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Erklärung von des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/7340)

dip / rede 30.01.2019 · WP 19 · Original ↗

Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Erklärung von des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/7340) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Auswärtigen Amts (AA): „Die politischen Beziehungen zwischen Malaysia und Deutschland werden von den intensiven Wirtschaftsbeziehungen getragen. Deutschland betrachtet Malaysia als wichtigen und stabilen Partner in Südostasien und als ein führendes Land in ASEAN sowie gleichzeitig als moderaten Vertreter der islamischen Welt …“ (siehe Homepage des AA), angesichts der Weigerung der Regierung Malaysias, den Sportlerinnen und Sportlern aus Israel die Einreise zur Weltmeisterschaft der Paraschwimmer im Juli/August 2019 zu genehmigen, und in welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die Aktivitäten des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) e. V., gegen diesen Verstoß gegen das Internationale Fairplay im Sport ( www.taz.de/!5563610/ ) wirksam vorzugehen? Die Bundesregierung hält den Ausschluss der israelischen Sportlerinnen und Sportler von der Weltmeisterschaft der Paraschwimmer seitens der malaysischen Regierung für nicht vereinbar mit den Richtlinien des Internationalen Paralympischen Komitees. Mittlerweile hat das Führungsgremium des Internationalen Paralympischen Komitees Malaysia am 27. Januar 2019 die Weltmeisterschaft der Paraschwimmer entzogen. Diese konsequente Entscheidung des Internationalen Paralympischen Komitees begrüßt die Bundesregierung. Die Bundesregierung unterstützt die Aktivitäten des Deutschen Behindertensportverbandes gegen jede Form von Diskriminierung. Die Ausführungen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts stehen zu dem Gesagten nicht im Widerspruch. Antwort

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