Förderung sowie Unterstützung von LGBTIQ- und Gender-Projekten sowie Abtreibung im Ausland (Antwort zu Drs. 21/683)
Text
Förderung sowie Unterstützung von LGBTIQ- und Gender-Projekten sowie Abtreibung im Ausland (Antwort zu Drs. 21/683)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3319
21. Wahlperiode 17.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Große Anfrage der Abgeordneten Beatrix von Storch, Markus Frohnmaier,
René Springer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/683 –
Förderung sowie Unterstützung von LGBTIQ- und Gender-Projekten sowie
Abtreibung im Ausland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gemäß dem LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung für die
Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit fördert und unterstützt die
Bundesregierung weltweit u. a. sogenannte Nichtregierungsorganisationen
(NGOs), die nach Ansicht der Fragesteller häufig aufgrund ihrer
Staatsfinanzierung in Wirklichkeit sogenannte Quangos darstellen (Quasi-NGOs, vgl.
www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/18083/quago-quango/), die sich
für „LSBTI-Rechte“ einsetzen (vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-in
klusionskonzept-de.pdf). Das LSBTI-Inklusionskonzept wurde unter der
unionsgeführten Bundesregierung im März 2021 verabschiedet (vgl. www.aus
waertiges-amt.de/de/aussenpolitik/menschenrechte/07-lgbti/lsbti-inklusionsko
nzept-2444666). Im Jahr 2022 wurden im Aktionsplan „Queer leben“ der
Bundesregierung Maßnahmen u. a. zur Unterstützung von LSBTI-Personen
im Bereich der Außenpolitik vorgesehen, darunter die Aufnahme von LSBTI-
Aktivisten in Deutschland aus humanitären Gründen (vgl. www.bmfsfj.de/res
ource/blob/205126/4826d1e00dc9d02e48f46fa47bb0c3e9/aktionsplan-queer-l
eben-data.pdf). 2023 wurden zudem die Leitlinien des Auswärtigen Amts für
eine feministische Außenpolitik publiziert, die sich auf Genderfragen und
„marginalisierte Gruppen“ (LSBTI bzw. LGBTIQ) sowie die „reproduktive
Gesundheit“ (lies: Abtreibung) fokussieren (vgl. www.auswaertiges-amt.de/re
source/blob/2585008/d444590d5a7741acc6e37a142959170e/ll-ffp-data.pdf).
Im Jahr 2024 erschien der Bericht der Bundesregierung zum Umsetzungsstand
des Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher
Vielfalt „Queer leben“ (www.bmfsfj.de/resource/blob/251926/117b2737ce6d5
e2dfa7980b435783f45/umsetzungsbericht-aktionsplan-queer-leben-data.pdf,
Bundestagsdrucksache 20/14250). Demnach „rückte Deutschland insgesamt
von Platz 8 auf Platz 5 der führenden LGBTIQ*-Geberländer vor“ (ebd.,
S. 21). Zu den durch das Auswärtige Amt geförderten Projekten und Vorhaben
gehörte bzw. gehört u. a. die Förderung eines „queere[n] Bollywood-Films“
(ebd., S. 77), Vorhaben zum Verhältnis zwischen Sexologen und LGBTQ+
Aktivisten in den USA und in Deutschland (S. 79), die finanzielle
Unterstützung einer Kampagne zur Legalisierung der sogenannten Homo-Ehe in
Vietnam (S. 84) sowie eine Unterstützung „der Mainstream-Medien im Osten Eu-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ropas, Zentralasien und Südkaukasus“ (S. 88) und das „Empowerment und
Eintreten für LGBTQ-Rechte an vorderster Front des Wiederaufbaus in
Charkiw“ (S. 88). Laut dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD will
die Bundesregierung das „Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit“
fördern (vgl. dynamic.faz.net/download/2025/KoaV_2025_Gesamt_Stand_04
09.pdf, S. 133). Die Fragesteller betonen, dass sie für die Rechte von
Homosexuellen im Rahmen der allgemeinen Menschenrechte eintreten.
Die Fragesteller haben bereits mehrere Anfragen zur vorgebrachten Thematik
eingebracht; auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/10277 (Antworten der
Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 5 der vorliegenden Kleinen Anfrage für
den Zeitraum bis 2019), den Bundestagsdrucksachen 20/7966 und 20/6743
sowie auf die Schriftliche Frage 62 des Abgeordneten Edgar Naujok auf
Bundestagsdrucksache 20/602, S. 51, wird verwiesen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Gleichstellung von Frauen und Männern in Wirtschaft, Staat und
Gesellschaft ist zentrales Anliegen der Regierungsarbeit. Alle Menschen sollten
unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung gleichberechtigt, diskriminierungs-
und gewaltfrei leben können. Das ergibt sich unter anderem aus dem
Grundgesetz, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie
dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD dazu verpflichtet, queeres Leben vor Diskriminierung zu schützen. Die
deutsche Menschenrechtspolitik setzt sich für den Abbau von Hass,
Diskriminierung und Vorurteilen gegenüber LGBTIQ+-Personen ein.
Mit Blick auf die Vorbemerkung der Fragesteller stellt die Bundesregierung
klar, dass durch die Bundesregierung geförderte Partner unabhängige
Organisationen sind, auf die die Bundesregierung keinen Einfluss nimmt.
In vielen Ländern werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung,
ihrer Geschlechtsidentität oder ihres Einsatzes gegen Diskriminierung bedroht,
verfolgt, verletzt und auch ermordet. Zivilgesellschaftliche Träger sind
aufgrund ihres Engagements besonders gefährdet. Ihre öffentliche Nennung würde
ein nicht unerhebliches Risiko für sie beinhalten. Die Bundesregierung
verpflichtet sich nach Maßgabe des Grundsatzes „Do No Harm“ (vgl. Leitlinien
der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden
fördern“), negative Auswirkungen auf die Sicherheit der Betroffenen und das
lokale Umfeld zu vermeiden. Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3, 12, 40, 44,
52, 53, 75 bis 77, 79, 81 und 85 bis 89 sind daher als „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antworten sind im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und können dort von den Berechtigten eingesehen
werden.
In einigen Fällen könnte die Nennung der Trägerorganisationen bzw.
unterstützter Projekte und Vorhaben eine Gefährdung für die Gesundheit und ggf.
sogar für das Leben der für die Organisationen tätigen Personen bedeuten. Die
Förderung der Bundesregierung basiert in diesen Fällen auf einem
Vertrauensverhältnis, zu dem auch eine vertrauliche Behandlung sensibler Daten gehört.
Dieses Vertrauensverhältnis ist grundlegende Voraussetzung für die
Zusammenarbeit. Andernfalls wäre die Umsetzung entsprechender Vorhaben
beeinträchtigt und so die funktionsgerechte und adäquate Förderung der
Menschenrechte als Regierungsaufgabe gefährdet. Angesichts der konkreten
Bedrohungslage kann in diesen Fällen eine auch nur geringfügige Gefahr des
Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen werden. Deshalb überwiegen nach
konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und des
Schutzes der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem
parlamentarischen Informationsrecht hier ausnahmsweise Erstere. Somit
scheidet eine Übermittlung als Verschlusssache aufgrund der potenziellen Gefahr für
Leib und Leben in diesen Fällen aus.
Angaben zu Projekten beruhen auf den derzeit verfügbaren Informationen.
Änderungen im Rahmen der endgültigen Haushaltsführung sind für das vierte
Quartal 2025 abhängig von der Mittelverfügbarkeit noch möglich. Mit Blick
auf Projekte in den Bereichen Abrüstung, Humanitäre Hilfe, Stabilisierung und
Kleinstmaßnahmen der Auslandsvertretungen wird darauf hingewiesen, dass
dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages regelmäßig im Frühjahr
eine Übersicht geförderter Projekte des Vorjahres im Rahmen des „Berichtes
des Auswärtigen Amtes zur Mittelverwendung für die Bereiche Abrüstung,
Humanitäre Hilfe, Krisenprävention und Kleinstmaßnahmen der
Auslandsvertretungen“ zugeht. Auf den entsprechenden Bericht wird verwiesen.
Fragen zu Förderungen mit nicht näher spezifiziertem Zeitraum werden mit
Blick auf die letzten fünf Jahre beantwortet. Die parlamentarische Kontrolle
von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der
Gewaltenteilung, der für das Grundgesetz ein tragendes Funktions- und
Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch
die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Die Verantwortung der
Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt angesichts des Gefüges der
grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher Aufgaben zu bestimmten Funktionen und
Trägern die Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten
Aufgabenwahrnehmung voraus (BVerfGE 143, 101, 138).
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass
das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit
steht (siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249). Es sind alle
Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie
mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Die Auswertung aller
potenziell relevanten Akten ggf. über mehre vergangene Legislaturperioden
hinweg, teils durch händische Durchsicht, und die Auswertung einer Vielzahl
von Einzelvorgängen würde die Ressourcen in den entsprechenden
Arbeitseinheiten für einen nicht absehbaren Zeitraum völlig beanspruchen.
1. Welche Projekte im Ausland, die sich mit den Themenbereichen
LGBTIQ oder Genderfragen auseinandergesetzt haben, wurden in
welcher Höhe durch Bundesmittel seit dem Jahr 2019 gefördert (bitte nach
Jahresscheiben, Staat, Träger, Höhe der Förderung und Haushaltstitel
aufschlüsseln)?
Durch die Bundesregierung geförderte Einzelmaßnahmen mit einem
Schwerpunkt in den Themenbereichen LGBTIQ+ und Gender sind aufgrund des
Umfangs der Anlage 1* zu entnehmen.
Projektmaßnahmen mit Bezug zum Thema Gender im Zuständigkeitsbereich
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) können dem Transparenzportal des BMZ (www.transparenzportal.bun
d.de) entnommen werden. Im Transparenzportal ist der Bezug von Vorhaben
zur Gleichberechtigung der Geschlechter über eine entsprechende übersektorale
Kennung abrufbar.
Mit Blick auf Projekte zur Förderung von LGBTIQ+-Personen weist die
Bundesregierung darauf hin, dass die angegeben Summen die Gesamtvolumen der
Vorhaben darstellen und alle Zielgruppen abdecken, denen Aktivitäten im Rah-
* Das Auswärtige Amt hat die Anlage als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
men dieser Vorhaben zusätzlich zu LGBTIQ+-Personen und Organisationen
zugutekommen.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Welche Veranstaltungen (z. B. Workshops), die sich mit den
Themenbereichen LGBTIQ oder Genderfragen auseinandergesetzt haben, wurden
in welcher Höhe durch Bundesmittel seit dem Jahr 2019 gefördert (bitte
nach Jahresscheiben, Staat, Träger, Höhe der Förderung und
Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Veranstaltungen im Sinne der Fragestellung werden üblicherweise im Rahmen
von Projekten gefördert. Budgetanteile für solche Veranstaltungen werden nicht
spezifisch ausgewiesen. Hinsichtlich außerhalb von Projekten geförderter
Veranstaltungen zu den genannten Themenbereichen wird auf die Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
3. Wurden sogenannte Pride-Paraden seit dem Jahr 2019 von der
Bundesregierung finanziell unterstützt, und wenn ja, in welcher Höhe, und in
welchem Staat?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Welche deutschen Botschafter, Diplomaten oder andere Vertreter der
Bundesregierung haben sich in Ausübung ihres Dienstes nach Kenntnis
der Bundesregierung seit 2019 an einer sogenannten Pride-Parade in
welchem Staat beteiligt (vgl. www.tagesschau.de/ausland/asien/pride-p
arade-seoul-100.html) oder ihre Unterstützung für Pride-Paraden
öffentlich zum Ausdruck gebracht?
