Kunst-, Wissenschafts- und Medienfreiheit im transatlantischen Kontext (Antwort zu Drs. 21/2813)
Text
Kunst-, Wissenschafts- und Medienfreiheit im transatlantischen Kontext (Antwort zu Drs. 21/2813)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3266
21. Wahlperiode 12.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Roth, Awet Tesfaiesus,
Ayse Asar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2813 –
Kunst-, Wissenschafts- und Medienfreiheit im transatlantischen Kontext
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Freiheit von Kunst, Wissenschaft und Medien ist ein Grundpfeiler
demokratischer Gesellschaften. Sie sichert kritische Reflexion, kreative Entfaltung
und Forschung ohne politische Einflussnahme. Einschränkungen dieser
Freiheiten sind in autoritären Systemen ein zentrales Mittel zur Unterdrückung
gesellschaftlicher Vielfalt.
In den Vereinigten Staaten von Amerika sind mit der zweiten Amtszeit von
Präsident Donald Trump Entwicklungen sichtbar geworden, die Anlass zu
großer Sorge geben. Viele der Maßnahmen und Vorhaben folgen dabei den
bereits im sogenannten Project 2025 (Presidential Transition Project)
skizzierten Plänen, die auf eine grundlegende politische Neuausrichtung und eine
massive Schwächung bis zu einem radikalen Abbau demokratischer
Institutionen abzielen. Mit Amtsantritt setzen Donald Trump und sein Kabinett diese
Strategie um und greifen dabei zunehmend in Freiheitsrechte ein.
So laufen in mehreren Smithsonian-Museen derzeit politisch motivierte
Überprüfungen und Eingriffe in Ausstellungen, die eine unmittelbare
Einflussnahme auf kuratorische Entscheidungen und wissenschaftliche Darstellungen sind
(vgl. www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-museen-100.html). Zudem
wurde ein offizieller Antrag auf Umbenennung des Opernhauses im Kennedy
Center nach der aktuellen First Lady gestellt (https://simpson.house.gov/news/
documentsingle.aspx?DocumentID=401722#:~:text=Text%20of%20Rep.,Lad
y%20Mel%20nia%20Trump%20Opera%20House%E2 Prozent80 Proze
nt9D). Die politisch motivierte Einschränkung von Kunst- und
Bildungsthemen zeigt sich darüber hinaus in einer wachsenden Zahl von „Book Bans“: In
zahlreichen US-Bundesstaaten sind Bücher mit Themen zu Vielfalt,
Gleichberechtigung und Inklusion aus Schulen und Bibliotheken entfernt worden –
darunter auch Werke von herausragender historischer und kultureller Bedeutung
wie das „Tagebuch der Anne Frank“ oder Shakespeares „Romeo und Julia“
(vgl. https://pen.org/report/the-normalization-of-book-banning/). Zudem
werden Universitäten durch die Androhung des Entzugs öffentlicher Fördergelder,
die Entlassung von wissenschaftlichem Personal und gezielte Eingriffe in
Forschungsinhalte massiv unter Druck gesetzt (vgl. www.nytimes.com/article/tru
mp-university-college.html).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Diese Einschränkungen gehen zwar in erster Linie auf politischen Einfluss
seitens der Regierung und ihrer Mehrheiten in den republikanisch regierten
Staaten zurück, entfalten ihre Wirkung jedoch zunehmend auch über
wirtschaftliche Kanäle. Unternehmen und Medienschaffende sehen sich dabei oft
unter dem indirekten Druck, ein wohlwollendes Verhältnis zur Regierung
aufrechtzuerhalten, um politische oder ökonomische Nachteile zu vermeiden.
Dies führt zu vorauseilender Selbstzensur und Einflussnahmen auf Inhalte.
Exemplarisch sichtbar wurden jüngst die vorübergehende Absetzung der
„Jimmy Kimmel Show“ sowie die Kündigung der „Late Show with Stephen
Colbert“ (vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/jimmy-kimmel-106.html), bei
denen wirtschaftliche Interessen, laufende Vertragsverhandlungen mit den
Senderkonzernen und deren Bestreben, staatliche Regulierungen zu
vermeiden, mit politischer Rücksichtnahme zusammenwirkten.
