werden insbesondere von der Bundesregierung näher erwogen? Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Wohngebäudeversicherung im Neugeschäft nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten werden soll und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden sollen. Die Einführung eines Opt-out wird geprüft. Die Bundesregierung treibt die Umsetzung dieses Konzepts und seiner konkreten Ausgestaltung entschlossen voran und erarbeitet einen Gesetzentwurf, der für eine bessere finanzielle Absicherung gegen Naturkatastrophen sorgt und keine Interessenträger außer Acht lässt. Der Zeitplan für das weitere Vorgehen wird ebenfalls derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. 7. a) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung ökologischen Aspekten im Bereich Küsten- und Hochwasserschutz zu? Die Durchführung von Maßnahmen des Küsten- und Hochwasserschutzes liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Es wird ein integrierter Ansatz verfolgt, indem technischer Schutz und ökologische Maßnahmen gemeinsam zur langfristigen Resilienz beitragen sollen. Die Bundesregierung misst ökologischen Aspekten im Bereich Küsten- und Hochwasserschutz eine große Bedeutung bei. Über die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes hinaus bestehen auch im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz verschiedene Fördermöglichkeiten. b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Wiederherstellungsbedarf von Salzwiesen, Salzmarschen, Algenwäldern und Riffen an den deutschen Küsten (bitte konkrete Zahlen nennen) und den Investitionsbedarf in die Wiederherstellung dieser Ökosysteme bis 2030 (bitte konkrete Zahlen nennen), und wie ist der aktuelle Stand der Renaturierung dieser Küstenökosysteme (bitte nach Ökosystem und prozentualen Anteilen an der Gesamtfläche des jeweiligen Ökosystems aufschlüsseln)? Aktuell wird der Nationale Wiederherstellungsplan (NWP), aus dem sich der Wiederherstellungsbedarf bzw. der aktuelle Stand der Renaturierung der genannten Küstenökosysteme ergibt, im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenverteilung von Bund und Ländern erstellt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Frühjahr 2026 geplant. Der Investitionsbedarf für die Wiederherstellung von küstennahen bzw. marinen Ökosystemen wie Salzwiesen, Salzmarschen, Algenwäldern und Riffen bis 2030 wird sich aus dem Wiederherstellungslan ableiten. Die Bundesregierung wird dazu Finanzmittel beitragen. Darüber hinaus werden die Länder mit Blick auf ihre verfassungsrechtlich verankerte Zuständigkeit für Ökosysteme im Küstenmeer sowie im Küsten- und Hochwasserschutz zu nötigen Investitionen beitragen. c) Wie bewertet die Bundesregierung die Grobschätzung des Finanzbedarfes für die Durchführung von Artikel 4 der Wiederherstellungsverordnung bis 2030 ein, die durch die LANA-Expertengruppe „Naturschutzfinanzierung und Agrarreform“ durchgeführt wurde (siehe www.la-na.de/documents/positionspapier-grobabschaetzung-kosten-ar t-4-w-vo-bis-2030_2_3_1751372529.pdf?utm_source=chatgpt.com)? Das Positionspapier zur „Grobschätzung der Kosten der Durchführung von Artikel 4 der Wiederherstellungsverordnung bis 2030 mit Hinweisen zu Finanzierungsinstrumenten auf EU- und Bundesebene“ wurde von der LANA- Expertengruppe „Naturschutzfinanzierung und Agrarreform“ im Auftrag der Bund/ Länder Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung“ (LANA) Anfang 2025 erarbeitet. Es handelt sich um eine erste grobe, vorläufige und teilweise Abschätzung von möglichen Kosten einer Durchführung von Artikel 4 der EU-Wiederherstellungsverordnung (W-Verordnung), die vor Erstellung des Entwurfes des Nationalen Wiederherstellungsplans erfolgte. Die Bundesregierung begrüßt die Initiative der Expertengruppe, zu Finanzierungsbedarfen der W-Verordnung zu arbeiten. 8. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um wesentliche Belange des Hochwasserschutzes regulatorisch und strukturell im Bereich von Bauleitplanungen zu stärken, und wenn hierzu keine Maßnahmen geplant sind, warum nicht? Es ist beabsichtigt, im Rahmen der kommenden Bauplanungsrechtsnovelle das so genannte „Schwammstadtprinzip“ in den Grundsätzen des Baugesetzbuches zu verankern und einzelne Festsetzungsmöglichkeiten für Bebauungspläne für besseren Hochwasserschutz stärker zu differenzieren. 