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Förderung sowie Unterstützung von LGBTIQ- und Gender-Projekten sowie Abtreibung im Ausland (Antwort zu Drs. 21/683)

dip / drucksache 17.12.2025 · WP 21 · 21/3319 · Antwort · Original ↗

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Förderung sowie Unterstützung von LGBTIQ- und Gender-Projekten sowie Abtreibung im Ausland (Antwort zu Drs. 21/683) Deutscher Bundestag Drucksache 21/3319 21. Wahlperiode 17.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Beatrix von Storch, Markus Frohnmaier, René Springer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/683 – Förderung sowie Unterstützung von LGBTIQ- und Gender-Projekten sowie Abtreibung im Ausland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Gemäß dem LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit fördert und unterstützt die Bundesregierung weltweit u. a. sogenannte Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die nach Ansicht der Fragesteller häufig aufgrund ihrer Staatsfinanzierung in Wirklichkeit sogenannte Quangos darstellen (Quasi-NGOs, vgl. www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/18083/quago-quango/), die sich für „LSBTI-Rechte“ einsetzen (vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-in klusionskonzept-de.pdf). Das LSBTI-Inklusionskonzept wurde unter der unionsgeführten Bundesregierung im März 2021 verabschiedet (vgl. www.aus waertiges-amt.de/de/aussenpolitik/menschenrechte/07-lgbti/lsbti-inklusionsko nzept-2444666). Im Jahr 2022 wurden im Aktionsplan „Queer leben“ der Bundesregierung Maßnahmen u. a. zur Unterstützung von LSBTI-Personen im Bereich der Außenpolitik vorgesehen, darunter die Aufnahme von LSBTI- Aktivisten in Deutschland aus humanitären Gründen (vgl. www.bmfsfj.de/res ource/blob/205126/4826d1e00dc9d02e48f46fa47bb0c3e9/aktionsplan-queer-l eben-data.pdf). 2023 wurden zudem die Leitlinien des Auswärtigen Amts für eine feministische Außenpolitik publiziert, die sich auf Genderfragen und „marginalisierte Gruppen“ (LSBTI bzw. LGBTIQ) sowie die „reproduktive Gesundheit“ (lies: Abtreibung) fokussieren (vgl. www.auswaertiges-amt.de/re source/blob/2585008/d444590d5a7741acc6e37a142959170e/ll-ffp-data.pdf). Im Jahr 2024 erschien der Bericht der Bundesregierung zum Umsetzungsstand des Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ (www.bmfsfj.de/resource/blob/251926/117b2737ce6d5 e2dfa7980b435783f45/umsetzungsbericht-aktionsplan-queer-leben-data.pdf, Bundestagsdrucksache 20/14250). Demnach „rückte Deutschland insgesamt von Platz 8 auf Platz 5 der führenden LGBTIQ*-Geberländer vor“ (ebd., S. 21). Zu den durch das Auswärtige Amt geförderten Projekten und Vorhaben gehörte bzw. gehört u. a. die Förderung eines „queere[n] Bollywood-Films“ (ebd., S. 77), Vorhaben zum Verhältnis zwischen Sexologen und LGBTQ+ Aktivisten in den USA und in Deutschland (S. 79), die finanzielle Unterstützung einer Kampagne zur Legalisierung der sogenannten Homo-Ehe in Vietnam (S. 84) sowie eine Unterstützung „der Mainstream-Medien im Osten Eu- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ropas, Zentralasien und Südkaukasus“ (S. 88) und das „Empowerment und Eintreten für LGBTQ-Rechte an vorderster Front des Wiederaufbaus in Charkiw“ (S. 88). Laut dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD will die Bundesregierung das „Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit“ fördern (vgl. dynamic.faz.net/download/2025/KoaV_2025_Gesamt_Stand_04 09.pdf, S. 133). Die Fragesteller betonen, dass sie für die Rechte von Homosexuellen im Rahmen der allgemeinen Menschenrechte eintreten. Die Fragesteller haben bereits mehrere Anfragen zur vorgebrachten Thematik eingebracht; auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/10277 (Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 5 der vorliegenden Kleinen Anfrage für den Zeitraum bis 2019), den Bundestagsdrucksachen 20/7966 und 20/6743 sowie auf die Schriftliche Frage 62 des Abgeordneten Edgar Naujok auf Bundestagsdrucksache 20/602, S. 51, wird verwiesen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Gleichstellung von Frauen und Männern in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft ist zentrales Anliegen der Regierungsarbeit. Alle Menschen sollten unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben können. Das ergibt sich unter anderem aus dem Grundgesetz, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD dazu verpflichtet, queeres Leben vor Diskriminierung zu schützen. Die deutsche Menschenrechtspolitik setzt sich für den Abbau von Hass, Diskriminierung und Vorurteilen gegenüber LGBTIQ+-Personen ein. Mit Blick auf die Vorbemerkung der Fragesteller stellt die Bundesregierung klar, dass durch die Bundesregierung geförderte Partner unabhängige Organisationen sind, auf die die Bundesregierung keinen Einfluss nimmt. In vielen Ländern werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität oder ihres Einsatzes gegen Diskriminierung bedroht, verfolgt, verletzt und auch ermordet. Zivilgesellschaftliche Träger sind aufgrund ihres Engagements besonders gefährdet. Ihre öffentliche Nennung würde ein nicht unerhebliches Risiko für sie beinhalten. Die Bundesregierung verpflichtet sich nach Maßgabe des Grundsatzes „Do No Harm“ (vgl. Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“), negative Auswirkungen auf die Sicherheit der Betroffenen und das lokale Umfeld zu vermeiden. Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3, 12, 40, 44, 52, 53, 75 bis 77, 79, 81 und 85 bis 89 sind daher als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antworten sind im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und können dort von den Berechtigten eingesehen werden. In einigen Fällen könnte die Nennung der Trägerorganisationen bzw. unterstützter Projekte und Vorhaben eine Gefährdung für die Gesundheit und ggf. sogar für das Leben der für die Organisationen tätigen Personen bedeuten. Die Förderung der Bundesregierung basiert in diesen Fällen auf einem Vertrauensverhältnis, zu dem auch eine vertrauliche Behandlung sensibler Daten gehört. Dieses Vertrauensverhältnis ist grundlegende Voraussetzung für die Zusammenarbeit. Andernfalls wäre die Umsetzung entsprechender Vorhaben beeinträchtigt und so die funktionsgerechte und adäquate Förderung der Menschenrechte als Regierungsaufgabe gefährdet. Angesichts der konkreten Bedrohungslage kann in diesen Fällen eine auch nur geringfügige Gefahr des Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen werden. Deshalb überwiegen nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und des Schutzes der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht hier ausnahmsweise Erstere. Somit scheidet eine Übermittlung als Verschlusssache aufgrund der potenziellen Gefahr für Leib und Leben in diesen Fällen aus. Angaben zu Projekten beruhen auf den derzeit verfügbaren Informationen. Änderungen im Rahmen der endgültigen Haushaltsführung sind für das vierte Quartal 2025 abhängig von der Mittelverfügbarkeit noch möglich. Mit Blick auf Projekte in den Bereichen Abrüstung, Humanitäre Hilfe, Stabilisierung und Kleinstmaßnahmen der Auslandsvertretungen wird darauf hingewiesen, dass dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages regelmäßig im Frühjahr eine Übersicht geförderter Projekte des Vorjahres im Rahmen des „Berichtes des Auswärtigen Amtes zur Mittelverwendung für die Bereiche Abrüstung, Humanitäre Hilfe, Krisenprävention und Kleinstmaßnahmen der Auslandsvertretungen“ zugeht. Auf den entsprechenden Bericht wird verwiesen. Fragen zu Förderungen mit nicht näher spezifiziertem Zeitraum werden mit Blick auf die letzten fünf Jahre beantwortet. Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für das Grundgesetz ein tragendes Funktions- und Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt angesichts des Gefüges der grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher Aufgaben zu bestimmten Funktionen und Trägern die Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung voraus (BVerfGE 143, 101, 138). Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249). Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Die Auswertung aller potenziell relevanten Akten ggf. über mehre vergangene Legislaturperioden hinweg, teils durch händische Durchsicht, und die Auswertung einer Vielzahl von Einzelvorgängen würde die Ressourcen in den entsprechenden Arbeitseinheiten für einen nicht absehbaren Zeitraum völlig beanspruchen.   1. Welche Projekte im Ausland, die sich mit den Themenbereichen LGBTIQ oder Genderfragen auseinandergesetzt haben, wurden in welcher Höhe durch Bundesmittel seit dem Jahr 2019 gefördert (bitte nach Jahresscheiben, Staat, Träger, Höhe der Förderung und Haushaltstitel aufschlüsseln)? Durch die Bundesregierung geförderte Einzelmaßnahmen mit einem Schwerpunkt in den Themenbereichen LGBTIQ+ und Gender sind aufgrund des Umfangs der Anlage 1* zu entnehmen. Projektmaßnahmen mit Bezug zum Thema Gender im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) können dem Transparenzportal des BMZ (www.transparenzportal.bun d.de) entnommen werden. Im Transparenzportal ist der Bezug von Vorhaben zur Gleichberechtigung der Geschlechter über eine entsprechende übersektorale Kennung abrufbar. Mit Blick auf Projekte zur Förderung von LGBTIQ+-Personen weist die Bundesregierung darauf hin, dass die angegeben Summen die Gesamtvolumen der Vorhaben darstellen und alle Zielgruppen abdecken, denen Aktivitäten im Rah- * Das Auswärtige Amt hat die Anlage als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. men dieser Vorhaben zusätzlich zu LGBTIQ+-Personen und Organisationen zugutekommen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.   