Die Presse-, Medien- und Meinungsfreiheit wird seit der zweiten Amtszeit
von Präsident Donald Trump systematisch geschwächt. Bereits zu deren
Beginn kündigte die Pressesprecherin des Weißen Hauses an, dass künftig nicht
mehr die unabhängige White House Correspondents Association, sondern das
Weiße Haus selbst über die Besetzung des sogenannten Korrespondentinnen-
und Korrespondenten-Pools entscheiden werde (vgl. www.spiegel.de/ausland/
usa-weisses-haus-aendert-regeln-fuer-zugang-zum-oval-office-a-ae8c2640-7fc
1-4a38-83cb-fb385ceba718). Unter der aktuellen Administration werden
kritische Medienberichte gezielt delegitimiert, Journalistinnen und Journalisten
der Zugang zu Informationen erschwert und Medienhäuser zunehmend mit
politischem und juristischem Druck konfrontiert – etwa durch
milliardenschwere Verleumdungsklagen gegen renommierte Tageszeitungen wie die
„New York Times“ oder das „Wall Street Journal“ (vgl. www.tagesschau.de/a
usland/amerika/trump-new-york-times-104.html). Hinzu kommen neue
administrative Maßnahmen, die den Handlungsspielraum internationaler
Medienschaffender erheblich einschränken: So sieht eine geplante Visareform vor,
die Aufenthaltsdauer für ausländische Journalistinnen und Journalisten und
Studierende von bislang fünf Jahren auf lediglich 240 Tage zu verkürzen – ein
Vorhaben, das weltweit von über einhundert Medienorganisationen kritisiert
wurde und bei dem deutsche Medienunternehmen die Bundesregierung
ausdrücklich zum Handeln aufgefordert haben (www.deutschlandradio.de/deutsc
he-medienunternehmen-fordern-ruecknahme-der-amerikanischen-visa-plaene-
fuer-korrespondentinnen-100.html). Zudem trat ein neues 21-seitiges
Regelwerk des US-Verteidigungsministeriums in Kraft, dem zufolge
Reporterinnen und Reporter ihre Akkreditierung verlieren, wenn sie Informationen ohne
vorherige Genehmigung des Pentagons veröffentlichen. Medienhäuser, die
sich weigerten, dieses Regelwerk zu unterzeichnen – darunter sämtliche
großen US-Medien mit Ausnahme des regierungsnahen Senders One America
News –, mussten ihre Büros im Pentagon räumen (vgl. https://table.media/berl
in/analyse/us-demokratie-am-kipppunkt?signature=8c1ce81223ebd419c161c1
41e6cf92c1becc2e74f5986407ef7af9963fb8c5f0). Diese Entwicklungen
verdeutlichen eine zunehmende staatliche Kontrolle über Informationsflüsse und
eine gezielte Einschränkung journalistischer Arbeit, die grundlegende
Prinzipien der Pressefreiheit untergräbt.
Neben den Medien geraten zunehmend auch gemeinnützige Organisationen
und Stiftungen in den Vereinigten Staaten ins Visier politischer
Einflussnahme. Führende Einrichtungen wie die Ford Foundation oder die Open Society
Foundations sehen sich verstärkter öffentlicher Kritik und politischen
Angriffen ausgesetzt. Vertreterinnen und Vertreter der US-Regierung werfen ihnen
vor, gesellschaftliche Programme zu fördern, die nicht mit der eigenen
politischen Agenda vereinbar seien. Parallel dazu werden Maßnahmen diskutiert,
die steuerliche Begünstigung gemeinnütziger Organisationen einzuschränken
und ihre Förderpraxis einer stärkeren staatlichen Kontrolle zu unterstellen
(vgl. www.stiftungswelt.de/journal/us-philanthropie-in-der-defensive-was-da
s-fuer-deutsche-stiftungen-bedeutet.html). Diese Entwicklung schwächt die
Handlungsspielräume unabhängiger zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und
Akteure in den USA und erschwert zugleich internationale Kooperationen im
Bereich Kultur, Wissenschaft und Demokratieförderung, die auf eine freie und
partnerschaftliche Zusammenarbeit mit solchen Organisationen angewiesen
sind.
Darüber hinaus hat die Trump-Administration begonnen, rund zweihundert
Begriffe – darunter „Rassismus“, „Inklusion“, „Diversität“, „Gender“ und
„Klimakrise“ – aus US-Regierungsdokumenten zu streichen und deren
Verwendung in staatlicher Kommunikation und Berichterstattung zu untersagen
(vgl. www.spiegel.de/kultur/donald-trump-diese-200-woerter-sollen-aus-us-re
gierungsdokumenten-verschwinden-a-7b7dc461-a924-4548-a083-b11c4843
a651). Dieses Vorgehen verdeutlicht eine gezielte sprachpolitische Kontrolle,
die wissenschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Ausdrucksfreiheit
einschränkt.
Darüber hinaus zeigen aktuelle Kürzungen im Gesundheitswesen eine weitere
Dimension dieser Einschränkungen. Durch die Streichung von Fördermitteln
für das Title X Family Planning Program und weitere Einsparungen im
Bereich reproduktiver Gesundheit wird das Recht auf Selbstbestimmung vieler
Frauen in den USA erheblich beschnitten (www.cbsnews.com/news/reproduct
ive-health-trump-administration-hhs-cuts/). Hinzu kommt die jüngste
Ankündigung Donald Trumps, Importzölle in Höhe von 100 Prozent auf außerhalb
der USA produzierte Filme zu erheben (vgl. www.theguardian.com/us-news/2
025/sep/29/trump-threat-tariffs-films-made-outside-us) – ein Schritt, der nicht
nur protektionistische Züge trägt, sondern auch die internationale kulturelle
Zusammenarbeit erheblich beeinträchtigt und künstlerische Vielfalt
einschränkt. Besonders betroffen wären davon auch internationale Co-
Produktionen, an denen US-amerikanische und ausländische Produktionsfirmen
gemeinsam beteiligt sind, wodurch der freie Austausch in der globalen Film-
und Kreativwirtschaft zusätzlich erschwert würde.
