Investitionsbedarfe in den Küsten- und Hochwasserschutz im Kontext der Klimakrise (Antwort zu Drs. 21/3892)
Text
Investitionsbedarfe in den Küsten- und Hochwasserschutz im Kontext der Klimakrise (Antwort zu Drs. 21/3892)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4097
21. Wahlperiode 10.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Linda Heitmann, Lukas Benner, Stefan
Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3892 –
Investitionsbedarfe in den Küsten- und Hochwasserschutz im Kontext der
Klimakrise
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Nacht vom 16. auf den 17. Februar 1962 ereignete sich die
folgenreichste Sturmflut an der Nordsee seit Beginn der
Wasserstandsaufzeichnungen. Mit 130 Stundenkilometern löste der Orkan „Vincinette“ eine
Flutkatastrophe aus, die neben Schleswig-Holstein und Niedersachsen ganz besonders
auch Hamburg traf. Trotz Sturmflutwarnung wurden viele Menschen damals
vom Hochwasser wortwörtlich im Schlaf überrascht. Bis in die frühen
Morgenstunden brachen fast alle Deiche und Dämme. Die Folgen: 315 Tote,
20 000 Obdachlose, zahlreiche zerstörte oder schwer beschädigte Wohnungen
sowie kaputte Infrastruktur.
Die 1962-Sturmflut war ein folgenschwerer Stresstest für die damaligen
Hochwasserschutzanlagen, der dazu führte, dass eine komplett neue, fast
durchgehenden Hochwasserschutzlinie von ca. 100 Kilometern und
mindestens 7,20 Meter über Normalnull errichtet wurde. Seit 1990 werden die
Hochwasserschutzanlagen stetig modernisiert und erhöht, sodass sie aktuell eine
Deichhöhe von 7,50 bis 9,25 Metern über Normalnull aufweisen. Ein Erfolg:
Obwohl es Sturmfluten gab, die höher ausfielen als die von 1962, gab es keine
vergleichbaren Schäden.
Das Schutzniveau, das die nahezu geschlossene Deichlinie bietet, ist derzeit
zwar hoch, jedoch können und dürfen wir uns darauf nicht ausruhen: Infolge
der Klimakrise stehen unsere Hochwasserschutzanlagen vor wachsenden
Herausforderungen. Denn aufgrund der Klimakrise steigt der Meeresspiegel
immer weiter an. Wenn wir unsere Treibhausgasemissionen unverändert lassen,
wird sich der Meeresspiegel schätzungsweise bis 2100 um bis zu 1,20 Meter
erhöhen. Für die Deutsche Bucht hieße es, dass Sturmfluten bis 1,50 Metern
höher ausfallen als heute. Dementsprechend wäre auch die Fläche, die zu
schützen wäre, viel größer als heute.
Je höher der mittlere Meeresspiegel ist, umso häufiger und heftiger treten
Extremwetterereignisse wie Sturmfluten auf. Daher setzt die Klimakrise unsere
Hochwasserschutzsysteme einem immer größeren Anpassungsdruck aus, der
die kontinuierliche Weiterentwicklung und den ständigen Ausbau der Deiche
zu einer Daueraufgabe macht. Das ist nicht nur mit erheblichen finanziellen
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 10. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
und ökologischen Kosten verbunden, sondern stößt auch technisch an ihre
Grenzen: Vielerorts fehlen Sand, Klei und Fläche, die für die
Deichanpassungen benötigt werden. Der Untergrund kann vielerorts die zusätzliche Last, die
durch die kontinuierliche Erhöhung und Verbreiterung der Deiche entsteht,
nicht mehr ohne Weiteres tragen. Außerdem müssen für die Entwässerung
immer öfter energieaufwändige Pumpen eingesetzt werden, da Siele zur
Entwässerung oft nicht mehr ausreichen, was wiederum zu einer verstärkten
Versalzung des Grundwassers führt. Vor allem auch die Landwirtschaft, z. B. im
Alten Land, stellt das vor zunehmende Probleme.
