Schriftliche Frage 135 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung im Rahmen der weiteren Umsetzung des „Spanischen Modells“ zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt die Einfüh…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 135 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung im Rahmen der weiteren Umsetzung des „Spanischen Modells“ zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt die Einfüh…
Frage 135 (Dr. Lena Gumnior, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Plant die Bundesregierung im Rahmen der weiteren Umsetzung des „Spanischen Modells“ zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt die Einführung von Fortbildungsverpflichtungen für Familienrichterinnen und -richter und weitere relevante Berufsgruppen, wie die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig im „Deutschlandfunk“- Interview vom 27. Februar 2026 erwähnte, und wenn nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 9. März 2026:
Familienrichterinnen und Familienrichter treffen häufig Entscheidungen mit erheblicher Grundrechtsrelevanz, die langfristige und erhebliche Auswirkungen auf die Familien haben können. Fortbildungen für Richterinnen und Richter sind gerade in diesem Bereich besonders wichtig. Vor diesem Hintergrund ist seit Januar 2022 in § 23b Absatz 3 Satz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes geregelt, dass Familienrichterinnen und Familienrichter über belegbare Rechtskenntnisse auf den Gebieten des Familienrechts verfügen sollen. Die Gesetzesbegründung stellt dabei klar, dass hiermit auch eine Pflicht zur Fortbildung verbunden ist. Bereits nach der derzeitigen Rechtslage haben die Familienrichterinnen und Familienrichter daher insoweit eine Fortbildungsverpflichtung. Auch vor diesem Hintergrund bieten die Länder, aber auch die Deutsche Richterakademie, eine Vielzahl von familienrechtlichen Fortbildungsveranstaltungen, auch mit Bezug zu häuslicher Gewalt, an. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beobachtet fortlaufend, wie die Fortbildungen, insbesondere der Deutschen Richterakademie, genutzt werden und wie das Angebot verbessert werden kann. Ob es darüber hinaus weiterer rechtlicher Anpassungen bedarf, wird derzeit geprüft.
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