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Kunst-, Wissenschafts- und Medienfreiheit im transatlantischen Kontext (Antwort zu Drs. 21/2813)

dip / drucksache 12.12.2025 · WP 21 · 21/3266 · Antwort · Original ↗

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Kunst-, Wissenschafts- und Medienfreiheit im transatlantischen Kontext (Antwort zu Drs. 21/2813) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3266 21. Wahlperiode 12.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Roth, Awet Tesfaiesus, Ayse Asar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 21/2813 – Kunst-, Wissenschafts- und Medienfreiheit im transatlantischen Kontext V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Freiheit von Kunst, Wissenschaft und Medien ist ein Grundpfeiler demokratischer Gesellschaften. Sie sichert kritische Reflexion, kreative Entfaltung und Forschung ohne politische Einflussnahme. Einschränkungen dieser Freiheiten sind in autoritären Systemen ein zentrales Mittel zur Unterdrückung gesellschaftlicher Vielfalt. In den Vereinigten Staaten von Amerika sind mit der zweiten Amtszeit von Präsident Donald Trump Entwicklungen sichtbar geworden, die Anlass zu großer Sorge geben. Viele der Maßnahmen und Vorhaben folgen dabei den bereits im sogenannten Project 2025 (Presidential Transition Project) skizzierten Plänen, die auf eine grundlegende politische Neuausrichtung und eine massive Schwächung bis zu einem radikalen Abbau demokratischer Institutionen abzielen. Mit Amtsantritt setzen Donald Trump und sein Kabinett diese Strategie um und greifen dabei zunehmend in Freiheitsrechte ein. So laufen in mehreren Smithsonian-Museen derzeit politisch motivierte Überprüfungen und Eingriffe in Ausstellungen, die eine unmittelbare Einflussnahme auf kuratorische Entscheidungen und wissenschaftliche Darstellungen sind (vgl. www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-museen-100.html). Zudem wurde ein offizieller Antrag auf Umbenennung des Opernhauses im Kennedy Center nach der aktuellen First Lady gestellt (https://simpson.house.gov/news/ documentsingle.aspx?DocumentID=401722#:~:text=Text%20of%20Rep.,Lad y%20Mel%20nia%20Trump%20Opera%20House%E2 Prozent80 Proze nt9D). Die politisch motivierte Einschränkung von Kunst- und Bildungsthemen zeigt sich darüber hinaus in einer wachsenden Zahl von „Book Bans“: In zahlreichen US-Bundesstaaten sind Bücher mit Themen zu Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion aus Schulen und Bibliotheken entfernt worden – darunter auch Werke von herausragender historischer und kultureller Bedeutung wie das „Tagebuch der Anne Frank“ oder Shakespeares „Romeo und Julia“ (vgl. https://pen.org/report/the-normalization-of-book-banning/). Zudem werden Universitäten durch die Androhung des Entzugs öffentlicher Fördergelder, die Entlassung von wissenschaftlichem Personal und gezielte Eingriffe in Forschungsinhalte massiv unter Druck gesetzt (vgl. www.nytimes.com/article/tru mp-university-college.html). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Diese Einschränkungen gehen zwar in erster Linie auf politischen Einfluss seitens der Regierung und ihrer Mehrheiten in den republikanisch regierten Staaten zurück, entfalten ihre Wirkung jedoch zunehmend auch über wirtschaftliche Kanäle. Unternehmen und Medienschaffende sehen sich dabei oft unter dem indirekten Druck, ein wohlwollendes Verhältnis zur Regierung aufrechtzuerhalten, um politische oder ökonomische Nachteile zu vermeiden. Dies führt zu vorauseilender Selbstzensur und Einflussnahmen auf Inhalte. Exemplarisch sichtbar wurden jüngst die vorübergehende Absetzung der „Jimmy Kimmel Show“ sowie die Kündigung der „Late Show with Stephen Colbert“ (vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/jimmy-kimmel-106.html), bei denen wirtschaftliche Interessen, laufende Vertragsverhandlungen mit den Senderkonzernen und deren Bestreben, staatliche Regulierungen zu vermeiden, mit politischer Rücksichtnahme zusammenwirkten. Die Presse-, Medien- und Meinungsfreiheit wird seit der zweiten Amtszeit von Präsident Donald Trump systematisch geschwächt. Bereits zu deren Beginn kündigte die Pressesprecherin des Weißen Hauses an, dass künftig nicht mehr die unabhängige White House Correspondents Association, sondern das Weiße Haus selbst über die Besetzung des sogenannten Korrespondentinnen- und Korrespondenten-Pools entscheiden werde (vgl. www.spiegel.de/ausland/ usa-weisses-haus-aendert-regeln-fuer-zugang-zum-oval-office-a-ae8c2640-7fc 1-4a38-83cb-fb385ceba718). Unter der aktuellen Administration werden kritische Medienberichte gezielt delegitimiert, Journalistinnen und Journalisten der Zugang zu Informationen erschwert und Medienhäuser zunehmend mit politischem und juristischem Druck konfrontiert – etwa