Vor diesem Hintergrund ist ein schlichtes Weiter-so des Küsten- und
Hochwasserschutzes weder finanziell noch ökologisch nachhaltig. Mit dem
steigenden Meeresspiegel infolge der Klimakrise werden künftig höhere und breitere
Deiche notwendig sein, als dies mit Blick auf die Knappheit von Baumaterial
und Fläche sowie der Tragfähigkeit des Untergrunds möglich wäre. Um
unsere Lebensräume an den Küstenniederungen effektiv und nachhaltig zu
schützen, müssen die technischen Küstenschutzmaßnahmen durch die natürlichen
Küsten- und Hochwasserschutzfunktionen unserer marinen sowie küsten- und
flussnahen Ökosysteme wie Moore, Auen, Salzmarschen und Seegraswiesen
ergänzt und gestärkt werden.
In der Klimaanpassungsstrategie müssen wir Naturschutz, Klimaschutz sowie
Küsten- und Hochwasserschutz weiterhin verstärkt zusammendenken und
Synergien schaffen. Beispielsweise kann durch Deichrückverlegungen den
Wassermassen mehr Raum gegeben werden. Auen haben die Doppelfunktion,
dass sie bei Hochwasser überschüssiges Wasser speichern, welches sie in
Trockenperioden nach und nach an die Landschaft abgeben. Durch den Schutz
und die Wiederherstellung dieser Ökosysteme kann der konventionelle
Küsten- und Hochwasserschutz nachhaltig ergänzt und gestärkt und zugleich ein
wichtiger Beitrag zum Klima- und Naturschutz geleistet werden.
In ihrem Koalitionsvertrag vom Mai 2025 hat die Bundesregierung unter
anderem angekündigt, dass die Klimaanpassungsstrategie umgesetzt, die
bestehenden Förderprogramme gegebenenfalls angepasst, eine solide Finanzierung
von Vorsorgemaßnahmen gemeinsam mit den Ländern gewährleistet und die
Kommunen bei der Klimaanpassung unterstützt werden. Zu diesem Zwecke
würden ein Sonderrahmenplan Naturschutz und Klimaanpassung eingerichtet,
die Einführung einer diesbezüglichen Gemeinschaftsaufgabe geprüft und die
Hochwasser- und Küstenschutzmaßnahmen beschleunigt werden. Darüber
hinaus würden die finanziellen Mittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) nicht nur
deutlich erhöht, sondern auch Bundesförderprogramme im Einklang mit den
Förderangeboten der GAK entwickelt werden. Außerdem wolle die
Bundesregierung bestehende Ursachen für Schwierigkeiten beim Mittelabruf in der
GAK zeitnah evaluieren sowie eine Förderung der Mehrgefahrenversicherung
aus Mitteln der GAK prüfen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Grundsätzlich wird auch auf die Bundestagsdrucksachen 21/1727 sowie
19/872, 19/32534, 19/32657 und 19/32275 verwiesen.
1. a) Wie haben sich die Kosten für den Küsten- und Hochwasserschutz seit
1990 entwickelt (bitte nach Jahr sowie nach Sturmfluten, Starkregen
und Überschwemmungen aufschlüsseln), und wenn die
Bundesregierung keine Daten hat, warum nicht, und wie gedenkt sie, die Datenlage
zu verbessern?
Grundsätzlich ist die Umsetzung von Küsten- und Hochwasserschutz Aufgabe
der Länder. Dem Bund liegen daher keine vollumfänglichen Daten vor. Es
besteht auch keine Verpflichtung auf Bundesebene sämtliche Daten dazu zu
erheben.
Der Bund berichtet bürokratiearm öffentlich über die Verwendung der
Bundesmittel für Küsten- und Hochwasserschutz im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Dort ist
veröffentlicht, in welche Art von Küsten- und Hochwasserschutz-Maßnahmen
wie viele Mittel je Bundesland im jeweiligen Jahr seit dem Jahr 2000 flossen.
Die GAK-Berichterstattung ist unter folgendem Link abrufbar: www.bmel-stati
stik.de/laendlicher-raum-foerderungen/gemeinschaftsaufgabe-zur-verbesserun
g-der-agrarstruktur-und-des-kuestenschutzes. Unterlagen, die sich auf den
Zeitraum 1990 bis 1999 beziehen, liegen der Bundesregierung nicht mehr vor.
Für diese Jahre wird auf die öffentlich zugänglichen Bundestagsdrucksachen
der GAK-Rahmenpläne 11/7014, 12/1228, 12/2459, 12/4207, 12/7845,
13/1718, 13/4349, 13/8435, 13/10143, 14/1634, 14/3498, 14/5900 verwiesen.