2. Welche Veranstaltungen (z. B. Workshops), die sich mit den Themenbereichen LGBTIQ oder Genderfragen auseinandergesetzt haben, wurden in welcher Höhe durch Bundesmittel seit dem Jahr 2019 gefördert (bitte nach Jahresscheiben, Staat, Träger, Höhe der Förderung und Haushaltstitel aufschlüsseln)? Veranstaltungen im Sinne der Fragestellung werden üblicherweise im Rahmen von Projekten gefördert. Budgetanteile für solche Veranstaltungen werden nicht spezifisch ausgewiesen. Hinsichtlich außerhalb von Projekten geförderter Veranstaltungen zu den genannten Themenbereichen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.   3. Wurden sogenannte Pride-Paraden seit dem Jahr 2019 von der Bundesregierung finanziell unterstützt, und wenn ja, in welcher Höhe, und in welchem Staat? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.   4. Welche deutschen Botschafter, Diplomaten oder andere Vertreter der Bundesregierung haben sich in Ausübung ihres Dienstes nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 an einer sogenannten Pride-Parade in welchem Staat beteiligt (vgl. www.tagesschau.de/ausland/asien/pride-p arade-seoul-100.html) oder ihre Unterstützung für Pride-Paraden öffentlich zum Ausdruck gebracht? Eine regelmäßige statistische Erfassung solcher Beteiligungen findet nicht statt, sodass eine abschließende Auflistung daher nicht möglich ist.   5. Welche Projekte in welchem Staat hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2019 in welcher Höhe gefördert, die betroffene Personen unterstützt, bei denen eine „Störung der Geschlechtsidentität“ („Transsexualität“) diagnostiziert wurde (www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ic d/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2019/block-f60-f69.htm; ICD- Klassifizierung F64.0)? Die Bundesregierung macht sich die seitens der Fragesteller verwendete Terminologie nicht zu eigen. Auf die aktuelle Version der Internationalen Statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-11) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird verwiesen.   6. Gab es deutsche Auslandsvertretungen, an denen seit 2017 Regenbogenfahnen angebracht wurden (und wenn ja, wann, und in welchem Zeitraum)? Die Beflaggung im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (AA) wird auf der Grundlage des Beflaggungserlasses der Bundesregierung in der Fassung vom 22. März 2005 geregelt. Die Regenbogenflagge kann aufgrund der grundsätzlichen Genehmigung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat entsprechend dem Schreiben vom 6. April 2022 zu thematisch damit im Zusammenhang stehenden besonderen Anlässen und unter Beachtung der in dem Genehmigungsschreiben und im Schreiben des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 28. April 2025 (Anwendungshinweise) genannten Vorgaben durch Anordnung der Leiterinnen und Leiter der Auslandsvertretungen in eigener Zuständigkeit gesetzt werden. Statistiken zur Beflaggung einzelner Auslandsvertretungen werden nicht geführt.   7. Sind der Bundesregierung andere Staaten bekannt, die seit 2017 Regenbogenfahnen an ihren Auslandsvertretungen angebracht haben, und wenn ja, um welche handelt es sich? Eine systematische Erfassung der Auslandsvertretungen anderer Staaten, die Regenbogenflaggen hissen, erfolgt nicht.   8. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein in internationalen Verträgen, Deklarationen, Leitlinien o. Ä. kodifiziertes „Recht auf Abtreibung“, „reproduktive Gesundheit“ u. a. (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welcher Rechtsgrundlage entnimmt die Bundesregierung dieses Recht und hat sich die Bundesregierung juristischen Rat zu der Frage eingeholt, ob dieses Recht zwingend (sogenanntes Hard Law) und/oder unverbindlich (sogenanntes Soft Law) ist (bitte ggf. ausführen)? Die Bundesregierung verweist darauf, dass der Begriff „reproduktive Gesundheit“ das gesamte Spektrum der Gesundheitsversorgung rund um Fortpflanzung und Sexualität – darunter Verhütung, Schwangerschafts- und Geburtsbegleitung, Versorgung nach der Geburt, Prävention und Behandlung sexuell übertragbarer Infektionen, Vorsorge und Behandlung bei gynäkologischen Krebserkrankungen sowie Beratung und Aufklärung – umfasst. Schwangerschaftsabbrüche sind eine einzelne medizinische Maßnahme innerhalb dieses breiten Felds. Die beiden Begriffe sind daher nicht gleichzusetzen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.   9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein in internationalen Verträgen, Deklarationen, Leitlinien o. Ä. kodifiziertes „Recht auf sexuelle Identität“, und wenn ja, welcher Rechtsgrundlage entnimmt die Bundesregierung dieses Recht, und hat sich die Bundesregierung juristischen Rat zu der Frage eingeholt, ob dieses Recht zwingend (sogenanntes Hard Law) und/oder unverbindlich (sogenanntes Soft Law) ist (bitte ggf. ausführen)? Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht im Völkerrecht weder ein ausdrücklich kodifiziertes Recht auf Schwangerschaftsabbruch noch ein ausdrücklich kodifiziertes Recht auf die Wahl der sexuellen Identität. Die Bundesregierung verweist im Hinblick auf sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte und das Recht auf die Wahl der sexuellen Identität auf völkerrechtlich verbindliche Dokumente, darunter den Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), die Behindertenrechtskonvention sowie im europäischen Kontext die Istanbul-Konvention des Europarates.  10. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag des französischen Präsidenten Emmanuel Macron, das Recht auf Abtreibung als ein EU-Grundrecht zu definieren (rp-online.de/politik/eu/macrons-plae ne-bekommen-die-europaeer-ein-grundrecht-auf-abtreibung_aid-6543 9375)? Die Einbringung eines entsprechenden Vorschlags in die Gremien des Rates der Europäischen Union ist der Bundesregierung nicht bekannt. Dementsprechend hat die Bundesregierung dazu keine Positionierung vorgenommen.  11. Unternimmt die Bundesregierung Bemühungen (und wenn ja, welche und mit welchen Partnerstaaten), um a) ein Recht auf Abtreibung, b) ein Recht auf sexuelle Identität auf internationaler Ebene in Verträgen, Abkommen, Deklarationen u. a. festzuschreiben (bitte begründen)? Die Bundesregierung unternimmt derzeit keine Bemühungen im Sinne der Fragestellung.  12. Fördert die Bundesregierung seit 2017 Projekte und Vorhaben im Ausland oder internationale Organisationen, die sich für ein „Recht auf Abtreibung“ oder ein „Recht auf sexuelle Identität“ einsetzen (wenn ja, bitte nach Jahresscheiben, Staat, Träger, Zuwendungsempfänger, Höhe der Förderung und Haushaltstitel aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat im Sinne der Fragestellung keine Maßnahmen im Ausland gefördert, die sich für ein Recht auf Abtreibung einsetzen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Nach Kenntnis der Bundesregierung setzt sich keine der von der Bundesregierung unterstützten internationalen Organisationen für ein Recht auf Abtreibung ein.  13. In welcher Höhe erhielt die International Planned Parenthood Federation (IPPF) Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt seit dem Jahr 2022 (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und hat nach Kenntnis der Bundesregierung die IPPF ihrerseits Zuwendungen an ihre chinesische Mitgliedsorganisation „China Family Planning Association“ (CFPA) geleistet, und wenn ja, in welcher Höhe (vgl. Frage 118 des Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU/CSU) und die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/2858, S. 83, 84)? Das BMZ unterstützt die International Planned Parenthood Federation (IPPF) mit einem jährlichen Kernbeitrag. Seit 2022 wurden hierfür insgesamt 63 Mio. Euro bereitgestellt: 17 Mio. Euro im Jahr 2022, 15,5 Mio. Euro im Jahr 2023, 15,5 Mio. Euro im Jahr 2024 und 15 Mio. Euro im Jahr 2025. Im Rahmen ihrer globalen Tätigkeit leistete die IPPF nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 872 000 US-Dollar an ihre chinesische Mitgliedsorganisation China Family Planning Association (CFPA).  14. Ist der Bundesregierung bekannt, welche weiteren Staaten nach derzeitigem Stand die IPPF oder die CFPA fördern (bitte ggf. angeben)? Auf die öffentlich zugänglichen Jahresberichte der IPPF wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  15. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die IPPF bzw. die CFPA oder die Organisationen, an welche die IPPF bzw. die CFPA ihre Finanzmittel weiterreichen, keine Zwangsabtreibungen oder Zwangssterilisationen vornehmen (vgl. Frage 118 des Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU/CSU) und die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/2858, S. 83, 84)? Die Bundesregierung lehnt Zwangsabtreibungen und Zwangssterilisationen als Menschenrechtsverletzungen entschieden ab. Zu den Kernprinzipien der IPPF zählen strenge Schutzstandards, die jede Form von erzwungenen medizinischen Eingriffen ausdrücklich verbieten. Dementsprechend darf keine Frau zu einem Schwangerschaftsabbruch oder einer Sterilisation gezwungen werden. Alle IPPF-Mitgliedsorganisationen, wie die CFPA, verpflichten sich zur Einhaltung dieser Prinzipien und werden seitens der IPPF regelmäßig überprüft.  16. Fördert die Bundesregierung weitere Organisationen, die sich im Ausland für Abtreibungen einsetzen (Verankerung des Rechts auf Abtreibung, einfachgesetzlich oder in der Verfassung, Werbung für Abtreibungen, Informationen über Abtreibungsmöglichkeiten, Durchführung von Abtreibungen, Zurverfügungstellung von Kontrazeptiva, Verhütungs- und Abtreibungsmitteln u. a.), und wenn ja, welche (bitte seit 2017 nach Jahresscheiben, Staat, Träger, Zuwendungsempfänger, Höhe der Förderung und Haushaltstitel aufschlüsseln)? Die Bundesregierung erfasst und bewertet nicht systematisch, ob oder in welcher Weise geförderte Projektträger im Ausland Positionen zu Fragen des Schwangerschaftsabbruchs vertreten. Von der Bundesregierung finanzierte Projekte beziehen sich regelmäßig auf die Förderung reproduktiver Gesundheit. Die Nutzung von Kontrazeptiva zur Verhütung ungeplanter Schwangerschaften sowie zum Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten und Schwangerschaftsabbrüche sind separate medizinische Maßnahmen innerhalb des breiten Feldes der reproduktiven Gesundheit. Die Begriffe sind daher nicht gleichzusetzen. Diesbezüglich wird auch auf die Antworten zu den Fragen 8 und 49 verwiesen.  