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Schriftliche Frage 146 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Durch welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2024 laut Bundeslagebild 308 Frauen und Mädchen in Deuts…

dip / schriftliche_frage 13.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 146 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Durch welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2024 laut Bundeslagebild 308 Frauen und Mädchen in Deuts… Frage 146 (Dr. Lena Gumnior, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Durch welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2024 laut Bundeslagebild 308 Frauen und Mädchen in Deutschland gewaltsam getötet wurden – 191 davon durch Partner, Ex-Partner oder Familienmitglieder – verhindern, dass weiterhin so viele Frauen durch ihnen nahestehenden Männer sterben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 9. März 2026: Der Koalitionsvertrag sieht zahlreiche Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt vor, auf die sich die Parteien der Bundesregierung verständigt haben. Die Bundesregierung hat im Dezember 2024 ihre Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention beschlossen und setzt die darin enthaltenen Maßnahmen um. Die Bundesregierung wird darüber hinaus die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes eng begleiten. Mit dem Ende Februar 2025 in weiten Teilen in Kraft getretenen Gewalthilfegesetz besteht erstmalig eine bundesgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem für von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffene Frauen mit ihren Kindern. Kern des Gewalthilfegesetzes ist es, den Zugang zu Schutz und Beratung für alle von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffenen Frauen mit ihren Kindern zu sichern. Am 19. November 2025 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz beschlossen (Bundestagsdrucksache 21/4082), der derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird. Mit diesen Änderungen soll der Einsatz von elektronischer Aufenthaltsüberwachung nach dem sog. Spanischen Modell (Opfer erhält Zweitgerät) sowie die Anordnung sog. verpflichtender Täterarbeit, ermöglicht werden. Des Weiteren beabsichtigt die Bundesregierung die Verabreichung von K.o.-Tropfen künftig auch im Rahmen von Sexualstraftaten härter zu bestrafen. Die Verabreichung von K.o.-Tropfen mit dem Ziel, einen sexuellen Übergriff zu begehen, soll der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeuges gleichgestellt werden. Darüber hinaus fördert das Bundesministerium des Inneren (BMI) die sog. Tarn-App des Vereins „Gewaltfrei in die Zukunft e. V.“ zur verdeckten Dokumentation von Beweismitteln bei Übergriffen häuslicher Gewalt, die später in Gerichtsverfahren eingebracht werden können. Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) veröffentlichte außerdem eine Videopodcast-Reihe auf Youtube, in der Betroffene von ihren Gewalterfahrungen in Paarbeziehungen sprechen. Die Kampagne soll Jugendliche und junge Menschen in ihren ersten Paarbeziehungen ansprechen und sie für die verschiedenen Gewaltformen sensibilisieren. Das BMI förderte die wissenschaftliche Begleitforschung, mit der die Wirksamkeit der Kampagne evaluiert wurde. Im Ergebnis konnte nachgewiesen werden, dass das Format geeignet ist, das Wissen über verschiedene Gewaltformen zu erhöhen und junge Menschen zu motivieren, formale Hilfe wie Beratungsstellen oder die Polizei in Anspruch zu nehmen. Ferner bildet jede Form der Sensibilisierung und Aufklärung der breiten Öffentlichkeit und jede Form der zielgruppenspezifischen Prävention und Intervention zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt einen Beitrag zur Prävention von Femiziden. Solche Sensibilisierung geschieht beispielsweise durch die Öffentlichkeitsarbeit des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen sowie durch die Arbeit der durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) geförderten Vernetzungsstellen Frauenhauskoordinierung e. V. und bff e. V. Die Bundesregierung ist sich ihrer Verantwortung zum Schutz von Frauen vor Tötungsdelikten bewusst und prüft kontinuierlich weitere Maßnahmen, die Frauen vor Gewalt und insbesondere Tötungsdelikten schützen. In diese Prüfung einbezogen werden die Erkenntnisse aus den regelmäßig veröffentlichten Lagebildern „Häusliche Gewalt“ und „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ sowie der Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“. Mit dieser vom BMBFSFJ, dem BMI und dem Bundeskriminalamt initiierten Studie wurden die Gewalterfahrungen von Männern und Frauen in Deutschland erhoben. Erste Ergebnisse wurden im Februar 2026 veröffentlicht. Die Veröffentlichung weiterer Ergebnisse in Form von Themenheften ist vorgesehen. Ausgehend vom Koalitionsvertrag prüft die Bundesregierung eine Änderung des Mordstraftatbestandes, auch im Hinblick auf Femizide.

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