durch milliardenschwere Verleumdungsklagen gegen renommierte Tageszeitungen wie die „New York Times“ oder das „Wall Street Journal“ (vgl. www.tagesschau.de/a usland/amerika/trump-new-york-times-104.html). Hinzu kommen neue administrative Maßnahmen, die den Handlungsspielraum internationaler Medienschaffender erheblich einschränken: So sieht eine geplante Visareform vor, die Aufenthaltsdauer für ausländische Journalistinnen und Journalisten und Studierende von bislang fünf Jahren auf lediglich 240 Tage zu verkürzen – ein Vorhaben, das weltweit von über einhundert Medienorganisationen kritisiert wurde und bei dem deutsche Medienunternehmen die Bundesregierung ausdrücklich zum Handeln aufgefordert haben (www.deutschlandradio.de/deutsc he-medienunternehmen-fordern-ruecknahme-der-amerikanischen-visa-plaene- fuer-korrespondentinnen-100.html). Zudem trat ein neues 21-seitiges Regelwerk des US-Verteidigungsministeriums in Kraft, dem zufolge Reporterinnen und Reporter ihre Akkreditierung verlieren, wenn sie Informationen ohne vorherige Genehmigung des Pentagons veröffentlichen. Medienhäuser, die sich weigerten, dieses Regelwerk zu unterzeichnen – darunter sämtliche großen US-Medien mit Ausnahme des regierungsnahen Senders One America News –, mussten ihre Büros im Pentagon räumen (vgl. https://table.media/berl in/analyse/us-demokratie-am-kipppunkt?signature=8c1ce81223ebd419c161c1 41e6cf92c1becc2e74f5986407ef7af9963fb8c5f0). Diese Entwicklungen verdeutlichen eine zunehmende staatliche Kontrolle über Informationsflüsse und eine gezielte Einschränkung journalistischer Arbeit, die grundlegende Prinzipien der Pressefreiheit untergräbt. Neben den Medien geraten zunehmend auch gemeinnützige Organisationen und Stiftungen in den Vereinigten Staaten ins Visier politischer Einflussnahme. Führende Einrichtungen wie die Ford Foundation oder die Open Society Foundations sehen sich verstärkter öffentlicher Kritik und politischen Angriffen ausgesetzt. Vertreterinnen und Vertreter der US-Regierung werfen ihnen vor, gesellschaftliche Programme zu fördern, die nicht mit der eigenen politischen Agenda vereinbar seien. Parallel dazu werden Maßnahmen diskutiert, die steuerliche Begünstigung gemeinnütziger Organisationen einzuschränken und ihre Förderpraxis einer stärkeren staatlichen Kontrolle zu unterstellen (vgl. www.stiftungswelt.de/journal/us-philanthropie-in-der-defensive-was-da s-fuer-deutsche-stiftungen-bedeutet.html). Diese Entwicklung schwächt die Handlungsspielräume unabhängiger zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure in den USA und erschwert zugleich internationale Kooperationen im Bereich Kultur, Wissenschaft und Demokratieförderung, die auf eine freie und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit solchen Organisationen angewiesen sind. Darüber hinaus hat die Trump-Administration begonnen, rund zweihundert Begriffe – darunter „Rassismus“, „Inklusion“, „Diversität“, „Gender“ und „Klimakrise“ – aus US-Regierungsdokumenten zu streichen und deren Verwendung in staatlicher Kommunikation und Berichterstattung zu untersagen (vgl. www.spiegel.de/kultur/donald-trump-diese-200-woerter-sollen-aus-us-re gierungsdokumenten-verschwinden-a-7b7dc461-a924-4548-a083-b11c4843 a651). Dieses Vorgehen verdeutlicht eine gezielte sprachpolitische Kontrolle, die wissenschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Ausdrucksfreiheit einschränkt. Darüber hinaus zeigen aktuelle Kürzungen im Gesundheitswesen eine weitere Dimension dieser Einschränkungen. Durch die Streichung von Fördermitteln für das Title X Family Planning Program und weitere Einsparungen im Bereich reproduktiver Gesundheit wird das Recht auf Selbstbestimmung vieler Frauen in den USA erheblich beschnitten (www.cbsnews.com/news/reproduct ive-health-trump-administration-hhs-cuts/). Hinzu kommt die jüngste Ankündigung Donald Trumps, Importzölle in Höhe von 100 Prozent auf außerhalb der USA produzierte Filme zu erheben (vgl. www.theguardian.com/us-news/2 025/sep/29/trump-threat-tariffs-films-made-outside-us) – ein Schritt, der nicht nur protektionistische Züge trägt, sondern auch die internationale kulturelle Zusammenarbeit erheblich beeinträchtigt und künstlerische Vielfalt einschränkt. Besonders betroffen wären davon auch internationale Co- Produktionen, an denen US-amerikanische und ausländische Produktionsfirmen gemeinsam beteiligt sind, wodurch der freie Austausch in der globalen Film- und Kreativwirtschaft zusätzlich erschwert würde. Die beschriebenen Eingriffe in Kunst-, Medien- und Wissenschaftsbereiche verdeutlichen eine besorgniserregende Entwicklung hin zu einer politisch motivierten Kontrolle über kulturelle und gesellschaftliche Einrichtungen und Ausdrucksformen. Besonders betroffen sind dabei Projekte und Personen, die sich mit Vielfalt, Gleichberechtigung und den Rechten von LGBTQI*- Menschen befassen, ebenso wie solche, die eine kritische Auseinandersetzung mit politischen Systemen und Machtstrukturen leisten. Solche Einschränkungen schwächen nicht nur die Sichtbarkeit marginalisierter Gruppen, sondern auch die Glaubwürdigkeit der gemeinsamen Werte von Freiheit, Pluralismus und Demokratie. