Rede von Michael Breilmann (CDU/CSU) – Gesetzes zur Modernisierung des Designrechts
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 20: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Designrechts.
Das Protokoll 21/96 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 29.09.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Michael Breilmann (CDU/CSU) – Gesetzes zur Modernisierung des Designrechts
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gute Ideen verdienen guten Schutz. Und gelungene Designs – das habe ich schon bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs gesagt – sind wirtschaftlich sehr wertvoll. Es lohnt sich, dieses Gut vollumfänglich zu schützen; denn die Kreativwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftszweig in unserem Land.
Ich kann mich den Worten von Herrn Lindh nur anschließen. Wenn man die Sachverständigenanhörung noch mal Revue passieren lässt, wenn man auch die dort vorgetragenen Stellungnahmen liest, dann wird man feststellen, dass insbesondere die Praktiker dieses Gesetz sehr loben.
– Ich komme gleich noch auf den § 38 zu sprechen. Dazu sind ja klare Äußerungen getroffen worden. – Digitale und animierte Designs haben längst Einzug in unsere Lebenswelt gehalten. Es ist deswegen folgerichtig, dass der Entwurf diese neuen Designformen ausdrücklich aufgreift.
Auch die Einbeziehung digitaler Vorbereitungshandlungen im Zusammenhang mit dem 3-D-Druck ist sachgerecht. Da sind wir bei § 38 Designgesetz, den Sie ändern wollen. Sie haben diesbezüglich bei der Sachverständigenanhörung eine Frage gestellt und darin den Vergleich zu § 10 Patentgesetz gezogen. Daraufhin kam von den Sachverständigen der Hinweis, dass das doch ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen sei.
Dann passierte etwas ganz Interessantes. Ein Sachverständiger, der Vorsitzende des Ausschusses für Designrecht der Patentanwaltskammer, hat den § 38, so wie wir ihn heute wahrscheinlich mehrheitlich beschließen werden, ausdrücklich gelobt. Und er hatte sogar den Wunsch geäußert, wonach dieser Paragraf auch die Schlupflöcher im Patentgesetz schließt und auch dort Anwendung findet.
So stark kann die Wahrnehmung von Praktikern auseinanderfallen.
Besonders hervorheben möchte ich, dass dieser Entwurf gerade Einzelentwerfern und kleinen sowie mittleren Unternehmen dient. Vereinfachte Verfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt, klarere Regelungen zu Nichtigkeit, Schutzdauer und Aufrechterhaltung sowie das neue Eintragungssymbol machen Designschutz praktisch nutzbar und insbesondere die Verfahren effizient und kostengünstig. Und auch das ist im Sinne der Praktikerinnen und Praktiker.
Wir haben – das muss man noch mal positiv betonen – auch bei der Reparaturklausel eine ausgewogene Lösung gefunden. Der Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt wird gestärkt; Reparaturen werden bezahlbar.
Neben einigen Anpassungen am Gesetzentwurf war es uns auch wichtig, bei der Neuheitsschonfrist in § 6 des Designgesetzes eine Regelung zu finden. Wir als CDU/CSU haben darauf gedrungen, dass künftig die eigene Veröffentlichung dem späteren Schutz auch dann nicht entgegensteht, wenn das veröffentlichte und das angemeldete Design zwar nicht identisch sind, aber im Gesamteindruck übereinstimmen. Das passt dann zur Richtlinie, und auch das gibt Rechtssicherheit. Wir haben hier, glaube ich, ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht.
Vielen Dank.
Relationen
- part_of → Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Gesetz zur Modernisierung des Designrechts und zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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