Eine regelmäßige statistische Erfassung solcher Beteiligungen findet nicht statt,
sodass eine abschließende Auflistung daher nicht möglich ist.
5. Welche Projekte in welchem Staat hat die Bundesregierung seit dem
Jahr 2019 in welcher Höhe gefördert, die betroffene Personen
unterstützt, bei denen eine „Störung der Geschlechtsidentität“
(„Transsexualität“) diagnostiziert wurde (www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ic
d/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2019/block-f60-f69.htm; ICD-
Klassifizierung F64.0)?
Die Bundesregierung macht sich die seitens der Fragesteller verwendete
Terminologie nicht zu eigen. Auf die aktuelle Version der Internationalen
Statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme
(ICD-11) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird verwiesen.
6. Gab es deutsche Auslandsvertretungen, an denen seit 2017
Regenbogenfahnen angebracht wurden (und wenn ja, wann, und in welchem
Zeitraum)?
Die Beflaggung im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (AA) wird auf der
Grundlage des Beflaggungserlasses der Bundesregierung in der Fassung vom
22. März 2005 geregelt. Die Regenbogenflagge kann aufgrund der
grundsätzlichen Genehmigung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
entsprechend dem Schreiben vom 6. April 2022 zu thematisch damit im
Zusammenhang stehenden besonderen Anlässen und unter Beachtung der in dem
Genehmigungsschreiben und im Schreiben des Bundesministeriums des Innern
(BMI) vom 28. April 2025 (Anwendungshinweise) genannten Vorgaben durch
Anordnung der Leiterinnen und Leiter der Auslandsvertretungen in eigener
Zuständigkeit gesetzt werden. Statistiken zur Beflaggung einzelner
Auslandsvertretungen werden nicht geführt.
7. Sind der Bundesregierung andere Staaten bekannt, die seit 2017
Regenbogenfahnen an ihren Auslandsvertretungen angebracht haben, und
wenn ja, um welche handelt es sich?
Eine systematische Erfassung der Auslandsvertretungen anderer Staaten, die
Regenbogenflaggen hissen, erfolgt nicht.
8. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein in internationalen
Verträgen, Deklarationen, Leitlinien o. Ä. kodifiziertes „Recht auf
Abtreibung“, „reproduktive Gesundheit“ u. a. (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), und wenn ja, welcher Rechtsgrundlage entnimmt die
Bundesregierung dieses Recht und hat sich die Bundesregierung juristischen
Rat zu der Frage eingeholt, ob dieses Recht zwingend (sogenanntes
Hard Law) und/oder unverbindlich (sogenanntes Soft Law) ist (bitte
ggf. ausführen)?
Die Bundesregierung verweist darauf, dass der Begriff „reproduktive
Gesundheit“ das gesamte Spektrum der Gesundheitsversorgung rund um Fortpflanzung
und Sexualität – darunter Verhütung, Schwangerschafts- und
Geburtsbegleitung, Versorgung nach der Geburt, Prävention und Behandlung sexuell
übertragbarer Infektionen, Vorsorge und Behandlung bei gynäkologischen
Krebserkrankungen sowie Beratung und Aufklärung – umfasst.
Schwangerschaftsabbrüche sind eine einzelne medizinische Maßnahme innerhalb dieses breiten
Felds. Die beiden Begriffe sind daher nicht gleichzusetzen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein in internationalen
Verträgen, Deklarationen, Leitlinien o. Ä. kodifiziertes „Recht auf sexuelle
Identität“, und wenn ja, welcher Rechtsgrundlage entnimmt die
Bundesregierung dieses Recht, und hat sich die Bundesregierung
juristischen Rat zu der Frage eingeholt, ob dieses Recht zwingend
(sogenanntes Hard Law) und/oder unverbindlich (sogenanntes Soft Law) ist (bitte
ggf. ausführen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht im Völkerrecht weder ein
ausdrücklich kodifiziertes Recht auf Schwangerschaftsabbruch noch ein
ausdrücklich kodifiziertes Recht auf die Wahl der sexuellen Identität.
Die Bundesregierung verweist im Hinblick auf sexuelle und reproduktive
Gesundheit und Rechte und das Recht auf die Wahl der sexuellen Identität auf
völkerrechtlich verbindliche Dokumente, darunter den Internationalen Pakt für
bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt für wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form
von Diskriminierung der Frau (CEDAW), die Behindertenrechtskonvention
sowie im europäischen Kontext die Istanbul-Konvention des Europarates.
10. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag des
französischen Präsidenten Emmanuel Macron, das Recht auf Abtreibung als
ein EU-Grundrecht zu definieren (rp-online.de/politik/eu/macrons-plae
ne-bekommen-die-europaeer-ein-grundrecht-auf-abtreibung_aid-6543
9375)?
Die Einbringung eines entsprechenden Vorschlags in die Gremien des Rates der
Europäischen Union ist der Bundesregierung nicht bekannt. Dementsprechend
hat die Bundesregierung dazu keine Positionierung vorgenommen.
11. Unternimmt die Bundesregierung Bemühungen (und wenn ja, welche
und mit welchen Partnerstaaten), um
a) ein Recht auf Abtreibung,
b) ein Recht auf sexuelle Identität
auf internationaler Ebene in Verträgen, Abkommen, Deklarationen u. a.
festzuschreiben (bitte begründen)?
Die Bundesregierung unternimmt derzeit keine Bemühungen im Sinne der
Fragestellung.
12. Fördert die Bundesregierung seit 2017 Projekte und Vorhaben im
Ausland oder internationale Organisationen, die sich für ein „Recht auf
Abtreibung“ oder ein „Recht auf sexuelle Identität“ einsetzen (wenn ja,
bitte nach Jahresscheiben, Staat, Träger, Zuwendungsempfänger, Höhe
der Förderung und Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat im Sinne der Fragestellung keine Maßnahmen im
Ausland gefördert, die sich für ein Recht auf Abtreibung einsetzen. Darüber
hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung setzt sich keine der von der
Bundesregierung unterstützten internationalen Organisationen für ein Recht auf Abtreibung
ein.
13. In welcher Höhe erhielt die International Planned Parenthood
Federation (IPPF) Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt seit dem Jahr 2022
(bitte nach Jahren aufschlüsseln), und hat nach Kenntnis der
Bundesregierung die IPPF ihrerseits Zuwendungen an ihre chinesische
Mitgliedsorganisation „China Family Planning Association“ (CFPA)
geleistet, und wenn ja, in welcher Höhe (vgl. Frage 118 des Abgeordneten
Hubert Hüppe (CDU/CSU) und die Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 20/2858, S. 83, 84)?
Das BMZ unterstützt die International Planned Parenthood Federation (IPPF)
mit einem jährlichen Kernbeitrag. Seit 2022 wurden hierfür insgesamt 63 Mio.
Euro bereitgestellt: 17 Mio. Euro im Jahr 2022, 15,5 Mio. Euro im Jahr 2023,
15,5 Mio. Euro im Jahr 2024 und 15 Mio. Euro im Jahr 2025. Im Rahmen ihrer
globalen Tätigkeit leistete die IPPF nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2022 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 872 000 US-Dollar an ihre
chinesische Mitgliedsorganisation China Family Planning Association (CFPA).
14. Ist der Bundesregierung bekannt, welche weiteren Staaten nach
derzeitigem Stand die IPPF oder die CFPA fördern (bitte ggf. angeben)?
Auf die öffentlich zugänglichen Jahresberichte der IPPF wird verwiesen. Der
Bundesregierung liegen darüber hinaus keine weiteren Erkenntnisse im Sinne
der Fragestellung vor.
15. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die IPPF bzw. die CFPA
oder die Organisationen, an welche die IPPF bzw. die CFPA ihre
Finanzmittel weiterreichen, keine Zwangsabtreibungen oder
Zwangssterilisationen vornehmen (vgl. Frage 118 des Abgeordneten Hubert Hüppe
(CDU/CSU) und die Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 20/2858, S. 83, 84)?
Die Bundesregierung lehnt Zwangsabtreibungen und Zwangssterilisationen als
Menschenrechtsverletzungen entschieden ab.
Zu den Kernprinzipien der IPPF zählen strenge Schutzstandards, die jede Form
von erzwungenen medizinischen Eingriffen ausdrücklich verbieten.
Dementsprechend darf keine Frau zu einem Schwangerschaftsabbruch oder einer
Sterilisation gezwungen werden. Alle IPPF-Mitgliedsorganisationen, wie die CFPA,
verpflichten sich zur Einhaltung dieser Prinzipien und werden seitens der IPPF
regelmäßig überprüft.
16. Fördert die Bundesregierung weitere Organisationen, die sich im
Ausland für Abtreibungen einsetzen (Verankerung des Rechts auf
Abtreibung, einfachgesetzlich oder in der Verfassung, Werbung für
Abtreibungen, Informationen über Abtreibungsmöglichkeiten, Durchführung
von Abtreibungen, Zurverfügungstellung von Kontrazeptiva,
Verhütungs- und Abtreibungsmitteln u. a.), und wenn ja, welche (bitte seit
2017 nach Jahresscheiben, Staat, Träger, Zuwendungsempfänger, Höhe
der Förderung und Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung erfasst und bewertet nicht systematisch, ob oder in
welcher Weise geförderte Projektträger im Ausland Positionen zu Fragen des
Schwangerschaftsabbruchs vertreten. Von der Bundesregierung finanzierte
Projekte beziehen sich regelmäßig auf die Förderung reproduktiver Gesundheit.
Die Nutzung von Kontrazeptiva zur Verhütung ungeplanter Schwangerschaften
sowie zum Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten und
Schwangerschaftsabbrüche sind separate medizinische Maßnahmen innerhalb des breiten
Feldes der reproduktiven Gesundheit. Die Begriffe sind daher nicht
gleichzusetzen. Diesbezüglich wird auch auf die Antworten zu den Fragen 8 und 49
verwiesen.