Darüber hinaus werden auch in anderen Aufgabenbereichen Ausgaben für
Küsten- und Hochwasserschutz verbucht, die finanzstatistisch jedoch nicht
separiert werden können.
b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für den Küsten- und
Hochwasserschutz bis 2035 ein (bitte nach Verwendungszweck
aufschlüsseln)?
Die Küstenländer haben in ihrem Sachstandsbericht aus dem Jahr 2020 ihren
Mehrbedarf für Küstenschutzmaßnahmen nach Umwandlung des bis 2023
geltenden Sonderrahmenplans Küstenschutz beziffert. Daraufhin wurden den
Küstenländern im Jahr 2023 für die Jahre 2024 bis 2040
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 885,43 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Hiervon entfallen auf die Jahre 2026 bis einschließlich 2035 Bundesmittel in Höhe
von 536 Mio. Euro. Einschließlich der Landesmittel betragen die
Verpflichtungsermächtigungen insgesamt 924,90 Mio. Euro.
Die derzeit von den Ländern veranschlagten Kosten für die Umsetzung der
Maßnahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP) belaufen
sich allein von 2026 bis 2035 auf rund 4 Mrd. Euro.
Des Weiteren wird auf die Hochwasserrisikomanagementpläne der Länder
verwiesen.
Die Umsetzung des GAK-Rahmenplans ist Aufgabe der Länder, sie setzen die
GAK in eigener Verantwortung durch.
2. a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Schadenhöhe
infolge von Sturmfluten, Starkregen und Überschwemmungen seit 1990
entwickelt (bitte nach Jahr, nach Sturmfluten, Starkregen und
Überschwemmungen, nach Bundesland sowie nach versicherten und
nichtversicherten Schäden aufschlüsseln), und wenn die Bundesregierung
keine Daten hat, warum nicht, und wie gedenkt sie, die Datenlage zu
verbessern?
b) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die
Schadensbeseitigung infolge von Sturmfluten, Starkregen und
Überschwemmungen seit 1990 entwickelt (bitte nach Jahr, nach Bund,
Länder und Kommunen sowie nach Sturmfluten, Starkregen und
Überschwemmungen aufschlüsseln) ,und wenn die Bundesregierung keine
Daten hat, warum nicht, und wie gedenkt sie, die Datenlage zu
verbessern?
Die Fragen 2a und 2b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung erhebt keine eigenen Daten zu Schadenshöhe und
Schadensbeseitigung.
Valide Zahlen sind bei den Rückversicherern einsehbar: z. B. www.munichr
e.com/de/risiken/naturkatastrophen/hochwasser.html.
Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt
jährlich einen Überblick im Bereich der versicherten Schäden in Deutschland
heraus: www.gdv.de/gdv/statistik/datenservice-zum-naturgefahrenreport/uebers
icht.
3. a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Todesopfer aufgrund von Sturmfluten, Starkregen und Überschwemmung
seit 1990 in Deutschland entwickelt (bitte nach Jahr, nach Sturmfluten,
Starkregen und Überschwemmung sowie nach Bundesland
aufschlüsseln), und wenn die Bundesregierung keine Daten hat, warum
nicht ,und wie gedenkt sie, die Datenlage zu verbessern?
Die Todesursachenstatistik des Statistischen Bundesamtes gibt Auskunft über
die Entwicklung der Sterbefälle, die infolge von Sturmfluten, Starkregen und
Überschwemmungen verstarben. Eine Auswertung der Todesursachen seit 1990
nach Ländern ist in der ANLAGE dargestellt. Durch die Umstellung von ICD-9
(Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter
Gesundheitsprobleme, 9. Revision) auf ICD-10 (10. Revision) entsteht ein
Zeitreihenbruch in den Ergebnissen. Für die Berichtsjahre 1990 bis 1997 wurde der
ICD-9-Kode „E908 Verheerende Stürme und Überschwemmungen durch
Stürme“ und für die Berichtsjahre 1998 bis 2024 wurden die ICD-10-Kodes „X37
Opfer von Sturmkatastrophe“, „X38 Opfer von Überschwemmung“ und „X39
Exposition gegenüber sonstigen oder nicht näher bezeichneten Naturkräften“
für die Ergebniserstellung verwendet.*
b) Wie viele Menschen in Deutschland (heutige Siedlungsstruktur) wären
nach Einschätzung der Bundesregierung bis 2100 unmittelbar von
Sturmfluten und Überschwemmungen bedroht (bitte nach Gebieten
aufschlüsseln)?