17. Fördert die Bundesregierung Organisationen, die sich im Ausland für die Einführung der sogenannten Homo-Ehe einsetzen, und wenn ja, welche (bitte ggf. seit 2017 nach Jahresscheiben, Staat, Träger, Zuwendungsempfänger, Höhe der Förderung und Haushaltstitel aufschlüsseln)? Die Bundesregierung erfasst und bewertet nicht systematisch, ob oder in welcher Weise geförderte Projektträger im Ausland Positionen zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe vertreten. Hinsichtlich der Förderung konkreter Projekte wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  18. Setzt sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene, bei internationalen Organisationen, im Rahmen von internationalen Verträgen, Deklarationen, Leitlinien o. Ä. für die sogenannte Homo-Ehe ein (wenn ja, bitte darstellen, wie)? Die Bundesregierung bekennt sich zu den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung und setzt sich in diesem Zusammenhang für die Realisierung von gleichen Rechten für alle in den relevanten internationalen Gremien ein.  19. Hat die Bundesregierung Kenntnis von anderen Staaten, die ähnliche Gesetze wie das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz eingeführt haben, und wenn ja, welche sind dies, und wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die entsprechenden Gesetze eingeführt (vgl. www. bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtlich e-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschle chtseintrag-sbgg--199332)? Die Bundesregierung hat von 18 Staaten Kenntnis, die auf Bundesebene Regelungen eingeführt haben, die eine Änderung des Geschlechtseintrags für erwachsene Personen auf vergleichbare Art ermöglichen wie das am 1. November 2024 in Kraft getretene Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG). Diese sind: Argentinien (2012), Dänemark (2014), Kolumbien (2015), Malta (2015), Irland (2015), Norwegen (2016), Bolivien (2016), Luxemburg (2018), Belgien (2018), Brasilien (2018), Portugal (2018), Island (2019), Uruguay (2018), die Schweiz (2022), Spanien (2023), Finnland (2023), Neuseeland (2023) und Ecuador (2024). Daneben gibt es Länder, in denen einzelne Bundesstaaten vergleichbare Regelungen eingeführt haben, so z. B. Kanada und Australien.  20. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung neben Deutschland, Großbritannien, Australien, Kanada, Neuseeland, Irland und Frankreich sowie einigen Bundestaaten in den USA weitere Staaten, die die sogenannte Gehsteigbelästigung strafrechtlich verfolgen, und wenn ja, welche, und seit wann (vgl. hpd.de/artikel/keine- gesteigbelaestigungenabtreibungskliniken-22528)? Sogenannte Gehsteigbelästigungen werden in Deutschland nicht strafrechtlich verfolgt. Eine umfassende Übersicht, in welchen Ländern sogenannte Gehsteigbelästigungen strafrechtlich geahndet werden, wird von der Bundesregierung nicht geführt.  21. Gibt es seitens ausländischer Staaten, vor allem afrikanischer Staaten, Reaktionen auf die Bemühungen der Bundesregierung um die Durchsetzung von LGBTIQ-Rechten, Gender und des Rechts auf Abtreibung, und wenn ja, wie fallen diese aus? Dem völkerrechtlichen Souveränitätsprinzip entsprechend macht sich die Bundesregierung die Aussage der Fragesteller nicht zu eigen, sie bemühe sich um die „Durchsetzung“ von Rechten in anderen Staaten.  22. Bieten deutsche Auslandsvertretungen Schutzräume bzw. „Räume für zivilgesellschaftliche Treffen“ für LGBTIQ-Aktivisten, und wenn ja, wo, und in welchem Zeitraum, und wie fallen die Reaktionen der Empfängerstaaten von aus (vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inkl usionskonzept-de.pdf, S. 13)? Der enge Austausch mit zivilgesellschaftlichen Akteuren vor Ort sowie die finanzielle und logistische Unterstützung von Treffen und Veranstaltungen, an denen zivilgesellschaftliche Akteure beteiligt sind, gehört zu den zentralen Aufgaben einer Auslandsvertretung. Dazu kann auch gehören, für gefährdete Personen Freiräume zu erhalten, in denen sie sich austauschen können. Eine statistische Erfassung sämtlicher Veranstaltungen im Sinne der Fragestellung und möglicher Reaktionen der Gastländer darauf erfolgt nicht.  23. Welche „[k]ulturelle[n] oder religiös geprägte[n] Vorurteile verstärken die Diskriminierung und Stigmatisierung von LSBTI-Personen“ in welchen Regionen (vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusions konzept-de.pdf, S. 4)? Die Bundesregierung verweist beispielhaft auf die Berichte des Unabhängigen Experten des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Identität (abrufbar unter www.ohchr.org/EN/Issues/SexualOrientationGender/Pages/AnnualReports. aspx).  24. Welche „einschlägige[n] Aspekte der Missions- und Kolonialgeschichte sind wesentliche, zu berücksichtigende Aspekte“, wenn es um „[l]okale Geschichte, Lebensberichte und Traditionen von LSBTI-Personen“ geht, und hat sich die Bundesregierung zu den Auswirkungen der deutschen Kolonialgeschichte auf die LSBTI-Personen eine Auffassung gebildet (wenn ja, wie lautet diese, vgl. www.bmz.de/resource/blob/8679 8/lsbti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 5)? Die Bundesregierung misst der Aufarbeitung der deutschen Kolonialpolitik und deren Auswirkungen, z. B. auf rechtliche Rahmenbedingungen, gemeinsam mit betroffenen Staaten und ausländischen zivilgesellschaftlichen Gruppen große Bedeutung zu.  25. Wie gestaltet sich das „Mainstreaming von LSBTI-Anliegen innerhalb der Institutionen der deutschen Auswärtigen Politik bzw. der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit, deren Verfahren und Aktivitäten“ konkret (vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusionskonzept-d e.pdf, S. 7)? Beim Einsatz für den Schutz und die Förderung von Menschenrechten werden die Menschenrechte von LGBTIQ+-Personen in kontextabhängigem Maße berücksichtigt.  26. Mit welchen Partnern arbeitet die Bundesregierung international zusammen, um „auf Ebene der Vereinten Nationen die Rechte von LSBTI-Personen noch besser zu schützen und zu fördern“ (vgl. www.b mz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 7)? Bei ihrem Einsatz für die Rechte von LGBTIQ+-Personen auf Ebene der Vereinten Nationen (VN) arbeitet die Bundesregierung mit anderen Staaten und der Zivilgesellschaft zusammen.  27. Ist die Anzahl der Partner, mit denen die Bundesregierung für „LSBTI- Rechte“ auf Ebene der Vereinten Nationen eintritt, z. B. im Rahmen der Equal Rights Coalition, im Global Equality Fund und in der LGBTI Core Group, in den letzten Jahren (seit 2021) gesunken oder gestiegen, und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet, worauf dies zurückzuführen ist (wenn ja, welche, vgl. www.bmz.de/resource/blob/8 6798/lsbti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 13)? In allen genannten Organisationen ist die Anzahl der partizipierenden Partner gestiegen.  28. Mit welchen „Religionsvertreter*innen und regionalen Institutionen, auch in Afrika, Asien, dem Nahen Osten und Osteuropa“ arbeitet die Bundesregierung zusammen, um „LSBTI-Rechte“ voranzubringen, und sind darunter auch muslimische Organisationen oder Einzelpersonen (vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 9)? Die Bundesregierung arbeitet im Sinne der Fragestellung im Rahmen ihrer Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit auch mit Personen und Institutionen zusammen, die religiös sind oder Religionen nahestehen.  29. Hat die Bundesregierung Staaten aus anderen Regionen als Europa, dem Westen sowie Lateinamerika für ihre Bemühungen um „LSBTI- Rechte“ als Partner gefunden, und wenn ja, welche sind dies (vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 13)? Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen.  30. Mit welchen internationalen und regionalen Menschenrechtsorganisationen arbeitet die Bundesregierung im Sinne der „LSBTI-Rechte“ zusammen (vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusionskonzep t-de.pdf, S. 13)? Mit Blick auf die Fragstellung nehmen einen besonderen Stellenwert die Strukturen und Mechanismen der Vereinten Nationen sowie der zugehörigen Unterorganisationen ein. Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung mit dem Büro des Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR) und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) im Sinne der Fragestellung zusammen. Auch mit zivilgesellschaftlichen internationalen Menschenrechtsorganisationen ist die Bundesregierung im engen Austausch.  31. Mit welchen Akteuren aus der Wirtschaft arbeitet die Bundesregierung im Sinne der „LSBTI-Rechte“ zusammen (vgl. www.bmz.de/resource/b lob/86798/lsbti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 13)? Im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft werden anlassbezogen auch die Einhaltung und der Schutz der Menschenrechte thematisiert – kontextabhängig einschließlich die von marginalisierten Gruppen wie LGBTIQ+-Personen.  