17. Fördert die Bundesregierung Organisationen, die sich im Ausland für
die Einführung der sogenannten Homo-Ehe einsetzen, und wenn ja,
welche (bitte ggf. seit 2017 nach Jahresscheiben, Staat, Träger,
Zuwendungsempfänger, Höhe der Förderung und Haushaltstitel
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung erfasst und bewertet nicht systematisch, ob oder in
welcher Weise geförderte Projektträger im Ausland Positionen zur Einführung der
gleichgeschlechtlichen Ehe vertreten.
Hinsichtlich der Förderung konkreter Projekte wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
18. Setzt sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene, bei
internationalen Organisationen, im Rahmen von internationalen Verträgen,
Deklarationen, Leitlinien o. Ä. für die sogenannte Homo-Ehe ein (wenn
ja, bitte darstellen, wie)?
Die Bundesregierung bekennt sich zu den Grundsätzen der Gleichbehandlung
und Nichtdiskriminierung und setzt sich in diesem Zusammenhang für die
Realisierung von gleichen Rechten für alle in den relevanten internationalen
Gremien ein.
19. Hat die Bundesregierung Kenntnis von anderen Staaten, die ähnliche
Gesetze wie das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz eingeführt
haben, und wenn ja, welche sind dies, und wann wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung die entsprechenden Gesetze eingeführt (vgl. www.
bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtlich
e-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschle
chtseintrag-sbgg--199332)?
Die Bundesregierung hat von 18 Staaten Kenntnis, die auf Bundesebene
Regelungen eingeführt haben, die eine Änderung des Geschlechtseintrags für
erwachsene Personen auf vergleichbare Art ermöglichen wie das am 1.
November 2024 in Kraft getretene Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf
den Geschlechtseintrag (SBGG). Diese sind: Argentinien (2012), Dänemark
(2014), Kolumbien (2015), Malta (2015), Irland (2015), Norwegen (2016),
Bolivien (2016), Luxemburg (2018), Belgien (2018), Brasilien (2018), Portugal
(2018), Island (2019), Uruguay (2018), die Schweiz (2022), Spanien (2023),
Finnland (2023), Neuseeland (2023) und Ecuador (2024). Daneben gibt es
Länder, in denen einzelne Bundesstaaten vergleichbare Regelungen eingeführt
haben, so z. B. Kanada und Australien.
20. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung neben Deutschland,
Großbritannien, Australien, Kanada, Neuseeland, Irland und Frankreich
sowie einigen Bundestaaten in den USA weitere Staaten, die die
sogenannte Gehsteigbelästigung strafrechtlich verfolgen, und wenn ja,
welche, und seit wann (vgl. hpd.de/artikel/keine-
gesteigbelaestigungenabtreibungskliniken-22528)?
Sogenannte Gehsteigbelästigungen werden in Deutschland nicht strafrechtlich
verfolgt.
Eine umfassende Übersicht, in welchen Ländern sogenannte
Gehsteigbelästigungen strafrechtlich geahndet werden, wird von der Bundesregierung nicht
geführt.
21. Gibt es seitens ausländischer Staaten, vor allem afrikanischer Staaten,
Reaktionen auf die Bemühungen der Bundesregierung um die
Durchsetzung von LGBTIQ-Rechten, Gender und des Rechts auf Abtreibung,
und wenn ja, wie fallen diese aus?
Dem völkerrechtlichen Souveränitätsprinzip entsprechend macht sich die
Bundesregierung die Aussage der Fragesteller nicht zu eigen, sie bemühe sich um
die „Durchsetzung“ von Rechten in anderen Staaten.
22. Bieten deutsche Auslandsvertretungen Schutzräume bzw. „Räume für
zivilgesellschaftliche Treffen“ für LGBTIQ-Aktivisten, und wenn ja,
wo, und in welchem Zeitraum, und wie fallen die Reaktionen der
Empfängerstaaten von aus (vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inkl
usionskonzept-de.pdf, S. 13)?
Der enge Austausch mit zivilgesellschaftlichen Akteuren vor Ort sowie die
finanzielle und logistische Unterstützung von Treffen und Veranstaltungen, an
denen zivilgesellschaftliche Akteure beteiligt sind, gehört zu den zentralen
Aufgaben einer Auslandsvertretung.
Dazu kann auch gehören, für gefährdete Personen Freiräume zu erhalten, in
denen sie sich austauschen können.
Eine statistische Erfassung sämtlicher Veranstaltungen im Sinne der
Fragestellung und möglicher Reaktionen der Gastländer darauf erfolgt nicht.
23. Welche „[k]ulturelle[n] oder religiös geprägte[n] Vorurteile verstärken
die Diskriminierung und Stigmatisierung von LSBTI-Personen“ in
welchen Regionen (vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusions
konzept-de.pdf, S. 4)?
Die Bundesregierung verweist beispielhaft auf die Berichte des Unabhängigen
Experten des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen zum Schutz vor
Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Identität (abrufbar unter
www.ohchr.org/EN/Issues/SexualOrientationGender/Pages/AnnualReports.
aspx).
24. Welche „einschlägige[n] Aspekte der Missions- und Kolonialgeschichte
sind wesentliche, zu berücksichtigende Aspekte“, wenn es um „[l]okale
Geschichte, Lebensberichte und Traditionen von LSBTI-Personen“
geht, und hat sich die Bundesregierung zu den Auswirkungen der
deutschen Kolonialgeschichte auf die LSBTI-Personen eine Auffassung
gebildet (wenn ja, wie lautet diese, vgl. www.bmz.de/resource/blob/8679
8/lsbti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 5)?
Die Bundesregierung misst der Aufarbeitung der deutschen Kolonialpolitik und
deren Auswirkungen, z. B. auf rechtliche Rahmenbedingungen, gemeinsam mit
betroffenen Staaten und ausländischen zivilgesellschaftlichen Gruppen große
Bedeutung zu.
25. Wie gestaltet sich das „Mainstreaming von LSBTI-Anliegen innerhalb
der Institutionen der deutschen Auswärtigen Politik bzw. der staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit, deren Verfahren und Aktivitäten“
konkret (vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusionskonzept-d
e.pdf, S. 7)?
Beim Einsatz für den Schutz und die Förderung von Menschenrechten werden
die Menschenrechte von LGBTIQ+-Personen in kontextabhängigem Maße
berücksichtigt.
26. Mit welchen Partnern arbeitet die Bundesregierung international
zusammen, um „auf Ebene der Vereinten Nationen die Rechte von
LSBTI-Personen noch besser zu schützen und zu fördern“ (vgl. www.b
mz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 7)?
Bei ihrem Einsatz für die Rechte von LGBTIQ+-Personen auf Ebene der
Vereinten Nationen (VN) arbeitet die Bundesregierung mit anderen Staaten und der
Zivilgesellschaft zusammen.
27. Ist die Anzahl der Partner, mit denen die Bundesregierung für „LSBTI-
Rechte“ auf Ebene der Vereinten Nationen eintritt, z. B. im Rahmen der
Equal Rights Coalition, im Global Equality Fund und in der LGBTI
Core Group, in den letzten Jahren (seit 2021) gesunken oder gestiegen,
und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet, worauf dies
zurückzuführen ist (wenn ja, welche, vgl. www.bmz.de/resource/blob/8
6798/lsbti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 13)?
In allen genannten Organisationen ist die Anzahl der partizipierenden Partner
gestiegen.
28. Mit welchen „Religionsvertreter*innen und regionalen Institutionen,
auch in Afrika, Asien, dem Nahen Osten und Osteuropa“ arbeitet die
Bundesregierung zusammen, um „LSBTI-Rechte“ voranzubringen, und
sind darunter auch muslimische Organisationen oder Einzelpersonen
(vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusionskonzept-de.pdf,
S. 9)?
Die Bundesregierung arbeitet im Sinne der Fragestellung im Rahmen ihrer
Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit auch mit Personen und
Institutionen zusammen, die religiös sind oder Religionen nahestehen.
29. Hat die Bundesregierung Staaten aus anderen Regionen als Europa,
dem Westen sowie Lateinamerika für ihre Bemühungen um „LSBTI-
Rechte“ als Partner gefunden, und wenn ja, welche sind dies (vgl.
www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusionskonzept-de.pdf,
S. 13)?
Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen.
30. Mit welchen internationalen und regionalen
Menschenrechtsorganisationen arbeitet die Bundesregierung im Sinne der „LSBTI-Rechte“
zusammen (vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusionskonzep
t-de.pdf, S. 13)?
Mit Blick auf die Fragstellung nehmen einen besonderen Stellenwert die
Strukturen und Mechanismen der Vereinten Nationen sowie der zugehörigen
Unterorganisationen ein. Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung mit dem Büro
des Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR) und dem
Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) im Sinne der Fragestellung
zusammen. Auch mit zivilgesellschaftlichen internationalen
Menschenrechtsorganisationen ist die Bundesregierung im engen Austausch.
31. Mit welchen Akteuren aus der Wirtschaft arbeitet die Bundesregierung
im Sinne der „LSBTI-Rechte“ zusammen (vgl. www.bmz.de/resource/b
lob/86798/lsbti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 13)?
Im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft werden
anlassbezogen auch die Einhaltung und der Schutz der Menschenrechte
thematisiert – kontextabhängig einschließlich die von marginalisierten Gruppen wie
LGBTIQ+-Personen.
32. Wie viele Mitarbeiter an den deutschen Auslandsvertretungen weltweit
befassen sich schwerpunktmäßig oder ausschließlich mit
Menschenrechten, darunter „LSBTI-Rechten“ (bitte seit 2021 bis heute nach
Jahresscheiben aufschlüsseln, vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-
inklusionskonzept-de.pdf, S. 9)?
Die Menschenrechtspolitik ist Kernaufgabe der deutschen Außenpolitik und
wird in den politischen Referaten an den deutschen Auslandsvertretungen
weltweit bearbeitet. Die erbetene Aufschlüsselung ist nachstehender Tabelle zu
entnehmen.
Jahr Anzahl der Referentinnen oder Referenten an deutschen
Auslandsvertretungen mit Schwerpunkt im Bereich Menschenrechte
2021 16
2022 17
2023 18
2024 20
2025 19
33. An welchen deutschen Auslandsvertretungen wurde die
„Menschenrechtsarbeit“ hinsichtlich der LSBTI-Personen „[p]riorisier[t]“ (vgl.
www.bmfsfj.de/resource/blob/205126/4826d1e00dc9d02e48f46fa47bb
0c3e9/aktionsplan-queer-leben-data.pdf, S. 20)?
Eine pauschale Priorisierung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.
34. Existieren innerhalb des Auswärtigen Amts Interessenvertretungen von
LSBTI-Personen, und wenn ja, welche, seit wann, und mit wie vielen
Mitgliedern?
35. Existieren innerhalb des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung Interessenvertretungen von LSBTI-
Personen, und wenn ja, welche, seit wann, und mit wie vielen Mitgliedern?
Die Fragen 34 und 35 werden gemeinsam beantwortet.
