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Rede von Diana Zimmer (AfD) – Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente

dip / rede 25.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 97. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 34a und 34b: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente.

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Rede von Diana Zimmer (AfD) – Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Frühstartrente hat einen richtigen Grundgedanken: Kinder sollen früh lernen, langfristig zu sparen, zu investieren und die Chancen des Kapitalmarktes zu nutzen. Auch die Steuerfreiheit der Erträge bis zur Auszahlungsphase und die Möglichkeit zusätzlicher privater Einzahlungen begrüßen wir grundsätzlich. Aber wir sollten auch über die Größenordnung sprechen. Der Staat zahlt 10 Euro im Monat. Vom 6. bis zum 18. Lebensjahr kommen so gerade einmal rund 1 440 Euro an staatlichen Einzahlungen zusammen. Selbst wenn wir mit einer durchschnittlichen Rendite von 5 Prozent rechnen und dieses Geld anschließend bis zum 65. Lebensjahr unangetastet weiterarbeiten lassen, landen wir lediglich bei ungefähr 20 000 Euro. Was diese Summe in mehreren Jahrzehnten tatsächlich wert ist, hängt natürlich entscheidend von der Inflation ab. Deshalb sollten wir uns nichts vormachen: Die 10 Euro allein werden keine tragende Säule der Altersvorsorge. Wer daraus wirklich Vermögen für das Alter aufbauen will, wird zusätzlich eigenes Kapital einzahlen müssen. Das dazu. Zum Antrag der Linken. Sie wollen finanzielle Bildung stärker in den Schulen verankern. Das finden auch wir richtig. Junge Menschen sollten wissen, was Aktien und ETFs sind. Sie sollten Chancen und Risiken verschiedener Anlageformen kennen. Aber warum soll das in dieses Gesetz? Schulische Finanzbildung ist Bildungspolitik, und Bildungspolitik ist in erster Linie Sache der Länder. Bei Ihrem konkreten Vorschlag wird es noch widersprüchlicher. Sie berufen sich auf den Beutelsbacher Konsens. Sie fordern, dass kontroverse Positionen auch kontrovers dargestellt werden. Gleichzeitig versehen Sie die finanzielle Bildung mit Begriffen wie „geschlechtergerecht“ oder „gemeinwohlorientiert“. Sie fordern also Kontroversität, geben aber selbst schon eine politische Zielrichtung vor. Das passt nicht zusammen. Und noch etwas fehlt mir in dieser Debatte zur Frühstattrente: Bevor Vermögen angelegt werden kann, muss das Kapital erst einmal erwirtschaftet werden. Und von diesem erwirtschafteten Geld muss den Familien auch genug übrig bleiben. Gerade das ist für viele aktuell aufgrund hoher Kosten durch Inflation, Energie- und Benzinpreise einfach schwierig. Genau deshalb gehört für uns zur Debatte über Vermögensbildung auch die steuerliche Entlastung von Familien. Wir haben bereits in der letzten Wahlperiode vorgeschlagen, das Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting weiterzuentwickeln. Das heißt, Kinder sollen in das Splitting einbezogen und beim Grundfreibetrag berücksichtigt werden. Der entscheidende Gedanke ist ganz einfach: Familien sollen deutlich mehr von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen behalten. Dann können sie frei entscheiden, wie sie dieses Geld investieren, Vermögen aufbauen und für ihr Alter vorsorgen wollen, zum Beispiel durch diese zusätzlichen Einzahlungen in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge oder eben auch durch den Erwerb einer eigenen Immobilie. Die Frühstartrente setzt beim Kind an und fördert langfristigen Vermögensaufbau. Das Familiensplitting setzt bei den Eltern an und schafft mehr finanziellen Spielraum für die eigene Vorsorge. Für uns gehört das einfach zusammen. Über die konkrete Ausgestaltung der Frühstartrente werden wir jetzt im Finanzausschuss beraten. Dort wird sich auch zeigen, was von diesem grundsätzlich richtigen Ansatz im Detail zu halten ist. Vielen Dank.

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