Die beschriebenen Eingriffe in Kunst-, Medien- und Wissenschaftsbereiche
verdeutlichen eine besorgniserregende Entwicklung hin zu einer politisch
motivierten Kontrolle über kulturelle und gesellschaftliche Einrichtungen und
Ausdrucksformen. Besonders betroffen sind dabei Projekte und Personen, die
sich mit Vielfalt, Gleichberechtigung und den Rechten von LGBTQI*-
Menschen befassen, ebenso wie solche, die eine kritische Auseinandersetzung mit
politischen Systemen und Machtstrukturen leisten. Solche Einschränkungen
schwächen nicht nur die Sichtbarkeit marginalisierter Gruppen, sondern auch
die Glaubwürdigkeit der gemeinsamen Werte von Freiheit, Pluralismus und
Demokratie.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen stellt sich auch im Bereich des
internationalen Sports die Frage nach der Wahrung von Freiheits- und
Teilhaberechten. Sport ist ein zentrales Feld internationaler Verständigung und
gesellschaftlicher Begegnung – und damit zugleich ein sensibles Instrument
außenkulturpolitischer Kooperation. Sportaustauschprogramme und
Kooperationen zwischen Vereinen und Institutionen leisten einen wichtigen Beitrag zur
Stärkung zivilgesellschaftlicher Kontakte, zur Demokratieförderung und zur
Bekämpfung von Diskriminierung. Jüngste Drohungen der US-Regierung,
demokratisch regierten Bundesstaaten die Austragung von Spielen der Fußball-
Weltmeisterschaft 2026 zu entziehen (vgl. www.dw.com/de/donald-trump-dro
hung-staedte-fussball-wm-infantino-v2/a-74359592), verdeutlichen, dass
selbst internationale Sportgroßereignisse zunehmend für parteipolitische
Machtstrategien instrumentalisiert werden könnten. Sollte es zu einer solchen
Verlagerung kommen, könnte dies nicht nur den internationalen Charakter der
Veranstaltung untergraben, sondern Einreise und Aufenthalt für viele
Akteurinnen und Akteure, Fans und Medienschaffende zusätzlich erschweren –
insbesondere, wenn Spiele ausschließlich in republikanisch regierten Staaten
stattfinden. Angesichts dieser Entwicklungen gewinnt die Frage an
Bedeutung, wie Sportdiplomatie im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und
Bildungspolitik zum Schutz von Freiheitsrechten, zur Förderung gemeinsamer Werte
und zur Stärkung von Inklusion beitragen kann – insbesondere mit Blick auf
die FIFA (Fédération Internationale de Football Association)-
Weltmeisterschaft 2026 in den USA, Kanada und Mexiko, die Olympischen Spiele 2028
sowie die Paralympischen Spiele 2028 in Los Angeles.
Vor dem Hintergrund der beschriebenen Entwicklungen bitten wir die
Bundesregierung, darzulegen, in welchen konkreten und rechtlich zuzuordnenden
Verantwortungsbereichen sie angesichts dieser Entwicklungen tätig werden
kann. Konkret geht es uns darum, wie die Bundesregierung zum Schutz der
Kunst-, Wissenschafts- und Medienfreiheit sowie zur Absicherung
transatlantischer Austausch- und Förderprogramme vorgeht – etwa durch diplomatische
Gespräche mit US-Behörden, konsularischen Schutz deutscher Journalistinnen
und Journalisten sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die
Sicherstellung und Anpassung deutscher Förderinstrumente und
Kooperationsverträge, die Unterstützung unabhängiger zivilgesellschaftlicher Akteurinnen
Akteure sowie die Koordination mit der EU und internationalen Partnern. Die
Kleine Anfrage richtet sich aus Sicht der Fragesteller auf diejenigen
Maßnahmen und Zuständigkeiten, die in den Verantwortungsbereich der
Bundesregierung fallen und mit denen sie unmittelbar auf Beeinträchtigungen
transatlantischer Kooperationen reagieren kann.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die transatlantische Zusammenarbeit ist und bleibt, gerade auch in
Krisenzeiten, entscheidender Faktor für die globale Ordnung und Stabilität. Dieses enge
Verhältnis kommt auch auf subnationaler Ebene in vielfältigen
gesellschaftlichen und kulturellen Beziehungen zum Ausdruck. Die Bundesregierung
unterstützt solche Kooperationen mit Nachdruck.
1. In welcher Weise beobachtet und analysiert die Bundesregierung die
aktuellen Entwicklungen in den USA, die nach dortigen Berichten
Einschränkungen der Wissenschafts- und Kunstfreiheit beinhalten (z. B.
Überprüfung von Smithsonian-Ausstellungen, Zensur von Büchern, die
auch zum Bestand jeder Goethe-Instituts-Bibliothek gehören, Druck auf
Universitäten, etc.), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für
ihre eigene Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik sowie für bestehende
transatlantische Kooperationen?
Die deutschen Auslandsvertretungen in den USA greifen auch Entwicklungen
im Wissenschafts- und Kunstbereich in ihrer Berichterstattung auf. Zudem steht
das Auswärtige Amt (AA) in stetigem Austausch mit den deutschen
Mittlerorganisationen vor Ort.
Als eine der relevantesten Mittlerorganisationen der deutschen Auswärtigen
Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) weitet das Goethe-Institut (GI) seinen
programmatischen Aktionsradius aus, u. a. im Rahmen des Sonderprogramms
„Unter Freunden“. Auch die Eröffnung einer neuen Präsenz des GI in Houston
unterstreicht die Kontinuität und Bedeutung der transatlantischen Beziehungen.
Zudem führt das GI auch langjährig bestehende Kooperationen mit
Institutionen wie der Harvard University oder dem Smithsonian Museum fort. Darüber
hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung für die transatlantische
Zusammenarbeit, wenn diese Einschränkungen anhalten oder
ausgeweitet werden?
Die Bundesregierung steht mit der US-Regierung zu allen bilateralen Themen
im ständigen Austausch. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 und die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um transatlantische
Beziehungen im Bereich Wissenschaft, Bildung, Kultur und Sport auch
unabhängig von parteipolitischen Machtverhältnissen in den USA
langfristig zu sichern?
Die engen transatlantischen Beziehungen kommen in vielfältigen
gesellschaftlichen und kulturellen Beziehungen zum Ausdruck. Beispiele sind Aufenthalte
für Schul- und Studienzwecke, Spracherwerb, wissenschaftlicher Austausch,
sportlicher Austausch und Städtepartnerschaften. Die Bundesregierung
unterstützt diesen Austausch im Rahmen zahlreicher Programme, beispielsweise des
GI, der Alexander von Humboldt Stiftung (AvH) oder des Deutschen
Akademischen Austauschdienstes (DAAD), die langjährig in den USA bestehen. In
Abstimmung mit den deutschen Auslandsvertretungen werden auch gemeinsame
Strategien zur Nutzung von Sport im Rahmen der AKBP entwickelt. Im
Bereich Sportdiplomatie wird gegenwärtig ein transatlantisches Netzwerk mit
unterschiedlichen Akteuren aufgebaut, um den transatlantischen Dialog durch
Sport als Instrument der Außenpolitik zu fördern. Insbesondere deutsche
Athletinnen und Athleten, die in den USA leben und trainieren, sind anlassbezogen
eingebunden. Geeignete Sportveranstaltungen in den USA sowie in
Deutschland werden gezielt als Plattform für transatlantische Begegnung und
Austausch genutzt.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die möglichen Auswirkungen der
geplanten US-Visareform auf die Arbeits- und Berichterstattungsfreiheit
deutscher Medienorganisationen in den USA, und welche diplomatischen
oder politischen Schritte hat sie unternommen, um die US-Regierung auf
die potenziellen Folgen für Pressefreiheit und transatlantische
Beziehungen hinzuweisen?
Pressefreiheit ist ein hohes Gut, für das die Bundesregierung weltweit eintritt.
Dazu gehört auch, dass sich die Bundesregierung für deutsche Journalistinnen
und Journalisten im Ausland einsetzt.
Seit Veröffentlichung des Regelungsvorschlags des Ministeriums für Innere
Sicherheit der Vereinigten Staaten vom 28. August 2025, steht die
Bundesregierung zu den geplanten Änderungen mit den US-Behörden in Kontakt. Auch auf
EU-Ebene stimmt sich die Bundesregierung dazu ab. Zu den Details
vertraulicher Gespräche mit anderen Staaten äußert sich die Bundesregierung
grundsätzlich nicht.
5. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die
Auswirkungen des neuen Regelwerks des US-Verteidigungsministeriums vor,
demzufolge Reporterinnen und Reporter ihre Akkreditierung verlieren
können, wenn sie Informationen ohne vorherige Genehmigung des
Pentagons veröffentlichen, und welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung, um im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sicherzustellen, dass
deutsche Journalistinnen und Journalisten auch künftig frei und
uneingeschränkt über sicherheits- und verteidigungspolitische Themen aus den
USA berichten können?
Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung
hinausgehende Erkenntnisse dazu vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu
Frage 4 verwiesen.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmende politische und
wirtschaftliche Einflussnahme auf Medienunternehmen in den USA, etwa
durch gerichtliche Verfahren gegen kritische Berichterstattung oder
indirekten Druck auf Sender, und welche Bedeutung misst sie der
Medienfreiheit im transatlantischen Kontext bei?
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen in den USA aufmerksam.
Die USA sind aufgrund ihrer ausgeprägten Gewaltenteilung eine starke
Demokratie. Meinungsfreiheit und eine pluralistische Medienlandschaft müssen ein
fester Bestandteil jeder Demokratie sein.
7. Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sowie ihrer Menschenrechtsarbeit, um
den Austausch mit zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren in
den USA zu fördern, die sich für künstlerische Freiheit,
Wissenschaftsfreiheit und den Schutz marginalisierter Gruppen einsetzen, und wie
beabsichtigt sie, entsprechende Themen in bilateralen und multilateralen
Dialogformaten zu adressieren?