Sowohl im AA als auch im BMZ bestehen aus der Belegschaft heraus
entstandene Interessenvertretungen von LGBTIQ+-Personen. Da es sich hierbei um
freiwillige Zusammenschlüsse handelt, die weder in der Organisationsstruktur
der Bundesministerien verankert sind noch Haushaltsmittel erhalten oder
politische bzw. Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, liegen den Bundesministerien
keine darüber hinausgehenden Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
36. In welchen „länderspezifischen Strategien“ werden die „Belange von
LSBTI-Personen“ thematisiert (bitte nennen und aufführen, seit wann
dies der Fall ist, vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusions
konzept-de.pdf, S. 9)?
In länderspezifischen Strategien, die den Rahmen für Maßnahmen der
auswärtigen- und Entwicklungszusammenarbeit bilden, werden auch die Rechte
marginalisierter Gruppen, zu denen auch LGBTIQ+-Personen zählen, thematisiert.
37. Wie spiegelt sich der „Einsatz für Vielfalt“ in der Personal- und
Vergabepolitik des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wider (vgl. www.bm
z.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 10)?
Der Einsatz für Vielfalt im BMZ spiegelt sich in der diversitätsorientierten
Gestaltung der personalpolitischen Prozesse von der Personalgewinnung bis zur
Personalentwicklung wider. Hierzu zählen u. a. ein diskriminierungssensibler
und diversitätsorientierter Personalauswahlprozess und die Gestaltung einer
inklusiven Arbeitskultur. Auch im AA tragen u. a. die personalpolitischen
Prozesse und die Ausgestaltung der Arbeitskultur dem Einsatz für Vielfalt
Rechnung. Das BMZ und das AA sind Unterzeichner der „Charta der Vielfalt“ und
der Diversitätsstrategie der Bundesregierung „Gemeinsam für mehr Vielfalt in
der Bundesverwaltung“.
Alle Bundesbehörden arbeiten nach den Vorgaben des Vergaberechts, u. a.
durch Einhaltung des Wettbewerbs- und Transparenzprinzips sowie des
Gleichbehandlungsprinzips.
38. Wie viele Aus- und Fortbildungen zum Diversity Management haben
beim Auswärtigen Amt sowie beim Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit 2021 stattgefunden (bitte
nach Jahren aufschlüsseln und angeben, von wem, welcher
Organisation, diese Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt wurden,
und welche Kosten hierdurch dem Auswärtigen Amt sowie dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
entstanden sind sowie den Haushaltstitel angeben, vgl. www.bmfsfj.de/
resource/blob/205126/4826d1e00dc9d02e48f46fa47bb0c3e9/aktionspla
n-queer-leben-data.pdf, S. 20)?
39. Wie viele Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zum Thema LSBTI haben
seit 2021 bei deutschen Auslandsvertretungen sowie beim Auswärtigen
Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung stattgefunden (bitte nach Jahren aufschlüsseln und
angeben, von wem, welcher Organisation, diese Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt wurden, und welche Kosten hierdurch dem
Auswärtigen Amt sowie dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung entstanden sind sowie den
Haushaltstitel angeben, vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusio
nskonzept-de.pdf, S. 10)?
Die Fragen 38 und 39 werden gemeinsam beantwortet.
Die erfragten Themen Diversity Management und LGBTIQ+-Anliegen werden
in Aus- und Fortbildungsmaßnahmen integriert und nicht alleinstehend
behandelt. Der konkrete Anteil der erfragten Themen an den Fortbildungen ist
demnach nicht einzeln zu beziffern.
40. Welche Projekte oder Vorhaben hat die Bundesregierung im Bereich der
Sexualaufklärung seit 2021 wann, und wo gefördert (bitte nach
Jahresscheiben, Staat, Träger, Höhe der Förderung und Haushaltstitel
aufschlüsseln, vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusionskonz
ept-de.pdf, S. 11)?
Auf die Anlage 2* wird verwiesen. Dabei ist zu beachten, dass die
angegebenen Summen die Gesamtvolumen der Vorhaben darstellen. Sexualaufklärung
stellt oftmals nur einen Bestandteil der gelisteten Maßnahmen dar. Der
finanzielle Anteil, der in den einzelnen Maßnahmen auf diesen Themenbereich
ausgerichtet ist, kann nicht separat ausgewiesen werden. Darüber hinaus wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
41. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Staaten, in denen „Trans-
und Intergeschlechtlichkeit“ als Krankheit klassifiziert wird, und wenn
ja, um welche handelt es sich nach aktuellem Stand und Kenntnis der
Bundesregierung, vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusio
nskonzept-de.pdf, S. 12)?
42. Wenn Frage 41 bejaht wurde, wie hat sich die Anzahl der Staaten nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 entwickelt?
Die Fragen 41 und 42 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellungen.
43. In welchen Staaten hat sich die Bundesregierung wann und mit
welchem Ergebnis dafür eingesetzt, dass „die gesetzlichen Bestimmungen
zu Trans- und Intergeschlechtlichkeit menschenrechtskonform sind und
auch in der Rechtspraxis menschenrechtsfreundlich ausgelegt werden“
(vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusionskonzept-de.pdf,
S. 12)?
Es liegt im Interesse der Bundesregierung, dass gesetzliche Bestimmungen
weltweit im Einklang mit den Menschenrechten stehen, was gesetzliche
Bestimmungen zu LGBTIQ+-Personen einschließt. Die Bundesregierung setzt
sich im Rahmen ihrer diplomatischen Bemühungen, unter anderem in
internationalen Organisationen und Institutionen, für die Umsetzung und Wahrung
der Menschenrechte weltweit ein.
44. Hat es Veranstaltungen zu den Themen Gender, LSBTI sowie
Abtreibung bei den deutschen Institutionen der Auswärtigen Kultur- und
Bildungspolitik gegeben, und wenn ja, unter welchen Titeln, wann, und wo
(bitte ggf. seit 2021 angeben, vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/ls
bti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 13)?
Auf die Anlage 3* wird verwiesen. Nach Kenntnis der Bundesregierung fand
keine Veranstaltung im Sinne der Fragestellung zum Thema Abtreibung statt.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
* Das Auswärtige Amt hat die Anlage als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
45. In welchen Fällen hat die Bundesregierung „Prozessbeobachtung und
[…] Gefängnisbesuche“ für „verfolgt[e]“ LSBTI-Aktivisten
unternommen (bitte seit 2021 nach Staaten aufschlüsseln, vgl. www.bmz.de/reso
urce/blob/86798/lsbti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 13, 14)?
Im Rahmen des Einsatzes für Menschenrechte weltweit beobachten
Mitarbeitende der Auslandsvertretungen regelmäßig Gerichtsprozesse. Das AA kommt
zudem seinem gesetzlichen Auftrag nach, Deutschen im Ausland Hilfe und
Beistand zu leisten (§ 1 Absatz 2 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst).
Eine statistische Erfassung von Fällen im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.
46. Wie viele LSBTI-Aktivisten aus welchen Staaten wurden seit 2021
a) in Deutschland verfolgungsbedingt aufgenommen bzw.
b) mit einem in Deutschland aus humanitären Gründen verlängerten
Aufenthaltsrecht ausgestattet
(vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusionskonzept-de.pdf,
S. 14)?
47. Wurden LSBTI-Aktivisten seit 2021 in einem besonderen
Schnellverfahren Visa ausgestellt, und wenn ja, um wie viele Fälle aus welchen
Staaten handelt es sich (vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-in
klusionskonzept-de.pdf, S. 14)?
48. Wie viele Menschen, die sich in den „Bereichen Journalismus,
Aktivismus, Wissenschaft, Kultur und Menschenrechte […] für LSBTIQ*-
Anliegen einsetzen“ wurden seit 2021 im Rahmen von welchen
bundesgeförderten Programmen aus welchen Staaten aufgenommen (vgl. www.b
mfsfj.de/resource/blob/205126/4826d1e00dc9d02e48f46fa47bb0c3e9/a
ktionsplan-queer-leben-data.pdf, S. 20)?
Die Fragen 46 bis 48 werden gemeinsam beantwortet.
Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Die
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des
Aufenthaltsgesetzes ist eine aufenthaltsrechtliche Entscheidung, für die die
Ausländerbehörden zuständig sind. Im Übrigen erfolgt eine statistische Erfassung der
Aufnahmegründe für die Verlängerung eines Aufenthaltstitels nach Kapitel 2
Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes ebenfalls nicht.
49. In welchen Staaten, seit wann, und mit welchem Ausgang hat sich die
Bundesregierung für die „Entkriminalisierung“ von
a) Abtreibung,
b) Homosexualität bzw. der sogenannten Homo-Ehe und
c) LSTBI-Personen
eingesetzt (vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusionskonz
ept-de.pdf, S. 14)?
Im Rahmen ihrer Außen- und Entwicklungszusammenarbeit setzt sich
Bundesregierung für den Schutz und die Einhaltung der Menschenrechte weltweit ein.
Dies umfasst auch den Einsatz für die Entkriminalisierung von LGBTIQ+-
Personen in verschiedenen Ländern.
Die Bundesregierung setzt sich zum derzeitigen Zeitpunkt nicht im
Spezifischen für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein.
50. Wie viele Schulungs- und Sensibilisierungsveranstaltungen im Sinne
der „LSBTI-Rechte“ für die Vertreter von Polizei- und
Sicherheitskräften hat die Bundesregierung seit 2021 in welchen Staaten gefördert
(bitte nach Jahresscheiben, Staat, Träger, Höhe der Förderung und
Haushaltstitel aufschlüsseln, vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsb
ti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 14)?
LGBTIQ+-Rechte werden kontextabhängig in Schulungs- und
Sensibilisierungsmaßnahmen integriert und nicht alleinstehend behandelt. Der konkrete
Anteil der erfragten Themen an Maßnahmen im Sinne der Fragestellung ist
nicht einzeln zu beziffern.
51. Hat die Bundesregierung „strategisch wichtige Gerichtsverfahren“ im
Menschenrechtsbereich, insbesondere was die „LSBTI-Rechte“ angeht,
unterstützt, und wenn ja, wann, wo, mit welchem Ausgang und welche
Kosten sind hierbei für die Bundesregierung entstanden (vgl. www.bm
z.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 14)?
Auf die Antwort zu Frage 45 wird verwiesen. Eine darüber hinausgehende
Unterstützung im Sinne der Fragestellung erfolgte nicht.
52. In welchen Projekten oder Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit
hat sich die Bundesregierung seit 2021 für die Einbeziehung von
LSBTI-Personen eingesetzt (vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsb
ti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 15)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
53. Hat die Bundesregierung die Vernetzung, Zusammenarbeit und den
Austausch sowie den Kapazitätsaufbau von NGOs, die sich mit
„LSBTI-Rechten“ u. a. in der Entwicklungspolitik beschäftigen, seit
2021 unterstützt, und wenn ja, in welchen Projekten und Vorhaben
(bitte ggf. nach Jahresscheiben, Staat, Träger, Höhe der Förderung und
Haushaltstitel aufschlüsseln, vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsb
ti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 15)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 22 verwiesen.
