Rede von Helge Lindh (SPD) – Gesetzes zur Modernisierung des Designrechts
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 20: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Designrechts.
Das Protokoll 21/96 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 29.09.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Helge Lindh (SPD) – Gesetzes zur Modernisierung des Designrechts
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind es ja mittlerweile allzu sehr gewohnt, zu erleben, dass Prozesse negativ dargestellt werden oder dass dann Visionen darin bestehen, eine imaginierte Vergangenheit zu beschwören, die angeblich viel besser war, obwohl sie das gar nicht so wirklich war.
Beim Designschutz und beim Designrecht haben wir es mit einem Fall zu tun, wo tatsächlich über die Jahre europäisch Veränderungen geschaffen wurden. Und es ist eine Erfolgsgeschichte, eine positive Geschichte. So eine Nachricht kann man auch einmal begrüßen und beklatschen.
Wir haben dabei tatsächlich insbesondere der europäischen Ebene zu danken, über die wir oft stöhnen, die aber mit der Harmonisierung und den europäischen Standards und auch der Stärkung der Schutzrechte im Rahmen der entsprechenden Richtlinie gute Arbeit geleistet hat. Wir danken dem Ministerium für einen exzellenten Gesetzentwurf, auch dem Team von Staatssekretärin Kramme, das den parlamentarischen Prozess ausgezeichnet begleitet hat.
Und ich danke ausdrücklich meinem Kollegen Breilmann von der Union, der sich, kaum im Bundestag angekommen, sofort in die Verhandlungen stürzte und hochkompetent und konstruktiv einen Beitrag leistete. Ganz herzlichen Dank dafür! Wir können auch einmal Danke sagen in diesen Zeiten. Und das müssen wir auch.
Da die Ausgangsbedingungen so gut waren, haben wir im Grunde nur zwei wesentliche Veränderungen: einerseits eine Klarstellung beim Begriff „Offenbarung“ im Designrecht, der sinnvoll war, und auch im Sinne der Richtlinie. Und wir schaffen eine Übergangsfrist bei der Frage der Entrichtung von Gebühren. Und das stärkt auch – im Sinne derjenigen, um die es geht – gerade die kleineren Anmelder; denn sonst wären Härten entstanden, die wir tunlichst vermeiden sollten.
Hinzu kommt noch ein anderer Bereich – Stichwort „EmpCo-Richtlinie“. Dort sorgen wir bei Bestandsprodukten dafür, dass es nicht etwa zur Massenzerstörung und Massenvernichtung von Produkten kommen muss. Und das machen wir rechtssicher, pragmatisch und richtlinienkonform.
Das bedeutet einerseits, dass Greenwashing vermieden wird. Das ist ja der Sinn dieser Richtlinie. Das, was Recycling sein soll, muss auch Recycling sein, was als bienenfreundlich gekennzeichnet wird, muss tatsächlich auch bienenfreundlich sein. Andererseits gucken wir aber, dass Bestandsprodukte, die schon vor Inkrafttreten der Richtlinie in den Verkehr gebracht wurden, tatsächlich nicht zerstört werden müssen. Und bei der Geltendmachung von Ansprüchen muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Das ist alles vernünftig, es ist pragmatisch, und es ist richtig.
Und wir lenken den Blick auf einen Bereich der Innovation, der Kreativindustrie, der nicht so beachtet wird, der aber für unser Land wichtig ist. Wir können auch denjenigen dankbar sein, die entwickeln, die Designs schaffen. Und wir passen das Ganze jetzt der Gegenwart an mit ihren neuen Technologien und neuen Darstellungsformen – zeitgemäß und gut.
Abschließend möchte ich auf das zurückkommen, was ich am Anfang sagte. Auch wenn Designschutz und Designrecht nicht im Zentrum des öffentlichen Interesses steht, finde ich es bemerkenswert, dass wir ein Verfahren erlebt haben, bei dem die Sachverständigen sagten, dass es ein Rechtsgebiet sei, das sehr gut funktioniert. Alle – Anwender, DPMA, also Deutsches Patent- und Markenamt, Gerichte – halten diese Gesetzgebung europäisch wie national für gut, bewährt und sinnvoll. Und die haben wir noch weiter verbessert.
Wir leben also in einem Land, auch wenn wir oft stöhnen und meckern, in dem verdammt vieles sehr gut funktioniert und in dem wir es sogar noch besser und besser funktionierend machen können. Also: Das spricht doch für uns und unseren Staat. Und damit schließe ich und wünsche einen guten Abend.
Vielen Dank.
Relationen
- part_of → Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Gesetz zur Modernisierung des Designrechts und zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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