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen stellt sich auch im Bereich des internationalen Sports die Frage nach der Wahrung von Freiheits- und Teilhaberechten. Sport ist ein zentrales Feld internationaler Verständigung und gesellschaftlicher Begegnung – und damit zugleich ein sensibles Instrument außenkulturpolitischer Kooperation. Sportaustauschprogramme und Kooperationen zwischen Vereinen und Institutionen leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Kontakte, zur Demokratieförderung und zur Bekämpfung von Diskriminierung. Jüngste Drohungen der US-Regierung, demokratisch regierten Bundesstaaten die Austragung von Spielen der Fußball- Weltmeisterschaft 2026 zu entziehen (vgl. www.dw.com/de/donald-trump-dro hung-staedte-fussball-wm-infantino-v2/a-74359592), verdeutlichen, dass selbst internationale Sportgroßereignisse zunehmend für parteipolitische Machtstrategien instrumentalisiert werden könnten. Sollte es zu einer solchen Verlagerung kommen, könnte dies nicht nur den internationalen Charakter der Veranstaltung untergraben, sondern Einreise und Aufenthalt für viele Akteurinnen und Akteure, Fans und Medienschaffende zusätzlich erschweren – insbesondere, wenn Spiele ausschließlich in republikanisch regierten Staaten stattfinden. Angesichts dieser Entwicklungen gewinnt die Frage an Bedeutung, wie Sportdiplomatie im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zum Schutz von Freiheitsrechten, zur Förderung gemeinsamer Werte und zur Stärkung von Inklusion beitragen kann – insbesondere mit Blick auf die FIFA (Fédération Internationale de Football Association)- Weltmeisterschaft 2026 in den USA, Kanada und Mexiko, die Olympischen Spiele 2028 sowie die Paralympischen Spiele 2028 in Los Angeles. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Entwicklungen bitten wir die Bundesregierung, darzulegen, in welchen konkreten und rechtlich zuzuordnenden Verantwortungsbereichen sie angesichts dieser Entwicklungen tätig werden kann. Konkret geht es uns darum, wie die Bundesregierung zum Schutz der Kunst-, Wissenschafts- und Medienfreiheit sowie zur Absicherung transatlantischer Austausch- und Förderprogramme vorgeht – etwa durch diplomatische Gespräche mit US-Behörden, konsularischen Schutz deutscher Journalistinnen und Journalisten sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Sicherstellung und Anpassung deutscher Förderinstrumente und Kooperationsverträge, die Unterstützung unabhängiger zivilgesellschaftlicher Akteurinnen Akteure sowie die Koordination mit der EU und internationalen Partnern. Die Kleine Anfrage richtet sich aus Sicht der Fragesteller auf diejenigen Maßnahmen und Zuständigkeiten, die in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung fallen und mit denen sie unmittelbar auf Beeinträchtigungen transatlantischer Kooperationen reagieren kann. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die transatlantische Zusammenarbeit ist und bleibt, gerade auch in Krisenzeiten, entscheidender Faktor für die globale Ordnung und Stabilität. Dieses enge Verhältnis kommt auch auf subnationaler Ebene in vielfältigen gesellschaftlichen und kulturellen Beziehungen zum Ausdruck. Die Bundesregierung unterstützt solche Kooperationen mit Nachdruck.  1. In welcher Weise beobachtet und analysiert die Bundesregierung die aktuellen Entwicklungen in den USA, die nach dortigen Berichten Einschränkungen der Wissenschafts- und Kunstfreiheit beinhalten (z. B. Überprüfung von Smithsonian-Ausstellungen, Zensur von Büchern, die auch zum Bestand jeder Goethe-Instituts-Bibliothek gehören, Druck auf Universitäten, etc.), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihre eigene Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik sowie für bestehende transatlantische Kooperationen? Die deutschen Auslandsvertretungen in den USA greifen auch Entwicklungen im Wissenschafts- und Kunstbereich in ihrer Berichterstattung auf. Zudem steht das Auswärtige Amt (AA) in stetigem Austausch mit den deutschen Mittlerorganisationen vor Ort. Als eine der relevantesten Mittlerorganisationen der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) weitet das Goethe-Institut (GI) seinen programmatischen Aktionsradius aus, u. a. im Rahmen des Sonderprogramms „Unter Freunden“. Auch die Eröffnung einer neuen Präsenz des GI in Houston unterstreicht die Kontinuität und Bedeutung der transatlantischen Beziehungen. Zudem führt das GI auch langjährig bestehende Kooperationen mit Institutionen wie der Harvard University oder dem Smithsonian Museum fort. