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Frage von Sascha Lensing (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4849)

dip / rede 25.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 67. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Sascha Lensing (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4849) Ergibt sich nach Ansicht des Bundesministers des Innern, Alexander Dobrindt, eine Problematik daraus, dass die Bereiche „Flucht, Ausländerrecht, Abschiebung, Unterbringungssystem etc.“ in den Bundesländern, unter anderem in Nordrhein-Westfalen, oftmals nicht dem Innenministerium zugeordnet sind, und, wenn ja, welche genau, und inwiefern ist es hinderlich, dass die Innenminister der Länder, wie zum Beispiel im Nachgang des islamistischen Terroranschlags auf dem Festival der Vielfalt in Solingen, von den Informationen eines anderen Ministeriums abhängig sind, welches sich nicht primär mit der Gefahrenabwehr beschäftigt? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Bundesregierung kann aufgrund der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern keine Aussage zur Organisation der Ministerien in den Ländern treffen. Vorgänge der Gefahrenabwehr werden in Kooperation der zuständigen Sicherheitsbehörden des Bundes mit denen der Länder bearbeitet, beispielsweise im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ). Hier werden auch asylrechtliche und aufenthaltsrechtliche Maßnahmen im Rahmen der AG „Statusrechtliche Begleitmaßnahmen“ zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

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