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Schriftliche Frage 111 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie beabsichtigt die Bundesregierung, Frauen besser vor verbaler sexueller Belästigung zu schützen, neben der Einführung der Strafbarkeit vo…

dip / schriftliche_frage 07.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 111 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie beabsichtigt die Bundesregierung, Frauen besser vor verbaler sexueller Belästigung zu schützen, neben der Einführung der Strafbarkeit vo… Frage 111 (Dr. Lena Gumnior, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie beabsichtigt die Bundesregierung, Frauen besser vor verbaler sexueller Belästigung zu schützen, neben der Einführung der Strafbarkeit von solchen Fällen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 7. November 2025: Sexismus und sexuelle Belästigung sind Alltagsphänomene, die auch in verbaler Form stattfinden, z. B. als sogenanntes Catcalling. Die Bundesregierung prüft derzeit, mit welchen weiteren Maßnahmen auf Bundesebene die Prävention von Gewalt gegen Frauen und damit auch vor verbaler sexueller Belästigung verbessert werden kann. Grundlage für die Entwicklung von Maßnahmen sind die Erkenntnisse der Studie „Bedarfsanalyse Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“, die im Juni 2025 auf einer Fachtagung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) vorgestellt wurde und deren Abschlussbericht in Kürze auch auf www.bmbfsfj.bund.de zu finden sein wird. Jede Form der Sensibilisierung und Aufklärung der breiten Öffentlichkeit und jede Form der zielgruppenspezifischen Prävention und Intervention zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bildet einen Beitrag zur Prävention. Solche Sensibilisierung geschieht beispielsweise durch die Öffentlichkeitsarbeit des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen, sowie durch die Arbeit der durch das BMBFSFJ geförderten Vernetzungsstellen Frauenhauskoordinierung e. V. und bff e. V. Sexismus und sexuelle Belästigung führen zu Schäden bei Betroffenen, aber auch in Unternehmen und Organisationen und können ein Nährboden für Gewalt sein. Ziel des im Februar 2023 gegründeten branchenübergreifenden Bündnisses „Gemeinsam gegen Sexismus“ ist es, Sexismus und sexuelle Belästigung zu erkennen und wirksame Maßnahmen dagegen zu verankern. Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren und Jugend Karin Prien hat die Schirmherrschaft übernommen. In das breite gesellschaftliche Bündnis, das das BMBFSFJ zusammen mit der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin (EAF Berlin) durchführt, bringen sich bereits über 850 unterschiedliche, teils hochrangige Partner aus Wirtschaft, Staat und Zivilgesellschaft ein. Mithilfe vielfältiger Veranstaltungen, Materialien, Empfehlungen sowie durch Öffentlichkeitsarbeit und Einbeziehung der Bündnismitglieder wird das Bündnis weiter auf- und ausgebaut, damit Unternehmen und Organisationen gegen Sexismus und auch gegen verbale sexuelle Belästigung vorgehen und Betroffene wirksam unterstützt werden. Verbale sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist bereits nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ausdrücklich verboten. Betroffene haben in solchen Fällen Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) bietet auf Grundlage des AGG kostenlose Beratung für Menschen an, die sexuelle Belästigung erfahren haben, und informiert sie über ihre Rechte. Darüber hinaus kann die ADS in geeigneten Fällen Arbeitgeber kontaktieren und ein gütliches Einigungsverfahren einleiten, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Außerdem fördert die ADS durch Schulungen, Erstellung von Leitfäden und Förderungen von Studien das Bewusstsein und die Prävention im Umgang mit sexueller Belästigung. Aktuell hat die ADS den Leitfaden „Was tun bei sexueller Belästigung?“ aktualisiert, siehe: www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/ DE/publikationen/Leitfaeden/leitfaden_was_tun_bei_sexueller_belaestig ung.pdf?__blob=publicationFile&v=24. Weiterhin fördert das BMBFSFJ das Projekt „make it work“ (2023 bis 2026) des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff). Das Projekt befasst sich mit der Vermeidung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz; es richtet einen besonderen Fokus auf Training, Qualitätssicherung und Beratung. Weitere Informationen finden sich unter dem Link: www.frauen-gegen-g ewalt.de/de/aktionen-themen/make-it-work.html.

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