32. Wie viele Mitarbeiter an den deutschen Auslandsvertretungen weltweit befassen sich schwerpunktmäßig oder ausschließlich mit Menschenrechten, darunter „LSBTI-Rechten“ (bitte seit 2021 bis heute nach Jahresscheiben aufschlüsseln, vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti- inklusionskonzept-de.pdf, S. 9)? Die Menschenrechtspolitik ist Kernaufgabe der deutschen Außenpolitik und wird in den politischen Referaten an den deutschen Auslandsvertretungen weltweit bearbeitet. Die erbetene Aufschlüsselung ist nachstehender Tabelle zu entnehmen. Jahr Anzahl der Referentinnen oder Referenten an deutschen Auslandsvertretungen mit Schwerpunkt im Bereich Menschenrechte 2021 16 2022 17 2023 18 2024 20 2025 19  33. An welchen deutschen Auslandsvertretungen wurde die „Menschenrechtsarbeit“ hinsichtlich der LSBTI-Personen „[p]riorisier[t]“ (vgl. www.bmfsfj.de/resource/blob/205126/4826d1e00dc9d02e48f46fa47bb 0c3e9/aktionsplan-queer-leben-data.pdf, S. 20)? Eine pauschale Priorisierung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.  34. Existieren innerhalb des Auswärtigen Amts Interessenvertretungen von LSBTI-Personen, und wenn ja, welche, seit wann, und mit wie vielen Mitgliedern?  35. Existieren innerhalb des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Interessenvertretungen von LSBTI- Personen, und wenn ja, welche, seit wann, und mit wie vielen Mitgliedern? Die Fragen 34 und 35 werden gemeinsam beantwortet. Sowohl im AA als auch im BMZ bestehen aus der Belegschaft heraus entstandene Interessenvertretungen von LGBTIQ+-Personen. Da es sich hierbei um freiwillige Zusammenschlüsse handelt, die weder in der Organisationsstruktur der Bundesministerien verankert sind noch Haushaltsmittel erhalten oder politische bzw. Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, liegen den Bundesministerien keine darüber hinausgehenden Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  36. In welchen „länderspezifischen Strategien“ werden die „Belange von LSBTI-Personen“ thematisiert (bitte nennen und aufführen, seit wann dies der Fall ist, vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusions konzept-de.pdf, S. 9)? In länderspezifischen Strategien, die den Rahmen für Maßnahmen der auswärtigen- und Entwicklungszusammenarbeit bilden, werden auch die Rechte marginalisierter Gruppen, zu denen auch LGBTIQ+-Personen zählen, thematisiert.  37. Wie spiegelt sich der „Einsatz für Vielfalt“ in der Personal- und Vergabepolitik des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wider (vgl. www.bm z.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 10)? Der Einsatz für Vielfalt im BMZ spiegelt sich in der diversitätsorientierten Gestaltung der personalpolitischen Prozesse von der Personalgewinnung bis zur Personalentwicklung wider. Hierzu zählen u. a. ein diskriminierungssensibler und diversitätsorientierter Personalauswahlprozess und die Gestaltung einer inklusiven Arbeitskultur. Auch im AA tragen u. a. die personalpolitischen Prozesse und die Ausgestaltung der Arbeitskultur dem Einsatz für Vielfalt Rechnung. Das BMZ und das AA sind Unterzeichner der „Charta der Vielfalt“ und der Diversitätsstrategie der Bundesregierung „Gemeinsam für mehr Vielfalt in der Bundesverwaltung“. Alle Bundesbehörden arbeiten nach den Vorgaben des Vergaberechts, u. a. durch Einhaltung des Wettbewerbs- und Transparenzprinzips sowie des Gleichbehandlungsprinzips.  38. Wie viele Aus- und Fortbildungen zum Diversity Management haben beim Auswärtigen Amt sowie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit 2021 stattgefunden (bitte nach Jahren aufschlüsseln und angeben, von wem, welcher Organisation, diese Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt wurden, und welche Kosten hierdurch dem Auswärtigen Amt sowie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entstanden sind sowie den Haushaltstitel angeben, vgl. www.bmfsfj.de/ resource/blob/205126/4826d1e00dc9d02e48f46fa47bb0c3e9/aktionspla n-queer-leben-data.pdf, S. 20)?  39. Wie viele Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zum Thema LSBTI haben seit 2021 bei deutschen Auslandsvertretungen sowie beim Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung stattgefunden (bitte nach Jahren aufschlüsseln und angeben, von wem, welcher Organisation, diese Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt wurden, und welche Kosten hierdurch dem Auswärtigen Amt sowie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entstanden sind sowie den Haushaltstitel angeben, vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusio nskonzept-de.pdf, S. 10)? Die Fragen 38 und 39 werden gemeinsam beantwortet. Die erfragten Themen Diversity Management und LGBTIQ+-Anliegen werden in Aus- und Fortbildungsmaßnahmen integriert und nicht alleinstehend behandelt. Der konkrete Anteil der erfragten Themen an den Fortbildungen ist demnach nicht einzeln zu beziffern.  40. Welche Projekte oder Vorhaben hat die Bundesregierung im Bereich der Sexualaufklärung seit 2021 wann, und wo gefördert (bitte nach Jahresscheiben, Staat, Träger, Höhe der Förderung und Haushaltstitel aufschlüsseln, vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusionskonz ept-de.pdf, S. 11)? Auf die Anlage 2* wird verwiesen. Dabei ist zu beachten, dass die angegebenen Summen die Gesamtvolumen der Vorhaben darstellen. Sexualaufklärung stellt oftmals nur einen Bestandteil der gelisteten Maßnahmen dar. Der finanzielle Anteil, der in den einzelnen Maßnahmen auf diesen Themenbereich ausgerichtet ist, kann nicht separat ausgewiesen werden. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  41. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Staaten, in denen „Trans- und Intergeschlechtlichkeit“ als Krankheit klassifiziert wird, und wenn ja, um welche handelt es sich nach aktuellem Stand und Kenntnis der Bundesregierung, vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusio nskonzept-de.pdf, S. 12)?  42. Wenn Frage 41 bejaht wurde, wie hat sich die Anzahl der Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 entwickelt? Die Fragen 41 und 42 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellungen.  43. In welchen Staaten hat sich die Bundesregierung wann und mit welchem Ergebnis dafür eingesetzt, dass „die gesetzlichen Bestimmungen zu Trans- und Intergeschlechtlichkeit menschenrechtskonform sind und auch in der Rechtspraxis menschenrechtsfreundlich ausgelegt werden“ (vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 12)? Es liegt im Interesse der Bundesregierung, dass gesetzliche Bestimmungen weltweit im Einklang mit den Menschenrechten stehen, was gesetzliche Bestimmungen zu LGBTIQ+-Personen einschließt. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer diplomatischen Bemühungen, unter anderem in internationalen Organisationen und Institutionen, für die Umsetzung und Wahrung der Menschenrechte weltweit ein.  44. Hat es Veranstaltungen zu den Themen Gender, LSBTI sowie Abtreibung bei den deutschen Institutionen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik gegeben, und wenn ja, unter welchen Titeln, wann, und wo (bitte ggf. seit 2021 angeben, vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/ls bti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 13)? Auf die Anlage 3* wird verwiesen. Nach Kenntnis der Bundesregierung fand keine Veranstaltung im Sinne der Fragestellung zum Thema Abtreibung statt. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. * Das Auswärtige Amt hat die Anlage als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.  45. In welchen Fällen hat die Bundesregierung „Prozessbeobachtung und […] Gefängnisbesuche“ für „verfolgt[e]“ LSBTI-Aktivisten unternommen (bitte seit 2021 nach Staaten aufschlüsseln, vgl. www.bmz.de/reso urce/blob/86798/lsbti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 13, 14)? Im Rahmen des Einsatzes für Menschenrechte weltweit beobachten Mitarbeitende der Auslandsvertretungen regelmäßig Gerichtsprozesse. Das AA kommt zudem seinem gesetzlichen Auftrag nach, Deutschen im Ausland Hilfe und Beistand zu leisten (§ 1 Absatz 2 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst). Eine statistische Erfassung von Fällen im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.  46. Wie viele LSBTI-Aktivisten aus welchen Staaten wurden seit 2021 a) in Deutschland verfolgungsbedingt aufgenommen bzw. b) mit einem in Deutschland aus humanitären Gründen verlängerten Aufenthaltsrecht ausgestattet (vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 14)?  47. Wurden LSBTI-Aktivisten seit 2021 in einem besonderen Schnellverfahren Visa ausgestellt, und wenn ja, um wie viele Fälle aus welchen Staaten handelt es sich (vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-in klusionskonzept-de.pdf, S. 14)?  48. Wie viele Menschen, die sich in den „Bereichen Journalismus, Aktivismus, Wissenschaft, Kultur und Menschenrechte […] für LSBTIQ*- Anliegen einsetzen“ wurden seit 2021 im Rahmen von welchen bundesgeförderten Programmen aus welchen Staaten aufgenommen (vgl. www.b mfsfj.de/resource/blob/205126/4826d1e00dc9d02e48f46fa47bb0c3e9/a ktionsplan-queer-leben-data.pdf, S. 20)? Die Fragen 46 bis 48 werden gemeinsam beantwortet. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes ist eine aufenthaltsrechtliche Entscheidung, für die die Ausländerbehörden zuständig sind. Im Übrigen erfolgt eine statistische Erfassung der Aufnahmegründe für die Verlängerung eines Aufenthaltstitels nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes ebenfalls nicht.  49. In welchen Staaten, seit wann, und mit welchem Ausgang hat sich die Bundesregierung für die „Entkriminalisierung“ von a) Abtreibung, b) Homosexualität bzw. der sogenannten Homo-Ehe und c) LSTBI-Personen eingesetzt (vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusionskonz ept-de.pdf, S. 14)? Im Rahmen ihrer Außen- und Entwicklungszusammenarbeit setzt sich Bundesregierung für den Schutz und die Einhaltung der Menschenrechte weltweit ein. Dies umfasst auch den Einsatz für die Entkriminalisierung von LGBTIQ+- Personen in verschiedenen Ländern. Die Bundesregierung setzt sich zum derzeitigen Zeitpunkt nicht im Spezifischen für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein.  50. Wie viele Schulungs- und Sensibilisierungsveranstaltungen im Sinne der „LSBTI-Rechte“ für die Vertreter von Polizei- und Sicherheitskräften hat die Bundesregierung seit 2021 in welchen Staaten gefördert (bitte nach Jahresscheiben, Staat, Träger, Höhe der Förderung und Haushaltstitel aufschlüsseln, vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsb ti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 14)? LGBTIQ+-Rechte werden kontextabhängig in Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen integriert und nicht alleinstehend behandelt. Der konkrete Anteil der erfragten Themen an Maßnahmen im Sinne der Fragestellung ist nicht einzeln zu beziffern.  