Frage von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949)
Teil von Protokoll der 30. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949)
Plant die Bundesregierung eine Reform im Bereich der Sexualdelikte hin zu einem konsensbasierten Sexualstrafrecht, wie es bisher bereits in 13 weiteren europäischen Ländern der Fall ist?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe:
Durch die Neufassung des § 177 des Strafgesetzbuches (StGB) (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) wurde 2016 ein grundlegender Paradigmenwechsel im deutschen Sexualstrafrecht vollzogen, der nicht unterschätzt werden darf und zu einem völlig neuen Verständnis von „Vergewaltigung“ geführt hat. Mit der Neufassung und namentlich der Etablierung der sogenannten Nichteinverständnislösung („Nein heißt Nein“) in § 177 Absatz 1 StGB sollten offensichtlich gewordene Lücken beim Schutz des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung geschlossen werden. Insbesondere sollte der strafrechtliche Schutz von Opfern sexueller Gewalt nicht mehr davon abhängig gemacht werden, dass der Täter einen Widerstand des Opfers überwinden oder sich das Opfer – gegebenenfalls unter hohen Risiken und ohne konkrete Erfolgsaussichten – gegen den Täter zur Wehr setzen muss. Stattdessen sollte fortan der erkennbare, entgegenstehende Wille der betroffenen Personen im Fokus stehen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz befasst sich derzeit mit den Fragen, ob die mit der Gesetzesänderung von 2016 verfolgten Ziele erreicht wurden und ob auch vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene weiterer Reformbedarf besteht.
Relationen
- asked ← Lena Gumnior (Frage)
- part_of → Protokoll der 30. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages