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Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)

dip / rede 23.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur praktischen Wirksamkeit der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung nach den §§ 73 fortfolgende StGB vor, insbesondere im Bereich der Organisierten Kriminalität, und sieht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Anpassungsbedarf, um die Rückführung illegaler Gewinne zu verbessern? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Dank der umfassenden Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung von 2017 haben Strafverfolgungsbehörden und Justiz in den letzten Jahren beachtliche Erfolge im Kampf gegen die schwere und Organisierte Kriminalität verbuchen können. Auch die Opferentschädigung ist deutlich effektiver geworden. Durch Einführung des All-Crimes-Ansatzes im Rahmen des Geldwäschetatbestandes im Jahr 2021 wurde außerdem das Instrument der sogenannten selbständigen erweiterten Einziehung (§ 76a Absatz 4 des Strafgesetzbuches – StGB) signifikant erweitert. Mit der Zeit hat es sich als unverzichtbares Instrument bei der Abschöpfung von Vermögen unklarer Herkunft erwiesen. Mit der Umsetzung der neuen europäischen Vorgaben zur Vermögensabschöpfung schaffen wir zur Bekämpfung der internationalen Organisierten Kriminalität neue Strukturen, um so die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Vermögensabschöpfung weiter zu stärken. Zugleich wollen wir bestehende Abläufe noch effizienter gestalten. Der grenzüberschreitende Informationsaustausch und die vorläufige Sicherung und Einziehung sollen weiter beschleunigt werden. Außerdem wollen wir noch vor Ende des Jahres einen Entwurf zur Stärkung des Rechts der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vorlegen und da handeln, wo es noch Optimierungspotenzial gibt. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden wir dazu insbesondere Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung aufgreifen. Damit wollen wir unseren Staat im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität noch besser aufstellen. Denn eines ist klar: Verbrechen dürfen sich nicht lohnen!

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