51. Hat die Bundesregierung „strategisch wichtige Gerichtsverfahren“ im Menschenrechtsbereich, insbesondere was die „LSBTI-Rechte“ angeht, unterstützt, und wenn ja, wann, wo, mit welchem Ausgang und welche Kosten sind hierbei für die Bundesregierung entstanden (vgl. www.bm z.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 14)? Auf die Antwort zu Frage 45 wird verwiesen. Eine darüber hinausgehende Unterstützung im Sinne der Fragestellung erfolgte nicht.  52. In welchen Projekten oder Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit hat sich die Bundesregierung seit 2021 für die Einbeziehung von LSBTI-Personen eingesetzt (vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsb ti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 15)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  53. Hat die Bundesregierung die Vernetzung, Zusammenarbeit und den Austausch sowie den Kapazitätsaufbau von NGOs, die sich mit „LSBTI-Rechten“ u. a. in der Entwicklungspolitik beschäftigen, seit 2021 unterstützt, und wenn ja, in welchen Projekten und Vorhaben (bitte ggf. nach Jahresscheiben, Staat, Träger, Höhe der Förderung und Haushaltstitel aufschlüsseln, vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsb ti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 15)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 22 verwiesen.  54. Wie hat sich die Bundesregierung für „das Einfordern der Nicht- Diskriminierung von LSBTI in den Medien“ eingesetzt (vgl. www.bmz.de/res ource/blob/86798/lsbti-inklusionskonzept-de.pdf, S. 15)? Die Bundesregierung hat sich unter anderem durch das Eintreten gegen Hassrede und Hetze in den sozialen Medien eingesetzt.  55. Wurde das LSTBI-Inklusionskonzept der Bundesregierung bereits evaluiert, und wenn ja, wann, durch wen, mit welchem Ergebnis und welche Akteure der „Zivilgesellschaft“ wurden dabei einbezogen (bitte auch angeben, durch wen im Falle einer externen Evaluation diese vorgenommen wurde und welche Kosten für die Evaluierung entstanden sind, vgl. www.bmz.de/resource/blob/86798/lsbti-inklusionskonzept-d e.pdf, S. 17)? Nein.  56. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung darüber gebildet, ob sie die von Prof. Dr. Carlo Masala eingeführte Phrase „woke und wehrhaft“, welche auch auf Produkten des durch Bundesmittel finanzierten Deutschen Panzermuseums in Munster vertrieben wird, im Hinblick auf die Bundeswehr teilt, und wenn sie diese ggf. teilt, heißt das nach Auffassung der Bundesregierung, dass LGBTIQ-Personen die Bundeswehr im Hinblick auf ihre militärische Leistungsfähigkeit wehrhafter machen (bitte begründen, vgl. C. Masala: Bedingt abwehrbereit. Deutschlands Schwäche in der Zeitenwende. München 2023, S. 199 ff. sowie www.re servistenverband.de/magazin-loyal/panzermuseum/ und www.youtub e.com/watch?v=WhcbkhwJ4_E sowie daspanzermuseum.de/acht-millio nen-euro-foerderung-fuer-das-dpm/)? Die Bundesregierung kommentiert Aussagen von Einzelpersonen nicht.  57. Hat sich die Bundesregierung zu den Gründen und Ursachen der abnehmenden Soft Power, also der kulturellen Attraktivität Deutschlands, eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, insbesondere im Hinblick auf die nach Ansicht der Fragesteller mögliche Unattraktivität der von Deutschland vertretenen Gender-„Rechte“, „LGBTIQ- Rechte“ und das nach Auffassung der Fragesteller vermeintliche „Recht auf Abtreibung“, welche den traditionellen Werten im Globalen Süden und in weiten Teilen der Welt widersprechen (vgl. www.heritage.org/lif e/commentary/us-promotion-abortion-abroad-ideological-colonialism-n ot-gender-equality), und welche Schritte will die Bundesregierung ggf. unternehmen, um der abnehmenden Soft Power Deutschlands entgegenzuwirken (bitte begründen, vgl. brandirectory.com/softpower/ran king [2020: Deutschland auf Rang 2; 2024: Deutschland auf Rang 5] sowie www.fr.de/panorama/umfrage-frankreich-deutschland-zusammen arbeit-wirtschaft-politik-arbeit-sympathie-respekt-macron-9351624 9.html)? Die Bundesregierung teilt die Prämisse der Frage, die kulturelle Attraktivität Deutschlands habe abgenommen, nicht.  58. Strebt die Bundesregierung eine Abschaffung oder eine Modifizierung der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Leitlinien für feministische Außenpolitik sowie des LSBTI-Inklusionskonzepts für die Außen- sowie Entwicklungspolitik an, und wenn ja, bis wann (bitte begründen)? Die Leitlinien für feministische Außenpolitik werden nicht weitergeführt. Mit Blick auf die Ausgestaltung der Politik der Bundesregierung, wonach alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben können müssen, wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  59. Bis wann soll der „Gender-Aktionsplan für die Entwicklungszusammenarbeit unter Beteiligung der Zivilgesellschaft“ erstellt werden, und welche Organisationen, Vereinigungen, Personenzusammenschlüsse und Gruppen der „Zivilgesellschaft“ sollen hierbei beteiligt werden, vgl. www.bmfsfj.de/resource/blob/205126/4826d1e00dc9d02e48f46fa4 7bb0c3e9/aktionsplan-queer-leben-data.pdf, S. 20)? Der Dritte entwicklungspolitische Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter (2023–27) des BMZ (abrufbar unter bmz.de/resource/blob/196130/d ritter-entwicklungspolitischer-aktionsplan-zur-gleichstellung-der-geschlechte r.pdf) wurde am 21. Dezember 2023 veröffentlicht.  60. Gibt es Staaten in der EU, die aufgrund des „Einsatz[es] für die Anerkennung von Regenbogenfamilien und von in der Europäischen Union geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen/Lebenspartnerschaften in allen Mitgliedstaaten mit allen Rechtsfolgen“ ebendiese „Anerkennung“ vorgenommen haben, und wenn ja, welche, und seit wann (vgl. www.bmfsfj.de/resource/blob/205126/4826d1e00dc9d02e48f46fa47bb 0c3e9/aktionsplan-queer-leben-data.pdf, S. 20)? Familienrechtliche Regelungen, einschließlich des Eherechts und des Kindschaftsrechts, etwa zur Einführung der Ehe für alle, unterliegen dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten, die souverän über die Einführung entsprechender Rechtsinstitute entscheiden. Inwieweit insofern eigenständige Entscheidungen zur Änderung des nationalen Rechts in anderen Mitgliedstaaten ggf. auf die Unterstützung der Bundesregierung für unionsrechtliche Regelungen zurückzuführen sind, die eine grenzüberschreitende Anerkennung von Regenbogenfamilien und in der Europäischen Union geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen/Lebenspartnerschaften zum Ziel haben, kann nicht beurteilt werden. Solchen Entscheidungen liegen vielfältige Faktoren zugrunde.  61. Welche Gruppierungen der „deutschen Zivilgesellschaft“ haben an der Drafting-Gruppe mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jungend für einen Entwurf einer Empfehlung zur Gleichstellung intergeschlechtlicher Menschen beim Europarat teilgenommen (vgl. www.bmfsfj.de/resource/blob/251926/117b2737ce6d5e2dfa7980b 435783f45/umsetzungsbericht-aktionsplan-queer-leben-data.pdf, S. 22)? An der Drafting-Gruppe des Europarates zur Ausarbeitung eines Entwurfs einer Empfehlung zur Gleichstellung intergeschlechtlicher Menschen haben keine Vertreterinnen oder Vertreter der deutschen Zivilgesellschaft teilgenommen. Wie bei anderen Fachthemen üblich, hat sich das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zur Vorbereitung auf die Sitzungen des Europarates, die von 2023 bis 2025 stattfanden, im Vorfeld Expertise, insbesondere zur praktischen Umsetzung des § 1631e des Bürgerlichen Gesetzbuchs, eingeholt, u. a. durch Abfragen bei Beratungsstellen, Wissenschaft oder Betroffenenverbänden.  62. Gab es a) Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung (bitte jeweils Bundesministerium und Funktion sowie Jahr und Anlass nennen) und des Global Philanthropy Project (GPP), b) Veranstaltungen, bei denen sowohl Vertreter der Bundesregierung als auch des Global Philanthropy Project (GPP) gemeinsam auf Podien saßen, c) Veranstaltungen, Projekte und Vorhaben, die von der Bundesregierung und dem GPP gemeinsam finanziert wurden, und wenn ja, welche (bitte nach Kategorien und Jahresscheiben seit 2021 aufschlüsseln, vgl. www.bmfsfj.de/resource/blob/251926/117b27 37ce6d5e2dfa7980b435783f45/umsetzungsbericht-aktionsplan-queer-le ben-data.pdf (S. 22) und globalphilanthropyproject.org/about-us/gpp-m embers/ sowie globalphilanthropyproject.org/advocacy/engaginggovern mentandmultilateralfunders/)? Eine Pflicht zur systematischen Erfassung sämtlicher Termine von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, d. h. der Bundesministerinnen und Bundesminister und (Parlamentarischen) Staatssekretärinnen und Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister, besteht nicht. Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen fanden keine Treffen im Sinne der Fragestellung statt. Die Bundesregierung führt keine Statistiken darüber, mit welchen Organisationen ihre Vertreterinnen und Vertreter wie oft an Podiumsdiskussionen teilgenommen haben. Eine gemeinsame Finanzierung von Projekten oder Vorhaben im Sinne einer Ko-Finanzierung zwischen der Bundesregierung und dem Global Philanthropy Project hat nicht stattgefunden.  