54. Wie hat sich die Bundesregierung für „das Einfordern der Nicht-
Diskriminierung von LSBTI in den Medien“ eingesetzt (vgl. www.bmz.de/res
ource/blob/86798/lsbti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 15)?
Die Bundesregierung hat sich unter anderem durch das Eintreten gegen
Hassrede und Hetze in den sozialen Medien eingesetzt.
55. Wurde das LSTBI-Inklusionskonzept der Bundesregierung bereits
evaluiert, und wenn ja, wann, durch wen, mit welchem Ergebnis und
welche Akteure der „Zivilgesellschaft“ wurden dabei einbezogen (bitte
auch angeben, durch wen im Falle einer externen Evaluation diese
vorgenommen wurde und welche Kosten für die Evaluierung entstanden
sind, vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusionskonzept-d
e.pdf, S. 17)?
Nein.
56. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung darüber gebildet, ob sie
die von Prof. Dr. Carlo Masala eingeführte Phrase „woke und
wehrhaft“, welche auch auf Produkten des durch Bundesmittel finanzierten
Deutschen Panzermuseums in Munster vertrieben wird, im Hinblick auf
die Bundeswehr teilt, und wenn sie diese ggf. teilt, heißt das nach
Auffassung der Bundesregierung, dass LGBTIQ-Personen die Bundeswehr
im Hinblick auf ihre militärische Leistungsfähigkeit wehrhafter machen
(bitte begründen, vgl. C. Masala: Bedingt abwehrbereit. Deutschlands
Schwäche in der Zeitenwende. München 2023, S. 199 ff. sowie www.re
servistenverband.de/magazin-loyal/panzermuseum/ und www.youtub
e.com/watch?v=WhcbkhwJ4_E sowie daspanzermuseum.de/acht-millio
nen-euro-foerderung-fuer-das-dpm/)?
Die Bundesregierung kommentiert Aussagen von Einzelpersonen nicht.
57. Hat sich die Bundesregierung zu den Gründen und Ursachen der
abnehmenden Soft Power, also der kulturellen Attraktivität Deutschlands,
eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, insbesondere
im Hinblick auf die nach Ansicht der Fragesteller mögliche
Unattraktivität der von Deutschland vertretenen Gender-„Rechte“, „LGBTIQ-
Rechte“ und das nach Auffassung der Fragesteller vermeintliche „Recht
auf Abtreibung“, welche den traditionellen Werten im Globalen Süden
und in weiten Teilen der Welt widersprechen (vgl. www.heritage.org/lif
e/commentary/us-promotion-abortion-abroad-ideological-colonialism-n
ot-gender-equality), und welche Schritte will die Bundesregierung ggf.
unternehmen, um der abnehmenden Soft Power Deutschlands
entgegenzuwirken (bitte begründen, vgl. brandirectory.com/softpower/ran
king [2020: Deutschland auf Rang 2; 2024: Deutschland auf Rang 5]
sowie www.fr.de/panorama/umfrage-frankreich-deutschland-zusammen
arbeit-wirtschaft-politik-arbeit-sympathie-respekt-macron-9351624
9.html)?
Die Bundesregierung teilt die Prämisse der Frage, die kulturelle Attraktivität
Deutschlands habe abgenommen, nicht.
58. Strebt die Bundesregierung eine Abschaffung oder eine Modifizierung
der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Leitlinien für
feministische Außenpolitik sowie des LSBTI-Inklusionskonzepts für die
Außen- sowie Entwicklungspolitik an, und wenn ja, bis wann (bitte
begründen)?
Die Leitlinien für feministische Außenpolitik werden nicht weitergeführt. Mit
Blick auf die Ausgestaltung der Politik der Bundesregierung, wonach alle
Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, gleichberechtigt,
diskriminierungs- und gewaltfrei leben können müssen, wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
59. Bis wann soll der „Gender-Aktionsplan für die
Entwicklungszusammenarbeit unter Beteiligung der Zivilgesellschaft“ erstellt werden, und
welche Organisationen, Vereinigungen, Personenzusammenschlüsse
und Gruppen der „Zivilgesellschaft“ sollen hierbei beteiligt werden,
vgl. www.bmfsfj.de/resource/blob/205126/4826d1e00dc9d02e48f46fa4
7bb0c3e9/aktionsplan-queer-leben-data.pdf, S. 20)?
Der Dritte entwicklungspolitische Aktionsplan zur Gleichstellung der
Geschlechter (2023–27) des BMZ (abrufbar unter bmz.de/resource/blob/196130/d
ritter-entwicklungspolitischer-aktionsplan-zur-gleichstellung-der-geschlechte
r.pdf) wurde am 21. Dezember 2023 veröffentlicht.
60. Gibt es Staaten in der EU, die aufgrund des „Einsatz[es] für die
Anerkennung von Regenbogenfamilien und von in der Europäischen Union
geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen/Lebenspartnerschaften in
allen Mitgliedstaaten mit allen Rechtsfolgen“ ebendiese
„Anerkennung“ vorgenommen haben, und wenn ja, welche, und seit wann (vgl.
www.bmfsfj.de/resource/blob/205126/4826d1e00dc9d02e48f46fa47bb
0c3e9/aktionsplan-queer-leben-data.pdf, S. 20)?
Familienrechtliche Regelungen, einschließlich des Eherechts und des
Kindschaftsrechts, etwa zur Einführung der Ehe für alle, unterliegen dem nationalen
Recht der Mitgliedstaaten, die souverän über die Einführung entsprechender
Rechtsinstitute entscheiden. Inwieweit insofern eigenständige Entscheidungen
zur Änderung des nationalen Rechts in anderen Mitgliedstaaten ggf. auf die
Unterstützung der Bundesregierung für unionsrechtliche Regelungen
zurückzuführen sind, die eine grenzüberschreitende Anerkennung von
Regenbogenfamilien und in der Europäischen Union geschlossenen gleichgeschlechtlichen
Ehen/Lebenspartnerschaften zum Ziel haben, kann nicht beurteilt werden.
Solchen Entscheidungen liegen vielfältige Faktoren zugrunde.
61. Welche Gruppierungen der „deutschen Zivilgesellschaft“ haben an der
Drafting-Gruppe mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jungend für einen Entwurf einer Empfehlung zur
Gleichstellung intergeschlechtlicher Menschen beim Europarat teilgenommen
(vgl. www.bmfsfj.de/resource/blob/251926/117b2737ce6d5e2dfa7980b
435783f45/umsetzungsbericht-aktionsplan-queer-leben-data.pdf,
S. 22)?
An der Drafting-Gruppe des Europarates zur Ausarbeitung eines Entwurfs einer
Empfehlung zur Gleichstellung intergeschlechtlicher Menschen haben keine
Vertreterinnen oder Vertreter der deutschen Zivilgesellschaft teilgenommen.
Wie bei anderen Fachthemen üblich, hat sich das Bundesministerium für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zur Vorbereitung auf
die Sitzungen des Europarates, die von 2023 bis 2025 stattfanden, im Vorfeld
Expertise, insbesondere zur praktischen Umsetzung des § 1631e des
Bürgerlichen Gesetzbuchs, eingeholt, u. a. durch Abfragen bei Beratungsstellen,
Wissenschaft oder Betroffenenverbänden.
62. Gab es
a) Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung (bitte jeweils
Bundesministerium und Funktion sowie Jahr und Anlass nennen)
und des Global Philanthropy Project (GPP),
b) Veranstaltungen, bei denen sowohl Vertreter der Bundesregierung
als auch des Global Philanthropy Project (GPP) gemeinsam auf
Podien saßen,
c) Veranstaltungen, Projekte und Vorhaben, die von der
Bundesregierung und dem GPP gemeinsam finanziert wurden,
und wenn ja, welche (bitte nach Kategorien und Jahresscheiben seit
2021 aufschlüsseln, vgl. www.bmfsfj.de/resource/blob/251926/117b27
37ce6d5e2dfa7980b435783f45/umsetzungsbericht-aktionsplan-queer-le
ben-data.pdf (S. 22) und globalphilanthropyproject.org/about-us/gpp-m
embers/ sowie globalphilanthropyproject.org/advocacy/engaginggovern
mentandmultilateralfunders/)?
Eine Pflicht zur systematischen Erfassung sämtlicher Termine von
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, d. h. der Bundesministerinnen und
Bundesminister und (Parlamentarischen) Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister, besteht nicht. Auf Grundlage
der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen fanden keine Treffen im Sinne der Fragestellung statt.
Die Bundesregierung führt keine Statistiken darüber, mit welchen
Organisationen ihre Vertreterinnen und Vertreter wie oft an Podiumsdiskussionen
teilgenommen haben. Eine gemeinsame Finanzierung von Projekten oder Vorhaben
im Sinne einer Ko-Finanzierung zwischen der Bundesregierung und dem
Global Philanthropy Project hat nicht stattgefunden.
63. Welche Kosten entstanden der Bundesregierung bei „BMZ-
finanzierte[n] Workshops zu LGBTIQ+ Inklusion im Rahmen des GIZ-
Gendernetzwerks und für Länderbüros“ seit 2021 (bitte nach Workshop, Jahr
und Länderbüro aufschlüsseln, vgl. www.bmfsfj.de/resource/blob/2519
26/117b2737ce6d5e2dfa7980b435783f45/umsetzungsbericht-aktionspl
an-queer-leben-data.pdf, S. 67)?
Im Jahr 2022 hat ein Online-Workshop zu LGBTIQ+-Inklusion für das
Länderbüro der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
GmbH in Kolumbien und im Jahr 2023 ein weiterer für das GIZ-Länderbüro
Indien stattgefunden. Es sind jeweils Kosten von ca. 500 Euro entstanden, die
durch Projektmittel abgedeckt wurden.
Im Jahr 2021 hat ein virtuelles Treffen des GIZ-Gendernetzwerks
stattgefunden. In diesem Rahmen wurde ein Online-Workshop zum Thema durchgeführt.
Im Jahr 2023 wurde im Rahmen des GIZ-Gendernetzwerktreffens eine
anderthalbstündige interne Austauschrunde zu LGBTIQ+-Inklusion durchgeführt. Bei
beiden Treffen wurden die Kosten einzelner Programmpunkte nicht separat
erfasst.
64. Welchen Beitrag hat das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für den HRIE-Fonds der Weltbank
seit 2021 aufgewendet, und welcher Anteil floss daraus für LSBTI-
Maßnahmen (bitte nach Jahren aufschlüsseln, vgl. www.bmfsfj.de/reso
urce/blob/251926/117b2737ce6d5e2dfa7980b435783f45/umsetzungsbe
richt-aktionsplan-queer-leben-data.pdf, S. 69)?
Die Bundesregierung hat im Zeitraum von 2021 bis 2025 insgesamt 1,5 Mio.