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  2. Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung für die transatlantische Zusammenarbeit, wenn diese Einschränkungen anhalten oder ausgeweitet werden? Die Bundesregierung steht mit der US-Regierung zu allen bilateralen Themen im ständigen Austausch. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 und die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  3. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um transatlantische Beziehungen im Bereich Wissenschaft, Bildung, Kultur und Sport auch unabhängig von parteipolitischen Machtverhältnissen in den USA langfristig zu sichern? Die engen transatlantischen Beziehungen kommen in vielfältigen gesellschaftlichen und kulturellen Beziehungen zum Ausdruck. Beispiele sind Aufenthalte für Schul- und Studienzwecke, Spracherwerb, wissenschaftlicher Austausch, sportlicher Austausch und Städtepartnerschaften. Die Bundesregierung unterstützt diesen Austausch im Rahmen zahlreicher Programme, beispielsweise des GI, der Alexander von Humboldt Stiftung (AvH) oder des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), die langjährig in den USA bestehen. In Abstimmung mit den deutschen Auslandsvertretungen werden auch gemeinsame Strategien zur Nutzung von Sport im Rahmen der AKBP entwickelt. Im Bereich Sportdiplomatie wird gegenwärtig ein transatlantisches Netzwerk mit unterschiedlichen Akteuren aufgebaut, um den transatlantischen Dialog durch Sport als Instrument der Außenpolitik zu fördern. Insbesondere deutsche Athletinnen und Athleten, die in den USA leben und trainieren, sind anlassbezogen eingebunden. Geeignete Sportveranstaltungen in den USA sowie in Deutschland werden gezielt als Plattform für transatlantische Begegnung und Austausch genutzt. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  4. Wie bewertet die Bundesregierung die möglichen Auswirkungen der geplanten US-Visareform auf die Arbeits- und Berichterstattungsfreiheit deutscher Medienorganisationen in den USA, und welche diplomatischen oder politischen Schritte hat sie unternommen, um die US-Regierung auf die potenziellen Folgen für Pressefreiheit und transatlantische Beziehungen hinzuweisen? Pressefreiheit ist ein hohes Gut, für das die Bundesregierung weltweit eintritt. Dazu gehört auch, dass sich die Bundesregierung für deutsche Journalistinnen und Journalisten im Ausland einsetzt. Seit Veröffentlichung des Regelungsvorschlags des Ministeriums für Innere Sicherheit der Vereinigten Staaten vom 28. August 2025, steht die Bundesregierung zu den geplanten Änderungen mit den US-Behörden in Kontakt. Auch auf EU-Ebene stimmt sich die Bundesregierung dazu ab. Zu den Details vertraulicher Gespräche mit anderen Staaten äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.  5. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen des neuen Regelwerks des US-Verteidigungsministeriums vor, demzufolge Reporterinnen und Reporter ihre Akkreditierung verlieren können, wenn sie Informationen ohne vorherige Genehmigung des Pentagons veröffentlichen, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sicherzustellen, dass deutsche Journalistinnen und Journalisten auch künftig frei und uneingeschränkt über sicherheits- und verteidigungspolitische Themen aus den USA berichten können? Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung hinausgehende Erkenntnisse dazu vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.  6. Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmende politische und wirtschaftliche Einflussnahme auf Medienunternehmen in den USA, etwa durch gerichtliche Verfahren gegen kritische Berichterstattung oder indirekten Druck auf Sender, und welche Bedeutung misst sie der Medienfreiheit im transatlantischen Kontext bei? Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen in den USA aufmerksam. Die USA sind aufgrund ihrer ausgeprägten Gewaltenteilung eine starke Demokratie. Meinungsfreiheit und eine pluralistische Medienlandschaft müssen ein fester Bestandteil jeder Demokratie sein.  7. Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sowie ihrer Menschenrechtsarbeit, um den Austausch mit zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren in den USA zu fördern, die sich für künstlerische Freiheit, Wissenschaftsfreiheit und den Schutz marginalisierter Gruppen einsetzen, und wie beabsichtigt sie, entsprechende Themen in bilateralen und multilateralen Dialogformaten zu adressieren? Ziel der AKBP der Bundesregierung in den USA ist es, den kulturellen und zivilgesellschaftlichen Austausch zu verstärken. Die Förderung des Austauschs mit zivilgesellschaftlichen Akteuren geschieht u. a. anhand der Aktivierung bestehender Netzwerke aus Mittlerorganisationen wie dem GI, dem DAAD sowie den zahlreichen deutschen Auslands- und PASCH-Schulen in den USA, aber auch über den direkten Kontakt zu zivilgesellschaftlichen Organisationen in den USA (z. B. über die Auslandsvertretungen). Residenzprogramme wie Villa Aurora und Thomas-Mann-Haus sowie 1014 New York schaffen Plattformen für vielfältigen interdisziplinären, zivilgesellschaftlichen und künstlerischen Austausch über aktuelle transatlantische Fragen. Der Ausbau dieser Netzwerke in die geographische Breite zeigt sich auch in der Eröffnung einer GI-Präsenz in Houston in diesem Jahr sowie in der Stärkung von „Urban Diplomacy“, wie bei der Deutsch-Amerikanischen Bürgermeisterkonferenz in Bremen im Oktober 2025.  a) Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmenden politischen Angriffe auf gemeinnützige Organisationen und Stiftungen in den USA – etwa auf die Ford Foundation oder die Open Society Foundations –, und welche Auswirkungen sieht sie dadurch für zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit und gemeinsame Demokratieförderprogramme im transatlantischen Kontext? Auf die Antwort zu Frage 6 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Austausch und die Zusammenarbeit mit unabhängigen zivilgesellschaftlichen und gemeinnützigen Organisationen in den USA – insbesondere solchen, die sich für Menschenrechte, Demokratie und Gleichberechtigung einsetzen – zu sichern und vor politischer Einflussnahme zu schützen? Die Strukturen der AKBP ermöglichen die Förderung einer Vielzahl von Aktivitäten, von Austauschprogrammen über Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache in den USA, Stipendienprogramme bis hin zu Besucherreisen nach Deutschland. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Die beschriebenen Ansätze sind auch für zukünftige Maßnahmen im Rahmen der AKBP der Bundesregierung in den USA maßgebend.  8. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um Wissenschaftskooperationen mit US-amerikanischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen trotz Einschränkungen und Angriffe auf die Wissenschaftsfreiheit abzusichern und negative Folgen für die Forschung abzuwenden?  9. Welche Strategien und Maßnahmen plant die Bundesregierung, um deutsche Studierende und Forschende, die von den US-Visabeschränkungen betroffen sein könnten, zu unterstützen und alternative Kooperationsmöglichkeiten zu fördern? 12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Einschränkungen bei wissenschaftlichen Kooperationen mit US-Partnerinstitutionen aufzufangen? Die Fragen 8, 9 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Deutschland und die USA verbindet eine langjährige und enge Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung. Die Kooperation ist ganz besonders geprägt durch die exzellenten Forschenden und Wissenschaftseinrichtungen auf beiden Seiten des Atlantiks und ihre vielfältigen Partnerschaften. Die Fortsetzung dieser vertrauensvollen und engen Zusammenarbeit auf allen Ebenen, wie auch des Dialogs zum Thema Wissenschaftsfreiheit, hat für die Bundesregierung weiterhin hohe Priorität. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen in der US-amerikanischen Forschungslandschaft aufmerksam und steht hierzu in engem Austausch mit den deutschen Forschungsinstitutionen und Universitäten. Die Bundesregierung hat über den DAAD eine Beratungsstelle USA einrichten lassen, die von Studierenden und Forschenden sowohl zur Visaberatung als auch Studienberatung breit genutzt wird (abrufbar unter: www.daad.de/de/laen derinformationen/amerika/vereinigte-staaten-von-amerika/ beratungsstelleusa/). 10. Inwieweit steht die Bundesregierung im Dialog mit der US-Regierung, um die Auswirkungen der verschärften Visapolitik auf den akademischen Austausch zu thematisieren und gegebenenfalls abzuschwächen? Einreisebestimmungen werden von souveränen Staaten selbst bestimmt. Auf diese hat die Bundesregierung keinen Einfluss. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 11. Welche transatlantischen wissenschaftlichen, Bildungs- und Kulturprogramme wurden seit der erneuten Trump-Administration eingeschränkt oder beendet (bitte nach Programmen und Jahren aufschlüsseln)? Die Bundesregierung führt alle transatlantischen, wissenschaftlichen Bildungs- und Kulturprogramme fort, DAAD und AvH unterliegen nach Kenntnis der Bundesregierung keinen Einschränkungen oder Streichungen. Die Finanzierung der deutsch-amerikanischen Fulbright-Stipendienprogramme wurde unverändert fortgesetzt, auch das vom AA über den Pädagogischen Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz und dem Goethe-Institut New York geförderte Schüleraustauschprogramm „German