63. Welche Kosten entstanden der Bundesregierung bei „BMZ- finanzierte[n] Workshops zu LGBTIQ+ Inklusion im Rahmen des GIZ- Gendernetzwerks und für Länderbüros“ seit 2021 (bitte nach Workshop, Jahr und Länderbüro aufschlüsseln, vgl. www.bmfsfj.de/resource/blob/2519 26/117b2737ce6d5e2dfa7980b435783f45/umsetzungsbericht-aktionspl an-queer-leben-data.pdf, S. 67)? Im Jahr 2022 hat ein Online-Workshop zu LGBTIQ+-Inklusion für das Länderbüro der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Kolumbien und im Jahr 2023 ein weiterer für das GIZ-Länderbüro Indien stattgefunden. Es sind jeweils Kosten von ca. 500 Euro entstanden, die durch Projektmittel abgedeckt wurden. Im Jahr 2021 hat ein virtuelles Treffen des GIZ-Gendernetzwerks stattgefunden. In diesem Rahmen wurde ein Online-Workshop zum Thema durchgeführt. Im Jahr 2023 wurde im Rahmen des GIZ-Gendernetzwerktreffens eine anderthalbstündige interne Austauschrunde zu LGBTIQ+-Inklusion durchgeführt. Bei beiden Treffen wurden die Kosten einzelner Programmpunkte nicht separat erfasst.  64. Welchen Beitrag hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für den HRIE-Fonds der Weltbank seit 2021 aufgewendet, und welcher Anteil floss daraus für LSBTI- Maßnahmen (bitte nach Jahren aufschlüsseln, vgl. www.bmfsfj.de/reso urce/blob/251926/117b2737ce6d5e2dfa7980b435783f45/umsetzungsbe richt-aktionsplan-queer-leben-data.pdf, S. 69)? Die Bundesregierung hat im Zeitraum von 2021 bis 2025 insgesamt 1,5 Mio. Euro in den Human Rights Trust Fund (HRTF – neue Bezeichnung für das HRIE seit dem Jahr 2024) eingezahlt. Der HRTF setzt sich aus nicht zweckgebundenen Mitteln verschiedener Geber zusammen, sodass der Anteil der deutschen Mittel für die aus dem HRTF finanzierten einzelnen Maßnahmen mit LGBTIQ+-Bezug nicht bezifferbar ist.  65. Welche Einzelpersonen und NGOs wurden durch den vom BMZ mitfinanzierten GI-TOC Resiliance Fund seit 2021 unterstützt (bitte nach Jahren aufschlüsseln, vgl. www.bmfsfj.de/resource/blob/251926/117b2 737ce6d5e2dfa7980b435783f45/umsetzungsbericht-aktionsplan-queer-l eben-data.pdf, S. 76)? Im Rahmen seiner Förderung des Resilience Fund der Global Initiative Against Transnational Organized Crime (GI-TOC) hat das BMZ zwischen November 2021 und Juni 2023 drei Organisationen und vier Aktivistinnen und Aktivisten gefördert. Die Veröffentlichung der Namen der geförderten Einzelpersonen und Organisationen würde ein nicht unerhebliches Risiko für ihre Tätigkeiten sowie für die Gesundheit und gegebenenfalls sogar das Leben der Einzelpersonen und für die in den Organisationen tätigen Personen beinhalten. Dazu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Eine weitere Aufschlüsselung nach Jahren und Einzelpersonen oder Organisationen ist daher nicht möglich.  66. Welche Bundesmittel flossen seit 2022 im Rahmen des Bundeskanzlerstipendiums für einen Podcast sowie eine Internetseite, die das Verhältnis zwischen „Sexologen und LSBTI-Aktivisten“ in Deutschland und den USA beleuchten sollen (bitte nach Jahren aufschlüsseln, vgl. www. bmfsfj.de/resource/blob/251926/117b2737ce6d5e2dfa7980b435783f45/ umsetzungsbericht-aktionsplan-queer-leben-data.pdf, S. 79)? Im Rahmen des von der Alexander von Humboldt-Stiftung geförderten Bundeskanzlerstipendienprogramms wird eine Person zur Durchführung eines beantragten Projektvorhabens mit einem Stipendium zur Deckung ihres Lebensunterhaltes in Deutschland gefördert. Die betreuende Gastinstitution in Deutschland kann einen Forschungskostenzuschuss beantragen. Mögliche projektgebundene Ausgaben sind von der geförderten Person oder aus dem Forschungskostenzuschuss zu bestreiten.  67. Welche Bundesmittel flossen seit 2021 im Rahmen des Hilde-Domin- Programms für LSBTI-Personen aus welchen Staaten (bitte nach Jahren und Staaten aufschlüsseln, vgl. www.bmfsfj.de/resource/blob/251926/1 17b2737ce6d5e2dfa7980b435783f45/umsetzungsbericht-aktionsplan-q ueer-leben-data.pdf, S. 80)? Für das Hilde-Domin-Programm werden keine Daten zur sexuellen Orientierung der Geförderten erhoben.  68. Welche Bundesmittel wurden für das Magazin „Kulturaustausch“, das sich auf LSBTI-Themen fokussiert, seit 2023 ausgegeben (bitte nach Jahren aufschlüsseln, vgl. www.bmfsfj.de/resource/blob/251926/117b2 737ce6d5e2dfa7980b435783f45/umsetzungsbericht-aktionsplan-queer-l eben-data.pdf, S. 82)? Das Magazin „Kulturaustausch“ behandelt ein breites Themenspektrum der internationalen Kulturbeziehungen sowie der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik und setzt Schwerpunkte auf aktuelle Themen oder Länder. Es fokussiert sich nicht auf LGBTIQ+-Themen. In diesem Jahr setzte „Kulturaustausch“ seinen Fokus beispielsweise auf die Themen Syrien nach dem Sturz des Assad-Regimes, die Zukunft des Westens und Leben in informellen Siedlungen. Im Rahmen der institutionellen Förderung wandte das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) für die Zeitschrift 378 876,26 Euro im Jahr 2023 und 277 384,34 Euro im Jahr 2024 auf. Im Haushalt 2025 sind 240 000 Euro eingeplant.  69. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Medien, die Falschinformationen und -narrative im Hinblick auf LSBTI-Personen verbreiten, und wenn ja, um welche handelt es sich (bitte begründen, vgl. www.bmfsf j.de/resource/blob/251926/117b2737ce6d5e2dfa7980b435783f45/umset zungsbericht-aktionsplan-queer-leben-data.pdf, S. 83)? Die Verbreitung von geschlechtsspezifischer Desinformation ist ein globales Phänomen. Geschlechtsspezifische Desinformation richtet sich besonders gegen Frauen, aber auch gegen LGBTIQ+-Personen.  70. Welche Bundesmittel wurden zur „Unterstützung der Mainstream- Medien im Osten Europas, Zentralasien und Südkaukasus“ seit dem Jahr 2024 ausgegeben und für welche Zwecke (bitte nach Medium, Land und Fördersumme aufschlüsseln, vgl. www.bmfsfj.de/resource/blob/25 1926/117b2737ce6d5e2dfa7980b435783f45/umsetzungsbericht-aktions plan-queer-leben-data.pdf, S. 88)? Im genannten Zeitraum wurden keine Bundesmittel im Sinne der Fragstellung aufgewendet.  71. Wie wurde das „Empowerment und Eintreten für LGBTQ-Rechte an vorderster Front des Wiederaufbaus in Charkiw“ konkret umgesetzt, und wie haben die ukrainische Bevölkerung vor Ort sowie die kommunalen Entscheidungsträger und Gremien in Charkiw auf dieses vom Auswärtigen Amt geförderten Vorhaben reagiert (vgl. www.bmfsfj.de/r esource/blob/251926/117b2737ce6d5e2dfa7980b435783f45/umsetzung sbericht-aktionsplan-queer-leben-data.pdf, S. 88)? Das Projekt, welches im Jahr 2023 vom AA gefördert wurde, hat eine Reihe von Pride-Veranstaltungen in Charkiw unterstützt und zur Wiedereröffnung eines Schutzraums im Falle von Luftangriffen, der auch als sicherer Raum zugunsten der LGBTIQ+-Gemeinschaft genutzt wird, beigetragen. Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen umgesetzt, die positiv insbesondere in den sozialen Medien aufgegriffen wurden. Dazu gehörten z. B. die Schaffung eines Sozialraums für Binnenvertriebene und ein Wohltätigkeitsfestival.  72. Stuft die Bundesregierung die Lage von LSBTI-Personen in den USA als gefährdet ein (bitte begründen), oder warum wurde eine Veranstaltung „zur Lage von LSBTIQ in den USA“ mit „Gleichgesinnten“ und NGOs (bitte nennen) vom Auswärtigen Amt im Jahr 2023 gefördert, vgl. www.bmfsfj.de/resource/blob/251926/117b2737ce6d5e2dfa7980b 435783f45/umsetzungsbericht-aktionsplan-queer-leben-data.pdf, S. 90)? LGBTIQ+-Personen sind weltweit in besonderem Maße gefährdet. Die in der Fragestellung in Bezug genommene Veranstaltung fand im Rahmen der deutschen Ko-Präsidentschaft der Equal Rights Coalition (ERC) statt. Die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen im Gastland, z. B. im Rahmen von Informationsveranstaltungen, gehört zu den regulären Aufgaben einer jeden Auslandsvertretung.  73. Sind bzw. waren dekolonialistische Bewegungen und Aktivisten in Geschichte und Gegenwart nach Ansicht der Bundesregierung stets für die Rechte von LSBTI-Personen, oder gibt es nach Auffassung der Bundesregierung in diesen Bewegungen „homophobe“ Strömungen, und wenn ja, welchen Einfluss üben diese Strömungen jeweils aus bzw. welchen Einfluss haben sie ausgeübt (bitte detailliert begründen, vgl. www.bmfs fj.de/resource/blob/251926/117b2737ce6d5e2dfa7980b435783f45/ums etzungsbericht-aktionsplan-queer-leben-data.pdf, S. 78)? Fragestellungen, die nicht im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegen, kommentiert diese grundsätzlich nicht.  74. Fördert die Bundesregierung die FIAPAC, und wenn ja, seit wann, und mit welchen Beträgen (bitte nach Jahren aufschlüsseln, vgl. www.fiapa c.org/de/about/federation/)? Eine Förderung der International Federation of Abortion and Contraception Professionals (FIAPAC) durch die Bundesregierung besteht nicht.  