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Schriftliche Frage 52 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nimmt der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, vor dem Hintergrund der jüngsten, durch den Bundesminister der Verteidigung, Boris…

dip / schriftliche_frage 06.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 52 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nimmt der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, vor dem Hintergrund der jüngsten, durch den Bundesminister der Verteidigung, Boris… Frage 52 (Dr. Konstantin von Notz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nimmt der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, vor dem Hintergrund der jüngsten, durch den Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius, mit Blick auf eine im Raum stehende Auftragsvergabe zur Lieferung von Drohnen der Firma Stark DEFENCE getätigte Aussage und deutliche Skepsis angesichts der Beteiligung des Investors Peter Thiel (vgl. www.zeit.de/politik/de utschland/2026-02/boris-pistorius-bundeswehr-dr ohen-stark-defence-peter-thiel) und vor dem Hintergrund der Verbindung des Investors auch zur US-Firma Palantir nunmehr doch von einer möglichen Beschaffung der Software des öffentlich extrem kontrovers diskutierten Unternehmens für Sicherheitsbehörden des Bundes auch vor dem Hintergrund bestehender Bedenken der Nachrichtendienste des Bundes Abstand, und wie lautet derzeit die Position der Bundesregierung in dieser Frage mit Blick auf die unterschiedliche Positionierung der beiden Bundesminister und auch vor dem Hintergrund aller Bekräftigungen, die Souveränität Deutschlands und Europas nachhaltig stärken zu wollen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 2. März 2026: Die Bundesregierung bewertet Beschaffungsfragen für die Sicherheitsbehörden des Bundes einzelfallbezogen anhand der fachlichen Anforderungen der zuständigen Behörden sowie unter Beachtung der vergabe-, sicherheits-, datenschutz- und haushaltsrechtlichen Vorgaben. Dies gilt auch für etwaige Lösungen einzelner Anbieter. Eine gesonderte Positionierung der Bundesregierung zu dem angesprochenen Sachverhalt ist nicht erfolgt und im Rahmen laufender fachlicher Prüf- und Entscheidungsprozesse auch nicht erforderlich. Maßgeblich sind die jeweils zuständigen Ressorts im Rahmen der geltenden Zuständigkeitsordnung.

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