American Partnership Program“ (GAPP) besteht weiterhin fort. 13. Welche Förderhöhen und Förderdauern sind im Rahmen der neuen Global Minds Initiative (1000 Köpfe) vorgesehen, und worin unterscheidet sich diese Förderung von bestehenden Programmen der Alexander-von- Humboldt-Stiftung und Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), und falls die Fördersumme höher sein sollte, wie wird dies begründet mit Blick auf die gleiche Zielsetzung? Für die Umsetzung des 1.000-Köpfe-Plus-Programms wurde auf die etablierten und international renommierten Förderinstrumente und -programme der AvH und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) aufgesetzt, um einen schnellen und zugleich qualitätsgesicherten Start der Initiative zu ermöglichen. Die Förderhöhen und Förderdauern der AvH- und DFG-Programme sind den Informationen auf den Webseiten der beiden Organisationen zu entnehmen. 14. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Global Minds Initiative Germany finanziell flexibel über den gesamten Förderzeitraum auszugestalten, um eine verlässliche und bedarfsorientierte Umsetzung im Sinne der Programmziele sowie Planungssicherheit für die beteiligten Mittlerorganisationen zu gewährleisten? Für das 1.000-Köpfe-Plus-Programm ist im Kapitel 3003 Titel 685 21 (Stärkung des Hochschul- und Wissenschaftssystems durch Fachkräftegewinnung und Strukturverbesserung) aufgrund eines Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages ein Selbstbewirtschaftungsvermerk vorgesehen, welcher ermöglicht, dass die Mittel überjährig verwendet werden können. Für die aus dem SVIK finanzierten Programmkomponenten sollen bei Bedarf – in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen und vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel – Nachveranschlagungen nicht abgeflossener Mittel in späteren Haushaltsjahren vorgesehen werden. Damit ist die erforderliche Flexibilität in der Umsetzung des 1.000-Köpfe-Plus-Programms gewährleistet. 15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um wissenschaftlich relevante Datenbestände, deren Existenz durch das Vorgehen der US-Regierung gefährdet ist, zu sichern, zugänglich zu halten und für transatlantische Forschungskooperationen zu bewahren? Die Bundesregierung beabsichtigt, Mittel für konkrete Projekte zur Sicherung von Datenbeständen zur Verfügung zu stellen. 16. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für bestehende Programme des kulturellen Austauschs, wenn Partnerinstitutionen in den USA von staatlicher Zensur oder politischer Einflussnahme betroffen sind? Zu hypothetischen Fragestellungen nimmt die Bundesregierung nicht Stellung. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 17. Wie bewertet die Bundesregierung die angekündigten 100-Prozent-Zölle der US-Regierung auf außerhalb der USA produzierte Filme und internationale Co-Produktionen im Hinblick auf deren Auswirkungen auf kulturelle Austausch- und Kooperationsprojekte sowie auf die Freiheit künstlerischen Schaffens im transatlantischen Kontext? Die wiederholten Äußerungen der US-Regierung zur möglichen Einführung von Zöllen auf ausländische Filme sind bisher ohne konkrete Umsetzungsschritte geblieben. Zu den aktuellen Entwicklungen der US-Zollpolitik und möglichen Auswirkungen auf die deutsche und europäische Filmwirtschaft steht die Bundesregierung in engem Austausch mit der Europäischen Kommission, den relevanten Branchenverbänden, der Auslandsvertretung des deutschen Films „German Films“, der Filmförderungsanstalt sowie mit europäischen Partnern. 18. Inwiefern sind konkret die Kulturstätten Thomas-Mann-Haus und Villa Aurora von den Eingriffen in die Kunst- und Kulturfreiheit betroffen? Der Bundesregierung sind keine direkten Eingriffe zulasten der Villa Aurora und Thomas Mann House e.V. (VATMH) im Sinne der Fragestellung bekannt. Die Bundesregierung hat darüber hinaus Kenntnis davon, dass zwei Partner von VATMH im Jahr 2024 eine Übernahme einer von ihr konzipierten Wanderausstellung zurückgezogen haben. Dem Verein gelang es, alternative Stätten für die Ausstellung zu finden. 19. Wie wirken sich die verstärkten Einreisebeschränkungen und Einreisekontrollen in den USA auf deutsch-amerikanische Kultur-, Austausch- und Stipendienprogramme (z. B. des Goethe-Instituts, des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), der Deutsch- Amerikanischen Institute, des Deutschen Bundestages im Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP/CBYX) oder vergleichbarer Organisationen) aus? Die Antwort zu Frage 19 erfolgt gemeinsam mit den Antworten zu den Fragen 19b bis 19d.  a) Wie haben sich die Teilnehmendenzahlen dieser Programme seit 2023 entwickelt (bitte nach Trägern und Programmjahren aufschlüsseln)? Das Interesse an den Programmen und Angeboten des GI ist ungebrochen. Das GI verzeichnet einen kontinuierlichen leichten Zuwachs der Teilnehmendenzahlen. Bei den Deutsch-Amerikanischen Instituten ist das Bewerberspektrum teilweise angewachsen, teilweise rückläufig. 