Erklärung von des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/7340)
Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/7340)
Teilt die Bundesregierung die landesspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Reisen nach Malaysia mit den dort beschriebenen Gefahren durch Terrorismus, Entführungen, Kriminalität, Piraterie bis hin zur Anwendung der Scharia und der Verfolgung von Homosexualität auch bei Ausländern (siehe Homepage des AA), und inwieweit hält sie es unter diesen Gesichtspunkten und angesichts der bestehenden Menschenrechtsdefizite in diesem Land (siehe auch Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Beziehungen zwischen Deutschland und den ASEAN-Staaten“ auf Bundestagsdrucksache 19/4300) für vertretbar, dass Malaysia offizielles Partnerland der Internationalen Tourismus-Börse (ITB) im März 2019 in Berlin ist?
Lassen Sie mich vorab sagen, dass wir die Menschenrechtsverstöße klar verurteilen. Diese werden auch in hochrangigen Gesprächen der Bundesregierung mit der malaysischen Regierung regelmäßig thematisiert.
Die Reisehinweise werden vom Auswärtigen Amt in enger Abstimmung zwischen Zentrale und der jeweiligen Auslandsvertretung verfasst.
Sie enthalten Hinweise auf Gefahren für Reisende und Touristen, die sich aus Defiziten im Menschenrechtsbereich ergeben.
Was die Internationale Tourismus-Börse (ITB) betrifft: Die Bundesregierung ist in das Auswahlverfahren für deren Partnerländer nicht eingebunden, da es sich bei der ITB um eine privatrechtlich organisierte Messe in Berlin handelt. Nach Kenntnis der Bundesregierung entscheidet eine Jury der Messe Berlin über das jeweilige Partnerland. Die Zusammensetzung der Jury und die Kriterien für die Auswahl sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Die Bundesregierung erfährt von der Auswahl der Partnerländer erst, wenn die Entscheidung bereits getroffen wurde. Einen Konsultationsmechanismus gibt es nicht.
Antwort