Erklärung von Frage von Abg. Lisa Schubert (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373)
Teil von Protokoll der 61. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von Frage von Abg. Lisa Schubert (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373)
Auf welche Weise prüft die Bundesregierung bei der Auftragsvergabe, welchen strategischen oder politischen Einfluss der US-Investor Peter Thiel über seine Investitionen auf den deutschen Drohnenhersteller STARK Defence nehmen kann (www.zeit.de/politik/deutschland/2026-02/boris-pistorius-bundeswehr-drohen-stark-defence-peter-thiel), und teilt sie die Einschätzung des Unternehmens, dass von einer potenziellen Einflussnahme durch einen Minderheitsinvestor nicht auszugehen sei (www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/stark-drohnenfirma-weist-einflussnahme-durch-peter-thiel-zurueck/100201921.html)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Sebastian Hartmann:
Im Vorfeld der Vertragsverhandlungen mit dem Unternehmen hat das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr die fachliche Qualifikation des Unternehmens sowie die sachliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens anhand von sogenannten Eignungskriterien geprüft.
Die Verträge des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr enthalten regelmäßig Geheimschutzklauseln und sehen zudem regelmäßig vor, dass nur das im Rahmen der Realisierung betroffene Personal innerhalb des Unternehmens über vertrauliche Informationen Kenntnis erhält.
Darüber hinaus unterliegt das Unternehmen deutschem Recht, das gewährleistet, dass die Bundesrepublik Deutschland bei Export- und Beteiligungsfragen stets in der Lage ist, die Einhaltung ihrer Interessen sicherzustellen.
Im Übrigen kommentiert die Bundesregierung Stellungnahmen von Unternehmen in der Presse grundsätzlich nicht.