Schriftliche Frage 32 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Bis wann sollen alle nach Bewertung der Bundesregierung besonders schutzbedürftigen Liegenschaften der Bundeswehr über einsatzbereite Fähigk…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 32 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Bis wann sollen alle nach Bewertung der Bundesregierung besonders schutzbedürftigen Liegenschaften der Bundeswehr über einsatzbereite Fähigk…
Frage 32 (Dr. Rainer Kraft, AfD):
Bis wann sollen alle nach Bewertung der Bundesregierung besonders schutzbedürftigen Liegenschaften der Bundeswehr über einsatzbereite Fähigkeiten zur Detektion, Identifizierung und Abwehr kleiner unbemannter Luftfahrtsysteme verfügen (bitte den Anteil der Liegenschaften angeben, der die hierfür festgelegten Mindestanforderungen bereits erfüllt), und welche wesentlichen Fähigkeitslücken bestehen derzeit noch (www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/a ktuelles/pistorius-breuer-drohnenabwehr-schorten s-6113484)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 21. September 2026:
Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Eine Offenlegung der angefragten Informationen über vorhandene Fähigkeiten sowie ggf. bestehende Fähigkeitslücken zur Detektion, Identifizierung und Abwehr kleiner unbemannter Luftfahrtzeuge birgt in diesem konkreten Einzelfall die Gefahr, dass Einzelheiten über schutzwürdige Interessen unseres Staates insbesondere der militärischen Sicherheit in Form der Absicherung besonders schutzwürdiger Liegenschaften der Bundeswehr sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser Informationen wird ein detailliertes Lagebild über bereits erfolgte oder in der Planung befindliche Maßnahmen zum Schutz besonders priorisierter Liegenschaften und somit der Verteidigungsfähigkeit unserer Streitkräfte abgegeben. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
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