75. Mit welchen Beträgen finanziert die Bundesregierung das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) seit 2017 (bitte nach Jahren sowie nach freiwilligen und Pflichtbeiträgen aufschlüsseln und die Haushaltstitel angeben, vgl. www.undp.org/de/germany/finanzierun g#:~:text=Im%20Jahr%202022%20stellte%20Deutschland,USD%20in %20zweckgebundener%20Finanzierung)? Die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag findet ihre Grenzen in dem Interesse der Bundesregierung an funktionsgerechter und organadäquater Aufgabenwahrnehmung. Die Bundesregierung kann eine parlamentarische Frage dann nicht beantworten, wenn gerade durch die Beantwortung einer Frage die Bundesregierung in einer ihr verfassungsrechtlich zugewiesenen Funktion nachhaltig beeinträchtigt wäre und sie dadurch ihrer Verantwortung gegenüber Parlament und Bevölkerung nicht gerecht werden könnte. Dafür ist das Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung mit dem parlamentarischen Informationsinteresse abzuwägen. Die Zahlungen an die Vereinten Nationen werden jährlich nach Ende des Haushaltsjahres ausgewertet und im Rahmen des „Bericht[s] zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden, internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems“ veröffentlicht (vergleiche: Bundestagsdrucksachen 20/8129 und 20/12210 für den Zeitraum von 2020 bis 2023). Die Bundesregierung steht laufend in Verhandlungen mit den Vereinten Nationen und ihren Mitgliedstaaten über freiwillige Zusatzbeiträge an die Vereinten Nationen. Dabei muss sie die verfügbaren Mittel und die zu verfolgenden außenpolitischen Ziele sorgfältig in Einklang bringen. Eine Veröffentlichung ist geeignet, den Handlungsspielraum der Bundesregierung bei Verhandlungen bezüglich künftiger Zahlungen freiwilliger Beiträge an Organisationen der Vereinten Nationen einzuschränken, da sie Rückschlüsse auf die Willensbildung und Prioritätensetzung innerhalb der Bundesregierung und damit auf die künftigen Verhandlungspositionen der Bundesregierung im Kreis der anderen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zulässt. Der Bundesregierung würden entsprechend Nachteile bei den Verhandlungen entstehen. Eine öffentliche Beantwortung ist daher insoweit nicht möglich. Um das Informationsinteresse der Fragestellenden dennoch bestmöglich zu erfüllen, wurde nach einer Abwägung von Informationsinteresse und außenpolitischem Interesse eine Einstufung der Informationen als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ vorgenommen und diese werden als Anlage 4* übermittelt, welche im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und dort von Berechtigten eingesehen werden kann.  76. Mit welchen Beträgen finanziert die Bundesregierung den UN- Bevölkerungsfonds UNFPA (bitte seit 2017 nach Jahren sowie freiwilligen und Pflichtbeiträgen aufschlüsseln und die Haushaltstitel angeben, vgl. A. M. Linder: Geschäft Abtreibung, Augsburg 2009. S. 149 ff.)?  77. Mit welchen Beiträgen finanziert die Bundesregierung die UNESCO seit 2017 (bitte nach Jahren und Pflichtbeiträgen aufschlüsseln und die Haushaltstitel angeben, vgl. healtheducationresources.unesco.org/librar y/documents/making-abortion-safe-legal-and-accessible-tool-kit-action sowie www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/kultur-und-gesellsch aft/unesco#:~:text=Deutschland%20ist%20seit%202019%20Mitglied,s owie%20aus%20freiwilligen%20extrabudget%C3%A4ren%20Mit teln)? Die Fragen 76 und 77 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 75 wird verwiesen.  78. Aus welchen rechtlichen Gründen begreift es die Bundesregierung als einen Menschenrechtsverstoß, wenn Russland „zur Erhöhung der Geburtenrate ‚traditionelle Werte‘ und Rollenbilder [fördert]“ sowie „Thematisierung und Ausleben von LGBTIQ+-Orientierung im öffentlichen Raum sowie Geschlechtsumwandlungen“ verbietet (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14480, S. 123)? Der Schutz vor Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität sowie die Wahrung von Freiheitsrechten, wie der Versammlungs- und Meinungsfreiheit, sind eine staatliche Verpflichtung. Diese ergibt sich unter anderem aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die auch die Russische Föderation als Nachfolgestaat der Sowjetunion ratifiziert hat.  79. In welcher Höhe hat die Bundesregierung die Hirschfeld-Eddy-Stiftung seit 2020 gefördert (bitte nach Jahren, Projekttitel oder Vorhaben, Förderzeitraum sowie Staat, in dem das jeweilige Projekt oder Vorhaben durchgeführt wurde oder wird, aufschlüsseln, vgl. www.bmj.de/DE/min isterium/forschung_foerderung/uebersicht/projekte/projekt_HES.html)? Es wird auf die Anlage 5 verwiesen. Für Projekte der Hirschfeld-Eddy-Stiftung im Ausland wird auf die Anlage 1* verwiesen. * Das Auswärtige Amt hat die Anlage als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.  80. Wird die Abtreibungsorganisation MSI Reproductive Choices (bis 2020: Marie Stopes International) von der Bundesregierung gefördert, und wenn ja, seit wann, in welcher Höhe, und für welche Projekte bzw. Vorhaben in welchen Staaten (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln, vgl. www.msichoices.org/)? Die Bundesregierung teilt die Darstellung in der Fragestellung nicht. Die Organisation MSI Reproductive Choices bietet umfassende Gesundheitsdienste im Bereich der reproduktiven Gesundheit, Familienplanung und Mutter-Kind- Gesundheit an. Zahlungen, die die KfW Entwicklungsbank über BMZ-beauftragte Vorhaben seit dem Jahr 2020 an MSI Reproductive Choices tätigte, können Anlage 6 entnommen werden.  81. In welcher Höhe, seit wann, und aus welchen Haushaltstiteln fördert die Bundesregierung UN Women sowie den ECOSOC (Economic und Social Council der Vereinten Nationen) bzw. die FRK (Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen) (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14480, S. 30, 79)? Die Finanzierung des Wirtschafts- und Sozialrats (ECOSOC) der VN sowie der Frauenrechtskommission (FRK, Commission on the Status of Women) erfolgt aus Mitteln des regulären Haushaltes der Vereinten Nationen, zu dem auch Deutschland jährlich seinen Pflichtbeitrag (derzeit 5,69 Prozent) leistet. Eine Zuordnung von deutschen Beiträgen zum ECOSOC oder zur FRK ist somit nicht möglich. UN Women finanziert sich überwiegend aus freiwilligen Beiträgen ihrer Mitgliedstaaten und erhält darüber hinaus Mittel aus dem regulären Haushalt der Vereinten Nationen. Die Bundesregierung leistet über ihren Pflichtbeitrag zum regulären Haushalt der Vereinten Nationen hinaus seit deren Gründung im Jahr 2010 freiwillige Beiträge an UN Women. Auf die Antwort zu Frage 75 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  82. In welcher Höhe, seit wann, und aus welchen Haushaltstiteln fördert die Bundesregierung die CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women) bzw. Projekte und Vorhaben zur CEDAW (bitte nennen, vgl. Bundestagsdrucksache 20/14480, S. 30)? Im Jahr 2022 stellte die Bundesregierung für das CEDAW-Komitee Mittel in Höhe von 20 000 Euro aus Kapitel 1703 Titel 684 21 ihres Haushalts bereit. Im Jahr 2023 erfolgte eine Förderung in Höhe von 1 615,90 Euro aus Kapitel 1703 Titel 684 26 zur Durchführung des Berichtsverfahrens im Rahmen des neunten Staatenberichts Deutschlands. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  83. Auf welche Weise will die Bundesregierung die UN-Resolution 1325 (2000) (Frauen, Frieden und Sicherheit) sowie die UN- Frauenrechtskonvention „weiterentwickeln“ (vgl. dynamic.faz.net/download/2025/K oaV_2025_Gesamt_Stand_0409.pdf, S. 129)? Die Umsetzung der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit, insbesondere der sie begründenden VN-Sicherheitsratsresolution 1325 (2000), unterliegt einem steten Weiterentwicklungsprozess. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit den Vierten Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit. Ebenfalls bleibt die vollständige Umsetzung der VN- Frauenrechtskonvention (CEDAW) in Deutschland weiterhin ein wichtiges Ziel.  84. Wird die NGO Population Council von der Bundesregierung gefördert, und wenn ja, seit wann, für welche Vorhaben (Projekte, Kampagnen) und in welcher Höhe (vgl. R. Birke: Geburtenkontrolle als Menschenrecht. Die Diskussion um globale Überbevölkerung seit den 1940er Jahren. Göttingen 2020, S. 26, vgl. popcouncil.org/)? Es wird auf die Anlage 7 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  85. Mit welchen Beiträgen finanziert die Bundesregierung das UNICEF seit 2017 (bitte nach Jahren und Pflichtbeiträgen aufschlüsseln und die Haushaltstitel angeben, vgl. www.bmz.de/de/ministerium/international e-organisationen/unicef#:~:text=2021%20warb%20UNICEFKinderhilf swerk%20der,englisch%3A%20United%20Nations%20Children's%20 Fund%20%2D)?  86. Mit welchen Beiträgen finanziert die Bundesregierung den UN Democracy Fund (UNDEF) seit 2017 (bitte nach Jahren und Pflichtbeiträgen aufschlüsseln und die Haushaltstitel angeben, vgl. www.un.org/democr acyfund/news/undef-partners-round-table-sparks-global-collaboration-g ender-equity, www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/266840/dab038 4b15de81433a50f1e0032f43fb/aktionsplan-bericht4-de-data.pdf)? Die Fragen 85 und 86 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 75 wird verwiesen.  87. Mit welchen Beiträgen finanziert die Bundesregierung das OHCHR (Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights) seit 2017 (bitte nach Jahren und Pflichtbeiträgen aufschlüsseln und die Haushaltstitel angeben, vgl. www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2 05200/c4f16b74de97b2e796e5a2c1305d3ff2/161221-mr-bericht-der-bu ndesregierung-12-data.pdf, S. 150)? Die Finanzierung des Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR) erfolgt aus Mitteln des regulären Haushaltes der Vereinten Nationen, zu dem auch Deutschland jährlich seinen Pflichtbeitrag (derzeit 5,69 Prozent) leistet. Auf die Antwort zu Frage 75 wird verwiesen.  88. Mit welchen Beiträgen finanziert die Bundesregierung die WHO (Weltgesundheitsorganisation) seit 2017 (bitte nach Jahren und Pflichtbeiträgen aufschlüsseln und die Haushaltstitel angeben, vgl. www.bundesregi erung.de/breg-de/service/archiv/weltgesundheitsorganisation-174 4900)? Auf die Antwort zu Frage 75 wird verwiesen.  89. Mit welchen Beiträgen finanziert die Bundesregierung das UNAIDS (bitte seit 2017 nach Jahren und Pflichtbeiträgen aufschlüsseln und die Haushaltstitel angeben, vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/service/a rchiv/weltgesundheitsorganisation-1744900)? Auf die Antwort zu Frage 75 wird verwiesen.  90. Hat die Bundesregierung die UN Free & Equal Campaign unterstützt bzw. unterstützt sie sie nach wie vor, und wenn ja, seit wann, und mit welchen Beiträgen (bitte ggf. nach Jahren, Zuwendungssummen und Haushaltstitel aufschlüsseln, vgl. www.unfe.org/)?  