Euro in den Human Rights Trust Fund (HRTF – neue Bezeichnung für das
HRIE seit dem Jahr 2024) eingezahlt. Der HRTF setzt sich aus nicht
zweckgebundenen Mitteln verschiedener Geber zusammen, sodass der Anteil der
deutschen Mittel für die aus dem HRTF finanzierten einzelnen Maßnahmen mit
LGBTIQ+-Bezug nicht bezifferbar ist.
65. Welche Einzelpersonen und NGOs wurden durch den vom BMZ
mitfinanzierten GI-TOC Resiliance Fund seit 2021 unterstützt (bitte nach
Jahren aufschlüsseln, vgl. www.bmfsfj.de/resource/blob/251926/117b2
737ce6d5e2dfa7980b435783f45/umsetzungsbericht-aktionsplan-queer-l
eben-data.pdf, S. 76)?
Im Rahmen seiner Förderung des Resilience Fund der Global Initiative Against
Transnational Organized Crime (GI-TOC) hat das BMZ zwischen November
2021 und Juni 2023 drei Organisationen und vier Aktivistinnen und Aktivisten
gefördert. Die Veröffentlichung der Namen der geförderten Einzelpersonen und
Organisationen würde ein nicht unerhebliches Risiko für ihre Tätigkeiten sowie
für die Gesundheit und gegebenenfalls sogar das Leben der Einzelpersonen und
für die in den Organisationen tätigen Personen beinhalten. Dazu wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Eine weitere Aufschlüsselung
nach Jahren und Einzelpersonen oder Organisationen ist daher nicht möglich.
66. Welche Bundesmittel flossen seit 2022 im Rahmen des
Bundeskanzlerstipendiums für einen Podcast sowie eine Internetseite, die das
Verhältnis zwischen „Sexologen und LSBTI-Aktivisten“ in Deutschland und
den USA beleuchten sollen (bitte nach Jahren aufschlüsseln, vgl. www.
bmfsfj.de/resource/blob/251926/117b2737ce6d5e2dfa7980b435783f45/
umsetzungsbericht-aktionsplan-queer-leben-data.pdf, S. 79)?
Im Rahmen des von der Alexander von Humboldt-Stiftung geförderten
Bundeskanzlerstipendienprogramms wird eine Person zur Durchführung eines
beantragten Projektvorhabens mit einem Stipendium zur Deckung ihres
Lebensunterhaltes in Deutschland gefördert. Die betreuende Gastinstitution in
Deutschland kann einen Forschungskostenzuschuss beantragen. Mögliche
projektgebundene Ausgaben sind von der geförderten Person oder aus dem
Forschungskostenzuschuss zu bestreiten.
67. Welche Bundesmittel flossen seit 2021 im Rahmen des Hilde-Domin-
Programms für LSBTI-Personen aus welchen Staaten (bitte nach Jahren
und Staaten aufschlüsseln, vgl. www.bmfsfj.de/resource/blob/251926/1
17b2737ce6d5e2dfa7980b435783f45/umsetzungsbericht-aktionsplan-q
ueer-leben-data.pdf, S. 80)?
Für das Hilde-Domin-Programm werden keine Daten zur sexuellen
Orientierung der Geförderten erhoben.
68. Welche Bundesmittel wurden für das Magazin „Kulturaustausch“, das
sich auf LSBTI-Themen fokussiert, seit 2023 ausgegeben (bitte nach
Jahren aufschlüsseln, vgl. www.bmfsfj.de/resource/blob/251926/117b2
737ce6d5e2dfa7980b435783f45/umsetzungsbericht-aktionsplan-queer-l
eben-data.pdf, S. 82)?
Das Magazin „Kulturaustausch“ behandelt ein breites Themenspektrum der
internationalen Kulturbeziehungen sowie der Auswärtigen Kultur- und
Bildungspolitik und setzt Schwerpunkte auf aktuelle Themen oder Länder. Es
fokussiert sich nicht auf LGBTIQ+-Themen. In diesem Jahr setzte
„Kulturaustausch“ seinen Fokus beispielsweise auf die Themen Syrien nach dem Sturz des
Assad-Regimes, die Zukunft des Westens und Leben in informellen
Siedlungen.
Im Rahmen der institutionellen Förderung wandte das Institut für
Auslandsbeziehungen (ifa) für die Zeitschrift 378 876,26 Euro im Jahr 2023 und
277 384,34 Euro im Jahr 2024 auf. Im Haushalt 2025 sind 240 000 Euro
eingeplant.
69. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Medien, die
Falschinformationen und -narrative im Hinblick auf LSBTI-Personen verbreiten, und
wenn ja, um welche handelt es sich (bitte begründen, vgl. www.bmfsf
j.de/resource/blob/251926/117b2737ce6d5e2dfa7980b435783f45/umset
zungsbericht-aktionsplan-queer-leben-data.pdf, S. 83)?
Die Verbreitung von geschlechtsspezifischer Desinformation ist ein globales
Phänomen. Geschlechtsspezifische Desinformation richtet sich besonders
gegen Frauen, aber auch gegen LGBTIQ+-Personen.
70. Welche Bundesmittel wurden zur „Unterstützung der Mainstream-
Medien im Osten Europas, Zentralasien und Südkaukasus“ seit dem Jahr
2024 ausgegeben und für welche Zwecke (bitte nach Medium, Land
und Fördersumme aufschlüsseln, vgl. www.bmfsfj.de/resource/blob/25
1926/117b2737ce6d5e2dfa7980b435783f45/umsetzungsbericht-aktions
plan-queer-leben-data.pdf, S. 88)?
Im genannten Zeitraum wurden keine Bundesmittel im Sinne der Fragstellung
aufgewendet.
71. Wie wurde das „Empowerment und Eintreten für LGBTQ-Rechte an
vorderster Front des Wiederaufbaus in Charkiw“ konkret umgesetzt,
und wie haben die ukrainische Bevölkerung vor Ort sowie die
kommunalen Entscheidungsträger und Gremien in Charkiw auf dieses vom
Auswärtigen Amt geförderten Vorhaben reagiert (vgl. www.bmfsfj.de/r
esource/blob/251926/117b2737ce6d5e2dfa7980b435783f45/umsetzung
sbericht-aktionsplan-queer-leben-data.pdf, S. 88)?
Das Projekt, welches im Jahr 2023 vom AA gefördert wurde, hat eine Reihe
von Pride-Veranstaltungen in Charkiw unterstützt und zur Wiedereröffnung
eines Schutzraums im Falle von Luftangriffen, der auch als sicherer Raum
zugunsten der LGBTIQ+-Gemeinschaft genutzt wird, beigetragen.
Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen umgesetzt, die positiv
insbesondere in den sozialen Medien aufgegriffen wurden. Dazu gehörten z. B. die
Schaffung eines Sozialraums für Binnenvertriebene und ein Wohltätigkeitsfestival.
72. Stuft die Bundesregierung die Lage von LSBTI-Personen in den USA
als gefährdet ein (bitte begründen), oder warum wurde eine
Veranstaltung „zur Lage von LSBTIQ in den USA“ mit „Gleichgesinnten“ und
NGOs (bitte nennen) vom Auswärtigen Amt im Jahr 2023 gefördert,
vgl. www.bmfsfj.de/resource/blob/251926/117b2737ce6d5e2dfa7980b
435783f45/umsetzungsbericht-aktionsplan-queer-leben-data.pdf,
S. 90)?
LGBTIQ+-Personen sind weltweit in besonderem Maße gefährdet.
Die in der Fragestellung in Bezug genommene Veranstaltung fand im Rahmen
der deutschen Ko-Präsidentschaft der Equal Rights Coalition (ERC) statt. Die
Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen im Gastland, z. B. im
Rahmen von Informationsveranstaltungen, gehört zu den regulären Aufgaben einer
jeden Auslandsvertretung.
73. Sind bzw. waren dekolonialistische Bewegungen und Aktivisten in
Geschichte und Gegenwart nach Ansicht der Bundesregierung stets für die
Rechte von LSBTI-Personen, oder gibt es nach Auffassung der
Bundesregierung in diesen Bewegungen „homophobe“ Strömungen, und wenn
ja, welchen Einfluss üben diese Strömungen jeweils aus bzw. welchen
Einfluss haben sie ausgeübt (bitte detailliert begründen, vgl. www.bmfs
fj.de/resource/blob/251926/117b2737ce6d5e2dfa7980b435783f45/ums
etzungsbericht-aktionsplan-queer-leben-data.pdf, S. 78)?
Fragestellungen, die nicht im Verantwortungsbereich der Bundesregierung
liegen, kommentiert diese grundsätzlich nicht.
74. Fördert die Bundesregierung die FIAPAC, und wenn ja, seit wann, und
mit welchen Beträgen (bitte nach Jahren aufschlüsseln, vgl. www.fiapa
c.org/de/about/federation/)?
Eine Förderung der International Federation of Abortion and Contraception
Professionals (FIAPAC) durch die Bundesregierung besteht nicht.
75. Mit welchen Beträgen finanziert die Bundesregierung das
Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) seit 2017 (bitte nach
Jahren sowie nach freiwilligen und Pflichtbeiträgen aufschlüsseln und
die Haushaltstitel angeben, vgl. www.undp.org/de/germany/finanzierun
g#:~:text=Im%20Jahr%202022%20stellte%20Deutschland,USD%20in
%20zweckgebundener%20Finanzierung)?
Die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung durch den Deutschen
Bundestag findet ihre Grenzen in dem Interesse der Bundesregierung an
funktionsgerechter und organadäquater Aufgabenwahrnehmung. Die
Bundesregierung kann eine parlamentarische Frage dann nicht beantworten, wenn gerade
durch die Beantwortung einer Frage die Bundesregierung in einer ihr
verfassungsrechtlich zugewiesenen Funktion nachhaltig beeinträchtigt wäre und sie
dadurch ihrer Verantwortung gegenüber Parlament und Bevölkerung nicht
gerecht werden könnte. Dafür ist das Geheimhaltungsinteresse der
Bundesregierung mit dem parlamentarischen Informationsinteresse abzuwägen.