Ziel der AKBP der Bundesregierung in den USA ist es, den kulturellen und
zivilgesellschaftlichen Austausch zu verstärken. Die Förderung des Austauschs
mit zivilgesellschaftlichen Akteuren geschieht u. a. anhand der Aktivierung
bestehender Netzwerke aus Mittlerorganisationen wie dem GI, dem DAAD sowie
den zahlreichen deutschen Auslands- und PASCH-Schulen in den USA, aber
auch über den direkten Kontakt zu zivilgesellschaftlichen Organisationen in
den USA (z. B. über die Auslandsvertretungen). Residenzprogramme wie Villa
Aurora und Thomas-Mann-Haus sowie 1014 New York schaffen Plattformen
für vielfältigen interdisziplinären, zivilgesellschaftlichen und künstlerischen
Austausch über aktuelle transatlantische Fragen. Der Ausbau dieser Netzwerke
in die geographische Breite zeigt sich auch in der Eröffnung einer GI-Präsenz
in Houston in diesem Jahr sowie in der Stärkung von „Urban Diplomacy“, wie
bei der Deutsch-Amerikanischen Bürgermeisterkonferenz in Bremen im
Oktober 2025.
a) Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmenden politischen
Angriffe auf gemeinnützige Organisationen und Stiftungen in den
USA – etwa auf die Ford Foundation oder die Open Society
Foundations –, und welche Auswirkungen sieht sie dadurch für
zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit und gemeinsame
Demokratieförderprogramme im transatlantischen Kontext?
Auf die Antwort zu Frage 6 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung
wird verwiesen.
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Austausch
und die Zusammenarbeit mit unabhängigen zivilgesellschaftlichen
und gemeinnützigen Organisationen in den USA – insbesondere
solchen, die sich für Menschenrechte, Demokratie und
Gleichberechtigung einsetzen – zu sichern und vor politischer Einflussnahme zu
schützen?
Die Strukturen der AKBP ermöglichen die Förderung einer Vielzahl von
Aktivitäten, von Austauschprogrammen über Förderung des Erwerbs der deutschen
Sprache in den USA, Stipendienprogramme bis hin zu Besucherreisen nach
Deutschland. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Die beschriebenen
Ansätze sind auch für zukünftige Maßnahmen im Rahmen der AKBP der
Bundesregierung in den USA maßgebend.
8. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um
Wissenschaftskooperationen mit US-amerikanischen Hochschulen und
Forschungseinrichtungen trotz Einschränkungen und Angriffe auf die
Wissenschaftsfreiheit abzusichern und negative Folgen für die Forschung abzuwenden?
9. Welche Strategien und Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
deutsche Studierende und Forschende, die von den US-Visabeschränkungen
betroffen sein könnten, zu unterstützen und alternative
Kooperationsmöglichkeiten zu fördern?
12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Einschränkungen
bei wissenschaftlichen Kooperationen mit US-Partnerinstitutionen
aufzufangen?
Die Fragen 8, 9 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Deutschland und die USA verbindet eine langjährige und enge
Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung. Die Kooperation ist ganz besonders
geprägt durch die exzellenten Forschenden und Wissenschaftseinrichtungen auf
beiden Seiten des Atlantiks und ihre vielfältigen Partnerschaften. Die
Fortsetzung dieser vertrauensvollen und engen Zusammenarbeit auf allen Ebenen, wie
auch des Dialogs zum Thema Wissenschaftsfreiheit, hat für die
Bundesregierung weiterhin hohe Priorität.
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen in der US-amerikanischen
Forschungslandschaft aufmerksam und steht hierzu in engem Austausch mit
den deutschen Forschungsinstitutionen und Universitäten.
Die Bundesregierung hat über den DAAD eine Beratungsstelle USA einrichten
lassen, die von Studierenden und Forschenden sowohl zur Visaberatung als
auch Studienberatung breit genutzt wird (abrufbar unter: www.daad.de/de/laen
derinformationen/amerika/vereinigte-staaten-von-amerika/
beratungsstelleusa/).
10. Inwieweit steht die Bundesregierung im Dialog mit der US-Regierung,
um die Auswirkungen der verschärften Visapolitik auf den akademischen
Austausch zu thematisieren und gegebenenfalls abzuschwächen?
Einreisebestimmungen werden von souveränen Staaten selbst bestimmt. Auf
diese hat die Bundesregierung keinen Einfluss.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
11. Welche transatlantischen wissenschaftlichen, Bildungs- und
Kulturprogramme wurden seit der erneuten Trump-Administration eingeschränkt
oder beendet (bitte nach Programmen und Jahren aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung führt alle transatlantischen, wissenschaftlichen Bildungs-
und Kulturprogramme fort, DAAD und AvH unterliegen nach Kenntnis der
Bundesregierung keinen Einschränkungen oder Streichungen. Die Finanzierung
der deutsch-amerikanischen Fulbright-Stipendienprogramme wurde
unverändert fortgesetzt, auch das vom AA über den Pädagogischen Austauschdienst
(PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz und dem Goethe-Institut
New York geförderte Schüleraustauschprogramm „German American
Partnership Program“ (GAPP) besteht weiterhin fort.
