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Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835)

dip / rede 08.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835) Inwieweit hält die Bundesregierung die mit der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 eingeführten Instrumente der selbstständigen Einziehung (§ 76a Absatz 4 des Strafgesetzbuches) für ausreichend, um inkriminiertes Vermögen im Bereich der Clankriminalität effektiv abzuschöpfen, und welche konkreten rechtspolitischen Schritte unternimmt sie vor diesem Hintergrund, um eine nach meiner Auffassung nicht ausreichend geregelte und verfassungskonforme Beweislastumkehr bei Vermögen unklarer Herkunft gesetzlich zu verankern? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Die zuständigen Bundesministerien arbeiten in engem Schulterschluss, um Organisierte Kriminalität auf allen Ebenen nachhaltig zu bekämpfen. Schon das geltende Recht bietet hierfür gute Möglichkeiten. Das Instrument der sogenannten selbständigen erweiterten Einziehung gemäß § 76a Absatz 4 des Strafgesetzbuches wird bereits jetzt zur Abschöpfung von Vermögen unklarer Herkunft erfolgreich angewendet. Das haben zuletzt mehrere höchstrichterliche Entscheidungen zur Einziehung von sogenannten Clan-Immobilien in Berlin eindrucksvoll gezeigt. Darüber hinaus wollen wir mit einem Gesetz zur Stärkung des Rechts der Vermögensabschöpfung die Vorgaben des Koalitionsvertrags zur Erleichterung der strafrechtlichen Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft aufgreifen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Bei der konkreten Ausgestaltung der entsprechenden Regelungen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Beweiserleichterungen, sind selbstverständlich die verfassungsrechtlichen Vorgaben sowie die grundlegenden Prinzipien des Strafverfahrensrechts einzuhalten. Nur so lässt sich aus Straftaten erlangtes Vermögen verfassungsfest, rechtssicher und effektiv abschöpfen. Dieses verschärfte strafrechtliche Instrumentarium der Einziehung soll durch neue administrative Regelungen zur Sicherstellung und Einziehung von Vermögensgegenständen durch Behörden der Zollverwaltung flankiert werden.

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