Die Zahlungen an die Vereinten Nationen werden jährlich nach Ende des
Haushaltsjahres ausgewertet und im Rahmen des „Bericht[s] zur Zusammenarbeit
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und
einzelnen, global agierenden, internationalen Organisationen und Institutionen
im Rahmen des VN-Systems“ veröffentlicht (vergleiche:
Bundestagsdrucksachen 20/8129 und 20/12210 für den Zeitraum von 2020 bis 2023). Die
Bundesregierung steht laufend in Verhandlungen mit den Vereinten Nationen und
ihren Mitgliedstaaten über freiwillige Zusatzbeiträge an die Vereinten
Nationen. Dabei muss sie die verfügbaren Mittel und die zu verfolgenden
außenpolitischen Ziele sorgfältig in Einklang bringen. Eine Veröffentlichung ist geeignet,
den Handlungsspielraum der Bundesregierung bei Verhandlungen bezüglich
künftiger Zahlungen freiwilliger Beiträge an Organisationen der Vereinten
Nationen einzuschränken, da sie Rückschlüsse auf die Willensbildung und
Prioritätensetzung innerhalb der Bundesregierung und damit auf die künftigen
Verhandlungspositionen der Bundesregierung im Kreis der anderen
Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zulässt. Der Bundesregierung würden entsprechend
Nachteile bei den Verhandlungen entstehen. Eine öffentliche Beantwortung ist
daher insoweit nicht möglich. Um das Informationsinteresse der
Fragestellenden dennoch bestmöglich zu erfüllen, wurde nach einer Abwägung von
Informationsinteresse und außenpolitischem Interesse eine Einstufung der
Informationen als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ vorgenommen und diese werden
als Anlage 4* übermittelt, welche im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und dort von Berechtigten eingesehen werden kann.
76. Mit welchen Beträgen finanziert die Bundesregierung den UN-
Bevölkerungsfonds UNFPA (bitte seit 2017 nach Jahren sowie freiwilligen
und Pflichtbeiträgen aufschlüsseln und die Haushaltstitel angeben, vgl.
A. M. Linder: Geschäft Abtreibung, Augsburg 2009. S. 149 ff.)?
77. Mit welchen Beiträgen finanziert die Bundesregierung die UNESCO
seit 2017 (bitte nach Jahren und Pflichtbeiträgen aufschlüsseln und die
Haushaltstitel angeben, vgl. healtheducationresources.unesco.org/librar
y/documents/making-abortion-safe-legal-and-accessible-tool-kit-action
sowie www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/kultur-und-gesellsch
aft/unesco#:~:text=Deutschland%20ist%20seit%202019%20Mitglied,s
owie%20aus%20freiwilligen%20extrabudget%C3%A4ren%20Mit
teln)?
Die Fragen 76 und 77 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 75 wird verwiesen.
78. Aus welchen rechtlichen Gründen begreift es die Bundesregierung als
einen Menschenrechtsverstoß, wenn Russland „zur Erhöhung der
Geburtenrate ‚traditionelle Werte‘ und Rollenbilder [fördert]“ sowie
„Thematisierung und Ausleben von LGBTIQ+-Orientierung im öffentlichen
Raum sowie Geschlechtsumwandlungen“ verbietet (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/14480, S. 123)?
Der Schutz vor Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen
Orientierung oder Geschlechtsidentität sowie die Wahrung von Freiheitsrechten, wie
der Versammlungs- und Meinungsfreiheit, sind eine staatliche Verpflichtung.
Diese ergibt sich unter anderem aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche
und politische Rechte und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte, die auch die Russische Föderation als
Nachfolgestaat der Sowjetunion ratifiziert hat.
79. In welcher Höhe hat die Bundesregierung die Hirschfeld-Eddy-Stiftung
seit 2020 gefördert (bitte nach Jahren, Projekttitel oder Vorhaben,
Förderzeitraum sowie Staat, in dem das jeweilige Projekt oder Vorhaben
durchgeführt wurde oder wird, aufschlüsseln, vgl. www.bmj.de/DE/min
isterium/forschung_foerderung/uebersicht/projekte/projekt_HES.html)?
Es wird auf die Anlage 5 verwiesen.
Für Projekte der Hirschfeld-Eddy-Stiftung im Ausland wird auf die Anlage 1*
verwiesen.
* Das Auswärtige Amt hat die Anlage als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
80. Wird die Abtreibungsorganisation MSI Reproductive Choices (bis
2020: Marie Stopes International) von der Bundesregierung gefördert,
und wenn ja, seit wann, in welcher Höhe, und für welche Projekte bzw.
Vorhaben in welchen Staaten (bitte gemäß der Fragestellung
aufschlüsseln, vgl. www.msichoices.org/)?
Die Bundesregierung teilt die Darstellung in der Fragestellung nicht. Die
Organisation MSI Reproductive Choices bietet umfassende Gesundheitsdienste im
Bereich der reproduktiven Gesundheit, Familienplanung und Mutter-Kind-
Gesundheit an. Zahlungen, die die KfW Entwicklungsbank über BMZ-beauftragte
Vorhaben seit dem Jahr 2020 an MSI Reproductive Choices tätigte, können
Anlage 6 entnommen werden.
81. In welcher Höhe, seit wann, und aus welchen Haushaltstiteln fördert die
Bundesregierung UN Women sowie den ECOSOC (Economic und
Social Council der Vereinten Nationen) bzw. die FRK
(Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen) (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14480,
S. 30, 79)?
Die Finanzierung des Wirtschafts- und Sozialrats (ECOSOC) der VN sowie der
Frauenrechtskommission (FRK, Commission on the Status of Women) erfolgt
aus Mitteln des regulären Haushaltes der Vereinten Nationen, zu dem auch
Deutschland jährlich seinen Pflichtbeitrag (derzeit 5,69 Prozent) leistet. Eine
Zuordnung von deutschen Beiträgen zum ECOSOC oder zur FRK ist somit
nicht möglich.
UN Women finanziert sich überwiegend aus freiwilligen Beiträgen ihrer
Mitgliedstaaten und erhält darüber hinaus Mittel aus dem regulären Haushalt der
Vereinten Nationen. Die Bundesregierung leistet über ihren Pflichtbeitrag zum
regulären Haushalt der Vereinten Nationen hinaus seit deren Gründung im Jahr
2010 freiwillige Beiträge an UN Women. Auf die Antwort zu Frage 75 sowie
die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
82. In welcher Höhe, seit wann, und aus welchen Haushaltstiteln fördert die
Bundesregierung die CEDAW (Convention on the Elimination of All
Forms of Discrimination against Women) bzw. Projekte und Vorhaben
zur CEDAW (bitte nennen, vgl. Bundestagsdrucksache 20/14480,
S. 30)?
Im Jahr 2022 stellte die Bundesregierung für das CEDAW-Komitee Mittel in
Höhe von 20 000 Euro aus Kapitel 1703 Titel 684 21 ihres Haushalts bereit. Im
Jahr 2023 erfolgte eine Förderung in Höhe von 1 615,90 Euro aus Kapitel 1703
Titel 684 26 zur Durchführung des Berichtsverfahrens im Rahmen des neunten
Staatenberichts Deutschlands. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
83. Auf welche Weise will die Bundesregierung die UN-Resolution 1325
(2000) (Frauen, Frieden und Sicherheit) sowie die UN-
Frauenrechtskonvention „weiterentwickeln“ (vgl. dynamic.faz.net/download/2025/K
oaV_2025_Gesamt_Stand_0409.pdf, S. 129)?
Die Umsetzung der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit, insbesondere der
sie begründenden VN-Sicherheitsratsresolution 1325 (2000), unterliegt einem
steten Weiterentwicklungsprozess. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit den
Vierten Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Agenda Frauen, Frieden
und Sicherheit. Ebenfalls bleibt die vollständige Umsetzung der VN-
Frauenrechtskonvention (CEDAW) in Deutschland weiterhin ein wichtiges Ziel.
84. Wird die NGO Population Council von der Bundesregierung gefördert,
und wenn ja, seit wann, für welche Vorhaben (Projekte, Kampagnen)
und in welcher Höhe (vgl. R. Birke: Geburtenkontrolle als
Menschenrecht. Die Diskussion um globale Überbevölkerung seit den 1940er
Jahren. Göttingen 2020, S. 26, vgl. popcouncil.org/)?
Es wird auf die Anlage 7 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
85. Mit welchen Beiträgen finanziert die Bundesregierung das UNICEF
seit 2017 (bitte nach Jahren und Pflichtbeiträgen aufschlüsseln und die
Haushaltstitel angeben, vgl. www.bmz.de/de/ministerium/international
e-organisationen/unicef#:~:text=2021%20warb%20UNICEFKinderhilf
swerk%20der,englisch%3A%20United%20Nations%20Children's%20
Fund%20%2D)?
86. Mit welchen Beiträgen finanziert die Bundesregierung den UN
Democracy Fund (UNDEF) seit 2017 (bitte nach Jahren und Pflichtbeiträgen
aufschlüsseln und die Haushaltstitel angeben, vgl. www.un.org/democr
acyfund/news/undef-partners-round-table-sparks-global-collaboration-g
ender-equity, www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/266840/dab038
4b15de81433a50f1e0032f43fb/aktionsplan-bericht4-de-data.pdf)?
Die Fragen 85 und 86 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 75 wird verwiesen.
87. Mit welchen Beiträgen finanziert die Bundesregierung das OHCHR
(Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights)
seit 2017 (bitte nach Jahren und Pflichtbeiträgen aufschlüsseln und die
Haushaltstitel angeben, vgl. www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2
05200/c4f16b74de97b2e796e5a2c1305d3ff2/161221-mr-bericht-der-bu
ndesregierung-12-data.pdf, S. 150)?
Die Finanzierung des Office of the United Nations High Commissioner for
Human Rights (OHCHR) erfolgt aus Mitteln des regulären Haushaltes der
Vereinten Nationen, zu dem auch Deutschland jährlich seinen Pflichtbeitrag (derzeit
5,69 Prozent) leistet.
Auf die Antwort zu Frage 75 wird verwiesen.
88. Mit welchen Beiträgen finanziert die Bundesregierung die WHO
(Weltgesundheitsorganisation) seit 2017 (bitte nach Jahren und
Pflichtbeiträgen aufschlüsseln und die Haushaltstitel angeben, vgl. www.bundesregi
erung.de/breg-de/service/archiv/weltgesundheitsorganisation-174
4900)?
Auf die Antwort zu Frage 75 wird verwiesen.
89. Mit welchen Beiträgen finanziert die Bundesregierung das UNAIDS
(bitte seit 2017 nach Jahren und Pflichtbeiträgen aufschlüsseln und die
Haushaltstitel angeben, vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/service/a
rchiv/weltgesundheitsorganisation-1744900)?
Auf die Antwort zu Frage 75 wird verwiesen.
90. Hat die Bundesregierung die UN Free & Equal Campaign unterstützt
bzw. unterstützt sie sie nach wie vor, und wenn ja, seit wann, und mit
welchen Beiträgen (bitte ggf. nach Jahren, Zuwendungssummen und
Haushaltstitel aufschlüsseln, vgl. www.unfe.org/)?
91. Mit welchen Beiträgen unterstützt die Bundesregierung seit 2023 die
CEDAW-Alliance für welche Vorhaben (bitte gemäß der Fragestellung
aufschlüsseln, vgl. www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/intern
ationale-gleichstellungspolitk/vn-frauenrechtskonvention-cedaw-staate
nberichtsverfahren-und-dokumente-80794)?
Die Fragen 90 und 91 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung förderte das Projekt „Recht auf Gleichstellung – die
Frauenrechtskonvention in Deutschland bekannter machen und ihre Umsetzung für
Geschlechtergerechtigkeit fördern“ der CEDAW-Allianz Deutschland in den
Jahren 2023 bis 2025 mit 957 180 Euro.