13. Welche Förderhöhen und Förderdauern sind im Rahmen der neuen
Global Minds Initiative (1000 Köpfe) vorgesehen, und worin unterscheidet
sich diese Förderung von bestehenden Programmen der Alexander-von-
Humboldt-Stiftung und Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), und
falls die Fördersumme höher sein sollte, wie wird dies begründet mit
Blick auf die gleiche Zielsetzung?
Für die Umsetzung des 1.000-Köpfe-Plus-Programms wurde auf die etablierten
und international renommierten Förderinstrumente und -programme der AvH
und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) aufgesetzt, um einen
schnellen und zugleich qualitätsgesicherten Start der Initiative zu ermöglichen.
Die Förderhöhen und Förderdauern der AvH- und DFG-Programme sind den
Informationen auf den Webseiten der beiden Organisationen zu entnehmen.
14. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Global Minds Initiative
Germany finanziell flexibel über den gesamten Förderzeitraum auszugestalten,
um eine verlässliche und bedarfsorientierte Umsetzung im Sinne der
Programmziele sowie Planungssicherheit für die beteiligten
Mittlerorganisationen zu gewährleisten?
Für das 1.000-Köpfe-Plus-Programm ist im Kapitel 3003 Titel 685 21
(Stärkung des Hochschul- und Wissenschaftssystems durch Fachkräftegewinnung
und Strukturverbesserung) aufgrund eines Beschlusses des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages ein Selbstbewirtschaftungsvermerk vorgesehen,
welcher ermöglicht, dass die Mittel überjährig verwendet werden können. Für
die aus dem SVIK finanzierten Programmkomponenten sollen bei Bedarf – in
Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen und vorbehaltlich zur
Verfügung stehender Mittel – Nachveranschlagungen nicht abgeflossener
Mittel in späteren Haushaltsjahren vorgesehen werden. Damit ist die erforderliche
Flexibilität in der Umsetzung des 1.000-Köpfe-Plus-Programms gewährleistet.
15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um
wissenschaftlich relevante Datenbestände, deren Existenz durch das Vorgehen
der US-Regierung gefährdet ist, zu sichern, zugänglich zu halten und für
transatlantische Forschungskooperationen zu bewahren?
Die Bundesregierung beabsichtigt, Mittel für konkrete Projekte zur Sicherung
von Datenbeständen zur Verfügung zu stellen.
16. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für bestehende
Programme des kulturellen Austauschs, wenn Partnerinstitutionen in den
USA von staatlicher Zensur oder politischer Einflussnahme betroffen
sind?
Zu hypothetischen Fragestellungen nimmt die Bundesregierung nicht Stellung.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die angekündigten 100-Prozent-Zölle
der US-Regierung auf außerhalb der USA produzierte Filme und
internationale Co-Produktionen im Hinblick auf deren Auswirkungen auf
kulturelle Austausch- und Kooperationsprojekte sowie auf die Freiheit
künstlerischen Schaffens im transatlantischen Kontext?
Die wiederholten Äußerungen der US-Regierung zur möglichen Einführung
von Zöllen auf ausländische Filme sind bisher ohne konkrete
Umsetzungsschritte geblieben. Zu den aktuellen Entwicklungen der US-Zollpolitik und
möglichen Auswirkungen auf die deutsche und europäische Filmwirtschaft
steht die Bundesregierung in engem Austausch mit der Europäischen
Kommission, den relevanten Branchenverbänden, der Auslandsvertretung des deutschen
Films „German Films“, der Filmförderungsanstalt sowie mit europäischen
Partnern.
18. Inwiefern sind konkret die Kulturstätten Thomas-Mann-Haus und Villa
Aurora von den Eingriffen in die Kunst- und Kulturfreiheit betroffen?
Der Bundesregierung sind keine direkten Eingriffe zulasten der Villa Aurora
und Thomas Mann House e.V. (VATMH) im Sinne der Fragestellung bekannt.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus Kenntnis davon, dass zwei Partner von
VATMH im Jahr 2024 eine Übernahme einer von ihr konzipierten
Wanderausstellung zurückgezogen haben. Dem Verein gelang es, alternative Stätten für
die Ausstellung zu finden.
19. Wie wirken sich die verstärkten Einreisebeschränkungen und
Einreisekontrollen in den USA auf deutsch-amerikanische Kultur-, Austausch-
und Stipendienprogramme (z. B. des Goethe-Instituts, des Deutschen
Akademischen Austauschdienstes (DAAD), der Deutsch-
Amerikanischen Institute, des Deutschen Bundestages im Rahmen des
Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP/CBYX) oder vergleichbarer
Organisationen) aus?
Die Antwort zu Frage 19 erfolgt gemeinsam mit den Antworten zu den
Fragen 19b bis 19d.
a) Wie haben sich die Teilnehmendenzahlen dieser Programme seit
2023 entwickelt (bitte nach Trägern und Programmjahren
aufschlüsseln)?
