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Rede von Torben Braga (AfD) – Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente

dip / rede 25.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 97. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 34a und 34b: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente.

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Rede von Torben Braga (AfD) – Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wurde, glaube ich, schon von fast allen Fraktionen hier im Haus festgestellt: Die Richtung dieses Gesetzes stimmt. Kapitalgedeckter Vermögensaufbau, der früh beginnt und lange läuft, ist für die Kinder von heute der wohl einzige Weg zu einer Altersvorsorge, die diesen Namen tatsächlich verdient. Wir haben einen solchen Weg mit unserem Junior-Spardepot im Oktober 2025 vorgelegt und freuen uns, dass die Koalition diesen Gedanken aufgreift. Ich könnte jetzt noch sagen, dass sie ihn halbherzig aufgreift, und das kritisieren, aber – das ist ja der Kritikpunkt – das wäre maßlos übertrieben; denn sie greift unseren Gedanken ja nicht einmal zu 10 Prozent auf. Auf die Aspekte haben meine Kolleginnen Nieland und Zimmer ja hingewiesen: 10 Euro im Monat, beginnend mit dem 6. und bis zum 18. Lebensjahr – das ergibt eine Summe, die weit hinter dem zurückbleibt, was unser Vorschlag gebracht hätte; das wurde ausgeführt. Ich will auf ein paar Aspekte eingehen, die in dieser Debatte vielleicht ein bisschen unterbeleuchtet sind. Sehr schwer wiegt aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion die Eigentumsfrage. Für Kinder ohne individuellen Vertrag – machen wir uns nichts vor: Vieles spricht für die Annahme, dass das die große Mehrheit sein dürfte – legt der Bund kollektiv an. § 22 Absatz 2 Ihres Vorschlags stellt ausdrücklich fest, dass diese Mittel „Vermögen des Bundes“ bleiben. § 23 Absatz 4 besagt sogar, dass nicht verwendete Mittel an den Bundeshaushalt zurückfallen. Das Kind hat also kein zugeordnetes Vermögen, sondern eine Aussicht darauf. Der Bund verwaltet also ein weiteres Sondervermögen, dessen Zweckbindung jede künftige Haushaltslage und Haushaltsnotlage aushalten muss. Das ist Fahrlässigkeit. Unser Vorschlag hingegen hätte jedem Kind von Anfang an ein personenbezogenes Depot mit eigenen Anwartschaften zugeordnet. Bei den Kosten haben Sie ein bisschen aus Riester gelernt; dieses Thema hatten wir ja schon bei der Reform der Altersvorsorge im Frühjahr. Das ist Ihnen durchaus zugutezuhalten. Allerdings haben Sie auch nur zur Hälfte gelernt. Das Verbot der Erhebung von Abschluss- und Vertriebskosten bis zum Erreichen der Volljährigkeit in § 3 ist zwar richtig, aber der Kostendeckel des Altersvorsorge-Reformgesetzes gilt ja auch hier und verursacht Effektivkosten, bei denen sich jeder auch nur ein bisschen finanzpolitisch interessierter Mensch, der heute schon anlegt, die Haare raufen würde. Die ganzen Fintechs und Start-ups, die Depots kostenlos oder zu extrem niedrigen Gebühren anbieten, schauen sich die 1 Prozent an, die Sie als Höchstmaß für die Kosten festschreiben, und denken sich: Das kann ja eigentlich nur ein Witz sein. – Ja, es ist die Höchstgrenze. Aber die wird von Volksbanken und Sparkassen ausgenutzt; das wissen Sie ganz genau. Und dann noch die völlig willkürliche Stichtagsregelung – das wurde ja schon von Kollegin Beck von den Grünen angesprochen –: Ein 2019 geborenes Kind – meinetwegen am 31.12. 2019 – muss mit leeren Händen zuschauen, wie sein 2020 geborenes Geschwisterkind oder ein Schulkollege oder Schulfreund zwölf Jahre lang Förderung erhält. Natürlich schafft jede Stichtagsregelung Ungerechtigkeiten, aber hier sind sie so schreiend, dass dafür jede Rechtfertigung fehlt. Wir sind wirklich gespannt, wann die ersten Klagen in dieser Sache kommen, weil der Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes hier ziemlich offenkundig verletzt sein dürfte.

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