Frage von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373)
Teil von Protokoll der 61. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373)
Ist aus Sicht der Bundesregierung das bestehende Strafrecht bei geschlechtsspezifischer Gewalt primär ein Instrument der Abschreckung oder eines des Opferschutzes, und woran wird der Erfolg gemessen?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme:
Der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt ist der Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Dabei ist das Strafrecht weder ausschließlich ein Instrument der Abschreckung noch allein ein Mittel des Opferschutzes, sondern erfüllt beide Funktionen zugleich. Durch klare Strafandrohungen und konsequente Strafverfolgung setzt das Strafrecht ein klares Signal und wirkt general- wie spezialpräventiv. Zugleich dient es dem individuellen Schutz der Betroffenen, etwa durch strafprozessuale Schutzrechte, Kontakt- und Näherungsverbote sowie die Möglichkeit, Täter zur Verantwortung zu ziehen.
Der Bundesregierung ist jedoch bewusst, dass das Strafrecht geschlechtsspezifische Gewalt nicht allein verhindern kann. Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein vielschichtiges gesellschaftliches Problem, dessen Ursachen nicht allein mit repressiven Mitteln beseitigt werden können. Deshalb versteht die Bundesregierung das Strafrecht als einen Baustein zum Schutz vor Gewalt. Daneben sind weitere Bausteine erforderlich, insbesondere in den Bereichen Prävention und Opferschutz. Der Schutz von Frauen vor Gewalt ist ein Kernanliegen gerade auch des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz und vor allem auch ein persönliches Anliegen von Ministerin Stefanie Hubig. Wir wollen den Schutz mit einem umfassenden Maßnahmenpaket verbessern.
Dabei geht es nicht zuletzt auch um eine erweiterte Sensibilisierung der Gesellschaft für das Thema geschlechtsspezifische Gewalt. Wir alle müssen zu einer Kultur des Respekts beitragen. Dazu gehört auch, dass Zeugen von Belästigung eingreifen oder Hilfe holen und dass wir als Gesellschaft insgesamt eine Atmosphäre schaffen, in der Menschen sich sicher fühlen können. Studien zeigen, dass Sexismus und patriarchales Besitzdenken große Einflussfaktoren bei Gewalt gegen Frauen sind. Gleichberechtigung der Geschlechter muss in der Gesellschaft und in den Köpfen der Menschen ankommen.
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