4 397 Personen (1 512 aus den USA und 2 885 aus Deutschland) wurden im Jahr 2023 in Bezug auf die USA durch den DAAD gefördert; im Jahr 2024 waren es 4 187 Personen (1 541 aus den USA und 2 646 aus Deutschland). Für das Jahr 2025 liegen keine abschließenden Zahlen vor. Im Feodor-Lynen-Stipendienprogramm der AvH wurden im Jahr 2023 51 Bewerbungen um Forschungsaufenthalte in den USA entschieden (30 Bewilligungen), im Jahr 2024 45 Bewerbungen (24 Bewilligungen) und im Jahr 2025 44 Bewerbungen (22 Bewilligungen). 605 Personen wurden 2023 durch die binationalen Programme von Fulbright Germany gefördert; 2024 waren es 660 Personen und 2025 waren es 653 Personen. Die Entwicklung der dargestellten Zahlen unterliegt einer Vielzahl von Faktoren, sodass daraus nur begrenzt Rückschlüsse gezogen werden können.  b) Welche Auswirkungen hatten Einreiseprobleme auf den Ablauf der Programme (z. B. verspätete Anreisen, Abbrüche, Verschiebungen oder Absagen)? Allgemein kam es im Frühjahr 2025 kurzzeitig zu einer vertieften Überprüfung von Visa-Anträgen, auch aus Deutschland. In Einzelfällen haben sich Stipendiatinnen und Stipendiaten für einen Wechsel des Studienlandes entschieden bzw. ihre Studienaufenthalte in den USA aufgrund der zu langen Bearbeitungsdauer ihrer Visumsanträge verschoben.  c) Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die bilateralen Austausch- und Kulturbeziehungen zwischen Deutschland und den USA? Die bilateralen Austausch- und Kulturbeziehungen zwischen Deutschland und den USA sind weiterhin sehr rege.  d) Inwiefern haben die verschärften Einreisebeschränkungen und Einreisekontrollen Auswirkungen auf die Auswahlprozesse, Teilnehmendenprofile und die Chancengleichheit bei der Vergabe von Stipendien und Austauschplätzen in den genannten Programmen? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu Auswirkungen im Sinne der Fragestellung vor. 20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Einreiseprobleme von Teilnehmenden deutsch-amerikanischer Austausch- und Stipendienprogramme seit 2023, insbesondere über Fälle, in denen trotz gültiger ESTA (Electronic System for Travel Authorization)-Genehmigung oder Visum eine Zurückweisung, längere Befragung („Secondary Inspection“) oder Aufforderung zur Vorlage zusätzlicher Nachweise erfolgte? a) Wie häufig kam es seit 2023 zu solchen Fällen (bitte nach Programmen und Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 20 und 20a werden zusammen beantwortet. Dem DAAD und der AvH sind für das Jahr 2025 je ein solcher Fall bekannt.  b) Sieht die Bundesregierung Anzeichen für eine restriktivere Anwendung bestehender Einreisebestimmungen durch die US- Grenzschutzbehörden? Bestehende Einreisebestimmungen werden von den US-Behörden konsequent umgesetzt, die Einreise sollte daher immer mit einem gültigen ESTA oder Visum erfolgen, das dem geplanten Aufenthaltszweck entspricht. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.  c) In wie vielen Fällen leisteten deutsche Auslandsvertretungen seit 2023 konsularische Unterstützung im Zusammenhang mit Einreiseproblemen von Programmteilnehmenden, und in welcher Form erfolgte diese Unterstützung (bitte nach Programmen und Jahren aufschlüsseln)? Sofern die deutschen Auslandsvertretungen von Einreiseproblemen erfahren, leisten sie – wenn dies von den Betroffenen gewünscht wird – auch konsularische Unterstützung. Es wird dabei statistisch nicht erfasst, ob es sich bei den Betroffenen um Programmteilnehmende im Sinne der Fragestellung handelt.  d) Steht die Bundesregierung im Austausch mit US-Behörden über Einreiseprobleme deutscher Programmteilnehmender? Die Bundesregierung steht mit den US-Behörden zu allen bilateralen Themen, so auch zu Einreisefragen, im ständigen Austausch.  e) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Programmträger und Teilnehmende besser über Einreisebedingungen, Nachweispflichten und mögliche Einreisehindernisse zu informieren? Auf die Reise- und Sicherheitshinweisen des AA wird verwiesen (abrufbar unter: www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/usavereinigtestaatensich erheit-201382). Bei Einzelanfragen beraten die Auslandsvertretungen auch im direkten Austausch mit Programmträgern und Teilnehmenden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 21. Welche Rolle nimmt die transatlantische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Diskriminierung und Intoleranz im Kontext von Kunst-, Wissenschafts- und Medienfreiheit ein? Gemeinsam mit ihren Partnern setzt sich die Bundesregierung für den Abbau von Diskriminierung und Intoleranz auch im Kontext von Kunst-, Wissenschafts- und Medienfreiheit ein. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 22. Inwiefern bezieht die Bundesregierung bei ihrer Bewertung der Lage in den USA die Situation von LGBTQI*-Menschen ein, insbesondere wenn deren Sichtbarkeit und Rechte durch Zensurmaßnahmen oder Einschränkungen in Wissenschaft, Kunst, Sport und Bildung betroffen sind? Das Auswärtige Amt beobachtet die Lage von LGBTIQ+-Personen weltweit. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 53 der Abgeordneten Nyke Slawik auf Bundestagsdrucksache 21/3136 wird verwiesen. 23. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um gezielt queere Künstlerinnen und Künstler, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Sportlerinnen und Sportler und Institutionen im Rahmen der transatlantischen Zusammenarbeit zu unterstützen, wenn diese von Einschränkungen betroffen sind? Entsprechende Fälle sind der Bundesregierung bisher nicht bekannt geworden. 24. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Thematisierung von LGBTQI*-Rechten in den transatlantischen Beziehungen bei, insbesondere im Kontext von Austauschprogrammen, Hochschulkooperationen, Kulturarbeit und Sportförderung? Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, queeres Leben vor Diskriminierung zu schützen. Dafür setzt sich die deutsche Menschenrechtspolitik weltweit ein. Grundlagen sind u. a. das Grundgesetz sowie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. 25. Welche Rolle misst die Bundesregierung der Sportdiplomatie im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zu, insbesondere vor dem Hintergrund politischer Einflussnahmen auf internationale Sportgroßereignisse wie die FIFA-Weltmeisterschaft 2026 in den USA, Kanada und Mexiko sowie die Olympischen und Paralympischen Spiele 2028 in Los Angeles? Sportdiplomatie als strategisches Instrument der AKBP leistet einen effektiven Beitrag, um internationale, gesellschaftliche Beziehungen zu stärken. Sport schafft niedrigschwellige Begegnungsräume und kann als Brücke zur Förderung von gegenseitigem Verständnis, Vertrauen, kulturellem Austausch und gesellschaftlicher Zusammenarbeit genutzt werden. Über die Plattform Sport ist es möglich, für deutsche Perspektiven zu werben, positive Narrative über Deutschland zu entwickeln und mit Menschen in Kontakt zu treten, die über klassische außenpolitische Wege nicht erreicht werden können. 26. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Kontext der FIFA-Weltmeisterschaft 2026 und der Olympischen und Paralympischen Spiele 2028, um sicherzustellen, dass die Rechte von LGBTQI*- Menschen sowie Fragen der Antidiskriminierung und Teilhabe in den Gastgeberstaaten gewahrt werden? Hinsichtlich der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2026 sowie der Olympischen und Paralympischen Spiele 2028 wird darauf hingewiesen, dass die vorbereitenden Abstimmungsgespräche innerhalb der Bundesregierung und mit den Gastgeberländern sowie weiteren Akteuren noch am Anfang stehen. 27. Wie bewertet die Bundesregierung die jüngsten Ankündigungen der US- Regierung, demokratisch regierten Bundesstaaten die Austragung von Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 zu entziehen, und welche Folgen sieht sie dadurch für die politische Neutralität und internationale Glaubwürdigkeit der Veranstaltung? Die Bundesregierung bekennt sich zur Autonomie des Sports. Die Vergabe von Sportgroßveranstaltungen erfolgt durch die internationalen Sportorganisationen in eigener Verantwortung. Die Bundesregierung unterstützt und begleitet die Veranstaltungen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten und Vorgaben. 28. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um die genannten Großereignisse als Anlässe für Sportdiplomatie, zivilgesellschaftliche Begegnungen und die Stärkung der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zu nutzen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 25 verwiesen. 29. In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Sportdiplomatie auf mögliche politische Einflussnahmen bei der Austragung der FIFA-Weltmeisterschaft 2026 hinzuwirken und den Schutz von Spielerinnen und Spielern, Journalistinnen und Journalisten, Fans und zivilgesellschaftlichen Gruppen sicherzustellen, insbesondere in republikanisch regierten US-Bundesstaaten? Auf die Antworten zu den Fragen 26 und 27 wird verwiesen. 30. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass deutsche Korrespondentinnen und Korrespondenten während der genannten Sportgroßereignisse frei, unabhängig und ohne politischen oder wirtschaftlichen Druck berichten können? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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