Das Interesse an den Programmen und Angeboten des GI ist ungebrochen. Das
GI verzeichnet einen kontinuierlichen leichten Zuwachs der
Teilnehmendenzahlen. Bei den Deutsch-Amerikanischen Instituten ist das Bewerberspektrum
teilweise angewachsen, teilweise rückläufig.
4 397 Personen (1 512 aus den USA und 2 885 aus Deutschland) wurden im
Jahr 2023 in Bezug auf die USA durch den DAAD gefördert; im Jahr 2024
waren es 4 187 Personen (1 541 aus den USA und 2 646 aus Deutschland). Für
das Jahr 2025 liegen keine abschließenden Zahlen vor.
Im Feodor-Lynen-Stipendienprogramm der AvH wurden im Jahr 2023 51
Bewerbungen um Forschungsaufenthalte in den USA entschieden (30
Bewilligungen), im Jahr 2024 45 Bewerbungen (24 Bewilligungen) und im Jahr 2025
44 Bewerbungen (22 Bewilligungen).
605 Personen wurden 2023 durch die binationalen Programme von Fulbright
Germany gefördert; 2024 waren es 660 Personen und 2025 waren es 653
Personen.
Die Entwicklung der dargestellten Zahlen unterliegt einer Vielzahl von
Faktoren, sodass daraus nur begrenzt Rückschlüsse gezogen werden können.
b) Welche Auswirkungen hatten Einreiseprobleme auf den Ablauf der
Programme (z. B. verspätete Anreisen, Abbrüche, Verschiebungen
oder Absagen)?
Allgemein kam es im Frühjahr 2025 kurzzeitig zu einer vertieften Überprüfung
von Visa-Anträgen, auch aus Deutschland. In Einzelfällen haben sich
Stipendiatinnen und Stipendiaten für einen Wechsel des Studienlandes entschieden
bzw. ihre Studienaufenthalte in den USA aufgrund der zu langen
Bearbeitungsdauer ihrer Visumsanträge verschoben.
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen dieser
Entwicklungen auf die bilateralen Austausch- und Kulturbeziehungen
zwischen Deutschland und den USA?
Die bilateralen Austausch- und Kulturbeziehungen zwischen Deutschland und
den USA sind weiterhin sehr rege.
d) Inwiefern haben die verschärften Einreisebeschränkungen und
Einreisekontrollen Auswirkungen auf die Auswahlprozesse,
Teilnehmendenprofile und die Chancengleichheit bei der Vergabe von
Stipendien und Austauschplätzen in den genannten Programmen?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu Auswirkungen im Sinne
der Fragestellung vor.
20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Einreiseprobleme
von Teilnehmenden deutsch-amerikanischer Austausch- und
Stipendienprogramme seit 2023, insbesondere über Fälle, in denen trotz gültiger
ESTA (Electronic System for Travel Authorization)-Genehmigung oder
Visum eine Zurückweisung, längere Befragung („Secondary Inspection“)
oder Aufforderung zur Vorlage zusätzlicher Nachweise erfolgte?
a) Wie häufig kam es seit 2023 zu solchen Fällen (bitte nach
Programmen und Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 20 und 20a werden zusammen beantwortet.
Dem DAAD und der AvH sind für das Jahr 2025 je ein solcher Fall bekannt.
b) Sieht die Bundesregierung Anzeichen für eine restriktivere
Anwendung bestehender Einreisebestimmungen durch die US-
Grenzschutzbehörden?
Bestehende Einreisebestimmungen werden von den US-Behörden konsequent
umgesetzt, die Einreise sollte daher immer mit einem gültigen ESTA oder
Visum erfolgen, das dem geplanten Aufenthaltszweck entspricht. Darüber
hinaus wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
c) In wie vielen Fällen leisteten deutsche Auslandsvertretungen seit
2023 konsularische Unterstützung im Zusammenhang mit
Einreiseproblemen von Programmteilnehmenden, und in welcher Form
erfolgte diese Unterstützung (bitte nach Programmen und Jahren
aufschlüsseln)?
Sofern die deutschen Auslandsvertretungen von Einreiseproblemen erfahren,
leisten sie – wenn dies von den Betroffenen gewünscht wird – auch
konsularische Unterstützung. Es wird dabei statistisch nicht erfasst, ob es sich bei den
Betroffenen um Programmteilnehmende im Sinne der Fragestellung handelt.
d) Steht die Bundesregierung im Austausch mit US-Behörden über
Einreiseprobleme deutscher Programmteilnehmender?
Die Bundesregierung steht mit den US-Behörden zu allen bilateralen Themen,
so auch zu Einreisefragen, im ständigen Austausch.
e) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
Programmträger und Teilnehmende besser über Einreisebedingungen,
Nachweispflichten und mögliche Einreisehindernisse zu informieren?
