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Frage von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298)

dip / rede 04.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 9. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298) Was plant die Bundesregierung jenseits des Strafgesetzbuches, um das strukturelle Problem der geschlechtsspezifischen Gewalt zu lösen und so zu verhindern, dass von Gewalt betroffene Frauen ihr Umfeld und ihre sozialen Kontakte aufgeben und in ein Frauenhaus ziehen müssen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf: Eine nachhaltige Prävention und effektive Bekämpfung aller Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt mit dem langfristigen Ziel der Überwindung solcher Gewalt sowie die Verbesserung der Situation von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern sind wichtige Anliegen der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode ist vorgesehen, weitere Schutzmaßnahmen für betroffene Frauen zu ergreifen, insbesondere sollen Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit verstärkt werden. Durch den im Gewalthilfegesetz verankerten Auftrag an die Länder, ein bedarfsgerechtes Hilfesystem bereitzustellen, wird sichergestellt, dass der Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt durch Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit, weiter verbessert und neuen Gewalttaten vorgebeugt wird. Im Koalitionsvertrag ist zudem die Schaffung einer bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage im Gewaltschutzgesetz für die gerichtliche Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten spanischen Modell und für verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter vereinbart. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes wird derzeit fortentwickelt. Im Koalitionsvertrag ist zudem vorgesehen, dass häusliche Gewalt zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen sein soll. Die Bundesregierung beabsichtigt, zeitnah einen neuen Gesetzentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts mit Regelungen zur Berücksichtigung häuslicher Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht vorzulegen. Zudem prüft die Bundesregierung derzeit ressortübergreifend, welche weiteren Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt erforderlich sind. Mit den Ergebnissen der Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA) wird die Bundesregierung im Laufe des Jahres umfassende aktuelle Daten zum Ausmaß von geschlechtsspezifischer Gewalt erhalten. Die Ergebnisse dienen als Grundlage zur Entwicklung weiterer Maßnahmen zum wirksamen Schutz von Frauen vor Gewalt.

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