9. a) Zu wann plant die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Erhöhung der GAK-Mittel? Die Haushaltsverhandlungen für den Bundeshaushalt 2027 haben noch nicht stattgefunden. Etwaige Erhöhungen sind dem Haushaltsgesetzgeber vorbehalten und müssen im Kontext der Haushaltssituation betrachtet werden. b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass in den Ländern erhöhte Förderbedarfe für den Förderbereich 7 bestehen könnten, und wenn ja, wie wird sie diese Bedarfe berücksichtigen? Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen. c) Worin liegen nach Einschätzung der Bundesregierung die Ursachen für die Schwierigkeiten bei der Abrufung der GAK-Mittel, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um die Mittelabflüsse zu verbessern? In der Vergangenheit haben insbesondere die Sonderrahmenpläne zu Schwierigkeiten des Mittelabrufs geführt. Im Jahr 2024 wurden die Sonderrahmenpläne aufgehoben und die Maßnahmen in den allgemeinen Rahmenplan integriert. Zudem kommt es durch lange Planungsverfahren und fehlende Fachkräfte zu Projektverzögerungen. Für das Jahr 2025 liegt die Berichterstattung durch die Länder noch nicht vor, weshalb diesbezüglich noch keine Einschätzung erfolgen kann. d) Plant die Bundesregierung eine Förderung der Mehrgefahrenversicherung aus den Mitteln der GAK, und wenn ja, in welcher Höhe, und wie möchte sie diese langfristig finanzieren? Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung einer Förderung der Mehrgefahrenversicherung aus Mitteln der GAK wird derzeit durchgeführt. Sterbefälle aufgrund von Sturmfluten, Starkregen und Überschwemmung seit 1998 in Deutschland nach Bundesländern1 Jahr Bundesland ICD-10 X37 Opfer von Sturmkatastrophe ICD-10 X38 Opfer von Überschwemmung ICD-10 X39 Exposition gegenüber sonstigen oder nicht näher bezeichneten Naturkräften 2024 Deutschland Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten 5 nichts vorhanden 2024 Baden- Württemberg nichts vorhanden 3 nichts vorhanden 2024 Bayern nichts vorhanden Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten nichts vorhanden 2021 Deutschland nichts vorhanden 131 nichts vorhanden 2021 Nordrhein- Westfalen nichts vorhanden 9 nichts vorhanden 2021 Rheinland- Pfalz nichts vorhanden 119 nichts vorhanden 2018 Deutschland 3 nichts vorhanden nichts vorhanden 2016 Deutschland nichts vorhanden 5 nichts vorhanden 2016 Bayern nichts vorhanden 5 nichts vorhanden 2015 Deutschland 4 nichts vorhanden nichts vorhanden 2013 Deutschland nichts vorhanden 3 nichts vorhanden 2013 Sachsen- Anhalt nichts vorhanden 3 nichts vorhanden 2011 Deutschland 3 nichts vorhanden Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten 2011 Sachsen 3 nichts vorhanden nichts vorhanden 2010 Deutschland Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten nichts vorhanden 4 2010 Sachsen Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten nichts vorhanden 4 2002 Deutschland nichts vorhanden 8 nichts vorhanden 1 Quelle(n): Todesursachenstatistik, Statistisches Bundesamt 2026 2 2002 Sachsen nichts vorhanden 8 nichts vorhanden 1999 Deutschland 6 nichts vorhanden nichts vorhanden 1999 Baden- Württemberg 5 nichts vorhanden nichts vorhanden 1998 Thüringen nichts vorhanden nichts vorhanden nichts vorhanden Sterbefälle aufgrund von Sturmfluten, Starkregen und Überschwemmung von 1990 - 1997 in Deutschland nach Bundesländern2 Jahr Bundesland ICD-9 E908 Verheerende Stürme und Überschwemmungen durch Stürme 1994 Deutschland 1 1994 Nordrhein-Westfalen 1 1991 Deutschland 3 1991 Baden-Württemberg nichts vorhanden 1991 Bayern 2 1991 Hessen 1 1990 Deutschland 8 1990 Baden-Württemberg 1 1990 Bayern 1 1990 Brandenburg 1 1990 Hessen 2 1990 Nordrhein-Westfalen 2 1990 Sachsen-Anhalt 1 2 Quelle(n): Todesursachenstatistik, Statistisches Bundesamt 2026 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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