In regelmäßigem Turnus überprüfte Hochwassergefahren- und -risikokarten der
Länder sind bundesweit im Rahmen der Berichterstattung zur EG
Hochwasserrisikomanagementrichtlinie hier abrufbar: https://geoportal.bafg.de/karten/HW
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 21/04097 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
RM_Aktuell/. Darin sind auch die zum jeweiligen Berichtszeitraum potenziell
betroffenen Einwohner in Clustern dargestellt.
c) Plant die Bundesregierung, die Möglichkeit einer Zonierung von
Überschwemmungsgebieten im Küstenbereich mit strengeren Regeln
für Gefahrenbereiche einzuführen, wenn ja, wie wird diese aussehen,
und wenn nein, warum nicht?
Die in der Frage aufgeworfene Thematik wird Gegenstand der Beratungen für
einen verbesserten Hochwasserschutz sein. Eine Zonierung für Küstengebiete
wurde von den Ländern bisher aber nicht gefordert und war in den
zurückliegenden Überlegungen nicht vorgesehen.
4. Welche Pläne, Konzepte und Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung
allein oder gemeinsam mit den Ländern zur Finanzierung von
Vorsorgemaßnahmen im Bereich Klimaanpassung beim Küsten- und
Hochwasserschutz?
Die Bundesregierung beteiligt sich an der Finanzierung des Küsten- und
Hochwasserschutzes insbesondere über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK), weiteren Förderprogrammen
zur Klimaanpassung, Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes sowie durch
Forschung, Koordinierung und fachliche Unterstützung.
Mit dem jeweiligen GAK-Rahmenplan vereinbaren die Bundesregierung und
die 16 Landesregierungen im Planungsausschuss für die GAK (PLANAK)
jährlich für den Zeitraum der Finanzplanung die Ziele, Zuwendungszwecke und die
zu fördernden sowie zu finanzierenden GAK-Maßnahmen, u. a. für den
Hochwasser- und Küstenschutz. Die Erhöhung der Sicherheit gegen Überflutung
auch angesichts des Klimawandels steht dabei im Fokus. Diese dienen
demnach auch der Klimaanpassung. Die Rahmenpläne sind hier veröffentlicht:
www.bmel-statistik.de/laendlicher-raum-foerderungen/gemeinschaftsaufgabe-z
ur-verbesserung-der-agrarstruktur-und-des-kuestenschutzes/uebersicht-ueber-di
e-gak-rahmenplaene/.
5. Welche Pläne, Konzepte und Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung
zur im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten
Beschleunigung von Küsten- und Hochwasserschutzmaßnahmen?
Die Bundesregierung plant sowohl eine Beschleunigung der
Genehmigungsverfahren, insbesondere der Planfeststellungsverfahren für bestimmte
Hochwasserschutzbauten, als auch eine Beschleunigung der Rechtsbehelfsverfahren, zum
Beispiel durch konkrete Antrags- und Begründungsfristen.
6. Wie ist der Stand der Einführung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD (S. 86) angekündigten Elementarschadenversicherung, und
welche Regelungskonzepte werden insbesondere von der Bundesregierung
näher erwogen?
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Wohngebäudeversicherung im
Neugeschäft nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten werden
soll und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem
Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden sollen. Die
Einführung eines Opt-out wird geprüft. Die Bundesregierung treibt die
Umsetzung dieses Konzepts und seiner konkreten Ausgestaltung entschlossen voran
und erarbeitet einen Gesetzentwurf, der für eine bessere finanzielle
Absicherung gegen Naturkatastrophen sorgt und keine Interessenträger außer Acht
lässt. Der Zeitplan für das weitere Vorgehen wird ebenfalls derzeit innerhalb
der Bundesregierung abgestimmt.
7. a) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung ökologischen Aspekten
im Bereich Küsten- und Hochwasserschutz zu?
