Schriftliche Frage 164 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Forschung liegt der Bundesregierung im Hinblick auf Ökomodulation für Textilien vor, auf deren Grundlage die EU-Richtlinie „Enhanced…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 164 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Forschung liegt der Bundesregierung im Hinblick auf Ökomodulation für Textilien vor, auf deren Grundlage die EU-Richtlinie „Enhanced…
Frage 164 (Julia Schneider, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Forschung liegt der Bundesregierung im Hinblick auf Ökomodulation für Textilien vor, auf deren Grundlage die EU-Richtlinie „Enhanced Producer Responsibility Directive“ umgesetzt wird?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 6. November 2025:
Im Hinblick auf eine mögliche Regulierung von Textilien im Rahmen der Ökodesign-Verordnung läuft ein Ressortforschungsvorhaben des Umweltbundesamtes (UBA). Ziel des Forschungsprojektes ist es zum einen, mögliche abgestufte Ökodesignanforderungen für Textilien zu erarbeiten, diese in ein Ökodesign-Label zu überführen sowie die europäischen Prozesse im Rahmen der neuen europäischen Ökodesignfürnachhaltige-Produkte-Verordnung für die Produktgruppe Textilien zu begleiten. Hierzu gehören die Begleitung und Kommentierung einer möglichen europäischen Vorstudie für Textilien und das Bereitstellen von fachlicher Expertise bei der Kommentierung vorgeschlagener Durchführungsmaßnahmen für das UBA. Zum anderen soll das Vorhaben die Arbeiten rund um den europäischen Prozess zu den Product Environmental Footprint Category Rules (PEFCRs) für Bekleidung begleiten und bewerten. Die Ergebnisse des Vorhabens sind noch nicht veröffentlicht worden. Eine EU-Richtlinie „Enhanced Producer Responsibility Directive“ ist nicht bekannt. Sofern die Richtlinie (EU) 2025/1892 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. September 2025 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle gemeint sein sollte, ist darauf hinzuweisen, dass sich die Richtlinie mit Blick auf die zukünftige Ökomodulation der Beiträge von Herstellern an die Organisationen für Herstellerverantwortung auf die Arbeiten im Rahmen der neuen europäischen Ökodesign-Verordnung bezieht. Weitergehende Forschungsarbeiten über das genannte Forschungsprojekt hinaus werden derzeit daher nicht durchgeführt.
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