91. Mit welchen Beiträgen unterstützt die Bundesregierung seit 2023 die CEDAW-Alliance für welche Vorhaben (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln, vgl. www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/intern ationale-gleichstellungspolitk/vn-frauenrechtskonvention-cedaw-staate nberichtsverfahren-und-dokumente-80794)? Die Fragen 90 und 91 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung förderte das Projekt „Recht auf Gleichstellung – die Frauenrechtskonvention in Deutschland bekannter machen und ihre Umsetzung für Geschlechtergerechtigkeit fördern“ der CEDAW-Allianz Deutschland in den Jahren 2023 bis 2025 mit 957 180 Euro.  92. Hat die Bundesregierung das CRR (Center for Reproductive Rights) unterstützt bzw. unterstützt sie das CRR, und wenn ja, seit wann, und mit welchen Beiträgen (bitte ggf. nach Jahren, Zuwendungssummen und Haushaltstitel aufschlüsseln, vgl. reproductiverights.org/)?  93. Hat die Bundesregierung CARE International unterstützt bzw. unterstützt sie CARE International, und wenn ja, seit wann, und mit welchen Beiträgen (bitte ggf. nach Jahren, Zuwendungssummen und Haushaltstitel aufschlüsseln, vgl. www.care.org/)? Die Fragen 92 und 93 werden gemeinsam beantwortet. Die erbetenen Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Jahr Empfänger Förderbetrag in Euro Haushaltstitel 2020 CARE International 12.175.501 0501-687 32 2020 CARE International 6.668.195 2301-687 06 2021 CARE International 13.280.622 0501-687 32 2021 CARE International 2.819.805 0501-687 34 2021 CARE International 20.307.132 2301-687 06 2022 CARE International 13.087.618 0501-687 32 2022 CARE International 686.608 0501-687 34 2022 CARE International 1.000.000 2301-687 06 2023 CARE International 18.341.966 0501-687 32 2023 CARE International 433.927 0501-687 34 2023 CARE International 5.000.000 2301-687 06 2024 CARE International 27.354.756 0501-687 32 2024 CARE International 65.000 0502-896 12 2024 CARE International 962.256 0501-687 34 2024 CARE International 6.520.000 2301-687 06 Jahr Empfänger Förderbetrag in Euro Haushaltstitel 2025 CARE International 1.620.000 2301-687 06 2025 CARE International 12.171.618 0501-687 32  94. Hat die Bundesregierung Ipas unterstützt bzw. unterstützt sie Ipas, und wenn ja, seit wann, und mit welchen Beiträgen (bitte ggf. nach Jahren, Zuwendungssummen und Haushaltstitel aufschlüsseln, vgl. www.ipas. org/)?  95. Hat die Bundesregierung Advocates for Youth unterstützt bzw. unterstützt sie Advocates for Youth, und wenn ja, seit wann, und mit welchen Beiträgen (bitte ggf. nach Jahren, Zuwendungssummen und Haushaltstitel aufschlüsseln, vgl. www.advocatesforyouth.org/)?  96. Hat die Bundesregierung das Center for Health and Gender Equity unterstützt bzw. unterstützt sie diese NGO, und wenn ja, seit wann, und mit welchen Beiträgen (bitte ggf. nach Jahren, Zuwendungssummen und Haushaltstitel aufschlüsseln, vgl. www.macfound.org/grantee/cente r-for-health-and-gender-equity-33473/)?  97. Hat die Bundesregierung den International Council on Women’s Health Issues unterstützt bzw. unterstützt sie diese NGO, und wenn ja, seit wann, und mit welchen Beiträgen (bitte ggf. nach Jahren, Zuwendungssummen und Haushaltstitel aufschlüsseln, vgl. icowhi.org/)? Die Fragen 94 bis 97 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Eine Förderung ist in diesem Sinne nicht erfolgt.  98. Hat die Bundesregierung Veranstaltungen, Vorhaben, Projekte etc. zum „Internationalen Tag gegen Homophobie, Biphobie und Transphobie“ gefördert oder auf andere Weise unterstützt (z. B. durch die Teilnahme von Regierungsvertretern an entsprechenden Veranstaltungen, das Hissen von Regenbogenfahnen vor Bundesministerien und Bundesbehörden etc.), und wenn ja, auf welche Weise (bitte ggf. entsprechend Fördersummen nach Vorhaben geordnet angeben, seit dem Jahr 2017 bis heute, vgl. www.ohchr.org/en/statements-and-speeches/2025/05/hc-tur k-international-day-against-homophobia-biphobia-and)? Die Bundesregierung weist regelmäßig über ihre Öffentlichkeitsarbeit auf die Bedeutung des Internationalen Tags gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) hin. Mehrere Bundesministerien sowie Bundesbehörden hissen anlässlich des IDAHOBIT die Regenbogenflagge. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  99. Sieht die Bundesregierung einen Anlass, ähnlich zum „Internationalen Tag gegen Homophobie, Biphobie und Transphobie“ einen Tag gegen Christophobie (Christenfeindlichkeit) einzurichten bzw. für dessen Einrichtung mit der Initiierung einer Resolution in der UN- Generalversammlung einzutreten (bitte begründen)? Die Bundesregierung setzt sich für Religions- und Weltanschauungsfreiheit weltweit ein. Seit dem 28. Mai 2025 ist Thomas Rachel neuer Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Der 22. August ist der Internationale Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalt aufgrund von Religion oder Glauben, zu welchem sich der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch im Jahr 2025 geäußert hat. 100. Hat sich der Bundesminister des Auswärtigen Johann Wadephul mit „Frauenrechtsorganisationen“ hinsichtlich der Umsetzung bzw. Fortführung der feministischen Außenpolitik getroffen, bzw. ist ein solches Treffen geplant, und wenn ja, wann, und mit welchen Organisationen (vgl. taz.de/Abkehr-von-feministischer-Aussenpolitik/!6087409/)? Der Bundesaußenminister bezieht, wo dies angezeigt ist, Fragen des Schutzes und der Förderung der Rechte von Frauen und Mädchen in seine Gespräche mit zivilgesellschaftlichen Akteuren ein. 101. Hat sich die neue Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Reem Alabali Radovan mit „Frauenrechtsorganisationen“ hinsichtlich der Umsetzung bzw. Fortführung der feministischen Entwicklungspolitik getroffen, bzw. ist ein solches Treffen geplant, und wenn ja, wann, und mit welchen Organisationen (vgl. www.b mz.de/de/aktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/ministerin-schulze- stelltfeministische-strategie-vor-146202)? Ein Treffen spezifisch zur feministischen Entwicklungspolitik hat bisher nicht stattgefunden und ist zum aktuellen Zeitpunkt im Sinne der Fragestellung nicht geplant. Anlage 5 79. In welcher Höhe hat die Bundesregierung die Hirschfeld-Eddy-Stiftung seit 2020 gefördert (bitte nach Jahren, Projekttitel oder Vorhaben, Förderzeitraum sowie Staat, in dem das Projekt oder Vorhaben durchgeführt wird, aufschlüsseln, vgl. www.bmj.de/DE/ministerium/forschung_foerderung/uebersicht/projekte/projekt_HES.html)? Die erbetenen Informationen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Jahr Land Durchführungsorganisation Maßnahme/ Projekttitel Fördersumme in Euro 2020 Deutschland Hirschfeld-Eddy-Stiftung Internationale Menschenrechtsdebatten nach Deutschland vermitteln – Information und Partizipation 156.771 2021 Deutschland Hirschfeld-Eddy-Stiftung Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intersexuellen Menschen. Aufklärung, Inklusion und intersektionale Praxis. 200.000 2022 Deutschland Hirschfeld-Eddy-Stiftung „Do No Harm“ – Risiken in der internationalen Projektarbeit minimieren. Regenbogenkompetenz durch Beratung, Sensibilisierung und Vernetzung in der internationalen Menschenrechtsarbeit für LSBTI 195.409 2023 Deutschland Hirschfeld-Eddy-Stiftung „We believe in change“: Menschenrechte im Spannungsfeld von Religions- und Weltanschauungsfreiheit und dem Schutz von LSBTI* vor Gewalt und Diskriminierung – 197.280 Anlage 5 Ein Projekt zur Beförderung des Dialogs 2024 Deutschland Hirschfeld-Eddy-Stiftung Kulturen und Kolonialismus - Der Kampf um die Menschenrechte von LSBTIQ* im Licht der Debatte um Dekolonisierung 199.854 2025 - 2026 Deutschland Hirschfeld-Eddy-Stiftung Der pinke Faktor – Die Rolle von LSBTIQ* im globalen Streit um Werte, Ressourcen und Vorherrschaft Bis zu 200.000 jährlich Anlage 6 80. Wird die Abtreibungsorganisation MSI Reproductive Choices (bis 2020: Marie Stopes International) von der Bundesregierung gefördert und wenn ja, seit wann, in welcher Höhe und für welche Projekte bzw. Vorhaben in welchen Staaten (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln, vgl. www.msichoices.org/)? Die erbetenen Informationen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Jahr Land Maßnahme / Projekttitel Fördersumme in Euro 2021-2024 Jemen Reproduktive Gesundheit IV 1.230.505 2021-2024 Jemen Reproduktive Gesundheit IX 580.320 2022-2024 Jemen Reproduktive Gesundheit VII 133.296 2023-2025 Nigeria Reproduktive Gesundheit und Pandemieresilienz 6.753.377 2024-2025 Jemen Steigerung der gesundheitlichen Resilienz in Jemen 4.540.578 2024-2025 Jemen Steigerung der gesundheitlichen Resilienz in Jemen II 1.151.134 Anlage 7 84. Wird die NGO Population Council von der Bundesregierung gefördert und wenn ja, seit wann, für welche Vorhaben (Projekte, Kampagnen) und in welcher Höhe (vgl. R. Birke: Geburtenkontrolle als Menschenrecht. Die Diskussion um globale Überbevölkerung seit den 1940er Jahren. Göttingen 2020, S. 26; vgl. popcouncil.org/)? Die erbetenen Informationen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Jahr Land Maßnahme / Projekttitel Fördersumme 2023 Indien Securing Nutrition, Enhancing Resilience 8.809,00 US-Dollar 2024 Überregionales Vorhaben SNRD AP & TUEWAS Working Group on Gender Transformative Approaches – Service provider for organising an online joint workshop 2.171,35 US-Dollar 2023 - 2028 Diverse Entwicklung von Vaginalringen, die Frauen in ressourcenarmen Ländern eine selbstbestimmte Vorsorge vor HIV-Ansteckungen ermöglicht 10.000.000,00 Euro 2024 - 2025 Indien Global Programme Food and Nutrition Security – Program Monitoring and Learning 178.320,50 US-Dollar 2025 - 2027 Regionalvorhaben Regional Project to prevent female genital mutilation at the Horn of Africa 432.376,00 US-Dollar Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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