Die Durchführung von Maßnahmen des Küsten- und Hochwasserschutzes liegt
grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Es wird ein integrierter Ansatz
verfolgt, indem technischer Schutz und ökologische Maßnahmen gemeinsam
zur langfristigen Resilienz beitragen sollen. Die Bundesregierung misst
ökologischen Aspekten im Bereich Küsten- und Hochwasserschutz eine große
Bedeutung bei. Über die Fördermöglichkeiten im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes hinaus
bestehen auch im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz
verschiedene Fördermöglichkeiten.
b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Wiederherstellungsbedarf
von Salzwiesen, Salzmarschen, Algenwäldern und Riffen an den
deutschen Küsten (bitte konkrete Zahlen nennen) und den
Investitionsbedarf in die Wiederherstellung dieser Ökosysteme bis 2030 (bitte
konkrete Zahlen nennen), und wie ist der aktuelle Stand der
Renaturierung dieser Küstenökosysteme (bitte nach Ökosystem und
prozentualen Anteilen an der Gesamtfläche des jeweiligen Ökosystems
aufschlüsseln)?
Aktuell wird der Nationale Wiederherstellungsplan (NWP), aus dem sich der
Wiederherstellungsbedarf bzw. der aktuelle Stand der Renaturierung der
genannten Küstenökosysteme ergibt, im Rahmen der gesetzlichen
Aufgabenverteilung von Bund und Ländern erstellt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist im
Frühjahr 2026 geplant.
Der Investitionsbedarf für die Wiederherstellung von küstennahen bzw.
marinen Ökosystemen wie Salzwiesen, Salzmarschen, Algenwäldern und Riffen bis
2030 wird sich aus dem Wiederherstellungslan ableiten. Die Bundesregierung
wird dazu Finanzmittel beitragen. Darüber hinaus werden die Länder mit Blick
auf ihre verfassungsrechtlich verankerte Zuständigkeit für Ökosysteme im
Küstenmeer sowie im Küsten- und Hochwasserschutz zu nötigen Investitionen
beitragen.
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Grobschätzung des
Finanzbedarfes für die Durchführung von Artikel 4 der
Wiederherstellungsverordnung bis 2030 ein, die durch die LANA-Expertengruppe
„Naturschutzfinanzierung und Agrarreform“ durchgeführt wurde (siehe
www.la-na.de/documents/positionspapier-grobabschaetzung-kosten-ar
t-4-w-vo-bis-2030_2_3_1751372529.pdf?utm_source=chatgpt.com)?
Das Positionspapier zur „Grobschätzung der Kosten der Durchführung von
Artikel 4 der Wiederherstellungsverordnung bis 2030 mit Hinweisen zu
Finanzierungsinstrumenten auf EU- und Bundesebene“ wurde von der LANA-
Expertengruppe „Naturschutzfinanzierung und Agrarreform“ im Auftrag der Bund/
Länder Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung“
(LANA) Anfang 2025 erarbeitet. Es handelt sich um eine erste grobe,
vorläufige und teilweise Abschätzung von möglichen Kosten einer Durchführung von
Artikel 4 der EU-Wiederherstellungsverordnung (W-Verordnung), die vor
Erstellung des Entwurfes des Nationalen Wiederherstellungsplans erfolgte. Die
Bundesregierung begrüßt die Initiative der Expertengruppe, zu
Finanzierungsbedarfen der W-Verordnung zu arbeiten.
8. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um
wesentliche Belange des Hochwasserschutzes regulatorisch und strukturell
im Bereich von Bauleitplanungen zu stärken, und wenn hierzu keine
Maßnahmen geplant sind, warum nicht?
Es ist beabsichtigt, im Rahmen der kommenden Bauplanungsrechtsnovelle das
so genannte „Schwammstadtprinzip“ in den Grundsätzen des Baugesetzbuches
zu verankern und einzelne Festsetzungsmöglichkeiten für Bebauungspläne für
besseren Hochwasserschutz stärker zu differenzieren.
9. a) Zu wann plant die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD angekündigte Erhöhung der GAK-Mittel?
Die Haushaltsverhandlungen für den Bundeshaushalt 2027 haben noch nicht
stattgefunden. Etwaige Erhöhungen sind dem Haushaltsgesetzgeber
vorbehalten und müssen im Kontext der Haushaltssituation betrachtet werden.
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass in den Ländern
erhöhte Förderbedarfe für den Förderbereich 7 bestehen könnten, und
wenn ja, wie wird sie diese Bedarfe berücksichtigen?