Auf die Reise- und Sicherheitshinweisen des AA wird verwiesen (abrufbar
unter: www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/usavereinigtestaatensich
erheit-201382). Bei Einzelanfragen beraten die Auslandsvertretungen auch im
direkten Austausch mit Programmträgern und Teilnehmenden. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
21. Welche Rolle nimmt die transatlantische Zusammenarbeit bei der
Bekämpfung von Diskriminierung und Intoleranz im Kontext von Kunst-,
Wissenschafts- und Medienfreiheit ein?
Gemeinsam mit ihren Partnern setzt sich die Bundesregierung für den Abbau
von Diskriminierung und Intoleranz auch im Kontext von Kunst-,
Wissenschafts- und Medienfreiheit ein. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu
Frage 7 verwiesen.
22. Inwiefern bezieht die Bundesregierung bei ihrer Bewertung der Lage in
den USA die Situation von LGBTQI*-Menschen ein, insbesondere wenn
deren Sichtbarkeit und Rechte durch Zensurmaßnahmen oder
Einschränkungen in Wissenschaft, Kunst, Sport und Bildung betroffen sind?
Das Auswärtige Amt beobachtet die Lage von LGBTIQ+-Personen weltweit.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 53 der
Abgeordneten Nyke Slawik auf Bundestagsdrucksache 21/3136 wird verwiesen.
23. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um gezielt queere
Künstlerinnen und Künstler, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
Sportlerinnen und Sportler und Institutionen im Rahmen der
transatlantischen Zusammenarbeit zu unterstützen, wenn diese von
Einschränkungen betroffen sind?
Entsprechende Fälle sind der Bundesregierung bisher nicht bekannt geworden.
24. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Thematisierung von
LGBTQI*-Rechten in den transatlantischen Beziehungen bei,
insbesondere im Kontext von Austauschprogrammen, Hochschulkooperationen,
Kulturarbeit und Sportförderung?
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, queeres
Leben vor Diskriminierung zu schützen. Dafür setzt sich die deutsche
Menschenrechtspolitik weltweit ein. Grundlagen sind u. a. das Grundgesetz sowie
der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der
Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
25. Welche Rolle misst die Bundesregierung der Sportdiplomatie im Rahmen
der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zu, insbesondere vor dem
Hintergrund politischer Einflussnahmen auf internationale
Sportgroßereignisse wie die FIFA-Weltmeisterschaft 2026 in den USA, Kanada
und Mexiko sowie die Olympischen und Paralympischen Spiele 2028 in
Los Angeles?
Sportdiplomatie als strategisches Instrument der AKBP leistet einen effektiven
Beitrag, um internationale, gesellschaftliche Beziehungen zu stärken. Sport
schafft niedrigschwellige Begegnungsräume und kann als Brücke zur
Förderung von gegenseitigem Verständnis, Vertrauen, kulturellem Austausch und
gesellschaftlicher Zusammenarbeit genutzt werden. Über die Plattform Sport ist
es möglich, für deutsche Perspektiven zu werben, positive Narrative über
Deutschland zu entwickeln und mit Menschen in Kontakt zu treten, die über
klassische außenpolitische Wege nicht erreicht werden können.
26. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Kontext
der FIFA-Weltmeisterschaft 2026 und der Olympischen und
Paralympischen Spiele 2028, um sicherzustellen, dass die Rechte von LGBTQI*-
Menschen sowie Fragen der Antidiskriminierung und Teilhabe in den
Gastgeberstaaten gewahrt werden?
Hinsichtlich der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2026 sowie der Olympischen
und Paralympischen Spiele 2028 wird darauf hingewiesen, dass die
vorbereitenden Abstimmungsgespräche innerhalb der Bundesregierung und mit den
Gastgeberländern sowie weiteren Akteuren noch am Anfang stehen.
27. Wie bewertet die Bundesregierung die jüngsten Ankündigungen der US-
Regierung, demokratisch regierten Bundesstaaten die Austragung von
Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 zu entziehen, und welche
Folgen sieht sie dadurch für die politische Neutralität und internationale
Glaubwürdigkeit der Veranstaltung?
Die Bundesregierung bekennt sich zur Autonomie des Sports. Die Vergabe von
Sportgroßveranstaltungen erfolgt durch die internationalen Sportorganisationen
in eigener Verantwortung. Die Bundesregierung unterstützt und begleitet die
Veranstaltungen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten und Vorgaben.
28. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um die genannten
Großereignisse als Anlässe für Sportdiplomatie, zivilgesellschaftliche
Begegnungen und die Stärkung der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zu
nutzen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 25 verwiesen.
29. In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen ihrer
Sportdiplomatie auf mögliche politische Einflussnahmen bei der
Austragung der FIFA-Weltmeisterschaft 2026 hinzuwirken und den Schutz von
Spielerinnen und Spielern, Journalistinnen und Journalisten, Fans und
zivilgesellschaftlichen Gruppen sicherzustellen, insbesondere in
republikanisch regierten US-Bundesstaaten?
Auf die Antworten zu den Fragen 26 und 27 wird verwiesen.
30. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass deutsche Korrespondentinnen und Korrespondenten während der
genannten Sportgroßereignisse frei, unabhängig und ohne politischen
oder wirtschaftlichen Druck berichten können?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
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ISSN 0722-8333]
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