92. Hat die Bundesregierung das CRR (Center for Reproductive Rights)
unterstützt bzw. unterstützt sie das CRR, und wenn ja, seit wann, und
mit welchen Beiträgen (bitte ggf. nach Jahren, Zuwendungssummen
und Haushaltstitel aufschlüsseln, vgl. reproductiverights.org/)?
93. Hat die Bundesregierung CARE International unterstützt bzw.
unterstützt sie CARE International, und wenn ja, seit wann, und mit welchen
Beiträgen (bitte ggf. nach Jahren, Zuwendungssummen und
Haushaltstitel aufschlüsseln, vgl. www.care.org/)?
Die Fragen 92 und 93 werden gemeinsam beantwortet.
Die erbetenen Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Jahr Empfänger Förderbetrag in Euro Haushaltstitel
2020 CARE International 12.175.501 0501-687 32
2020 CARE International 6.668.195 2301-687 06
2021 CARE International 13.280.622 0501-687 32
2021 CARE International 2.819.805 0501-687 34
2021 CARE International 20.307.132 2301-687 06
2022 CARE International 13.087.618 0501-687 32
2022 CARE International 686.608 0501-687 34
2022 CARE International 1.000.000 2301-687 06
2023 CARE International 18.341.966 0501-687 32
2023 CARE International 433.927 0501-687 34
2023 CARE International 5.000.000 2301-687 06
2024 CARE International 27.354.756 0501-687 32
2024 CARE International 65.000 0502-896 12
2024 CARE International 962.256 0501-687 34
2024 CARE International 6.520.000 2301-687 06
Jahr Empfänger Förderbetrag in Euro Haushaltstitel
2025 CARE International 1.620.000 2301-687 06
2025 CARE International 12.171.618 0501-687 32
94. Hat die Bundesregierung Ipas unterstützt bzw. unterstützt sie Ipas, und
wenn ja, seit wann, und mit welchen Beiträgen (bitte ggf. nach Jahren,
Zuwendungssummen und Haushaltstitel aufschlüsseln, vgl. www.ipas.
org/)?
95. Hat die Bundesregierung Advocates for Youth unterstützt bzw.
unterstützt sie Advocates for Youth, und wenn ja, seit wann, und mit
welchen Beiträgen (bitte ggf. nach Jahren, Zuwendungssummen und
Haushaltstitel aufschlüsseln, vgl. www.advocatesforyouth.org/)?
96. Hat die Bundesregierung das Center for Health and Gender Equity
unterstützt bzw. unterstützt sie diese NGO, und wenn ja, seit wann, und
mit welchen Beiträgen (bitte ggf. nach Jahren, Zuwendungssummen
und Haushaltstitel aufschlüsseln, vgl. www.macfound.org/grantee/cente
r-for-health-and-gender-equity-33473/)?
97. Hat die Bundesregierung den International Council on Women’s Health
Issues unterstützt bzw. unterstützt sie diese NGO, und wenn ja, seit
wann, und mit welchen Beiträgen (bitte ggf. nach Jahren,
Zuwendungssummen und Haushaltstitel aufschlüsseln, vgl. icowhi.org/)?
Die Fragen 94 bis 97 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Eine Förderung
ist in diesem Sinne nicht erfolgt.
98. Hat die Bundesregierung Veranstaltungen, Vorhaben, Projekte etc. zum
„Internationalen Tag gegen Homophobie, Biphobie und Transphobie“
gefördert oder auf andere Weise unterstützt (z. B. durch die Teilnahme
von Regierungsvertretern an entsprechenden Veranstaltungen, das
Hissen von Regenbogenfahnen vor Bundesministerien und
Bundesbehörden etc.), und wenn ja, auf welche Weise (bitte ggf. entsprechend
Fördersummen nach Vorhaben geordnet angeben, seit dem Jahr 2017 bis
heute, vgl. www.ohchr.org/en/statements-and-speeches/2025/05/hc-tur
k-international-day-against-homophobia-biphobia-and)?
Die Bundesregierung weist regelmäßig über ihre Öffentlichkeitsarbeit auf die
Bedeutung des Internationalen Tags gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie
(IDAHOBIT) hin. Mehrere Bundesministerien sowie Bundesbehörden hissen
anlässlich des IDAHOBIT die Regenbogenflagge. Darüber hinaus wird auf die
Antwort zu Frage 2 verwiesen.
99. Sieht die Bundesregierung einen Anlass, ähnlich zum „Internationalen
Tag gegen Homophobie, Biphobie und Transphobie“ einen Tag gegen
Christophobie (Christenfeindlichkeit) einzurichten bzw. für dessen
Einrichtung mit der Initiierung einer Resolution in der UN-
Generalversammlung einzutreten (bitte begründen)?
Die Bundesregierung setzt sich für Religions- und Weltanschauungsfreiheit
weltweit ein. Seit dem 28. Mai 2025 ist Thomas Rachel neuer Beauftragter der
Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit.
Der 22. August ist der Internationale Tag zum Gedenken an die Opfer von
Gewalt aufgrund von Religion oder Glauben, zu welchem sich der Beauftragte der
Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch im Jahr
2025 geäußert hat.
100. Hat sich der Bundesminister des Auswärtigen Johann Wadephul mit
„Frauenrechtsorganisationen“ hinsichtlich der Umsetzung bzw.
Fortführung der feministischen Außenpolitik getroffen, bzw. ist ein solches
Treffen geplant, und wenn ja, wann, und mit welchen Organisationen
(vgl. taz.de/Abkehr-von-feministischer-Aussenpolitik/!6087409/)?
Der Bundesaußenminister bezieht, wo dies angezeigt ist, Fragen des Schutzes
und der Förderung der Rechte von Frauen und Mädchen in seine Gespräche mit
zivilgesellschaftlichen Akteuren ein.
101. Hat sich die neue Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung Reem Alabali Radovan mit
„Frauenrechtsorganisationen“ hinsichtlich der Umsetzung bzw. Fortführung der
feministischen Entwicklungspolitik getroffen, bzw. ist ein solches Treffen
geplant, und wenn ja, wann, und mit welchen Organisationen (vgl. www.b
mz.de/de/aktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/ministerin-schulze-
stelltfeministische-strategie-vor-146202)?
Ein Treffen spezifisch zur feministischen Entwicklungspolitik hat bisher nicht
stattgefunden und ist zum aktuellen Zeitpunkt im Sinne der Fragestellung nicht
geplant.
Anlage 5
79. In welcher Höhe hat die Bundesregierung die Hirschfeld-Eddy-Stiftung seit 2020 gefördert (bitte nach Jahren, Projekttitel oder Vorhaben,
Förderzeitraum sowie Staat, in dem das Projekt oder Vorhaben durchgeführt wird, aufschlüsseln, vgl.
www.bmj.de/DE/ministerium/forschung_foerderung/uebersicht/projekte/projekt_HES.html)?
Die erbetenen Informationen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Jahr Land Durchführungsorganisation Maßnahme/ Projekttitel Fördersumme in Euro
2020 Deutschland Hirschfeld-Eddy-Stiftung
Internationale
Menschenrechtsdebatten nach
Deutschland vermitteln –
Information und Partizipation
156.771
2021 Deutschland Hirschfeld-Eddy-Stiftung
Menschenrechte von Lesben,
Schwulen, Bisexuellen, trans-
und intersexuellen Menschen.
Aufklärung, Inklusion und
intersektionale Praxis.
200.000
2022 Deutschland Hirschfeld-Eddy-Stiftung
„Do No Harm“ – Risiken in der
internationalen Projektarbeit
minimieren.
Regenbogenkompetenz durch
Beratung, Sensibilisierung und
Vernetzung in der
internationalen
Menschenrechtsarbeit für
LSBTI
195.409
2023 Deutschland Hirschfeld-Eddy-Stiftung
„We believe in change“:
Menschenrechte im
Spannungsfeld von Religions-
und Weltanschauungsfreiheit
und dem Schutz von LSBTI* vor
Gewalt und Diskriminierung –
197.280
Anlage 5
Ein Projekt zur Beförderung des
Dialogs
2024 Deutschland Hirschfeld-Eddy-Stiftung
Kulturen und Kolonialismus -
Der Kampf um die
Menschenrechte von LSBTIQ*
im Licht der Debatte um
Dekolonisierung
199.854
2025 - 2026 Deutschland Hirschfeld-Eddy-Stiftung
Der pinke Faktor – Die Rolle
von LSBTIQ* im globalen Streit
um Werte, Ressourcen und
Vorherrschaft
Bis zu 200.000 jährlich
Anlage 6
80. Wird die Abtreibungsorganisation MSI Reproductive Choices (bis 2020: Marie Stopes International) von der Bundesregierung gefördert und wenn ja, seit
wann, in welcher Höhe und für welche Projekte bzw. Vorhaben in welchen Staaten (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln, vgl.
www.msichoices.org/)?
Die erbetenen Informationen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Jahr Land Maßnahme / Projekttitel Fördersumme in Euro
2021-2024 Jemen Reproduktive Gesundheit IV 1.230.505
2021-2024 Jemen Reproduktive Gesundheit IX 580.320
2022-2024 Jemen Reproduktive Gesundheit VII 133.296
2023-2025 Nigeria Reproduktive Gesundheit und
Pandemieresilienz 6.753.377
2024-2025 Jemen Steigerung der gesundheitlichen
Resilienz in Jemen 4.540.578
2024-2025 Jemen Steigerung der gesundheitlichen
Resilienz in Jemen II 1.151.134
Anlage 7
84. Wird die NGO Population Council von der Bundesregierung gefördert und wenn ja, seit wann, für welche Vorhaben (Projekte, Kampagnen) und in welcher
Höhe (vgl. R. Birke: Geburtenkontrolle als Menschenrecht. Die Diskussion um globale Überbevölkerung seit den 1940er Jahren. Göttingen 2020, S. 26;
vgl. popcouncil.org/)?
Die erbetenen Informationen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Jahr Land Maßnahme / Projekttitel Fördersumme
2023 Indien Securing Nutrition, Enhancing
Resilience 8.809,00 US-Dollar
2024 Überregionales Vorhaben
SNRD AP & TUEWAS Working Group
on Gender Transformative
Approaches – Service provider for
organising an online joint workshop
2.171,35 US-Dollar
2023 - 2028 Diverse
Entwicklung von Vaginalringen, die
Frauen in ressourcenarmen Ländern
eine selbstbestimmte Vorsorge vor
HIV-Ansteckungen ermöglicht
10.000.000,00 Euro
2024 - 2025 Indien
Global Programme Food and
Nutrition Security – Program
Monitoring and Learning
178.320,50 US-Dollar
2025 - 2027 Regionalvorhaben
Regional Project to prevent female
genital mutilation at the Horn of
Africa
432.376,00 US-Dollar
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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