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
c) Worin liegen nach Einschätzung der Bundesregierung die Ursachen
für die Schwierigkeiten bei der Abrufung der GAK-Mittel, und welche
Maßnahmen wird sie ergreifen, um die Mittelabflüsse zu verbessern?
In der Vergangenheit haben insbesondere die Sonderrahmenpläne zu
Schwierigkeiten des Mittelabrufs geführt. Im Jahr 2024 wurden die
Sonderrahmenpläne aufgehoben und die Maßnahmen in den allgemeinen Rahmenplan integriert.
Zudem kommt es durch lange Planungsverfahren und fehlende Fachkräfte zu
Projektverzögerungen. Für das Jahr 2025 liegt die Berichterstattung durch die
Länder noch nicht vor, weshalb diesbezüglich noch keine Einschätzung
erfolgen kann.
d) Plant die Bundesregierung eine Förderung der
Mehrgefahrenversicherung aus den Mitteln der GAK, und wenn ja, in welcher Höhe, und
wie möchte sie diese langfristig finanzieren?
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung einer Förderung der
Mehrgefahrenversicherung aus Mitteln der GAK wird derzeit durchgeführt.
Sterbefälle aufgrund von Sturmfluten, Starkregen und Überschwemmung seit
1998 in Deutschland nach Bundesländern1
Jahr Bundesland ICD-10 X37
Opfer von
Sturmkatastrophe
ICD-10 X38
Opfer von
Überschwemmung
ICD-10 X39
Exposition
gegenüber
sonstigen
oder
nicht näher
bezeichneten
Naturkräften
2024 Deutschland Zahlenwert
unbekannt oder
geheim zu halten
5 nichts vorhanden
2024 Baden-
Württemberg
nichts vorhanden 3 nichts vorhanden
2024 Bayern nichts vorhanden Zahlenwert unbekannt
oder geheim zu halten
nichts vorhanden
2021 Deutschland nichts vorhanden 131 nichts vorhanden
2021 Nordrhein-
Westfalen
nichts vorhanden 9 nichts vorhanden
2021 Rheinland-
Pfalz
nichts vorhanden 119 nichts vorhanden
2018 Deutschland 3 nichts vorhanden nichts vorhanden
2016 Deutschland nichts vorhanden 5 nichts vorhanden
2016 Bayern nichts vorhanden 5 nichts vorhanden
2015 Deutschland 4 nichts vorhanden nichts vorhanden
2013 Deutschland nichts vorhanden 3 nichts vorhanden
2013 Sachsen-
Anhalt
nichts vorhanden 3 nichts vorhanden
2011 Deutschland 3 nichts vorhanden Zahlenwert
unbekannt oder
geheim zu halten
2011 Sachsen 3 nichts vorhanden nichts vorhanden
2010 Deutschland Zahlenwert
unbekannt oder
geheim zu halten
nichts vorhanden 4
2010 Sachsen Zahlenwert
unbekannt oder
geheim zu halten
nichts vorhanden 4
2002 Deutschland nichts vorhanden 8 nichts vorhanden
1 Quelle(n): Todesursachenstatistik, Statistisches Bundesamt 2026
2
2002 Sachsen nichts vorhanden 8 nichts vorhanden
1999 Deutschland 6 nichts vorhanden nichts vorhanden
1999 Baden-
Württemberg
5 nichts vorhanden nichts vorhanden
1998 Thüringen nichts vorhanden nichts vorhanden nichts vorhanden
Sterbefälle aufgrund von Sturmfluten, Starkregen und Überschwemmung von
1990 - 1997 in Deutschland nach Bundesländern2
Jahr Bundesland ICD-9 E908
Verheerende Stürme und
Überschwemmungen durch Stürme
1994 Deutschland 1
1994 Nordrhein-Westfalen 1
1991 Deutschland 3
1991 Baden-Württemberg nichts vorhanden
1991 Bayern 2
1991 Hessen 1
1990 Deutschland 8
1990 Baden-Württemberg 1
1990 Bayern 1
1990 Brandenburg 1
1990 Hessen 2
1990 Nordrhein-Westfalen 2
1990 Sachsen-Anhalt 1
2 Quelle(n): Todesursachenstatistik, Statistisches Bundesamt 2026
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Investitionsbedarfe in den Küsten- und Hochwasserschutz im Kontext der Klimakrise (Antwort)